Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
Der § der ATGB mit der Preisbindung ist mehr als Fragwürdig. ZUmal der BGH ja selber in seinem Urteil sagt, dass das Angebot die Nachfrage regelt und (von mir ergänzt) somit den Preis. Es gibt nunmal kein Gesetz, dass die Weitergabe von Tickets zu höheren Preisen unterbindet. Wenn ich bereit bin für ausverkaufte Veranstaltungen einen höheren Preis zu zahlen um trotzdem Teilzunehmen ist das meine Sache, und wenn der Verkäufer auf mein Kaufangebot eingeht ist das seine Sache. Da hat sich ein BH nicht einzumischen.

BH versucht, im Namen BD, eine unzulässige Preisbindung, die im § 6 ATGB mit der Deckelung bei 15% enthalten ist, durchzusetzen. Alle meine Bekannten, und inzwischen auch Rechtsschutzversicherungen, sehen das so und da sind auch Leute des öffentlichen Lebens bei.

Also Füsse stillhalten und abwarten.
 
Moin Leute, hatte eine modifizierte UE hingeschickt, dann kam ne Antwort: ...... Diese ist im vorliegenden Fall nicht ausreichend, empfehlen dringend im Internet kursierende Unterlassungserklärung 1:1 zu übernehmen..... Auch der Hinweis auf das BGH-Urteil geht fehl, denn gerade in diesem Urteil wurde entschieden das legitime Interessen der Clubs die ERhaltung einer sozialen Preisstruktur und Sicherheitsaspekte sind.

Sie wollen nun eine Unterlassungserklärung in ausreichender Form!? Was nun? Zum Fall: Habe Karten bei Ebay verkauft und gegen das Logo reinstellen verstoßen und gegen die AGBs verstoßen weil ich ja gewinnbringend verkauft hab (jedoch einmal und nie wieder), merkwürdig fand ich das von anfänglichen 250 Euro nach ersten Kontakt auf 200 runter gehandelt (sogar in Raten) mündlich jedoch!

Was soll ich nun tun wie könnte eine neue UE aussehen, oder soll ich gar nicht reagieren oder schreiben sie sollen das so akzeptieren!? In der letzten Nachricht von BH wurde nur die UE erwähnt nicht mehr die Kohle, also was nun? Bitte um Rat, danke! Vor allem bin ich unsicher wenn hir Leute berichten, dass die nach einem Jahr Ruhe wieder Post von BH bekommen haben.......

..... Oh man der Scheiß macht mich wahnsinnig am besten ich hole mir eine Bescheinigung vom Doc das mich diese Sache krank macht und die mich in Ruhe lassen sollen, sonst verklage ich die auf Schmerzensgeld.....
 
K

Krennz

Guest
Es steht aber auch in dem Urteil ,dass aus persönlichen Gründen verhinderte Privatpersonen ihre Tickets uneingeschränkt weiter veräussern dürfen, Das will BH aber nicht wahr haben. Ausserdem gibt es kein Gesetz in Deutschland, dass den privaten Weiterverkauf zu marktüblichen Preisen von Tickets für ausverkaufe Events verbietet. Ob der § der ATGB mit der Preisdeckelung rechtens ist werden wohl dermnächst Gerichte zu entscheiden haben.

Ich rühre mich erstmal nicht weiter.

Die hier angebotene modUE ist von einem Anwaltsbüro extra für Abmahnopfer zur Verfügung gestellt worden und somit rechtlich ausreichend.
 
aber hilft die MUE auch gegen den Verstoß des Urheberrechts wenn ich Bild mit Logo verwendet habe? Nicht das die mich dann damit ran bekommen können? Also Füße still halten oder was? Was könnte schlimmsten FAlls passieren???? Wenns nachher teurer wird als die angeboten 200 Euro, wäre das schon echt bescheiden.... :(
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich die modUE entsprechend ergänzt habe:

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,das/den/die urheberrechtlich geschütztes Bild mit Logo der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.

Bin ich auf der sicheren Seite.

Übrigens, wie kam es zum, Bild mit Logo?

