Ich habe es jetzt folgendermaßen verfasst:
modUE
Herr
Max Mustermann
Muster Str. 1
11111 Musterhausen
Becker Haumann PartG
Rechtsanwälte
Kaiserstr. 21-23
44135 Dortmund
Ihr Zeichen
Aktenzeichen ...
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich,
Max Mustermann
Musterstr.1
11111 Musterhausen
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA, vertreten durch die Komplementärin: Werder Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung: Klaus Filbry (Vorsitzender), Thomas Eichin, Klaus-Dieter Fischer, Franz-Böhmert-Straße 1c – 28205 Bremen,
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,die urheberrechtlich geschützten Abbildungen aus dem Inneren des Stadions der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
Schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf ihr Abmahnungsschreiben vom.... sende ich Ihnen hiermit meine modifizierte Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung zu.
Die in ihrem Schreiben aufgeführten privaten Ticketverkäufe, musste ich vornehmen, da ich teilweise aus beruflichen bzw. privaten Gründen verhindert war. Die Karten hatte ich über private Kanäle jeweils für mich gekauft, um mit meinen Freunden und Familie die jeweiligen Spiele zu besuchen.
Doch bei den betreffenden Spielen war ich als Fahrer und meistens auch noch 4 bis 5 Mitfahrende, teilweise aus beruflichen oder privaten Gründen, verhindert.
Laut dem BGH-Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06 ist es nicht verboten, aus privaten oder beruflichen Gründen, Eintrittskarten weiterzuverkaufen. Im Textziffer 40 dieses Urteils heißt es weiter: „Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft.“ Somit wäre auch, die mir vorgeworfene Rechtsverletzung, dass ich die Karten mit mehr als 15% über Originalpreis verkauft habe, hinfällig.
Zudem habe ich die Karten nachweislich nicht über die SV Werder Bremen GmbH & Co KG bezogen, wodurch ich den von Ihnen genannten ATGB nicht zugestimmt habe und auch nicht auf diese hingewiesen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
modUE
Herr
Max Mustermann
Muster Str. 1
11111 Musterhausen
Becker Haumann PartG
Rechtsanwälte
Kaiserstr. 21-23
44135 Dortmund
Ihr Zeichen
Aktenzeichen ...
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich,
Max Mustermann
Musterstr.1
11111 Musterhausen
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA, vertreten durch die Komplementärin: Werder Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung: Klaus Filbry (Vorsitzender), Thomas Eichin, Klaus-Dieter Fischer, Franz-Böhmert-Straße 1c – 28205 Bremen,
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,die urheberrechtlich geschützten Abbildungen aus dem Inneren des Stadions der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
Schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf ihr Abmahnungsschreiben vom.... sende ich Ihnen hiermit meine modifizierte Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung zu.
Die in ihrem Schreiben aufgeführten privaten Ticketverkäufe, musste ich vornehmen, da ich teilweise aus beruflichen bzw. privaten Gründen verhindert war. Die Karten hatte ich über private Kanäle jeweils für mich gekauft, um mit meinen Freunden und Familie die jeweiligen Spiele zu besuchen.
Doch bei den betreffenden Spielen war ich als Fahrer und meistens auch noch 4 bis 5 Mitfahrende, teilweise aus beruflichen oder privaten Gründen, verhindert.
Laut dem BGH-Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06 ist es nicht verboten, aus privaten oder beruflichen Gründen, Eintrittskarten weiterzuverkaufen. Im Textziffer 40 dieses Urteils heißt es weiter: „Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft.“ Somit wäre auch, die mir vorgeworfene Rechtsverletzung, dass ich die Karten mit mehr als 15% über Originalpreis verkauft habe, hinfällig.
Zudem habe ich die Karten nachweislich nicht über die SV Werder Bremen GmbH & Co KG bezogen, wodurch ich den von Ihnen genannten ATGB nicht zugestimmt habe und auch nicht auf diese hingewiesen wurde.
Mit freundlichen Grüßen