Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

ja es war eine Dauerkarte für das Spiel zur einmaligen Nutzung mit persönlicher Übergabe und Rückgabe . ich habe ein Logo als Bild verwendet wo auf dem Bild die 2 runden Logos drauf sind . Der Besitzer konnte an dem Spiel nicht teilnehmen
 

ldb

Super-Moderator
Logos von Eintracht Braunschweig und Bayern München?
 
K

Krennz

Guest
Dann würde ich mir mal die Vollmacht schicken lassen, denn behaupten kann man viel.
 

ldb

Super-Moderator
Genau deswegen die genaue Nachfrage. Würde mir auch die Vollmacht schicken lassen, ansonsten geht da gar nix.
 
Hallo,

ich habe auch letztes Wochenende eine E-Mail von Ebay bekommen, wegen Markenrechtsverletzung.

Ich habe 2 Karten Eintracht Braunschweig vs Bayern München per Sofort-Kauf bei Ibäh verkaufen wollen. Die Auktion wurde per
"Preisvorschlag akzeptiert". Natürlich war der Preis um einiges höher als ich bezahlt hatte.

Leider habe ich ein Eintracht Braunschweig Logo als Bild missbraucht.

Ich bekomme jetzt wohl auch Post von den Herren Becker und Haumann? Darf Ebay überhaupt Adressdaten rausgeben?

Was soll ich jetzt machen? Zur Not habe ich noch meine Rechtsschutzversicherung. Soll ich meinen Anwalt schon mal kontaktieren?

Wäre nett, wenn jemand einen Tip hat.

Danke Euch schon mal.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
Guck einer an, da ist BH nun auch Knecht von Eintracht Braunschweig.

Einfach mal das Forum hier durch lesen, ist immer die Selbe Leier.
 

ldb

Super-Moderator
Ja also die Abmahnung erstmal abwarten. Mail oder Post oder beides ist möglich. Bei Urheberrechtsverletzungen darf eBay die Verkäuferdaten an den Rechteinhaber bzw Vertreter herausgeben.

Mir ist keine Rechtsschutzversicherung bekannt die Kosten im Rahmen von Urheber- oder Markenrechtsverletzungen übernimmt. Aber fragen kann man sicherlich.
Wenn du einen RA einschalten willst würde ich mir einen spezialisierten im Netz suchen der schon mit BH zu tun hatte. Da kann man sicherlich einen Festpreis ausmachen. Mir ist etwas von 150-200€ bekannt.
 
Ohje, ich dachte das ist alles in meiner Rechtsschutz mitversichert.

Leider mit Zitronen gehandelt. Naja, muss wohl abwarten bis die Abmahnung ins Haus kommt.

Wenn die "nur" 250€ haben wollen, bezahle ich die und Unterzeichne eine ModUE die ich hier finde, korrekt?

Jetzt habe ich irgendwie ein bissl Angst....
 
K

Krennz

Guest
Wie ldb schon sagt, erst mal abwarten.

Dann schicke ich eine modUE und die Begründung, warum ich, aus persönlichen Gründen, verkauifen musste/durfte #(BGH-Urteil) Vlt. schicke ich auch ne Beschwerde an Eintracht, denn, so wie ich das sehe, versucht BH sich da ein neues Geschäfts- äh Abzockfeld zu eröffnen.

Allerdings fordere ich vorher die Vollmacht von BH an.

Und zahlen werde ich garnicht
 
- Erstmal Danke für die schnelle Hilfe hier! -

Noch eine kleine Anmerkung:

Ich habe selbst eine Dauerkarte von Eintracht Braunschweig und habe 4 Karten bestellt über das Online Ticketsystem. 2 davon wurde per SofortKauf (Preisvorschlag akzeptiert) verkauft, die beiden anderen wurde nicht über ibäh verkauft (Auktion abgebrochen!)

Auch bei ibäh habe ich 1 Account und habe 2x Karten eingestellt, leider mit Logo.
Wird mein Account bei Eintracht auf jeden Fall gesperrt werden und meine Dauerkarte ist futsch?

Ich habe sonst noch nie Karten verkauft. Weder bei ibäh noch wo anders.
 
K

Krennz

Guest
Du verkaufst also mal, so ganz nebenbei, ein paar Karten, benutzt dabei, dummerweise, auch noch urheberrechtlich geschütztes Material und wirst dabei erwischt.

Ich glaube kaum, dass wir Dir da helfen können. Denn so, wie ich es verstehe, hast Du damit Schleichbezug begangen und das ist, lt. BGH-Urteil, strafbar.

Ich empfehle Dir daher zu einem Rechtsanwalt zu gehen.
 
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.

Ich habe doch "nur" 2 Karten verkauft und 2 Karten nicht verkauft (weil vorher) Auktion abgebrochen.

Klar war das mit dem Logo blöd.... ich verstehe nicht ganz "Schleichbezug"??

Es war das 1. und einzige mal.
 
K

Krennz

Guest
@paul.

Der BGH erlaubt den Verkauf aus persönlichen Gründen. Das heisst, dass ich Karten verkaufen kann, wenn ich z.B. aus beruflichen Gründen nicht zur Veranstaltung gehen kann. Wenn ich Karten zum Weiterverkauf erwerbe begehe ich "Schleichbezug" und das ist strafbar.
 
