Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
Habe gerade BH angemailt:

Schlechten Morgen.

Es ist zwar nett, wenn sie sich für Ihre Klienten einsetzen, aber unnett,. wenn Sie unbescholtene -Bürger und Privatverkäufer kriminalisieren.

Etliche Ihrer Kollegen haben Aufsätze zu Ihrem Verhalten geschreiben und kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass z.B. die ATGB für Privatverkäufer nicht gelten, das die geforderten Beträge weit überhöht sind etc.

Wuie wäre eine ATGB-Kontrollklage auf Grundlage des Urteils des BGH I ZR 74/06 und etlicher dieser Aufsätze

Wie z.B. http://www.lhr-law.de/magazin/schwa...uenzen-beim-weiterverkauf-von-eintrittskarten

oder http://www.123recht.net/Schalke-Tickets-Abmahnung-__f103192.html

Insbesondere wenn ich mir das BGH-Urteil bei Juris ansehe.

Da steht unter Textziffer 33 z.B.

Zitat:
Hinzu kommt, dass vielfach als Verkäufer in Betracht kommende Privatpersonen nicht wirksam aufgrund deer AGB des Klägers einem Weiterverkausverbots an gewerbliche (oder sonstige) Erwerber unterworfen sein werden. So fehlt es etwa an einer derartigen Bindung, wenn Kaerten privat verschenkt worden sind, der erwerber am Besuch des Speils plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung - aus welchen Gründen auch imm er- die AGB des Klägers nicht wirksam einbezogen wurden. ..................

Vlt. überlegen sie sich die Sache nochmal, bevor Ihre Anwaltskammer mit einer Flut von Beschwerden eingedeckt wird.

MFG

Krennz

Bin mal gespannt, wie die reagieren.

Ggf. unterhalte ich mich auch mit RA Gursky
 

ldb

Super-Moderator
Hallo zusammen,

habe heute auch so ein nettes Schreiben bekommen...
Hätte fast direkt mit Wut im Bauch da angerufen zum Glück hier gelandet!
Fakten: 2 Karten für Leverkusen -Berlin bei Ebay abgegeben da zwei Freunde spontan nicht konnten.
Sofort Kauf Original Preis...
BH will 250 Euro Begründung: Die ATGB wurden nicht abgebildet.

Was genau muss ich jetzt schicken? Und wie läuft es in der Regel dann weiter bis zur Einstellung oder ähnliches`?

Vielen Dank schon mal für die Antworten und tollen Infos hier!

Nix machen, mir kann keiner etwas, nur weil ich keine ATGB abgebildet habe. In @Aikon s Beitrag steht der Text wenn nicht zum Normalpreis verkauft wird, ist hier ja nicht der Fall. Ich würde mir umgehend einen Fachanwalt besorgen und gegen BH vorgehen da unberechtigt über VeRi meine Daten abgerufen wurden.

Was steht in der Abmahnung denn drin wessen Verein vertreten wird? Leverkusen oder Hertha? Wo hast du die Karten gekauft?
 
K

Krennz

Guest
Mal zum besseren Verständnis für Alle:

Ich bin der Admin mit @Regine12 und darf so ziemlich alles. (Rechti ist SuperAdmin und Forenbetreiber und darf alles, ausser im Postfach uneingeladen mitlesen) @ldb ist Supermod und darf in allen Foren Beiträge editieren, User verwarnen und sperren, Beiträge melden und so einiges andere auch noch. @Aikon ist Themenmod und darf in dem Fred Abmahnung BVB d. Becker u. Haumann Beiträge editieren (auch über die Sperrzeit hinaus) und User verwarnen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen,

bin so froh dass es dieses Forum gibt. Meine Rechtsschutzversicherung hat mich bis jetzt enttäuscht. (warte aber noch bis sie auf meine Anfrage reagieren, habe ihnen den Brief geschickt)

Ich habe 4 Auswärtstickets gegen den BVB offiziell erworben, leider werden wir die Reise nach Dortmund nicht antreten können. Deshalb habe ich die Tickets bei Ebay reingestellt und erfolgreich verkauft. Habe ein Bild aus dem Internet eingestellt, auf welchen die Logos beider Vereine zu sehen waren. Freitag habe ich einen Brief von BH erhalten. Darin geht es nur um das eine Angebot (obwohl das andere auch zur Kenntnis genommen wurde).

Mir wird folgendes vorgeworfen:

-Die ATGB wurden nicht abgebildet
-Der Verkauspreis/Angebotspreis lag 15% über dem Originalpreis
-Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Ich soll 250€ überweisen und eine UE abgeben. (1,5 Wochen Frist)

Mir war nicht bewusst, dass ich etwas falsch mache. Ich habe schon paar mal Tickets auf Ebay verkauft wenn ich verhindert war und bist jetzt hatte ich keine Probleme. Soll ich eine ModUE abgeben und was ist mit dem Geld?

