Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Servus,

bin BVB-Mitglied und habe über den Ticketshop Tickets erworben, war dann aber beruflich verhindert und habe die Tickets bei Ibäh-Verkauft. Startpreis 1€ und EIgenes Foto von Tickets gemacht. Reiner Privatverkauf. Jetzt soll ich 250 zahlen und die UE unterschreiben:

"...
es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund,
insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe mit der
Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist,
anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn insbesondere
im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht
ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen -z.B.
viagogo, seatwave - um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/
werden);
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die
ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter www.bvb.de) im Rahmen der Weiterveräußerung
und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu
vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen
in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen
festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht
gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre
Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen Betrag i.H.v. 250,00 EUR zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das
Konto der BECKER HAUMANN PartG, Kontonummer/ ...... zu zahlen........"


Habe ich es richtig verstanden, dass ich nur ein Schreiben zurücksenden muss, dass laut BGH Urteil die Abmahnung nicht rechtens ist und ein Privat-Verkauf aus privaten Gründen erlaubt ist. Die UE von BH definitiv nicht unterschreiben, richtig? Ich brauche auch keine modUE verfassen, oder doch? Zahlen brauche ich erst recht nicht, oder?

Kann BH den Besitzer des Ibäh-Accounts auf die Person des Mitglieds zurückverfolgen? Wieso gehen die davon aus, das der Ebay-Verkäufer auch das Vereinsmitglied ist.

Wurde wenige Tage danach vom Ticketkauf bei BD gesperrt. Kann man da irgendetwas machen, oder kann ich gleich meine Kündigung schreiben. ;)

Vielen Dank im Voraus für weitere Tipps, falls ich etwas falsch verstanden habe.

MFG
 
K

Krennz

Guest
Das ist reine Schikane um Fans von Dortmund, und inzwischen auch von Braunschweig, vom Verkauf von Tickets abzuhalten. Sie sollen schön zahlen und wenn sie nicht hingehen können die Tickets verfallen lassen. Hier müsste sich einer der Betroffenen mal ein Herz fassen und diese Gepflogenheiten vor Gericht bringen. Diese Vorgehensweise grenzt an Nötigung und Betrug.

§ 240 StGB
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht








§ 263 StGB
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht

M.E. missbraucht Becker und Hauman seine Stellung als Amtsträger um fragliche Interessen, insbesondere auf reine Privvatverkäufer, von Dortmund und Bielefeld durzusetzen und das unter Androhung von Geldstrafen, Ausschluss vom Kartenvorverkauf und unsinnigen Verpflichtungserklärungen.

Mal zusammengefasst:

1. Der BGH erlaubt reine Privatverkäufe aus einer Notlage heraus, weil z.B. der Arbeitgeber einen Schichtarbeiter anders eingeteilt hat, oder der Ticketkäufer krank wurde, wo anders wichtigere Termine hat oder einfach keine Lust hat etc.

2. Der BGH bestätigt in seinem Ureil unter Textziffer 40 das es keine gesetzliche Bindung für Ticketpreise gibt. In Deutschland gibt es gemäss UWG und GWB keine Preisbindung. Damit ist der § 6 ATGB und alle entsprechenden Klauseln in der DFL unwirksam.

3. Die einzige Handhabe ist die Benutzung von markenrechtlich und urheberrechtlich geschützten Inhalten wie z.B. Logo, STadionplan, Bilder etc. Doch, ein selbstgefertigtes Foto der Karte verstösst nicht gegen diese Gesetze und ist nicht abmahnwürdig.

4. Schleichbezug ist strafbar. Schleichbezug ist, wenn ich z.B. hingehe mir 6 Karten kaufe 2 behalte und 4 mit Gewinn weiterverkaufe um meine Tickets damit zu finanzieren.


http://www.rechti.de/thread/bgh-urteil-zu-ticketverkauf.7323/
 
Aber sie könnten dann einfach eine neue Abmahnung mit den richtigen ATGB schicken, richtig?

Ich habe ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich auf das Urteil des BHG und auf das selbst gemachte Bild hinweise und somit zum Verkauf berechtigt war.
Zudem teile ich mit, dass es eine einmalige Sache war und nicht wieder vorkommt.

Außerdem habe ich mich mit Eintrachts Fanbetreuung in Verbindung gesetzt und diese meinte, dass die auf jeden Fall mit sich reden lassen, wenn es eine einmalige Sache ist.

Auf jeden Fall nicht bezahlen, Schreiben aufsetzen und abwarten.
 
