Hallo Zusammen,
ich habe ebenfalls nach Abmahnung durch BH eine mod. UE abgegeben (Ende April 2014).
In einem Antwortschreiben von BH (Ende Mai) hat man mir mitgeteilt, dass man diese UE nicht akzeptiere und erneut dazu auffordere,
BH die vorgefertigte UE + 250,-€ innerhalb einer zweiwöchigen Frist zukommen zu lassen. Allerdings hat man mir gnädiger weise eine Ratenzahlung der Summe angeboten.
Auf dieses Schreiben habe ich nicht reagiert, da ich die hier dargestellte modUE übernommen habe sowie in meinem Anschreiben an BH explizit auf das BGH-Urteil Bezug genommen habe. Des Weiteren habe ich darauf hingeweisen, das Ticket nicht von BD, sondern selber von einer Privatperson über das iBäh erworben zu haben "Ich habe die ATGB somit nicht anerkannt, da sie mir zusätzlich nicht bekannt waren..." etc..
Trotz dessen kam leider vor einigen Tagen, also nach rund zwei Monaten Funkstille, erneut ein Schreiben von BH, welches dem vom User Alex geposteten sehr ähnelt. Im Unterschied dazu möchte man von mir weiterhin 250,-€ haben. Die mod. UE wird weiterhin nicht akzeptiert, mit dem Statement:
Zitat:"Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Modifizierungen tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen werden.
Man hat mir nun eine dreiwöchige Frist (inkl. Uhrzeit) eingeräumt, die die letzte sein soll bevor es zu einer gerichtl. Auseinandersetzung und Sanktionen durch BD kommt.
Zitat: "Sofern die vorgenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht und rechtswirksam unterzeichnet zurückgereicht wird, wird unsere Mandantin Sie vom weiteren Ticketkauf sperren und behält sich unsere Mandantin zudem die Verhängung einer Vertragsstrafe (Ziffer 6 Abs. 4, 5 und Ziffer 8 Abs. 1 ATGB) sowie die Geltendmachung weiterer Sanktionen vor. Im Hinblick auf eine zeitnahe außergerichtliche Erledigung des Unterlassungs- und Freistellungsanspruchs unserer Mandantin sowie eine sonst zwingend notwendige Sperrung für die Saison 2014/2015 entgegen zu wirken, raten wir Ihnen abschließend zu Folgendem:..."
In Bezug auf die Hinweise bzgl. ATGB in meinem Schreiben ergibt sich folgende Reaktion:
Zitat: "Der private Weiterverkauf von Tickets wird durch die ATGB nicht verboten, sondern lediglich unter Bedingungen gestellt, um den legitimen Interessen unserer Mandantin als Veranstalterin gerecht zu werden. So ist bei jeder zulässigen Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets, bspw. bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung, der jeweilige Ticketinhaber dazu verpflichtet, den Erwerber bzw. neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinzuweisen. Zudem dürfen die Tickets im Falle der privaten Weitergabe nicht mit der Absicht, diese zu einem wesentlich höheren Preis als den Original-Ticketpreis, angeboten oder veräußert werden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird, da in diesem Falle (auch bei Auswahl eines niedrigen Startpreises) nicht gewährleistet ist, dass das Ticket bei Ende der Auktion keinesfalls zu einem um 15 % höher liegenden Kaufpreis als der jeweilige Originalpreis verkauft wird. Gleiches gilt für den Fall, dass ein oder mehrere Tickets auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird. Ein Verstoß gegen die ATGB kann also auch dann vorliegen, wenn es zu einer Veräußerung oder Weitergabe letztlich nicht kommt."
Ich weiß nun wirklich nicht was ich machen soll, da ich leider keine RSV habe und natürlich auch vermeiden will am Ende aller Tage durch einen eventuellen Rechtsstreit durch Anwalts- und Gerichtskosten weitaus mehr als die geforderte Summe zahlen zu müssen und möglicherweise gezwungen werde, die UE von BH dann doch zu unterschreiben, zumal ich tatsächlich das Logo verwendet habe (nicht nur aufgedruckt auf der Karte) und ebenfalls Bedenken habe, dass man mir daraus einen Strick dehen kann.
Sollte ich nochmal reagieren? BH droht weiter im Schreiben, dass man keine Reaktion als ..:"kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung" meinerseits verstehen würde.
Habe schon überlegt erneut ein Schreiben aufzusetzen, um BD über diesen Vorgang in Kenntnis zu setzen, kann mir jedoch vorstellen, dass ich nicht der Erste bin, der auf diese Idee kommt. Sollte ich BH anrufen und über den hier oftmals geschilderten Sachverhalt informieren oder ein weiteres Schreiben aufsetzen, welchem ich die modUE erneut anhänge?
Wirklich zermürbend die ganze Aktion, zumal ich bei dem Ticketverkauf effektiv sogar Verlust gemacht habe, da der relative Verkaufpreis einer Karte niedriger war als mein Einkaufspreis für zwei über besagtes Auktionsportal. :-(
Es wäre toll, wenn ihr mir erneut einen guten Rat geben könntet.
Vielen Dank vorab!