Wenn ich das Ticket selber fotografiert habe und das Bild dann eingestellt habe ist das ein Bild der angebotenen Ware und damit nicht strafbar. Jede Person darf von der von ihr angebotenen Ware ein selbsterstelltes Foto (Zeitstempel der Kamera aktrivieren und mit abdrucken) bei einem Warenangebot verwenden. Sonst gäbe es z.B. keine Werbezettel mit Bildern von z.B. Kaffeepackungen, Würstchendosen etc.
 
Hallo Zusammen,

ich habe ebenfalls nach Abmahnung durch BH eine mod. UE abgegeben (Ende April 2014).
In einem Antwortschreiben von BH (Ende Mai) hat man mir mitgeteilt, dass man diese UE nicht akzeptiere und erneut dazu auffordere,
BH die vorgefertigte UE + 250,-€ innerhalb einer zweiwöchigen Frist zukommen zu lassen. Allerdings hat man mir gnädiger weise eine Ratenzahlung der Summe angeboten.

Auf dieses Schreiben habe ich nicht reagiert, da ich die hier dargestellte modUE übernommen habe sowie in meinem Anschreiben an BH explizit auf das BGH-Urteil Bezug genommen habe. Des Weiteren habe ich darauf hingeweisen, das Ticket nicht von BD, sondern selber von einer Privatperson über das iBäh erworben zu haben "Ich habe die ATGB somit nicht anerkannt, da sie mir zusätzlich nicht bekannt waren..." etc..
Trotz dessen kam leider vor einigen Tagen, also nach rund zwei Monaten Funkstille, erneut ein Schreiben von BH, welches dem vom User Alex geposteten sehr ähnelt. Im Unterschied dazu möchte man von mir weiterhin 250,-€ haben. Die mod. UE wird weiterhin nicht akzeptiert, mit dem Statement:

Zitat:"Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Modifizierungen tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen werden.

Man hat mir nun eine dreiwöchige Frist (inkl. Uhrzeit) eingeräumt, die die letzte sein soll bevor es zu einer gerichtl. Auseinandersetzung und Sanktionen durch BD kommt.

Zitat: "Sofern die vorgenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht und rechtswirksam unterzeichnet zurückgereicht wird, wird unsere Mandantin Sie vom weiteren Ticketkauf sperren und behält sich unsere Mandantin zudem die Verhängung einer Vertragsstrafe (Ziffer 6 Abs. 4, 5 und Ziffer 8 Abs. 1 ATGB) sowie die Geltendmachung weiterer Sanktionen vor. Im Hinblick auf eine zeitnahe außergerichtliche Erledigung des Unterlassungs- und Freistellungsanspruchs unserer Mandantin sowie eine sonst zwingend notwendige Sperrung für die Saison 2014/2015 entgegen zu wirken, raten wir Ihnen abschließend zu Folgendem:..."

In Bezug auf die Hinweise bzgl. ATGB in meinem Schreiben ergibt sich folgende Reaktion:

Zitat: "Der private Weiterverkauf von Tickets wird durch die ATGB nicht verboten, sondern lediglich unter Bedingungen gestellt, um den legitimen Interessen unserer Mandantin als Veranstalterin gerecht zu werden. So ist bei jeder zulässigen Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets, bspw. bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung, der jeweilige Ticketinhaber dazu verpflichtet, den Erwerber bzw. neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinzuweisen. Zudem dürfen die Tickets im Falle der privaten Weitergabe nicht mit der Absicht, diese zu einem wesentlich höheren Preis als den Original-Ticketpreis, angeboten oder veräußert werden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird, da in diesem Falle (auch bei Auswahl eines niedrigen Startpreises) nicht gewährleistet ist, dass das Ticket bei Ende der Auktion keinesfalls zu einem um 15 % höher liegenden Kaufpreis als der jeweilige Originalpreis verkauft wird. Gleiches gilt für den Fall, dass ein oder mehrere Tickets auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird. Ein Verstoß gegen die ATGB kann also auch dann vorliegen, wenn es zu einer Veräußerung oder Weitergabe letztlich nicht kommt."


Ich weiß nun wirklich nicht was ich machen soll, da ich leider keine RSV habe und natürlich auch vermeiden will am Ende aller Tage durch einen eventuellen Rechtsstreit durch Anwalts- und Gerichtskosten weitaus mehr als die geforderte Summe zahlen zu müssen und möglicherweise gezwungen werde, die UE von BH dann doch zu unterschreiben, zumal ich tatsächlich das Logo verwendet habe (nicht nur aufgedruckt auf der Karte) und ebenfalls Bedenken habe, dass man mir daraus einen Strick dehen kann.