K

Krennz

Guest
@BVBFAN Nach dem oben gesagten schreibe ich Becker und Hauman an, dass ich rein nach BGH-Grundsatzentscheidung I ZR 74/06 zu Ticketrverkaufen rechtmässig gehandelt habe und die Wiedereinsetzung in den alten Stand verlange. Ansonsten müssen meine Freunde und ich uns überlegen, ob wir weiterhin dem BVB die Treue halten, unsere Mitgleidschaft sofort kündigen und die Zahlung der Mitgliedsbeiträge einstellen.
 

ldb

Super-Moderator
Immerhin gibt es bei Braunschweig noch so etwas wie Fannähe. In Dortmund wird man in der Geschäftsstelle beleidigt, für dumm verkauft, belogen, ausgelacht, ....

Woher ich das weiß? Alles eigene Erfahrungen!
Selbst bei der Fanbetreung schaltet man auf stumm wenn es um einen Verkauf zum überhöhten Preis geht. Selbst wenn es am Ende nur 10€ waren die mehr gezahlt wurden. Mitgliedschaft weg, Dauerkarte weg, Kundenndaten gesperrt. Herzlichen dank.
 

ldb

Super-Moderator
Hallo,

so habe heute meine mod.UE abgeschickt, zeitlich bis aufs letzte ausgereizt. Ein Schreiben dazu in dem steht das es erste mal war und ich es laut BGH darf. Halt der blöde Stadionplan dabei.
Bezahlt natürlich nicht. Mal abwarten was nun kommt.

Und danke an ldb, habe auch gleich den Link oben genutzt und dort abgesendet. Ist ja wirklich schnell erledigt.
Vielleicht tut sich ja somit mal was irgenwann, gegen diese miese Macherei.

werde sobald ich etwas höre von BH wieder hier schreiben, bis dahin grüße an alle Fans und auch an alle die hier hilfreich zur Seite stehen.
 
Hallo,

eine Frage habe ich nun doch noch.
Sollte ich das Schreiben und die UE von BH mit zurückschicken, natürlich nicht unterschrieben oder reicht es nur das Schreiben einzusenden, in dem ich auf das BGH Urteil und das selbst gemachte Bild hinweise.
Ihr merkt, ich bin richtig unsicher und will nichts falsch machen bzw. nichts machen, was irgendwie gegen mich verwendet werden kann:oops:
Dass BH mir die falschen ATGB von Braunschweig vorwerfen, würde ich mir gerne als Ass im Ärmel aufheben. Danke für Deine Recherche, Krennz!
 

ldb

Super-Moderator
Die UE von BH auf jeden Fall bei dir behalten! Am besten durch den Aktenschredder jagen, verbrennen oder sowas, dann kommt man gar nicht auf die Idee das Teil zu unterschreiben wenn sie einen, auf welchem Weg auf immer, unter druck setzen!
 
K

Krennz

Guest
Ich schicke nur ein Schreiben, indem ich die Vorwürfe unter Hinweis auf das BGH-Urteil und mein selbstgemachtes Foto zurückweise. Selbst gemachte Bilder von Verkaufgegenständen unterliegen nicht dem Urheberrecht.
 
Jeder der hier abgemahnt wurde sollte sich 1 Minute zeit nehmen und der Verbraucherzentrale mitteilen das BH sich NICHT an die begrenzten Gebühren der ersten Abmahnung hält: http://www.vz-nrw.de/RG4074A0AM/link1133998A.html

Danke ldb für den Link. Da habe ich meinen Fall gleich mal eingetragen. Wäre bestimmt toll, wenn das noch mehr aus diesem Forum tun könnten. Vielleicht klopft die VZ dann mal den Herren Anwälten an.
 
Hallo Leute,

habe auch eine Abmahnung erhalten. HAbe ein Ticket weiterverkauft, die Auktion jedoch sogar vorher beendet. Da ich die Karten an einen Freund noch weiter geben konnte. Jetzt meine Frage. Muss ich einfach nur die Unterlassungserklärung ausfüllen?? Ich habe in der Auktion auch keinerlei Logos oder Bilder verwendet??
 
Mhh muss ich nachschauen, bin jetzt nicht zuhause. Aber soweit ich das in Erinnerung habe das Standarschreiben wie es hier häufiger schon aufgetaucht ist. Aber ich werde das dann kontrollieren und wieder schreiben.
 
