Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Hallo zusammen,

zunächst ein großes Dankeschön für die aufschlussreichen Beitäge.
Auch ich bin betroffen und habe Tickets auf offiziellem Wege gekauft und bei eBay als Auktion verkauft. Zudem ein Logo des Vereins als Auktionsbild gewäht und somit einen Betrag von 250 EUR inkl. Zusendung UE zu zahlen.
Leider habe ich direkt angerufen und erwähnt, dass die Tickets aus dem Grunde verkauft wurden, weil zwei Personen abgesprungen sind.
Im Rahmen des Telefonats zeigte ich mich einsichtig.

Ich denke auch das betrifft eine persönliche Notalge? Oder sehe ich das faslch...
 
A

Aikon

Guest
Hallo @atakri

Da hat BH während des Telefonats ja erreicht, dass ich mich für eine Handlung einsichtig zeige, die besonders gem. dem hier viel zitierten BGH Urteil I ZR 74/06 völlig straffrei bleiben muss und ich mich hier überhaupt nicht einsichtig zeigen muss und mich gegenüber BH rechtfertigen muss. Dass der Ticketverkauf grundsätzlich nicht verboten ist, wird BH dir sicherlich nicht aufgezeigt haben, geschweige denn akzeptiert haben, dass du aus einer Notlage heraus die Tickets straffrei verkaufen durftest und die Sache damit erledigt ist, oder?

Vielmehr möchte BH trotzdem seine UE von und das Geld von dir haben stimmt's?

Um welchen Verein handelt es sich denn?

Gezahlt hast du bislang hoffentlich nicht und auch nicht die UE von BH abgeschickt oder?

Du hast Glück, dass ein Telefonat vor Gericht nichts wert ist und du somit hier wahrscheinlich den üblichen Weg gehen kannst.
 
Halli hallo liebe Menschen :)

also bzgl. der Inhaltskontrolle bin ich selbstverständlich auf eurer Seite. Inhaltlich sind die ATGB`s schlicht nicht tragbar.
Ich denke trotzdessen, dass die ATGB`s zwischen WB und mir in den Vertrag einbezogen wurden. Sonst würde es ja reichen, wenn ich behaupte ich habe keine ATGB`s erhalten und bin deshalb nicht daran gebunden.
-> natürlich bin ich weiterhin auch an die ATGB`s gebunden, da es ja Teile gibt, die durchaus wirksam sind. Das nun ein Teil unwirksam ist, bedeutet ja nicht zwangsweise, dass der Rest ebenfalls unwirksam ist.
Ich bin mir sicher das die ATGB`s in den Vertrag einbezogen sind. -> Natürlich sind sie jedoch inhaltlich zum Teil falsch bzw. nicht tragbar.

Zum Gespräch mit meinem Anwalt

Er stimmt euch/uns in allen Dingen zu. Aus privaten Gesichtsgründen kann ich mit den Karten tun und lassen was ich will. Daher sind die 3 Punkte (ausgenommen der Urh.) die moniert werden, schlicht unwirksam.
Bzgl. der ModUE und der Urheberrechtsverletzung, hat er mir gesagt, dass er zunächst! keine ModUE schicken würde. Bei mir sei die Besonderheit, dass ich das Foto, welches ein Produktabbild des WB Tickets zeigt, lediglich von einem anderen kopiert habe. Es sollte jedoch nicht für BH nicht nachvollziehbar sein, wer dieses Foto (außer vor Gericht) des Tickets geschossen hat (BGH (I ZR 256/97).

Daher rät er mir unterm Strich auf das postalische Schreiben, mit den Anmerkungen die wir hier öfter getroffen haben entgegenzutreten und zunächst keine ModUE mitzuschicken.
Weiterhin meinte er würde in er der Funktion eines Anwalts schreiben, BH durchaus mit einer Klage drohen würde. Mache ich dies jedoch selber, solle ich dies auf keinen Fall tun.


Ich warte somit erstmal auf Post und melde mich dann ggf. wieder :) Schicken denen unseren/euren Text leicht umformuliert und warte ab.
Ich sehe dem ganzen zuversichtlich entgegen :p

Grüße
 
K

Krennz

Guest
@aine

Danke das Du uns benaxchrichtigst und die Einschätzung Deines Anwalts mitteilst.

Er ist also gleicher Meinung wie wir. Teile der ATGB sind unwirksam, insbesondere für reine Privatverkäufer.

Das bestärkt uns weiter zumachen.
 
