Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

ldb

Super-Moderator
Hallo zusammen,

ich bin auch glücklicher Besitzer eine Abmahnung von BH, die mir heute ins Haus geflattert ist.
Zunächst war ich happy, weil ich endlich mal Glück in der Zuteilung der Tickets für das Pokalfinale erhalten habe.
Hatte schon vor längerer Zeit sogar schon das Hotel gebucht.
Kurz nach dem ich die Zusage hatte, wurden die Karten (von einem engen Familienmitglied) über mein Account bei Ebay zu einem total überhöhten Sofortkaufangebot angeboten. Diese habe sofort nach Sichtung (ca. 30 Minuten später) beendet ohne das es einen Käufer gab.
Es waren in dieser Auktion keinerlei Bilder hinterlegt.
Ca. 1 Stunde später bereits eine Mail vom BD, dass ich diese Karten nicht erhalten werde. Ich habe darauf hin geantwortet und die Situation erklärt.
Jetzt wurde ich zusätzlich in dem üblichen Schreiben von BH abgemahnt. U.a. wegen Nutzung eines urheberrechtlich geschützes Bildes (kein Bild ist anscheinend auch verboten) und was ja zumindest auf den ersten Blick stimmt, versuchter Verkauf mit mehr als 15% und Nichteinbindung der ATGB. Das Ganze für 500 €.
Ich muss dazu sagen, dass ich noch niemals Karten, die ich von BD oder einem anderen Verein bezogen habe, verkauft habe.
Ich kann damit leben, dass ich keine Karten bekomme, weil der Verein so handeln muss, wenn er den "Schwarzmarkt" eindämmen will, aber dann noch eine Strafe dafür zu zahlen finde ich heftig.

Die modUE macht für mich ja keinen Sinn, weil ich ja überhaupt nicht gegen diesen Punkt verstoßen habe. Wie sieht es mit den anderen Punkten aus? Zählt der "versuchte" Verkauf, trotz eigenen Abbruchs?
Also zuerst einmal: Die Karten bist du wohl los. Die sind längst neu vergeben und eine Klärung in den nächsten 2 Wochen erscheint mir unwahrscheinlich.

Gegen die Abmahnung hat sich eigentlich dein Familienmitglied zu wehren. An wen ist sie denn adressiert? Unautorisierter Verkauf ist eine Straftat. Das würde ich mir überlegen dies als Grund anzuführen.
 
Hallo,

mich hat es vor einer Guten Woche auch erwischt.
Mir wurde ein Verkauf über ibäh vorgeworfen, denn ich 2 Tage nach der Abwicklung storniert habe.
Jetzt wollte ich Fragen ob ich irgendetwas tun kann?

Leider werden mir gleich 4 Sachen vorgeworfen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet.
- Der Verkaufspreis lag 15% über dem Orginalticketpreis.
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinlogos.
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS.

Ich stehe leider total auf der Leitung und weiß nicht wie ich mich verhalten soll :(

Falls ich die geforderten 560 Euro zahlen würde und die UE zurückschicken würde, wäre ich dann auf der sicheren Seite? oder kann ich dann noch eine zusätzliche Strafe vom BVB bekommen? weil ich der UE hört es sich für mich so an, als würde der BVB danach weitere Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen
 
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Briefe immer besser werden. Anscheinend haben einige mal die Vollmacht sehen wollen... jetzt steht drin:

"Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Vorlage einer Originalvollmacht entbehrlich ist (BGH Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 140/08; Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, UrhG, § 97a, Rn. 11)"

Aha... das hat doch ein Geschmäckle... wissen die Vereine darüber bescheid?

Viele Grüße!
 
K

Krennz

Guest
@eddykr75

Warum hast Du wieviele Tickets bei ibäh vertickt und hast Du sie wirklich verkauft?

@BeckiHaui-Basher
Am liebsten würde ich von Dir alles löschen, da Du Dich, so scheint es, mit Deinem richtigen Namen angemeldet hast und BH so festrstellen kann wer da postet. Alle Anderen hier haben ein Synonym, sprich Nickname, gewählt.

