Hallo mal wieder,
ich habe jetzt mal an ebay geschrieben:
hallo ebay, ich habe eine frage zu dem Verkauf von Bundesliga-Eintrittskarten. Laut Gesetz ist es nicht verboten diese hier oder anderweitig zu veräußern. Jedoch ist es schon sehr oft vorgekommen das Sie solche Angebote auf "Antrag" einer Rechtsanwaltskanzlei, Becker und Haumann, beenden und die Daten des Verkäufers an diese aushändigen. Jedoch ist es nicht rechtens wenn zB kein Logo oder Bild eines Stadions aufgeführt sind. Also keine Marken oder Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Wie verhält es sich diesbezüglich nun, kann ich ohne das meine Daten weiter gegeben werden solche Eintrittskarten hier verkaufen? Die Firma Becker und Haumann senden sofort Unterlassungserklärungen sowie Zahlungsaufforderungen raus, sobald Sie die Daten, ja eigentlich unrechtmässig, weiter gegeben haben. ich bitte um Antwort und bedanke mich im vorraus.
die antwort:
Sehr geehrter Herr xxxxxxx
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben uns gefragt, warum wir im Zuge von Beendigung einiger Angeboten Ihre Kontaktdaten an die rechtliche Vertretung von Rechteinhabern weitergegeben würden. Des weiteren möchten Sie erfahren ob Sie Eintrittskarten von der Bundesliga auf unserem Marktplatz verkaufen können.
Gerne gebe ich Ihnen hierzu weitere Informationen.
Zunächts möchte ich mich auf die Herausgabe von persönlichen Daten beziehen:
Bei der Eröffnung Ihres Mitgliedskontos haben Sie in unsere Datenschutzerklärung eingewilligt. Dort heißt es im Abschnitt "Offenlegung Ihrer Daten durch uns":
"Wir sind außerdem berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weiterzugeben: Durch Geheimhaltungsvereinbarungen gebundene Teilnehmer des eBay VeRI-Programms in Zusammenhang mit einer Untersuchung wegen Betrugs, Verletzung geistigen Eigentums, Produktpiraterie oder einer anderen rechtswidrigen Handlung, sofern wir dies nach eigenem Ermessen für notwendig oder sinnvoll erachten. In solchen Fällen werden wir Daten wie Name, Anschrift, Ort, Postleitzahl, Land, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Firma offenlegen."
Gerne können Sie die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen:
http://pages.ebay.de/help/policies/privacy-policy.html
Weiterhin möchte ich mich auf die Frage zu dem Verkauf von Eintrittskarten beziehen:
Ich freue mich, dass Sie sich vorab über die Zulässigkeit bestimmter Artikel informieren möchten. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis, dass ich keine Möglichkeit habe, Ihr Angebot vor dem Einstellen zu überprüfen.
Aus diesem Grund können wir keinen Auskunfts- bzw. Beratungsservice hinsichtlich der Rechtmäßigkeit bestimmter Angebote oder Artikel anbieten. Grundsätzlich dürfen eBay-Mitarbeiter keine verbindlichen Versicherungen oder Zusagen geben. Verkäufer sollten sich bei Unsicherheiten bezüglich der Rechtmäßigkeit Ihrer Verkaufsangebote gegebenenfalls immer noch separat Rechtsrat einholen.
Leider dürfen eBay Mitarbeiter keine Rechtsauskünfte geben, diese dürfen in Deutschland nur von zugelassenen Rechtsanwälten oder Rechtsberatungsstellen erteilt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihre Frage daher nicht beantworten kann. Auf eBay dürfen selbstverständlich keine Angebote eingestellt werden, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Zudem gelten unsere Grundsätze zu unzulässigen Artikeln, die teilweise über die gesetzlichen Verbote hinausgehen:
http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html
Wir verstehen, dass es nicht einfach ist, alle gesetzlichen Bestimmungen und die eBay Grundsätze zu überblicken und zu verstehen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Angebot zulässig ist, möchten wir Ihnen daher empfehlen, von dem von Ihnen geplanten Angebot Abstand zu nehmen.
Herr xxxxxx, ich bedaure, dass ich Ihnen keine weitere Auskunft geben darf. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis für unsere Vorgehensweise und wünsche Ihnen einen angenehmen Tag und weiterhin viel Erfolg auf eBay.
Mit freundlichen Grüßen
also doch eher sehr nichtssagend, oder???