Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
Habe soeben folgende Mail an Becker und Haumann geschickt:

Guten Tag,

Ich hatte heute in interessantes Gespräch mit einem meiner Bekannten, der das Preisbindungsverbot für Tickets bejahte und in Ihren Abmahnungen zumindest Nötigung, wenn nicht räuberische Erpressung sieht, da der § 6 ATGB mit der Preisbindung bei 15% gegen geltendes Recht verstösst und somit die Abmahnungen in Gänze hinfällig sind.

Sie behaupten mir gegenüber, es gäbe Urteile nach dem BGH-Urteil, die die Ticketpreisbindung bei max 15% bejahen.

Ich gebe ihnen bis zum 10.4. Zeit dies mit Urteilsnummer und Gericht zu belegen, so dass diese Urteile angefordert werden können.

Ansonsten könnten wir uns sehr schnell sehen.

MfG

Krennz

Bin mal gespant was B&H dazu einfällt :lol:
 
Moin moin,

mich hat's leider auch erwischt. Zumindest habe ich bislang die Email von eBay, dass meine Auktion wegen der unerlaubten Benutzung des Logos beendet wurde, mit dem Hinweis auf die Becker+Haumann Kanzlei.

Das Schreiben wird mir sicherlich in den nächsten Tagen zugestellt und sie werden Kohle von mir verlangen. Wenn ich mit dieser modifizierten Unterlassungserklärung http://www.rechti.de/thread/modifizierte-unterlassungserklaerung.7204/ reagiere (Danke an Krennz!), muss ich dann auch den geforderten Betrag zahlen? Bzw. was passiert, wenn ich den Betrag nicht bezahle? Wird dann mein Account beim Dortmund gesperrt, so dass ich fortan keine Tickets und sonstige Utensilien im Online-Fanshop erwerben kann?

Danke für Eure Hilfe
 

ldb

Super-Moderator
Da musst du uns erstmal verraten was du verkauft hast und wie oft du schon Karten verkauft hast. Dann kann man das sicherlich einschätzen. Jetzt das ganze ohne genaue Angaben durch zu spielen ist sinnlos.
 
K

Krennz

Guest
Die modUE verhindert, dass ich mich verpflichte Geld zu zahlen.

Die Sperre erfolgt bei Benutzung von Logo oder sonstigen geschützten Inhalten meist auf dem Fuss. WEnn ich allerdings echter Privatverkäufer bin und wirklich nur gelegentlich Tickets im vom BGH erlaubten Rahmen verkaufe, dürfte ich eigentlich nicht gesperrt werden, da ich nicht unrechtmässigt handle. Ich kann da mit ner Kontrollklage gegen die ATGB reagieren. Zumal die ATGB ein m.M. verbotenes Preisbindungsgebot enthält und somit die gesamte Abmahnung nicht zieht.
 
Naja, habe halt hier und da mal ein Ticket vom BVB verkauft, insgesamt 3 mal. Teilweise habe ich die Tickets auch selbst über eBay ersteigert. Musste sie dann aber wegen Terminproblemen wieder verkaufen. Und das auch noch mit Verlust :-(

2 Tickets habe ich direkt vom BVB bekommen und sie wieder verkaufen müssen, weil ich es terminlich doch nicht einrichten konnte....

Bei einer der Auktionen habe ich dummerweise ein Logo vom BVB verwendet.
 
K

Krennz

Guest
Wegen des Logos gibt es die modUE, alles andere ist durch das BGH-Urteil gedeckt. Eine Preisbindung gibt es nicht wirklich, im Gegenteil, eine Preisbindung ist in Deutschland verboten. B&H versucht zwar immer noch Leute einzuschüchtetern, dochj ich habe ihen einen Termin gestellt, bis zu dem Sie nachweisen sollen, dass die Fussballticketpreisbindugn durch LG, OLG und BGH-Urteile gestützt wir.