Sollte ich nochmal reagieren? BH droht weiter im Schreiben, dass man keine Reaktion als ..:"kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung" meinerseits verstehen würde.

Habe schon überlegt erneut ein Schreiben aufzusetzen, um BD über diesen Vorgang in Kenntnis zu setzen, kann mir jedoch vorstellen, dass ich nicht der Erste bin, der auf diese Idee kommt. Sollte ich BH anrufen und über den hier oftmals geschilderten Sachverhalt informieren oder ein weiteres Schreiben aufsetzen, welchem ich die modUE erneut anhänge?

Wirklich zermürbend die ganze Aktion, zumal ich bei dem Ticketverkauf effektiv sogar Verlust gemacht habe, da der relative Verkaufpreis einer Karte niedriger war als mein Einkaufspreis für zwei über besagtes Auktionsportal. :-(

Es wäre toll, wenn ihr mir erneut einen guten Rat geben könntet.

Vielen Dank vorab!
 
K

Krennz

Guest
BH sieht sein Felle schwimmen.

Es geht BH nur darum Kohle zu generieren. Wie nunmal Abzocker so vorgehen.

eine Rechtsgrundlage für diese ganzen verschwurbelten Behauptungen besteht m..E.nicht.

Ich würde das genze geschwurbel ignorieren und BH den Stinkefinger zeigen.

sollen sie doch klagen. Da kommt nichts, denn sie wissen genau, dass sie keinerlei rechtliche Handhabe haben um reine Privatverkäufer zu belangen.

BH was seid ihr doch arme Idioten.

Joachim Gauck nannte solche >Leute wie Ihr "Spinner" Extremisten, die, bessren Wissens, eine Ideologie durchziehen wollen, die nicht den deutschen Gesetzen entspricht.Das BVerfG-Urtreil kenne ich auch schon.
 

ldb

Super-Moderator
Ich würde es aussitzen. Da kommt nichts. Wie schon geschrieben: Keine rechtliche Grundlage.
 

ldb

Super-Moderator
Würde mir wünschen das BH mal so richtig auf die Schnauze fällt. Sie brüsten sich teilweise mit einem AG Urteil, ohne Aktenzeichen oder Hintergründe zu nennen. Vermutlich aber ein Schwarzmarkthändler der einfach mal fällig war.

Wünsche dir viel Erfolg, bin da aber sehr sehr zuversichtlich ;-)
 
Halle Zusammenn!

Habe nach gut 1 Monat wieder Post von BH bekommen, sie verlangen von mir auch wieder eine UE.
Hier mal das Schreiben:

"der Ligaverband die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat am 24.3.2014 "Fairplay"-Regeln für den offiziellen Ticket-Zweitmarkt beschlossen. Als Service für die Fans und zur Bekämpfung des Schwarzmarkts hat uns die DFL mit der Ausschreibung eines offi-ziellen Ticket-Zweitmarkts beauftragt. Die Clubs verabschiedeten im Rahmen der Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main ohne Gegenstimme einen gemeinsamen Kodex, der der neuen DFL-Plattform zugrunde liegt.
Die insgesamt neun "Fairplay"-Regeln beinhalten unter anderem das Bekenntnis zu einer stabilen und fairen Preispolitik sowie zu einem Zweitmarktpreis, der maximal dem Originalpreis der ange-botenen Einzeltickets plus einer 15 %-igen Bearbeitungsgebühr entspricht.
Das sind die neun "Fairplay"-Regeln für den Offiziellen Ticket-Zweitmarkt:
1. Wir bieten unseren Fans einen serviceorientierten "Offiziellen Ticket-Zweitmarkt" an.
2. Wir setzen uns für eine stabile und faire Preispolitik ein.
3. Wir möchten den Schwarzmarkt aktiv bekämpfen.
4. Wir verfolgen keine Profitmaximierung.
5. Der Ticketpreis entspricht maximal dem Originalpreis für Einzeltickets.
6. Die Servicegebühr für den Tickettausch beträgt max. 15 % pro Bestellung.
7. Die Versandgebühren sind marktüblich gestaltet, wie im klassischen Ticketverkauf.
8. Wir als Clubs können die Sicherheit des Angebotes und der Tickets garantieren.
9. Wir gehen mit persönlichen Daten der Fans sensibel um und garantieren die Einhal-tung aller gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.
Borussia Dortmund sieht sich daher auch weiterhin in der Pflicht den Schwarzmarkt aktiv zu bekämpfen und jedem zukünftigen oder in der Vergangenheit liegenden Verstoß gezielt nachzugehen."