Danke für Deine Antwort, Krennz.

Habs kapiert. Naja, ich hatte die Karten für Freunde gekauft, die hatten sich aber selbst versorgt, leider.
Natürlich ohne mir vorher Bescheid zu sagen. Deswegen der Verkauf.

Ich denke ich muss wohl erst abwarten, oder doch gleich zum Anwalt?

Ist hier schon ein Fall bekannt, wo "Schleichbezug" vorgeworfen wird?
 
Hallo zusammen,

ich habe das Thema eben ein bisschen überflogen, da auch ich heute Post von den RAs Becker und Haumann im Postkasten hatte. Mir wird auch vorgeworfen, ein Ticket von Eintracht Braunschweig bei ibäi verkauft zu haben. Dies ist auch so. Allerdings kam es bei der 1. Auktion - worauf sich die Abmahnung bezieht - aufgrund eines Spaßbieters nicht zu einem Verkauf. Bei der wiedereingestellten Auktion schon, die in der Abmahnung zwar genannt, mir aber nicht vorgeworfen wird.
Nun habe ich bei der 1. Auktion leider kein Bild der Karte, sondern von den Logos der beiden Vereine benutzt -_-
Bei der Auktion, wo es auch zum Verkauf kam, nutzte ich ein Foto von der Karte...
Ich selbst hatte die Karte für einen Kollegen gekauft, der sich dann aber auf anderem Wege lieber mit einer Sitzplatzkarte versorgt hat.
NIE habe ich vorher Karten versteigert, sondern nur zum Normalpreis verkauft. Jetzt dachte ich mal "Ok, versuchst es auch mal über ibäi, machen andere ja auch..." Tja, nun habe ich den Salat.

Sollte ich mir auch die Vollmacht der RAs zuschicken lassen oder lieber gleich kleinbei geben und bezahlen? Hilfe...ich bin doch kein Verbrecher :(

LG

PS: Ich muss mich korrigieren. Mir wird nur die 2. Auktion vorgeworfen, nicht die erste. Sprich 1-Tages-Auktion mit Bild der Karte :)
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Krennz

Guest
Wenn ich das Bild selbst gefertigt habe kann mir BH das nicht vorwerfen. Denn Abbildungen der Ware sind handelsüblich und kein Urheberrechtsverstoss. (zulässige Abbildung handelbarer Ware)

Ich schicke BH das Schreiben zurück, mit der Begründung, dass ich lt BGH-Urteil zum Verkauf der Karte berechtigt war, da mein Bekannter, für den die Karte war, das Spiel nicht besuchen konnte.
 
Will eigentlich BH immer genau wissen, wer die Karten eigentlich benutzen wollte (sprich Bekannt / Freund etc.) ?
Ich meine mit Name, Adresse??
Oder das vollkommen unrelevant?
 
K

Krennz

Guest
Ich brauche den eigentlichen Nutzer der Tickets nicht zu nennen. Es reicht, wenn ich BH sage das der eigentrliche Nutzer nicht konnte. .
 
Das klingt ja schon mal positiv. Danke Krennz!
Allerdings habe ich in der ersten Auktion kein Bild der Karte, sondern die Logos beider Vereine genutzt. Allerdings soll diese Auktion kein Bestandteil der Abmahnung sein.
Genauer Wortlaut:

"Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden...."

Vorgeworfen wird mir:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Kann einer der Punkte überhaupt abgemaht bzw. rechtspflichtig gegen mich verwendet werden? (außer der 4. Punkt, der bei dieser Auktion sowieso nicht zutrifft).

Wie sollte ich ein Schreiben aufsetzen? Hast Du evtluelle Urteile vom BGH bzw. Paragraphen für mich?
 
Hast Du eine UE auch mit im Schreiben gehabt? Mich würde auch Interessieren, wie lange hat es gedauert zwischen der ibäh Mitteilung und den Brief von BH?
 
Ich hatte auch eine UE mit im Schreiben gehabt.
Ebay Mitteilung kam Montag und die Mail von BH war gestern im Postfach. Die Auktion lief Anfang April aus.
 
Danke für die Info.
Meine Ibäh Mitteillung kam letzten Sonntag und die Aktion war Ende März beendet.
Aber ich denke da kommt noch was, oder?

Ich habe gerade nochmal meine Spam-Ordner gecheckt. Nix.
 

ldb

Super-Moderator
Bisher kam immer eine Abmahnung wenn die Mail von eBay kam. Ich kann immer wieder nur empfehlen sich die Seiten 5 bis Ende durchzulesen, es wurden schon die typischen Fälle hier besprochen, auch Auktionsabbrüche und ähnliches.
 
K

Krennz

Guest
Ich habe mir mal die ATGB von Braunschweig angesehen.
Da steht was von "nicht mehr als 10 % über Originalpreis zum Ausgleich von Kosten. BH hatz also einfach vorausgesetzt, dass Braunschweig die gleichen ATGB hat wie Dortmund.
Da die Abmahnung somit fehlerhaft ist, dürfte sie ungültig sein.
 
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