Danke für eure Hilfe!!!
 
K

Krennz

Guest
Ich kann eine modUE wegen des Logos abgeben und BH den Grund des Verkaufs mitteilen. Zahlen werde ich nicht. Sollen sie klagen, dann kann ich mich immer noch auf das BGH-Urteil und die hierzu ergangenen Kommentare berufen (Siehe Signatur)
 

ldb

Super-Moderator
@HoneyLito
Du schreibst "gegen den BVB", du hast also die Karten bei der Gastmannschaft erworben, richtig?
Damit bist du an die ATGB der Gastmannschaft gebunden.

In wessen Namen wurde denn die Abmahnung ausgesprochen? Im Namen des BVB oder im Namen der Gastmannschaft? Dann müsste BH ja eine Bevollmächtigung der Gastmannschaft vorliegen, ansonsten kann er nur über die Nutzung des Vereinslogos vom BVB abmahnen. Dafür sende ich eine modUE (siehe Signatur von Krennz) und unternehme sonst nichts.
 
A

Aikon

Guest
Hallo zusammen,

Ich habe 4 Auswärtstickets gegen den BVB offiziell erworben, leider werden wir die Reise nach Dortmund nicht antreten können. Deshalb habe ich die Tickets bei Ebay reingestellt und erfolgreich verkauft. Habe ein Bild aus dem Internet eingestellt, auf welchen die Logos beider Vereine zu sehen waren. Freitag habe ich einen Brief von BH erhalten. Darin geht es nur um das eine Angebot (obwohl das andere auch zur Kenntnis genommen wurde).

@ldb habe ich erst auch gedacht. Ich vermute jedoch, dass @HoneyLito mit "gegen den BVB" wohl das Auswärtsspiel "ihrer" Mannschaft meint, die gegen den BVB in Dortmund antritt. Dazu würde passen, dass @HoneyLito schreibt, dass sie die "Reise nach Dortmund" nicht antreten können
 

ldb

Super-Moderator
@Aikon
Hatte ich ja auch so geschrieben, das HoneyLito Anhänger der Gastmannschaft ist. Das müsste er/sie allerdings erstmal bestätigen. Wäre für ein Vorgehen gegen BH sehr von Vorteil.
 
Ja, ich habe die Tickets gegen den BVB über die Gastmannschaft (HSV) erworben. BH hat die Abmahnung im Namen vom BVB ausgesprochen. Mir hat ein Anwalt der Kanzlei xxx (edit ldb: habe den Namen mal raus genommen) am Freitag gesagt, dass das keine Rolle spielt da beim Kauf der Karten die ATGBs der Heimmannschaft auch gelten, er meinte für 100€ Anwaltskosten würde er einen Vergleich auf 100€ raushandeln, also 50€ weniger als die Forderung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
K

Krennz

Guest
@HoneyLito Wir machen das kostenlos:rolleyes: und Du brauchst nichts zu zahlen. Wir sagen Dir lediglich was wir machen, was du selber machst musst Du selber wissen. Docj bisher sind alle gut gefahren.
 
@HoneyLito Wir machen das kostenlos:rolleyes: und Du brauchst nichts zu zahlen. Wir sagen Dir lediglich was wir machen, was du selber machst musst Du selber wissen. Docj bisher sind alle gut gefahren.

Ihr seid doch echt der pure Wahnsinn! ;) Also nehme ich die ModUE aus deiner Signatur und schreibe da noch rein wieso ich die Karten verkauft habe. Soll ich denen noch eine Frist setzen bezüglich einer Antwort und dass ich nach verstreichen der Frist die UE als akzeptiert sehe? Und ich zahle keinen Cent?
 
K

Krennz

Guest
Ich schicke einfach duie modUE wege ndes Logos, teile den Grund für den Verkauf mit und rühre mich danach nicht mehr. Zahlen tue ich auf keinster Weise.

Zufrieden?

sollen die doch klagen. Dann mache ich eine Erwiederungsklage mit ATGB Kontrollklage und gebe meinem Anwalt die Links hier aus dem Forum (Auch dei angepinnten, ganz besonder die) und BH hat Probleme überhaupt noch etwas zu bekommen.
 