Das wird mir vorgeworfen:


EDIT ldb: Bild gelöscht da es dich eindeutig gegenüber BH identifiziert

Sollte ich da noch darauf reagieren??
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

ldb

Super-Moderator
Füße stillhalten, sonst nichts.
 
Ich finde es mal wieder lustig.. Das ganze ist schon über 1 Jahr her und die Typen müssen sich wieder einmischen.
Wenn ich nur einen folgenden Ausschnitt zitiere

Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und einer Sperrung für die Saison 14/15 entgegen zu wirken, ist es zwingend notwendig, dass der noch offene Betrag in Höhe von 210€ ausgeglichen wird.
Die Unterlassungsansprüche sind zwischenzeitlich durch Abgabe der UE am XX.XX.2013 erfüllt worden.

Klingt doch nach reiner Erpressung oder?
Ich hab schön anfang des Jahres meinen Beitrag überwiesen, und jetzt klaut man mir einige Vorteile meiner Mitgliedschaft. Finde ich echt der Hammer.. und das weil man als FAN .. EINMAL in seinem Leben EINE Karte verkauft hat weil man keine Zeit hatte.
Leck mich am Zückerli.

Von mir bekommen die gar nichts, nächstes Jahr wird die Mitgliedschaft gekündigt.

Also entweder ich bezahle jetzt 210 € oder ich komme nicht mehr ins Stadion hahahaha
 
K

Krennz

Guest
Tja, BH gehen die Argumente aus und sie laufen Gefahr wegen Nötigung verklagt zu werden.

Es gibt keine Ticketpreisbindung in Deutschland.

Tickets sind kleine Inhaberschuldverschreibungen und damit eine Ware wie ein Pfund Kaffee. Da können die lamentieren wie sie wollen. Und in Deutschland gibt es für Waren keine Preisbindung.(Es gibt allerdings Ausnahmken für Pharma-, Druck- und Tabakerzeugnisse)

EVP (Empfohlener Verkaufs Preis) kann jeder Kaufmann ignorieren. Ebenso Privatrverkäufer. Aufgedruckte Preise auf Tickets sind nicht verbindlich, sondern stellen den Verkaufspreis des Ausgebers der Schuldverschreibung dar. Die Klauseln in den ATGB, die eine Preisfestschreibung auf den aufgedruckten Preis zuzüglich Verkaufprovision von 10 - 15% festschreiben sind unwirksam. So einfach ist das.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sehe ich auch so, habe mich damals richtig ins Thema eingelesen und auch Gesetzesauszüge und Urteile gelesen.

Da anscheinend immer weniger Leute bezahlen, versuchen diese Leute jetzt mit diesen Mitteln an Geld zu kommen. In dem man droht Tickets zu sperren etc.. das heiligste für einen Fan der jede Woche im Stadion ist. Ekelhaft.
 
K

Krennz

Guest
Ich habe mich heute an direkt an de nBVB gewandt und gefragt, warum sie, wenn sie gegen den Schwarzhandel effektiv vorgehen wollen, nicht eine kleine Bude vor dem Stadiion aufbauen, wo es noch einige hundert Origginalkarten zum erwerben gibt?

damit wäre doch dem Schwarzhandel effektiv der Boden entzogen und BH könnte die, rechtlich gesehen, gestzlich handelnden User aussen vor lassen.

Bin mal auf die Antwort gespannt.
 

ldb

Super-Moderator
Ich finde es mal wieder lustig.. Das ganze ist schon über 1 Jahr her und die Typen müssen sich wieder einmischen.
Wenn ich nur einen folgenden Ausschnitt zitiere



Klingt doch nach reiner Erpressung oder?
Ich hab schön anfang des Jahres meinen Beitrag überwiesen, und jetzt klaut man mir einige Vorteile meiner Mitgliedschaft. Finde ich echt der Hammer.. und das weil man als FAN .. EINMAL in seinem Leben EINE Karte verkauft hat weil man keine Zeit hatte.
Leck mich am Zückerli.