Aber danke für dii Info.

Etwas Arbeit muss BH doch haben, sonst werden sie Übermütig.:D
 
Hallo,

habe heute auch Post bekommen.
Mir wird vorgeworfen 1 Karte über ibäh verkauft zu haben, die Karte hatte ich selber von Dritten gekauft und das Angebot nach einem Tag beendet da ein Bekannter die Karte nehmen konnte. Also fand ja nie ein Verkauf statt.

Nun meine Frage soll ich die UE unterzeichnet zurückschicken oder einfach auf das Schreiben nicht reagieren da ich ja eigentlich nichts unrechtes getan habe?

Mit freundlichen Grüßen
 
K

Krennz

Guest
Ich schreibe BH am,dass ich die Karte von Dritten gekauft habe, nicht auf die ATGB hingewiesen wurde. Meine eigene Auktion selbst abgebrochen habe und die Karte von einem Freund genutzt wird. Ich schicke keine UE mit, es sei denn, dass ich rechtlich geschützte Inhalte, wie Stadionplan, Schriftzug oder Logo usw. benutzt habe, dann reicht aber eine modUE.
 
@Krennz ich habe zwei Karten verkauft, da ich nicht hin konnte.
Als ich dann gehsehen hab, dass es illegal ist, hab ich den Verkauf stoniert. Aber dann war es schon zu spät und ich hatte Post von BH.
Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll :(
Wenn ich die 650 bezahle und die UE unterschreibe, hab ich dann nichts mehr zu befürchten? oder geht der ganze Streß dann erst los, weil mir die Formulierung, besonders Punkt 3, sehr komisch vorkommt.

Danke für die schnelle Antwort..
 
Wie lange dauert es im Schnitt, bis man nach der Email von ibäh einen Brief von BH bekommt?

Die Email von ibäh hatte ich schon vor einiger Zeit bekommen. Bin nicht scharf auf einen Brief von BH, trotzdem interessiert es mich sehr.

Oder kommt vielleicht nichts mehr?
 
K

Krennz

Guest
@eddykr75 Ich nehme die hier angebotene modifizierte Unterlassungserklärung für das Logo und den Sitzplan und schreibe BH zusätzlich einen Brief, worin ich mitteile, dass ich die Auktion selber abgebrochen habe.

@paul197070 Es kann bis zu 4 Monate dauern bis ein Brief kommt.
 
hallo zusammen,

zuersteinmal respekt an die leute die hier schon seit jahren zeit und mühe opfern um andere zu beraten.

ich habe auch zwei karten bei ebay drin fürs pokalfinale. als einer von vielen auch karten im dortmund block.

karten waren gekauft um hinzugehen. fahre oft lange nach dortmund um spiele zu sehen. jetzt mal ein finale heimatnah und ich habe wirklich keine zeit. habe keine lokog oder sonstewas genutzt. jetzt hat mich bei ebay einer angeschrieben (ein mitglied) und mir erzählt er hätte meine auktion schon an dortmund geschickt und ich sollte die auktion doch beenden und die karten als echter fan zum ek verkaufen.

habe ich iwas von euren abmahnfreunden zu befürchten?

ich mein ich könnte die auktion ja beenden da ich auf das verbot aufmerksam gemacht wurde und nen kumpel verkaufen lassen. will ebay und den anwälten im notfall halt zuvorkommen.

danke für eure antworten!
 
K

Krennz

Guest
Da ist jetzt also auch schon ein selbsternanter Auktionswächter unterwegs.