K

Krennz

Guest
Habe bei meinen Recherchen bei Tante Google herausgefunden, dass Inhaberschuldverschreibungen, wozu auch Tickets/Marken (( §807 BGB) gehören dem Handelsrecht gemäss dem Wertpapierhandelsgesetz ( WpHG ) unterliegen. Inhaberschuldverschrebungen werden dort unter § 2 (1) 3 a als handelbares Gut aufgeführt.

Das scheint die DFL-Vereine wenig zu interessieren, kann aber zu einer massiven Beschwerde bei der BaFin, mit echten Konsequenzen, führen.
 
danke @Aikon
es handelt sich um Werder Tickets. Bezahlt habe ich nicht und die UE unterschreibe ich auch nicht!
Habe es nun einem erfahrenen Anwalt gegeben, der sich mit BH gut auskennt. Da zahle ich nicht einmal die Hälfte.
Mein Anwalt hatte noch die Möglichkeit offen gelassen, sich mit dem Streitenden auf einer geringeren Summe zu einigen um bspw. Stadionverbot oder Ausschluss des Ticketing vorzubeugen. Das machen angeblich 70 % seiner Mandanten so. Ich bin jedoch einer von den restlichen 30%. :)
 
Hallo zusammen,

ich möchte auch mal ein kurzes Update zu meinem Fall geben.

Ich hatte ebenfalls als BVB-Mitglied Tickets über den VVK erworben. Aus zeitlichen Gründen musste ein Kumpel absagen, daher entschloss ich mich, die Tickets bei ibäh reinzustellen. Angebot wurde gelöscht, Tickets dennoch verkauft. Anfang Oktober erreichte mich dann die Abmahnung, mit vorformulierter UE, sowie der Aufforderung € 250,- zu überweisen.

Im ersten Moment natürlich der Schock, dann die Suche nach Hilfe. Ich hatte bereits Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Kosten lägen bei ca. € 150,- Er könne die UE anfechten und ablehnen und die geforderte Summe senken, aber eine Garantie, dass damit alles erledigt wäre, könne er nicht geben.

Erfreulicherweise habe ich schließlich dieses Forum finden können. Ich habe mir zunächst die damals kompletten 75 Seiten durchgelesen.
Kurzerhand habe ich auch meinen Fall geschildert und sofort gab es Tipps. Auch ich hatte ein Logo verwedet daher entschloss ich mich, eine modUE kurz vor Fristende zusammen mit einem Begleitschreiben per EInschreiben an BH zu versenden. Keine Emails, kein telefonischer Kontakt, keine Geld von meiner Seite aus.

Anfang November erhielt ich schließlich Rückmeldung, dass meine modUE unzureichend sei und in dieser Art und Weise nicht angenommen werden kann. Immernoch besteht man seitens BH darauf, die vorgefertigte UE unterschrieben zurück zu schicken, sowie die € 250,- zu überweisen.
Diese Aufforderung habe ich, wie mir hier empfohlen wurde, komplett ignoriert.

Seither ist Ruhe, ich habe keinerlei Mails oder Post mehr von BH bekommen. Ich rechne zwar jederzeit noch mit einem weiteren Bettelbrief, aber auch dieser wird komplett ignoriert. Somit hoffe ich, dass die Sache vom Tisch ist, aber sicher kann man sich natürlich nicht sein. Ich wurde beim BVB auch nicht gesperrt, was wohl ein gutes Zeichen ist.

An dieser Stelle möchte ich daher nochmal die Gelegenheit nutzen und mich bei den Betreibern, Admins, Mods und Nutzern dieses Forums, insbesondere ldb, Krennz und Aikon, zu bedanken. Ihr opfert viel Zeit um uns zu helfen. Die sofortige Hilfe hier ist einfach nur Klasse und ihr nehmt vielen, zunächst sicherlich geschockten Fans die Angst, sich jetzt ohne Beistand mit irgendwelchen Abszock-Anwaltsbüros auseinander setzen zu müssen.

Daher nochmals ein riesengroßes DANKESCHÖN :)

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Krennz

Guest
Danke für das Update und für Dein Lob.

Es bestärkt uns weiterzumachen.

Sollten wir uns nicht mehr lesen: "Gesegnete Weihnacht und guten Rutsch".
 
K

Krennz

Guest
@atakri wieso beschäftigst Du einen Anwalt? Hast Du Geld zuviel?

Hier im Forum steht alles was Du wissen musst. Etliche User haben sich damit erfolgreich gewehrt.