Von mir bekommen die gar nichts, nächstes Jahr wird die Mitgliedschaft gekündigt.

Also entweder ich bezahle jetzt 210 € oder ich komme nicht mehr ins Stadion hahahaha
Ein Stadionverbot kann nur bei laufendem Strafverfahren erteilt werden. Von daher.. ;)
 
K

Krennz

Guest
Ich habe heute nochmal eingehend den von mir verlinkten Artikel "So sehen das Andere" unten aus meiner Signatur gelesen.

Da steht eindeutig, dass etliche Amtsgerichte bei den §§ der ATGB der DFL-Vereine, die eine Preisbindung für Privatpersonen vorsehen, einen Verstoss gegen § 307 BGB sehen und diese Klauseln für unwirksam erklären.

Es gibt also, entgegen der Behauptung von BH mir gegenüber, etliche rechtswirksame Urteile die eine Preisbindung für Privatpersonen für Fussballtickets verneinen.

Somit sind alle Abmahnungen von BH unrechtmässig, sofern sie sich nicht nur auf die Verletzung des Marken- und Urheberrechts beziehen. (Wobei ein, nachweislich selbst gemachtes Foto eines Tickets keine Markenrechtsverletzung darstellt)

Daher würde ich, wenn ich gezahlt habe, das bezahlte Geld zurückfordern. Bzw. erst garnicht zahlen.

Der Autor des Artikels stellt Anwälte, die diese Abmahnorgie veranstalten mit den Abmahnabzockern für Urheberechtsverletzungen im P2P-Bereich gleich. Abzocker eben.
 
"trotz unserer schriftlichen Erinnerung vom XY und XY konnten wir bis zum heutigen Tag keinen Zahlungseingang feststellen.
Namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft fordern wir Sie letztmalig dazu auf, bis zum
xx.xx.2014
den genannten Betrag in Höhe von 210,00 € der aus der Rechtsverletzung resultierenden Ansprüche auf eines unserer angegebenen Geschäftskonten unter Angabe des hiesigen Aktenzeichens zu zahlen.
Für den Fall, dass Sie diese gesetzte Frist abermals verstreichen lassen, werden wir ohne weitere Ankündigung ein Mahnverfahren gegen Sie einleiten."

Ob es jetzt spannend wird? Nach einem Jahr Ruhe :eek:
modUE wurde damals angenommen
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
Ist doch spannend. Kommt ein Mahnbescheid, lege ich Widerspruch beim zuständigen Amtsgerichts mit Begründung "Unberechtigt" ein. Damit ist das Mahnverfahren dann auch schon wieder beendet.

Wenn sie dann noch etwas wollen, müssen sie klagen.
 
K

Krennz

Guest
Ich habe noch mal ein bischen rumgesucht und folgendes Gefunden

http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=1303&page=3

Die rechtliche Seite
Der einseitige Spiegel-Bericht erwähnt zwar das Urteil des OLG, verschweigt aber die (komplizierte) europarechtliche Problematik (Verbot der vertikalen Preisbindung), die das OLG bei kommerziellen Tickethändlern (alleine um die ging es in dem Urteil) gesehen hat. Und was bitte ist eine "Sammelklage" im deutschen Prozessrecht?

Wie auch immer, alle unabhängigen Juristen, die sich mit dem Thema intensiver beschäftigt haben, kommen bei nicht-kommerziellem/gewerblichem Tickethandel zu einem eindeutigen Ergebnis: Ein Fan kann mit seinen Karten machen, was er will, natürlich auch bei ebay anbieten, teurer verkaufen.
 
