Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Hallo zusammen,

auch ich bin nun Mitglied in dem exklusiven Club der abgemahnten.

Ich habe ein Ticket für das Spiel BD-Gala als Mitglied erworben. Da ich allerdings verhindert bin, hat meine Freundin das Ticket in einem bekannten Auktionshaus versteigert.

Vorgeworfen wird mir:
- ATGB nicht abgebildet
- nicht als "Sofort-Kauf" eingestellt
- Verkaufspreis mehr als 15% über Originalpreis

Vorschlag seitens BH ist, dass ich 450€ überweise und die UE unterschrieben zurücksende.

Ich bin im Internet auf einen spezialisierten Anwalt gestoßen, der mir zu einer modifizierten UE (er würde diese für mich formulieren; Kostenpunkt ca 150€) und einen angepassten Betrag i.H.v ca. 150-200€ rät, damit die Sache vom Tisch ist.

Kurios ist auch, dass in der Abmahnung ein weiterer - mir und meiner Freundin völlig fremder Account- aufgeführt ist, der lediglich die gleiche Buchstabenfolge im Mitgliedsnamen aufweist.

Meine einzige Sorge ist, dass mir ein Stadionverbot ausgesprochen wird - dies käme einem Weltuntergang gleich.

Daher bin ich ziemlich verunsichert und weiß nicht so richtig, was zu tun ist.

Über Hilfe bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Tobias
 
K

Krennz

Guest
@Tobias

Komm mal in den geschützen Bereich über Postfach, lade Dich da zur Diskussion mit Aikon, ldB und mir ein
 
A

Aikon

Guest
@Tobi1508 Deine größte Sorge kann ich dir wohl nehmen und zitiere da mal meinen "Kollegen" @ldb aus einem der vorherigeren Threads:
"Ein Stadionverbot (bundesweit) darf in Deutschland "nicht einfach so" ausgesprochen werden, dazu muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sein (das ist Strafrecht, Abmahnungen sind immer Zivilrecht). BD hätte höchstens die Möglichkeit dir ein Hausverbot (aber eben nur für Dortmund) zu erteilen, zu so etwas ist hier aber kein einziger Fall bekannt.

Warum erledigst du du die Angelegenheit nicht selbst und sparst dir damit das Geld?
 
A

Aikon

Guest
Kurios ist auch, dass in der Abmahnung ein weiterer - mir und meiner Freundin völlig fremder Account- aufgeführt ist, der lediglich die gleiche Buchstabenfolge im Mitgliedsnamen aufweist.

Da ist die Suchsoftware von BH wohl überfordert gewesen. Ist einfach ärgerlich für BH, wenn man die Massenabmahnungen soweit automatisieren muss, dass sich die Fehler in letzter Zeit massiv häufen. Da dies alles Indizien dafür sind, dass keine zielgerichtete Abmahnpraxis mehr praktiziert wird, wird BH die Fehlerhäufigkeit wohl in Zukunft Schwierigkeiten bereiten. BH kann auf keinen Fall mehr behaupten, dass gezielt ibäh-accounts gesucht werden, die ein auffälliges Profil haben, also mit einer Vielzahl von Verkäufen von Fußball-Tickets bestückt sind.
 
A

Aikon

Guest
@Krennz BH und alle anderen hier sollen es ja lesen, dass hier nicht gezielt etwas abgemahnt wird, sondern eine Massenabfertigung stattfindet, die viele Unschuldige trifft. Das kann nicht im Sinne des Rechteinhabers liegen.
 
Hallo,

Was muss ich machen?

BuH hat zum zweitem mal geschrieben (Jetzt 2 Seiten). Ich soll keine schrieben aus Internet-Foren verwenden und sollte ihn anrufen. ModUE können man nicht so akzeptieren. Und im Brief steht:
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist eine Frage des Einzelfalles. Sofern Sie lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich sind und die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht, stehen wir selbstverständlich gerne vor Abgabe der Unterlassungserklärung zu einer telefonischen Rücksprache von ..... Alternativ raten wir Ihnen zu einer Überprüfung durch einen Rechtsanwalt.