Dem würde ich mitteilen, dass es lt. BGH Urteil I ZR 74/06 für Tickets Keine Preisbindung gibt und ich die als Privatmann ausnahmsweise verkaufen darf weil ich verhindert bin Der BGH sagt selbst "Das Angebot regelt die Nachfrage"

BD sagt selber in einem Schreiben, dass sie keine Handhabe gegen Privatpersonen haben, die Urteilsgemäss gehandelt haben. Sie können allerdings wegen Vertragsfreiheit den Verkäufer vom Bezug weiterer -Tickets für eine bestimmte Zeit ausschliessen. Aber wozu hat man ggf. Freunde? Das Einzige was BD abmahnen kann ist die Benutzung von Markenrechtlich und Urheberrechtlich geschützten Inhalten, wie Logo, Schriftzug, Stadionplan, Bilder aus dem Stadion.

Ansonsten warte ich ab, was und ob was kommt.
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich zuviel Kohle habe, darf ich gerne BH was in den Racehn schmeisen.
Als armer BDFan bleibt BH auissen vor und bekommt von mir keinen Cent.

Im Gegenteil, eigentlich müsste er mir noch was bezahlen.
 
@Krennz aber wenn ich es nicht bis zur Fristsetzung bezahle, kann es doch sein dass gerichtliche Wege eingeleitet werden.. ich hab kaum Geld und das wär schlimm für mich
 

ldb

Super-Moderator
@Krennz aber wenn ich es nicht bis zur Fristsetzung bezahle, kann es doch sein dass gerichtliche Wege eingeleitet werden.. ich hab kaum Geld und das wär schlimm für mich

Immer wieder wichtig zu erwähnen:
Geld (Schadensersatz) und die UE sind strikt voneinander zu trennen! Zahle ich brav, gebe aber keine modUE ab, kann ich genau so verklagt werden als wenn ich die UE abgeben, aber nicht zahle.
Wichtig ist es eine modUE zu erstellen, denn die originale UE ist ein Schuldanerkenntnis welches mich verpflichtet den geforderten Betrag zu zahlen. Daher gilt: immer eine modUE anfertigen! Sehr gute Vorlage: siehe Krennz Signatur.

Um ganz allgemein mal allen die Angst zu nehmen: Wenn ich wirklich nur ab und zu eine Karte aus privaten (!!!) Gründen verkaufe weil ich verhindert bin o.ä., dann kann mir BH nichts. Da wird auch keine Klage eingereicht, sie wissen ja das sie verlieren werden. Ich weise in einem netten Schreiben auf das Urteil des BGH hin und nenne meinen Grund des Verkaufs. Für begangene Urheberrechtsverletzungen gebe ich eine modUE ab. Geld zahle ich keines. Wenn BH Geld will, müssen sie klagen. Und bei einer Klage geht es auch weit günstiger für mich aus als der pauschale Schadensersatz den BH in seinen Schreiben fordert. Günstiger weil der von BH abgesetzte Schadenswert viel zu hoch gegriffen ist.
Weiterer Vorteil: Bei einer Klage wird die gesamte Abmahnung geprüft. Diese wird allein schon wegen der nicht eingehaltenen maximalen Grenze von 155€ für nicht rechtmäßig erklärt.
Bedeutet nun also für so ziemlich jeden: Locker durch die Hose atmen.
 
Guten Morgen,
ich habe leider auch eine abmahung bekommen von BH.
Bislang nur per mail.
Sollte bis zum 01. Mai reagieren mit der Zahlung + UE.
Dies habe ich jedoch nicht gemacht da mir ja nicht jeder einfach so eine email schicken kann...
Ich warte jetzt erstmal ab bis der Brief per Post kommt.

hoffe ich habe richtig reagiert?
Gruss
Bömmel
 

ldb

Super-Moderator
Guten Morgen,
ich habe leider auch eine abmahung bekommen von BH.
Bislang nur per mail.
Sollte bis zum 01. Mai reagieren mit der Zahlung + UE.
Dies habe ich jedoch nicht gemacht da mir ja nicht jeder einfach so eine email schicken kann...
Ich warte jetzt erstmal ab bis der Brief per Post kommt.