Guten Morgen zusammen :)

heute habe ich mal wieder Post mit Hinweis auf Abweisung der mod.UE angekommen.Es müsse unbedingt der Text mit Hinweis auf Ebay, die 15% Regelung usw. mit aufgenommen werden.
Gibt es eine solche mod.UE in dieser Richtung eigentlich?
Aber das eigentlich Interessante ist, dass BH hinsichtlich der Kostenfrage ( 800 Euro) und einer möglichen Ratenzahlungsvereinbarung für Rückfragen telefonisch zur Verfügung steht.
Die Kenntnis, dass ich sowieso nicht zahlen könnte ( nachweisbar) und auch eine Ratenzahlung nicht in Frage käme, kann BH aber nicht vom BVB, sondern nur von einem anderen Bundesligisten bezogen haben.
Wäre ein solcher "Datenaustausch" eigentlich rechtmäßig oder versucht BH gerade im Bezug auf die Geldsumme zu handeln?

Für eine kurze Einschätzung der Sachlage aus eurer Sicht wäre ich dankbar.
Bis dahin:cool:
 
K

Krennz

Guest
Das ist das immer gleiche Rumgegurke von BH um doch noch an Kohle zu kommen. Daher gilt hier, Füsse stillhalten und abwarten.

Die Weitergabe von personenbezogenen Daten innerhalb der Bundesliga/DFL ist eigentlich durch das BDSG verboten. Lediglich Name, Geburtsdatum und Wohnort dürfen, wegen Stadionverboten, weitergegeben werden.

Du hast, durch das Schreiben, die Gewissheit, dass die modUE angekommen ist. Da diese von einem Rechtsanwalt allen Abmahnopfern kostenlos zur -verfügung gestellt wurde, der Mitglied bei der Gemeinschaft/Verein gegen den Abmahnwahn ist, ist sie Gerichtsfest.
 
Hallo Leute!

Ich habe am Mittwoch ebenfalls eine Abmahnung von Becker und Haumann bekommen da ich meine Dauerkarte für kommende Saison bei eBay verkaufen wollte. Als Bild habe ich einen Stadionplan benutzt!
Allerdings habe ich die Auktion am Dienstag selbst beendet, also nichts verkauft, am Mittwoch kam denn aber das Schreiben in dem ich aufgefordert werde 450€ zu zahlen.

Wie sollte ich am besten fortfahren? Ich habe hier mehrmals was von modifizierter Unterlassungserklärung gelesen. Sollte ich sowas benutzen, und wenn ja woher bekomme ich diese?

Über Handy ist es hier leider etwas unübersichtlich, deswegen hoffe ich dass ihr mir helfen könnt.

MfG
 
K

Krennz

Guest
Ich kann für die Benutzung desStadionplanes die modUe unten aus meiner Signatur nehmen.
Ausserdem teile ich BH mit, dass ich die Auktion wegen persönlicher Probleme reingestellt habe, sie selber abgebrochen habe und die Karte selber nutzen werde. Sollten sie der Meinung sein Geld von mir bekommen zu können täuschen sie sich, ansonsten bin ich bereit etlichen Ärger zu machen. Zmal etliche Amtsgerichte in der Vergangenheit den Verkauf von Tickets durch Fans aus persönlichen Gründen als rechtens beurteilt haben und auch der BGH dies bejaht. Notfalls wäre ich auch bereit eine ATGB Kontrollklage zu veranlassen.
 
Mahlzeit,
wollte Euch mal auf dem laufenden halten, da die letzte Reaktion von BH sehr schnell kam.

Historie:

- Ticket mit Nutzung des Logos verkauft
- Anschreiben von BH
- mod. UE mit kurzem Anschreiben
- 3 Monate Ruhe
- Erneuter Drohbrief (von BH mit Ankündigung mich vor den Kadi zu ziehen, wenn ich nicht reagiere un die Frist (letzte Woche) vertreichen lasse

Habe mich dann erneut an Euch gewandt und habe trotz Eurer Empfehlung das Schreiben zu ignorieren, einen "Dreizeiler" aufgesetzt, dem ich eine identische mod. UE wie bei meiner ersten Antwort beigefügt habe. Ich hatte einfach ein schlechtes Gefühl dabei gar nichts zu unternehmen.

Nun hat es drei Tage gedauert und ich habe eine Antwort erhalten in der man:
"...im Interesse eine einvernehmliche Lösung zu finden, diesseits eine telefonische Rücksprache vorschlägt.".
Die Mandantin der Kanzlei möchte mein Vorbringen bei der Beurteilung des vorliegenden Falles ggf. nicht unberücksichtigt lassen.

Es gibt keine Frist, keine Drohung. Was soll man davon halten?