Zur Erhaltung einer sozialen Preisstruktur ist es zwingend erforderlich, in der Unterlassungserklärung mit aufzunehmen, es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten .....

Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte UE mit der Bitte, diese bis spätestens xx.xx.xxxx an uns zurückzusenden. Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2014/2015 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag in Höhe von 250 Euronen ausgeglichen wird.

Dem Eingang der Zahlung unter Angabe des Aktenzeichens auf eines der angegebenen Konten auf dem Briefbogen sehen wir bis zum 11.11. (kleiner Witz von mir) entgegen.

Für Rückfragen stehen wir auch gerne telefonisch zur Verfügung.
 
K

Krennz

Guest
BH kann da behjaupten was sie wollen, sioe verstossen gegen etliche Gesetze.

Ich lege mich ins Bett und warte was da noch kommt. ModUe ist angekommen, da reicht erstmal.
 
A

Aikon

Guest
Ich verhalte mich entweder wie @Krennz beschrieben hat oder ich drohe BH mit einer Anzeige wegen § 263 StGB Betrug und § 240 StGB Nötigung, denn folgender Absatz erfüllt m. E. beide Tatbestände:

"Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte UE mit der Bitte, diese bis spätestens xx.xx.xxxx an uns zurückzusenden. Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2014/2015 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag in Höhe von 250 Euronen ausgeglichen wird."
 
K

Krennz

Guest
Ich lege mich hin und harre der Dinge die da kommen.

Notfalls kann ich , wie @Aikon das beschreibt handeln. Nämlich mit § 240 StGb drohen.

Und, kommst Du damit beim Gericht durch verliert BH seine anwaltliche Zulassung.
 
Kleines Update zur Seite 69.

Folgendes wurde mir vorgeworfen:
Mir wird folgendes Vorgeworfen:

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Jetzt fordern die von mir 250 EUR.

Meine abgegebene modUE:
Hiermit verpflichte ich,
Herr
.......

........


mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund,

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die urheberrechtlich geschützten Abbildungen des Vereinslogos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen


________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )

Und jetzt habe ich folgende Email erhalten:

die von Ihnen am xx.2014 abgegebene Unterlassungserklärung kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird daher zurückgewiesen. Wir raten dringend ab, Vorlagen aus Internetforen zu verwenden. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist eine Frage des Einzelfalles. Sofern Sie lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich sind und die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht, stehen wir selbstverständlich gerne vor Abgabe der Unterlassungserklärung zu einer telefonischen Rücksprache von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr und freitags zwischen 15.00 und 16.00 Uhr zur Verfügung. Alternativ raten wir Ihnen zu einer Überprüfung durch einen Rechtsanwalt.

Zur Erhaltung einer sozialen Preisstruktur ist es zwingend erforderlich, in der Unterlassungserklärung mit aufzunehmen, es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn insbesondere im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen - z.B. viagogo, seatwave - um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/ werden).

Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte UE mit der Bitte, diese bis spätestens xx.2014 an uns zurückzusenden.

Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2014/2015 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag in Höhe von


250,00 EUR


ausgeglichen wird.

Dem Eingang der Zahlung unter Angabe des Aktenzeichens auf eines der angegebenen Konten auf dem Briefbogen sehen wir bis zum


xx.2014


entgegen. Für Rückfragen stehen wir auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Ich mache jetzt erstmal nichts. Den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung habe ich durch den dick markierten Satz in der modUE angegeben zu Unterlassen.

Ist das alles in Ordnung?
Und können die mir solch ein Schreiben einfach per Mail schicken? Muss sowas nicht per Post kommen, wenn es rechtgültig sein soll?