hoffe ich habe richtig reagiert?
Gruss
Bömmel

Guten Morgen,
kurz gesagt: Für eine Abmahnung gibt es keine Formvorschrift. Daher können Abmahnungen per Fax, Brief, Einschreiben, E-Mail oder sogar mündlich (sehr sehr selten und wenn, dann unter Zeugen) ausgegeben werden.
Speziell bei E-Mail gilt noch: Wird der Empfang durch den Spamfilter verhindert, so gilt sie dennoch als zugegangen da sie sich im Machtbereich des Empfängers befindet.
 

ldb

Super-Moderator
hallo,
mal kurz zusammen gefasst.
2 Tickets bei Ebay drinne zum sofortkaufpreis, natürlich teurer als EK-Preis.
Tickets habe ich von einen Freund bekommen, ehrlich!
Konnte aus privaten gründen mit meiner freundin nicht hin fahren.
Da niemand meine Karten haben wollte habe ich die auktion vorzeitig beendet.2 Kumpels vom Fussballverein haben mir die Tickets abgekauft.

Mir wird folgendes vorgeworfen ( hoffe ich kriege es noch zusammen )
- Nutzung des Logos
- Tickets teurer als 15 % des Verkaufspreises
- und noch irgendetwas wegen verbot des ticketverkaufs ( weiß es leider nicht mehr genau )

Gruß
 

ldb

Super-Moderator
hallo,
mal kurz zusammen gefasst.
2 Tickets bei Ebay drinne zum sofortkaufpreis, natürlich teurer als EK-Preis.
Tickets habe ich von einen Freund bekommen, ehrlich!
Konnte aus privaten gründen mit meiner freundin nicht hin fahren.
Da niemand meine Karten haben wollte habe ich die auktion vorzeitig beendet.2 Kumpels vom Fussballverein haben mir die Tickets abgekauft.

Mir wird folgendes vorgeworfen ( hoffe ich kriege es noch zusammen )
- Nutzung des Logos
- Tickets teurer als 15 % des Verkaufspreises
- und noch irgendetwas wegen verbot des ticketverkaufs ( weiß es leider nicht mehr genau )

Gruß

Für das verwendete Logo schreibe ich eine modUE (siehe Krennz Signatur). Auf keinen Fall nehme ich die beigefügte UE da diese viel zu umfassend ist. Der Rest der Abmahnung interessiert mich eigentlich nicht da ich die Karten von einem Freund gekauft habe und nicht vom Verein selbst.
Daher setze ich ein kurzes Schreiben auf in dem ich erkläre die Karten von einem Dritten erworben zu haben und daher nicht an die ATGB des Vereins gebunden bin. Verkauf erfolgte nicht da sich vorzeitig jemand zur Abnahme gefunden hat.

Problem ist halt das du die Frist hast verstreichen lassen. Ich würde daher erstmal nichts machen und abwarten, was als nächstes kommt. Wird mir ein Aufschub gewährt, also quasi eine neue Frist genannt, dann sende ich entsprechende modUE sowie Erklärung ab.
In diesem Fall wäre auch eine Klage (bisher von BH nie eingereicht) kein Problem, schließlich würde dann auf gerichtlichem Wege meine Situation erläutert und mein Handeln für rechtmäßig empfunden. BH möchte ja auch keine Fakten schaffen und wird von vornherein auf eine Klage verzichten.

Alternative lautet immer: Ich suche mir über eine Internetsuchmaschine eine Kanzlei welche Erfahrungen mit BH hat und lasse mir dort ein Festpreisangebot unterbreiten. Dies sollte nicht mehr als max. 250€ betragen. Somit habe ich keinen Stress und vor allem ruhe vor BH.
 
K

Krennz

Guest
Wegen des Logos kann ich die modUE (hier unten Grün steht der Link) abgeben.

