Hallo zusammen,
ich habe das Thema eben ein bisschen überflogen, da auch ich heute Post von den RAs Becker und Haumann im Postkasten hatte. Mir wird auch vorgeworfen, ein Ticket von Eintracht Braunschweig bei ibäi verkauft zu haben. Dies ist auch so. Allerdings kam es bei der 1. Auktion - worauf sich die Abmahnung bezieht - aufgrund eines Spaßbieters nicht zu einem Verkauf. Bei der wiedereingestellten Auktion schon, die in der Abmahnung zwar genannt, mir aber nicht vorgeworfen wird.
Nun habe ich bei der 1. Auktion leider kein Bild der Karte, sondern von den Logos der beiden Vereine benutzt -_-
Bei der Auktion, wo es auch zum Verkauf kam, nutzte ich ein Foto von der Karte...
Ich selbst hatte die Karte für einen Kollegen gekauft, der sich dann aber auf anderem Wege lieber mit einer Sitzplatzkarte versorgt hat.
NIE habe ich vorher Karten versteigert, sondern nur zum Normalpreis verkauft. Jetzt dachte ich mal "Ok, versuchst es auch mal über ibäi, machen andere ja auch..." Tja, nun habe ich den Salat.
Sollte ich mir auch die Vollmacht der RAs zuschicken lassen oder lieber gleich kleinbei geben und bezahlen? Hilfe...ich bin doch kein Verbrecher
LG
PS: Ich muss mich korrigieren. Mir wird nur die 2. Auktion vorgeworfen, nicht die erste. Sprich 1-Tages-Auktion mit Bild der Karte