Danke

Beste Grüße :)
 
K

Krennz

Guest
Stillhalten werde ich auf jeden Fall.

Vlt. verdienene sie ja nicht mehr so viel, dass sie sich noch ne Breifmarke leisten können:cool:
 
A

Aikon

Guest
So, da haben wir den Grund für die Stille hier. BH (BD) hat mal ordentlich einen draufbekommen, es bleibt abzuwarten, wie nun weiter vorgegangen wird.

http://www.rechti.de/thread/weiterverkauf-von-fussballtickets-erlaubt.1101/#post-21467

"Zur Begründung wurde von BD die Sperrung des über ibäh erworbenen Tickets genannt."

"Auch dass das Ticket von BD zum Preis von 52,00 € ausgegeben und vom Kläger zu Kosten in einer Gesamthöhe von 94,50 € über ibäh von einem Dritten gekauft wurde, war unerheblich."
 
K

Krennz

Guest
Das Gericht stellte auch fest, dass Fussballtickets kleine Inhaberpapiere sind. Dem Inhaber des Papiers schuldet der Verein die aufgedruckte Leistung. Kann also das Ticket (Inaberpapier) nicht so einfach sperren

Aus dem Aufsatz:
Ein zulässiger Grund für die Einziehung der Eintrittskarte sowie für die Verweigerung des Zutritts zum Stadion war nicht gegeben. Auch dass das Ticket von Borussia Dortmund zum Preis von 52,00 € ausgegeben und vom Kläger zu Kosten in einer Gesamthöhe von 94,50 € über ebay von einem Dritten gekauft wurde, war unerheblich. Denn die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA galten durch den Erstkauf eines Dritten nicht gegenüber dem Zweiterwerber und ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß wegen Verleitung zu fremdem Vertragsbruch war nicht ersichtlich.

Zudem kann Privatpersonen aufgrund eines Ticketaufdrucks nicht der Zugang zum Spiel untersagt werden, denn ein den Weiterverkauf und Erwerb sanktionierender Aufdruck ist keine Einwendung im Sinne von § 796 BGB zu Gunsten des Verwenders. Der Ticketaufdruck bindet die Zweitkäufer auch mangels Kenntnisnahme vor Vertragsschluss nicht, wie das bisweilen per Abmahnung von Bundesligaclubs behauptet wird.
 
Hallo,
ich habe nun auch Post bekommen. Jedoch wurden meinen verkauften Karten bei Ebay erneut eingestellt und auf dem Bild die Plätze nicht verdeckt.
Die Abmahnung und Forderung einer Zahlung von 250€ bezieht sich auf diese Auktion.

Was kann ich tun?
 
A

Aikon

Guest
Hallo @Sash87

Was wird dir denn in der Abmahnung konkret vorgeworfen?

Um welche Karten handelt es sich? Dauerkarten? Tagestickets? Für welchen Verein mahnt BH dich ab?

Warum hast du sie verkauft?
 
Es handelt sich um Tagestickets vom BVB. Es wird mir vorgeworfen die Karten überteuert im Ebay verkauft zu haben, unter Angabe einer Auktion die gar nicht von mir stammt. Wohl von dem, der sie mir abgekauft hat. Aber da die Karten auf dem Foto der Auktion nicht bedeckt waren konnte der BVB mich als ersten Käufer der Karten ermitteln und haben mich somit abgemahnt, da sie denken ich hätte diese Auktion eingestellt.
 
A

Aikon

Guest
Ok, wir hatten vor wenigen Wochen einen ähnlichen Fall.