Wegen des Verkaufs berufe ich mich in einem Schreiben auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 wonach ich den ATGB nicht unterliege, da der ursprüngliche Käufer bei Weiterverkauf mich nicht auf die ATGB hingeweisen hat und ich somit, lt. Urteil, nicht an die ATGB gebunden bin. Ausserdem sagt der BGH in seinem Urteil, dass die Nachfrage den Preis regelt. Darüber hinaus konnte ich aus persönlichen Gründen nicht zum Spiel gehen.Habe die Auktion selber abgebrochen, weil sich Jemand meldete, der die Karten haben wollte..

Nichts tubn würde ich auf keinen Fall. Eine einstweilige Verfügung ist schnell erwirkt.

Bei einer einstweiligen Verfügung wird erst mal nicht vom Gericht geprüft, ob alles rechtens ist, was der Kläger behauptet. Er muiss es nur glaubhaft darlegen. Die Prüfunf erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Es stellt ein Druckmittel dar z.B. schädigende Behauptungen nicht weiter zu verbreiten, oder bestimmte Handlungen zu unterlassen.

Edit: Beiträge zusammengeführt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Krennz,

ich habe mal eine kostenlose Erstberatung in Anspruch genommen die man ja auf vielen Seiten findet.

Dort hatte man mir geraten das ich über denen ein Schreiben aufsetzen lasse (was mich 119 € kostet) in dem der Verein angeschrieben wird und man sich außergerichtlich auf einen Betrag von 125 € einigt. Wäre das ok?

ich habe irgendwie Angst, wenn ich selber dieses Anschreiben was du da oben geschrieben hattest verfasse das da noch mehr kommt als die 250 € die die ja schon fordern.
 

ldb

Super-Moderator
Wenn du bereit bist einen RA zu beauftragen, würde ich dies auf jeden Fall tun. Bei der Wahl zwischen 119€+125€ über einen RA oder 250€ direkt an BH, wähle ich auf jeden Fall meinen RA. Da habe ich hinterher ganz sicher meine Ruhe und die Ticketsperre beim BVB dürfte auch umgangen werden.
 
Ja der RA sagte auch wenn ich die Unterlassungsklage unterschreibe muss ich die 250 € zahlen. Danach kommen die mit einem weiterem Schreiben was ich bei der Karte an Gewinn gemacht habe und das stellen die dann nochmal in Rechnung so, dass man dann bei rund 325 € ist.

Desweiteren sagte er mir das es eine fast 100%ige Chance gibt das sich der Verein auf den Vergleich einlässt. 100% sagte er kann man das sicher nicht genau sagen das wäre unseriös aber die Chance das es klappt wären sehr sehr gut.
 

ldb

Super-Moderator
Grundsätzlich gilt: Unterschreibe ich die beigefügte UE ist das wie ein Schuldeingeständnis. Ich verpflichte mich die 250€ zu zahlen und BH hält sich weitere Ansprüche offen. Da werden aus 250€ (zu Beginn) sehr schnell bis zu 1000€, Obergrenze fast unendlich offen.
Auf einen Vergleich werden die sich aus meiner Sicht einlassen da mit modUE alle rechtlichen Aspekte abgedeckt wären, auch wenn sie diese nicht annehmen. Spätestens das Gericht wird meine modUE anerkennen und die Klage damit zurückweisen. Bevor sie sich also diese ganze Arbeit machen und bei einer Klage vielleicht 40€ für ein Logo bekommen, nehmen sie den Vergleich an.

Ich persönlich würde mich auf die 119€+125€ einlassen und dem RA ein Mandat erteilen. Ich habe Ruhe vor BH und obendrein noch ruhige Nächte.
 
K

Krennz

Guest
Übrigens, die von mir gepostete modUE ist von einem Rechtsanwalt verfasst und wurde den Usern bei Netzwelt, und den Nachfolgeforen zur freien Verfügung überlassen.

Wir hier sind das Nachfolgeforum für Becker und Haumann Geplagte. Ein anderes Forum hat sich der Filsharinggeplagten angenommen und verwendet die gleiche modUE erfolgreich.

Und, ldb, Du sagst selber, dss BH es scheut einen Prozess anzustrengen. Wozu dann einen RA?
 
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