K

Krennz

Guest
Dann reicht für mich ein Anschreiben, dass ich die Auktion abgebrochen habe3, weil ein Freund die Karte haben wollte und der Verkauf aus einem Notfall durcdh das BGH-Urteil gedeckt ist. So sehen es übrigens auch andere Gerichte, z.B. OLG Hamm
 
Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Ich habe eine Karte bei eBay (ab 1 €) verkauft fpr rund 90 €. Aber habe den Mitgliedsnamen meiner Mutter genommen weil ich selber in dem einem Verein Sponsor bin. Jetzt hat meine Mutter ein Schreiben von becker und haumann bekommen das sie 250 € zahlen muss bis 09.05.2014. Komme ich da irgendwie aus der Sache raus?

ich möchte da ja 1. nicht meine Mutter mit rein ziehen (was ja dadurch leider schon geschehen ist) und 2. nicht aus dem Sponsoring des Vereins raus fliegen.

Danke für eure hilfreichen Antworten!
 

ldb

Super-Moderator
Weshalb hast du denn verkauft?
Wo hast du die Karte her?

Der Verein wäre nicht so blöd einen Sponsor zu kündigen, dann muss er sich ja einen neuen suchen.
 
Karte gekauft über dem Verein und nicht hingegangen aufgrund der Sicherheiten im Stadion. Es war im Vorfeld von einem "sehr brisanten Derby" die rede.

ich bin nur in einem "mini" sponsoring!
 
K

Krennz

Guest
Ich würde schreiben, dass meine Mutter mich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen bauftragt hat und dann schreiben, dass sie die Karte von mir geschenkt bekommen hat ich sie nicht auf die ATGB hingewiesen habe, sie aus gesundheitlichen Gründen nicht hingehen konnte und daher, wie vom BGH-Urteil gedeckt, die Karte privat verkauft hat.Im übrigen weist der BGH ain seinem Urteil darauf hin, dass es keine Preisbindung für Tickets, jedweder Art, gibt.

Wenn sie keine geschützten Inhalte verwendet hat ist eine modUE nicht nötig.
 
K

Krennz

Guest
Das übliche.

Dann doch die modUE (siehe unten der grüne Link) die müsste dann allerdings Deine Mutter unterschreiben.
 
Hallo zusammen,

ich bin auch glücklicher Besitzer eine Abmahnung von BH, die mir heute ins Haus geflattert ist.
Zunächst war ich happy, weil ich endlich mal Glück in der Zuteilung der Tickets für das Pokalfinale erhalten habe.
Hatte schon vor längerer Zeit sogar schon das Hotel gebucht.
Kurz nach dem ich die Zusage hatte, wurden die Karten (von einem engen Familienmitglied) über mein Account bei Ebay zu einem total überhöhten Sofortkaufangebot angeboten. Diese habe sofort nach Sichtung (ca. 30 Minuten später) beendet ohne das es einen Käufer gab.
Es waren in dieser Auktion keinerlei Bilder hinterlegt.
Ca. 1 Stunde später bereits eine Mail vom BD, dass ich diese Karten nicht erhalten werde. Ich habe darauf hin geantwortet und die Situation erklärt.
Jetzt wurde ich zusätzlich in dem üblichen Schreiben von BH abgemahnt. U.a. wegen Nutzung eines urheberrechtlich geschützes Bildes (kein Bild ist anscheinend auch verboten) und was ja zumindest auf den ersten Blick stimmt, versuchter Verkauf mit mehr als 15% und Nichteinbindung der ATGB. Das Ganze für 500 €.
Ich muss dazu sagen, dass ich noch niemals Karten, die ich von BD oder einem anderen Verein bezogen habe, verkauft habe.
Ich kann damit leben, dass ich keine Karten bekomme, weil der Verein so handeln muss, wenn er den "Schwarzmarkt" eindämmen will, aber dann noch eine Strafe dafür zu zahlen finde ich heftig.

Die modUE macht für mich ja keinen Sinn, weil ich ja überhaupt nicht gegen diesen Punkt verstoßen habe. Wie sieht es mit den anderen Punkten aus? Zählt der "versuchte" Verkauf, trotz eigenen Abbruchs?
 
K

Krennz

Guest
@Ischel21

ich schreibe BH an, das ein unautorisiertes Familienmitgliied meine Karte vesucht hat zu verkaufen und ich gerne an dem Spiel zusehen möchte. Sollten sie nicht einlenken, werde ich sie und den BVB verklagen.
 
K

Krennz

Guest
@Commander1979

nein auf keinen fall. Guck mal unjter meinen Postings, da istein Link zu einer von einem Ra den Usern zur Verfügung gestellten modifizierten Unterlassungserklärung, die zzu nichts verpflichtet. Diese gebe ich gegenüber BH ab.
 
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