Hallo Zusammen,

folgender Fall: Meine Mutter schenkte mir zum GB 4 Tickets BVB-FCB Supercup. Sie bestellte die Tickets bei Viagogo für je 110€ ( Die Frau kannte sich nicht aus :D). Leider konnten 2 Freunde kurzfristig nicht mit und ich musste 2 Karten verkaufen. Also fix bei Ebay reingestellt für den gleichen Preis. Natürlich gingen die nicht weg. Wer zahlt auch soviel Geld fürn Supercup....(jaaa die Mamis). Dann nochmal 3mal reingestellt ohne Erfolg. Zum Schluss abgebrochen da auf einmal beide nun doch wieder mit konnten.---> Es kam zu keinem Verkauf

1 Woche später bekam ich dann Post von BH in dem mir folgende Punkte zu Last gelegt wurden:

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Der Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA
PARKS

die guten Herren wollten pauschal 250€ von mir.

Nun habe ich selbst eine modUE verfasst:

Hiermit verpflichte ich,
Herr
.......

........


mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund,

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die urheberrechtlich geschützten Abbildungen des Vereinslogos und des Stadionplanes der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen


________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )







Sehr geehrte Damen und Herren,


in Bezug auf ihr Abmahnungsschreiben vom 14.08.2014 sende ich Ihnen hiermit meine modifizierte Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung zu.


Der in ihrem Schreiben aufgeführte private Ticketverkauf , musste ich vornehmen, da ich aus privaten Gründen verhindert war. Ein Verkauf kam nicht zustande. Die unautorisierte Nutzung des Vereinslogos war mir nicht bewusst, ich hatte lediglich ein Bild aus einer anderen Auktion eingefügt. Zudem hatte ich diese Karten Privat erworben.


Laut dem BGH-Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06 ist es nicht verboten, aus privaten oder beruflichen Gründen, Eintrittskarten weiterzuverkaufen. Im Textziffer 40 dieses Urteils heißt es weiter: „Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft.“


Mit freundlichen Grüßen

........



Heute kam dann folgende Antwort von BH:

Sehr geehrter Herr ..........
die abgegebene Unterlassungserklärung kann in dieser Form nicht
angenommen werden und wird daher zurückgewiesen. Zur
Erhaltung einer sozialen Preisstruktur ist es zwingend erforderlich,
in der Unterlassungserklärung mit aufzunehmen, es zu
unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia
Dortmund, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im
Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem
wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben
ist, anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann
anzunehmen, wenn insbesondere im Rahmen von
Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis)
nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf
anderen Internet-Ticketplattformen - z.B. viagogo, seatwave - um
15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/
werden).
Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte
Unterlassungserklärung mit der Bitte, diese bis spätestens
19.09.2014 an uns zurückzusenden.
Hinsichtlich der Kostenfrage bzw. einer möglichen
Ratenzahlungsvereinbarung stehen wir für Rückfragen auch gerne 2/2
telefonisch zur Verfügung. Hierfür steht Ihnen unsere Kanzlei von Montag bis Donnerstag in
der von 17.00 bis 18.00 Uhr und freitags zwischen 15.00 und 16.00 Uhr zur Verfügung


So wie soll ich nun weiter vorgehen?

Grüße
Think
 
A

Aikon

Guest
@Th!nK: Ich mache weiter gar nichts. Die UE wegen Verletzung der immateriellen Rechte hat BH bekommen, das ist erst einmal das Wichtigste.
Den anderen Kram nehme ich nicht in die UE mit auf, da der BGH ja den Verkauf aus privaten oder beruflichen Notlagen heraus erlaubt. Zahlen werde ich nicht, wenn BH Geld haben will, soll er doch klagen.
 
K

Krennz

Guest
Da die Mutter die Karten über Viagogo gekauft hat würde ich das auch BH mitteilen, denn dann gibt es keine Bindung an die ATGB und BH ist ganz aussen vor. Die dürfen dann mal an ihrem eigenen Daumen nuckeln, Geld kriegen die nicht. Und eine UE für Logo und Stdionplan haben die ja.

Ich würde in dem Schreiben dann ganz einfach sagen: "Verklagt mich doch :p:p:p"
 
Vielen Dank für die schnelle Antworten.

Werde nun nen neuen 3 Zeiler in dem ich den Kauf über Viagogo erkläre und hoffe dann einfach endlich von BH Ruhe zu haben!
Was mich der Mist an Zeit gekostet hat....
Hätte denen niemals nur 1 Cent gezahlt

PS: in dem neuen Schrieb von denen war nicht mal ne neue UE dabei...arbeiten da nur Amateure?? :D
 
Sehr interessante Diskussion hier, in die ich mich (leider) auch einbringen muss. Der Grund dafür:

Heute e-Mail erhalten, dass Auktion gelöscht wurde (nach erfolgtem Verkauf!) aufgrund Urheberrechtsverletzung eines unautorisierten Bildes.