Meint ihr das ist die Kapitulation, oder flattert in zwei Wochen der Mahnbescheid in meinen Briefkasten?

Gruß
 
Hallo zusammen,

auch ich habe gestern Post bekommen von B&H und mich heute den ganzen Tag in diesem Forum schlau gelesen. Danke für die Hilfe.
Habe einmalig 2 Tickets verkauft in Ebay. Mich wundert das ich gestern Post bekommen habe und die Tickets im Mai 2013 in Ebay eingestellt wurden. Dortmund - Hoffenheim.

Folgendes wird mir zur "Last" gelegt.
ATGB
Sofort-Kauf
15 %
Logo verwendet

Habe heute ein entsprechendes Anschreiben ( wie hier gepostet ) sowie die Muster modUE aus diesem Forum fertig gemacht. Werde diese per Einschreiben später versenden.

Kurze Frage noch dazu:
Bin Vereinsmitglied & Dauerkartenbesitzer. Habe für die neue Saison das Schreiben schon erhalten. Bekomme ich Probleme oder wird mir die DK entzogen?

Bin sehr gespannt was mich erwartet. Ihr werdet sicher von mir hören.

Grüße


@ Krennz,

musste ein wenig schmunzeln als ich deinen Post gelesen habe. Als ich nach Hause kam war prompt ein Brief da :)

Damals vorgeworfen - siehe oben
ATGB
Sofort-Kauf
15 %
Logo verwendet

+ 420,00 Euro o_O


Heute im Brief stand folgendes:

Sehr geehrter Herr .......,

in der vorbezeichneten Angelegenheit konnten wir zwischenzeitlich nach Abschluss der Saison Ihr Schreiben vom ..............2014 mit unserer Mandantin besprechen. Aufgrund Ihres Sachvortrags besteht auch seitens unserer Mandanten ein hohes Erledigungsinteresse.

Anbei überreichen wir eine nochmals modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit reduzierten Abgeltungsbetrag von 100,00 Euro mit der Bitte,diese unterzeichnet an uns zurückzusenden und den Betrag in Höhe von 100,00 Euro bis zum .....14 auf Konto zu überweisen.

Nach vollständigem Zahlungseingang und Eingang der modifizierten Unterlassungserklärung ist die Sache für Sie abschließend erledigt.

In der geänderten Unterlassungserklärung steht nur das ich es nicht mehr machen soll mit den 15% bla bla bla und das ich das Geld überweise.


SOOOO:
Nun meine Frage:

100 Euro überweisen und ich bin die los? ( Es geht auch um meine DK ) und die Unterlassungserklärung unterschreiben?

oder

ignorieren.

DENKT DRAN ES GEHT UM DIE DK ;););)

Danke im Voraus für Eure Antworten..............

Grüße
 
K

Krennz

Guest
@KingCash

Wenn ich gute Nerven und eine Rechtschutzversicherung habe lasse ich es drauf ankommen. Der §6 ATGB entspricht nicht dem vertikalen Preisbindungsverbot und eine ATGB Kontrollklage ist sehr erfolgversprechend. Selöbst der BGH sagt in seinem Urteil I ZR 74/06 in einem Nebensatz, dass das Angebot die Nachfrage regelt und eine Privatperson nicht gegen irgendwelche Auflagen verstösst, wenn sie aus einer Notlage heraus ihre Karten verkauft. Ich hatte in einem mein er Postings diese Punkte genau benannt. Da sagt der BGH auch, dass Eintrittskarten kleine Inhaberpapiere sind und damit ein verkehrsfähiges Wirtschaftsgut. Dementsprechend unterliegen sie dem Preisbindungsverbot.

@Zorro82

Im Hinblick, dass es sich bei Dir um eine Dauerkarte handelt, würde ich, unter dem Vorbehalt des uneingeschränkten Weiterbezuges, auf das "Friedensangebot" eingehen, indem ich den Satz unter die modUE setze:

"Die Abgabe dieser modUE erfolgt unter der Voraussetzung, dass ich weiterhin uneingeschränkt am Dauerkartenvorverkauf teilnehme. Ansonsten wird sie unwirksam."

Mich interessiert, ob der Text der BH modUE in etwa dem Text des RA Wachs, den wir hier anbieten, entspricht?
 
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