An deiner Stelle würde ich BH nun kurz schreiben, dass ich die Tickets privat weitergegeben habe, weil ich an der Veranstaltung aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen konnte. Dies durfte ich gem. dem BGH-Urteil I ZR 74/06. Die Abmahnung betrachte ich jedoch als gegenstandslos, da ich mit dem betreffenden ibäh-account und der Auktion nichts zu tun habe. Ferner bestehe ich um unverzügliche Aufhebung der Sperre für meinen Mietglieds-Account bei BD. (Sofern dein account bei BD gesperrt wurde, was sehr wahrscheinlich ist)
 
A

Aikon

Guest
Ein ganz normaler Brief, hat man doch mal in der Schule gelernt ;)

Dein Name, oben Datum, Anschrift der Kanzlei, Aktenzeichen als Betreff, der Text, Unterschrift.

Du kannst mir das fertige Schreiben auch in einer privaten Unterhaltung hochladen, dann schau ich kurz drüber und lösch es danach sofort wieder.
 
K

Krennz

Guest
BH scheint jetzt total durchzudrehen. Oder die Leute vom FAnclub, die BH über Verkäufe informieren.

Mensch Leute, die Tickets sind Inhaberschuldverschreibungen und damit für Privatpersonen frei handelbar, egal was in den ATGB steht. Ausserdem hat der BGH den Verkauf von Inhaberpapieren (Fussballtickets) in Notfällen (Krankheit, persönliche Verhinderung, keine Lust) ausdrücklich erlaubt. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob die ATGB überhaupt wirksam in den Kaufvertrag einbezogen wurden. Denn jeder Kartenkauf stellt für sich einen neuen Kaufvertrag dar. Es ist also kein Dauerschuldverhältnis. Dementsprechend dürfte auch § 280 BGB ziehen, wonach eine Unterlassungsverlangen für die Zukunft und weitere Schuldverhältnisse nicht zulässig ist. (Sehe ich und der BGH in I ZR 74/06 jedenfalls so )

Übrigens, BH bewegt sich da auf sehr dünnem Eis.

Wie war das mit dem Esel und dem Eis?:rolleyes::rolleyes::D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen,

ich bin gerade richtig durch den Wind. Bin seit Jahren glühender BVB-Anhänger und auch Mitglied. Fahre zu fast jedem möglichen Spiel, sofern ich Tickets bekomme.

Jetzt hatte ich gestern eine Mail von Becker&Haumann im Mailpostfach. Darin wurde mir Schwarzhandel unterstellt.
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketprei

Ich hatte Tickets gegen Galatasaray weitergegeben, da ich aus privaten Gründen leider nicht konnte - allerdings nur zum Orginalpreis plus Porto.

Jetzt habe ich nachgeschaut und festgestellt, dass der Käufer die weiterverticken wollte.

Ich bin ziemlich aufgebracht jetzt, zumal ich am Sonntag meine gesamte Familie mit ins Stadion zum Gladbach-Spiel nehme und es ein totales Fiasko wäre, wenn die Tickets gesperrt wären.

Kann mir hier wer kurzfristig auf die Sprünge helfen?
Borussengrüße
 

ldb

Super-Moderator
Hi @Borusse90

es sieht also so aus als wenn BH in dem Angebot ein Foto der Tickets gefunden hatte und sie dir daher zuordnen konnte. Das du gar nicht der Verkäufer bist, ist ein fataler Fehler seinerseits. Du könntest jetzt sogar zum Anwalt gehen, der weist die Abmahnung für BD kostenpflicht zurück. BH zahlt also im Endeffekt drauf, von dir bekommen sie nichts und müssen deinen RA bezahlen. Wäre eine Lösung, die andere wäre die Selbstinitiative.

Ich sende also ein kurzes Schreiben das ich die Karten Privat und zum Originalpreis weiterverkauft habe. BH solle doch bitte im Rahmen seiner Möglichkeiten den echten Verkäufer ausfindig machen.

Deine Gladbach Karten werden sie nicht sperren. Die waren nie Gegenstand irgendeiner Auktion und fallen damit nicht in den Rahmen dieser Abmahnung.