Trotzdem

"Gesegnete Weihnacht und einen guten Rutsch"
 
Hallo alle miteinander, habe mir ein paar Tipps hier durchlesen können. Habe gestern eine e-Mail und heute per Post ein Abmahnschreiben sowie die Unterlassungserklärung erhalten. Mir wird vorgeworfen bei ebay Kleinanzeigen eine Anzeige geschaltet zu haben und folgende Rechte verletzt zu haben : 1. die ATGB wurden nicht abgebildet. 2. unautorisierte Nutzung bzw Abbildung des Vereinslogo. Gefordert werden 250 € und die UE zu unterschreiben. Könnte mir jemand nur noch mal bitte kurz genau erklären wie ich vorzugehen habe und den Link einer falls vorhanden modUE da lassen. Danke schonmal im Voraus
 
A

Aikon

Guest
@Sammy o warum hast du denn die Anzeige geschaltet und wie viele Tickets hast du angeboten?
Um welchen Verein handelt es sich?
Hast du ein Logo aus dem Internet verwendet oder selbst ein Foto gemacht, z. B. vom Ticket, auf dem das Logo des Vereins zu sehen war?
 
@Aikon danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich bin selbst Mitglied beim bvb. Habe dann für das Spiel 4 tickets erworben. 2 Kollegen sind dann leider angesprungen also bin ich hin mit mein Bruder und die anderen hab ich dann verkauft. Leider weiß ich aber nicht mehr ob ich da ein Logo aus dem Netz genommen habe oder einfach die karten fotografiert hab. Hört sich komisch an ist leider nunmal so. Karten sind von Borussia dortmund
 
A

Aikon

Guest
Ich nehme die modUE aus meiner Signatur, ändere sie entsprechend ab, also trage die persönlichen Daten ein und das Aktenzeichen, die Unterlassungsgläubigerin und ändere die Urherberrechtsverletzung auf die Verwendung des Vereinslogos ab.

Außerdem teile ich BH in einem separaten Anschreiben mit, warum ich die Tickets verkauft habe, also weil 2 meiner Freunde abgesprungen sind. Rechtlicher Hintergrund ist das Urteil I ZR 74/06 des BGH. Das Urteil besagt, dass ich in einer persönlichen Notlage meine Tickets veräußern darf. Ich würde auch darauf hinweisen, dass ich die Tickets nicht überteuert angeboten habe.
 
K

Krennz

Guest
Für mich hast Du gemäss des BGH-Urteils I ZR 74/06 gehandelt und das Vereinslogo, wenn Du die Karten selber fotografiert hast ist unerheblich. Wie einige RAs inzwischen raten würde ich das Ganze ignorieren. Tickets/Marken (nach § 807 BGB) sind gemäss Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) frei handelbar, insbesondere, wenn es nach dem BGH-Urteil geht.

Ich schreibe weder einen Brief zurück, noch schicke ich die UE unterschrieben zurück.

Bei einem selbstgemachten Foto habe ich eine Handelsware abgebildet, qwie ein Pfund Kaffe oder wein Päckchen Butter.

Aber sicherheitshalber, klann ich swie @Aikon sagt verfahren
 
@Krennz und wenn ich das Bild aus dem Internet genommen haben sollte müsste ich jedoch die mod UE schicken. Oder ? Gehn wir mal davon aus zumal in dem Abmahnschreiben nur die Anzeige in schriftform zu sehen ist ohne dem anzeigebild.
 
A

Aikon

Guest
Die werden antworten und die modUE ablehnen, was mich jedoch nicht beunruhigen muss, da ich gem dem BGH Urteil als Privatverkäufer aus o. g. Notlage heraus die Tickets verkauft habe. Somit muss ich auch keine UE abgeben, die den generellen Ticketverkauf verbietet. Ich muss zudem mit einer Sperre bei BD rechnen. Ich kann dann 12 Monate keine Tickets mehr über meinen Mitgliedsaccount bestellen.
 
Wäre echt doof wenn man dann vom Verein für 1 Jahr gesperrt wird weil man mal 2 tickets verkauft hat und das Logo in der Anzeige benutzt hat. Wo find ich jetzt nochmal die mod UE ?? Meine letzte Frage erstmal ;-)
 
Hallo,

hatte für ein Spiel von Leverkusen (hoffe es passt trotzdem in den Thread hier) 6 Tickets als "Notfall-Option" geordert (Hätte ich keine Karten für mich / Freunde im Gästeblock über den Gastverein bekommen, hätte ich die über Leverkusen gekauften Tickets selber genutzt). Da ich Tickets im Gästeblock bekommen habe und niemand aus dem Bekannten- / Freundeskreis die anderen Tickets haben wollte, habe ich diese bei Viagogo verkauft. Der orginal Preis pro Karte lag bei 60€. Bei Viagogo habe ich die Karten für 75€ verkauft (Durch Abzüge von Viagogo etc. bleiben mir pro Karte 61€).