Der Sachverhalt ist eigentlich so wie bei den meisten hier drin (Bild von der Südkurve benutzt). Nur gibt es zwei Punkte, die zu erwähnen sind:

1. Verkauf der Tickets wurde über das e-Bay Konto gemacht, das ich zwar immer nutze und wo auch meine finanziellen Daten hinterlegt sind (Rechnungsadresse; Kreditkarte, Paypal etc. sowie meine e-Mail-Adresse), aber auf den Namen und die alte Adresse meiner ex-Freundin läuft.

2. Weder Staatsbürger von Deutschland, noch wohnhaft in Deutschland.

Zu 1: Ich gehe einmal davon aus, dass das Schreiben nicht zugestellt werden kann, da die Postadresse seit 10 Jahren nicht mehr existiert. Die e-Mail-Adresse (meine) ist allerdings bei e-Bay hinterlegt also dürfte das Schreiben per e-Mail bei mir ankommen und somit als zugestellt gelten.

Zu 2: Hat das irgendwelche Einflüsse?

Frage:

Wie soll ich reagieren, wenn ich die e-Mail erhalte, wenn der Kontakt zur ex-Freundin eigentlich nicht mehr besteht? Ich bin zwar Käufer der Karte, aber eigentlich nicht Verkäufer?! Allerdings sind die e-Mail-Adressen identisch. - Meine ex-Freundin würde ich gerne aussen vor lassen, was auch bedeuten soll, dass ICH den Kopf hinhalten würde, falls nötig.

Vielen Dank für die Unterstützung.

Gruss, Aussie


P.S: ja, ich werde umgehend ein eBay-Konto für mich selber erstellen. War nur zu faul, dies zu machen...
 
A

Aikon

Guest
Ich warte ab, ob BH sich überhaupt meldet, wenn er sieht, dass es sich um eine ausländische Adresse handelt. Meine Lieferadressen kann BH über VeRI nicht abrufen. Ich denke nicht, dass BH mir etwas schreibt, wenn ich im Ausland wohne.
 
Ich warte ab, ob BH sich überhaupt meldet, wenn er sieht, dass es sich um eine ausländische Adresse handelt. Meine Lieferadressen kann BH über VeRI nicht abrufen. Ich denke nicht, dass BH mir etwas schreibt, wenn ich im Ausland wohne.
ok vielen Dank! Brief käme wahrscheinlich eh nicht an. E-Mail würde aber, hat BH aber offenbar nicht, wenn sie die Daten über VeRI nicht erhalten!

Frage: Da der Verkauf noch nicht komplett abgeschlossen ist, soll ich dies auch nicht machen und abbrechen? - Geld ist zwar gekommen, Tickets aber noch nicht versendet. Soll ich dem Käufer einfach das Geld zurückerstatten und die Tickets nicht versenden? Oder macht es das nicht besser?
 
A

Aikon

Guest
@aussie Meine E-Mail-Adresse kann BH allerdings über VeRI abrufen. Daher würde ich abwarten, ob BH mich über die E-Mail kontaktiert. Wenn BH sich die mit der E-Mail verknüpfte ausländische Adresse anschaut, wird er sich eventuell nicht melden.

Warum hast du die Tickets denn verkauft?
 
K

Krennz

Guest
>Ich wickle den Verkauf vollkommen ab. Mehr als heisse Luft kann nicht kommen.

Wenn du mal dieses Forum von Anfang an liest, nicht nur den Fred, sondern wiklich das Forum, wirst du sehen, dass da so einiges inzwischen zuisammen gekommen ist, was BH das Leben schwer macht.

Lies auch mal die angepinngten Beiträge z.B. aus meiner Signatur
 

ldb

Super-Moderator
@aussie
Ich würde den Verkauf vollständig abwickeln, ist ja klar. Sonst könnte eventuell der Käufer stinkig werden.

Die Abmahnung wird vermutlich nur per Mail kommen, nicht per Post. Wenn sie überhaupt kommt.
Einfach mal abwarten.
 
Mal eine grundsätzliche Sache zur Verwendung des Logos und Stadionplans:
Kann man das überhaupt verbieten, wenn man ein in diesem Fall Originalprodukt verkauft, auf dem sowohl Logo als auch Stadionplan abgebildet sind ? Du missbrauchst es ja nicht für irgendwelche Fälschungen oder Dienstleistungen oder so, sondern für deren eigenes Produkt !?
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich selber ein Foto von der Eintrittskarte mache, mach ich ein Foto von der angebotenen Ware(TimeStamp verwenden). dies ist kein Missbrauch sondern wird vom UrHG und dem Markenrecht gedeckt. Wenn ich aber Originale aus dem Internet verwende begehe ich Rechtsverletzungen, die abgemahnt werden können. Erfolgt aber eine Abmahnung in Verbindung mit ATGB und Preisbindung ist die gesamte Abmahnung ungültig.
 
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