Hat BH dir in der Abmahnung damit gedroht irgendwelche Tickets zu sperren? Es gab diese Woche eine Klage gegen den BVB auf Schadensersatz, weil eine gültige Karte wegen Weitergabe gesperrt wurde. Dortmund musste hier sämtliche Kosten erstatten, den Fehler werden sie daher also nicht nochmal machen. Sei also wegen deiner Karten für das Wochenende beruhigt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank @Idb für die schnelle Antwort.

Das klingt ja schonmal gut. Ich habe sogar alle Daten des Weiterverkäufers. Soll ich die BH ebenfalls mitteilen?

Nunja, sie drohen mir mit einer Sperrung und eines Stadionverbots, sofern ich diese Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht unterschreibe. Habe gerade nochmal genau nachgelesen. Darin heißt es:

3. Vertragsstrafe
Sofern die vorgenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht und rechtswirksam unterzeichnet zurückgereicht wird, behält sich unsere Mandantin die Verhängung einer Vertragsstrafe (Ziffer 6 Abs. 4, 5 und Ziffer 8 Abs. 1 ATGB) sowie die Geltendmachung weiterer Sanktionen vor. Dort heißt es, wir zitieren abermals wörtlich:
„Punkt 6:
…(4) Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verbote, Pflichten oder sonstiger Verstöße gegen diese ATGB ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket und/oder die betroffenen Tickets - auch elektronisch - zu sperren und dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Ferner ist der Mehrerlös aus Weiterveräußerungen an den Veranstalter auszukehren.
(5) Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, einen zukünftigen Verkauf von Karten gegenüber dem Zuwiderhandelnden zu verweigern, ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln sowie für jeden Fall der schuld-haften Zuwiderhandlung gegen die Verbote gemäß Ziffer 6 Abs. (2) oder Pflichten des Abs. 3 die Zahlung einer angemessenen, in das billige Ermessen des Veranstalters gestellte und ggf. vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu fordern.

---Edit---

Nachtrag: Macht es Sinn, beim BVB anzurufen und sich zu beschweren und dann auch gleich den aktuellen Status des Mitgliedskontos zu erfragen oder können die einen dann auf Verdacht vorsorglich erst recht sperren?

Sorry. Mich macht das einfach so wütend. Würde eher 1000€ für einen RA bezahlen, als 500€ völlig ungerechtfertigt an die.
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
Auf gar keinen Fall würde ich Daten des Käufer an BH senden. Hat ja auch was mit Datenschutzgesetz zu tun. Dort heißt es vereinfacht: Persönliche Daten sind vertraulich zu behandeln, ausgenommen der Inhaber hat der Weitergabe zugestimmt.

Versuch dich mal mit deinen Daten beim BVB Online anzumelden. Wenn das geht, ist das Konto nicht gesperrt. Bei Sperrung des Mitgliedskontos kannst du dich direkt an den BVB wenden und vielleicht das Schreiben an BH als Kopie dort hin senden. Die UE unterschreibe ich in KEINEM Fall! Auch wenn BH mir damit droht "Unterschreiben, sonst sofort gesperrt". Da nehme ich die Sperre in Kauf und Klage dagegen. Die Erfolgschancen hierfür sehe ich persönlich als äußert gut.
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich fresch bin schicke ich BH eine email mit drei lachenden Smileys am Anfang und weise ihn, wegen der Ticketsperre, auf das Urteil des AG Dortmund Aktenzeichen 421 C 7921/14 hin. Sowie auf das Urteil des BGH I ZR 74/06 und den Irrtum in Bezug auf die fehlerhaften Ermittlungen bezüglich der Verkäuferaccounts. Denn das ist ja inzwischen Gang und Gäbe bei BH. Ausserdem weise ich ihn darauf hin, dass ich die Karte zum Originalpreis weiterverkauft habe und der Käufer diese dann bei ebay teurer vertickt hat. Name und Anschrift nene ich nicht, soll BH seine Arbeit ordentlich machen.
 
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