Jetzt habe ich ein Schreiben samt Frist zum 19.12 der Kanzlei B&H bekommen, in dem mir vorgeworfen wird, dass ich die ATGB nicht abgebildet habe, das Ticket öffentlich im Internet angeboten habe sowie einen Preisaufschlag von über 15% verlangt habe. Die Kanzlei hätte nun gerne 250€ sowie eine Unterlassenserklärung zu unterzeichen, die mir untersagt zukünftig Tickets mit einem Aufschlag von 10% öffentlich zu verkaufen, beim Weiterverkauf die ATGB von Bayer04 vereinbaren sowie einzubeziehen, im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen sowie die 250€ zu zahlen.

Aufgrund des BGH Urteil darf ich die Tickets ja scheinbar privat kaufen und verkaufen. Durch das Preisbindungsverbot ist die 15% Regelung ebenfalls hinfällig und die ATGB sind in diesem Punkt ebenfalls nicht rechtens.

Eine Frage die bleibt, wie kommt die Kanzlei an meine Daten? Es bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, dass Bayer 04 / die Kanzlei die Tickets selber gekauft hat (Da es print@home Tickets waren, steht meine Adresse auf den Tickets)? Dürfte Viagogo mit Sitz in der Schweiz meine Daten herausgeben? Könnte auch ein anderer Käufer meine Daten an Bayer 04 / die Kanzlei gegeben haben? Wäre diese Weitergabe der Daten rechtens?

Hier würden mich mal eure Meinungen interessieren.. Des Weiteren habe ich bereits um Rückruf bei meiner Rechtsschutzversicherung gebeten und werde euch nach dem Telefonat auf dem Laufenden halten.

Vielen Dank.
 
K

Krennz

Guest
Hallo @testperson
mit Viagogo haben wir leider keine Erfahrung. Ich kann mir daher nur denken, dass Dein Käufer die Daten an BH weitergegeben hat. Oder Bayer hat eine der Karten gekauft und die Daten an BH weitergegeben.

So wie wir, bezüglich der Gültigkeit der ATGB, sehen inzwischen auch etliche Rechtsanwälte das.
 
A

Aikon

Guest
@testperson Bei Viagogo hat sich BH bisweilen die Zähne ausgebissen, da er dort nicht so einfach an die Daten der Verkäufer kommt. Mir ist kein Fall bekannt, in dem Viagogo Daten an BH übermittelt hat. Auch lässt sich in den Datenschutzbestimmungen von Viagogo kein ähnlicher Hinweis finden, der dem von eBay ähnelt. eBay gibt die persönlichen Daten ja auf Anfrage der Rechteinhaber heraus.

Es liegt daher Nahe, dass jemand die Tickets gekauft hat, der im Zusammenhang mit BH steht. Dieser Person ist es nicht gestattet deine Daten ohne dein Einverständnis an BH zu übermitteln. Es wird jedoch sehr schwer sein, nachzuweisen, wie BH letztendlich deine Daten bekommen hat. Das würde man nur bei einer Klage vor Gericht erfahren. Da BH sowieso nicht klagt, müsste dein RA die Klage erheben, damit geklärt wird, woher die Daten stammen. Ggf. bekommt BH dann ordentlich einen drauf, wenn man ihm nachweisen kann, dass er unseriöse Praktiken nutzt um Abmahnungen zu verschicken.

Kam es denn bei dem Verkauf der Tickets zu irgendwelchen Unregelmäßigkeiten? Man hat ja manchmal so ein Bauchgefühl, dass das Verhalten des Käufers etwas suspekt ist.
 
A

Aikon

Guest
@Sammy o Bei dir ist die Sache anders gelagert. Über eBay kann BH sich bequem die Daten anfordern lassen (siehe meine Signatur bzgl. VeRI), Viagogo ist eine völlig andere Plattform, mit anderen Datenschutzbestimmungen und AGB.
 
ich habe mich im Übrigen bei ebay über diese Verhaltensweise beschwert und warte noch auf eine Antwort.
Sollten diese Antworten melde ich mich zurück.
 
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