Die Karten werden von BD nicht gesperrt, denn das gäbe Ärger mit dem BGH.
Ich kann die von mir verlinkte modUE loslassen, mit der ich, wie LDB richtig bemerkt, mich nur verpflichte die Verwendung von Logo etc zu unterlassen, aber mich nicht der Gerichtsbarkeit von BD unterwerfe, sondern einem ordentlichen Gericht, das als erstes die ATGB von BD prüft, die feststellung der Strafe anheim stelle.
Wobei. Es Gibt in Deutschland keine Preisbindung für Tickets. Ich kann sie als Privatmann im Notfall, nicht als Schwarzhändler mit Schleichbezug, verkaufen wie ich will und wer was dafür bezahlt. Das sind sogenante Inhaberschuldverschreibungen oder kurz Inhaberpapiere, die, nach dem Aktiengesetz, frei handelbar sind. Ebay ist, im weitesten Sinne, ein Börsenplatz an dem Inhaberpapiere frei gehandelt werden können. Es läuft bei den Auktionen wie an einer Börse.
Das heisst, wer die Karte inne hat, darf die Leistung abfordern, nämlich das Fussballspiel.