Ansonsten sind alle bisherigen Abmahnungen strafbar.
 

ldb

Super-Moderator
Wegen des Logos sende ich eine mod UE

Bei eBay gekaufte Karten darf ich ohne Einschränkungen weiter verkaufen, auch mit Gewinnabsicht.
Direkt vom BVB gekaufte Tickets darf ich nur in Ausnahmefällen versteigern bzw. für über 15% Aufschlag verkaufen. Zu Ausnahmefällen zählt aber auch die private Verhinderung.

Geld zahle ich nicht, dies ist ein (Teil-)Schuldanerkenntnis.
 

ldb

Super-Moderator
Nachtrag (wollte ich gestern eigentlich noch anmerken):

Dortmund wird vermutlich deine Kundendaten sperren. Aus meiner Sicht dürfen sie das (Vertragsfreiheit). Bedeutet also folgendes: Wenn eine Dauerkarte auf deinen Namen läuft, kannst du sie nach der Saison nicht mehr verlängern. Die restlichen Spiele bis Saisonende kannst du mit der DK besuchen, sie wird nicht gesperrt. Genau so wenig werden die betroffenen Tageskarten aus den Auktionen gesperrt.

Wenn du Vereinsmitglied bist, wirst du für einen Zeitraum X dein Vorkaufsrecht im Mitgliederkontingent verlieren. Auch im freien Verkauf wirst du keine Karten erwerben können.

so dass ich fortan keine Tickets und sonstige Utensilien im Online-Fanshop erwerben kann?
Das könnte eventuell noch klappen. Aber mal ehrlich.. Würde ich abgemahnt werden (obwohl rechtlich einwandfrei gehandelt), dann würde ich niemals wieder auch nur 1 Cent in irgendeinen Fanshop tragen. "Kommt sowieso alles aus China", behaupten böse Zungen.
 
Danke Dir, ldb

Das Schreiben wurde mir nun per Email vorab zugeschickt. Es sind die gleichen Vorwürfe, die von den anderen bereits erwähnt wurden:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos


450€ wollen Sie von mir.

Setze ich neben der modUE noch ein Anschreiben auf, in dem ich auf die von Euch zitierten BGH-Urteile verweise, dass ich Tickets als Privatmann weiterveräußern darf? Oder reicht lediglich die modUE?

Danke!!
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
Ich setze ein Schreiben auf wo ich auf den Grund des Verkaufs hinweise und führe das Aktenzeichen des BGH Urteils an. Ich merke außerdem an das ich nicht bereit bin weitere Unterlassungsansprüche außer wie angegeben, abzugeben. Sofern vorhanden, nenne ich bereits den Rechtsanwalt meines Vertrauens. Bei Nichtanerkennung der modUE weise ich bereits jetzt darauf hin, ein Mandant zu erteilen.
 
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Ich habe jetzt alles abgeschickt, vorab auch per EMail. Daraufhin kam bereits eine Antwortmail, in der meine UE zurückgewiesen wird.

Ich habe nun per EMail geantwortet, dass ich keine weiteren Unterlassungsansprüche angeben werde. Habe auch nochmals das BGH Urteil angeführt.

Derweil wurde mein Account auf der BVB Seite gesperrt, mit dem Hinweis auf den Ticketverkauf.

Hierzu habe ich eine Frage an die Experten:
Ich zahle jetzt einen Mitgliedsbeitrag und habe nicht mehr den Vorteil auf das Mitgliederkontingent zugreifen zu können. Kann ich meine Mitgliedschaft fristlos kündigen und anteilig meinen Beitrag für den Rest des Jahres zurückverlangen?
Laut Homepage des Vereins beinhaltet die Mitgliedschaft ausdrücklich "Vorkaufsrecht beim Erwerb von Dauerkarten" sowie "Bevorzugte Behandlung bei der Kartenvergabe durch ein spezielles Mitgliederkontingent für alle Heim- und Auswärtsspiele".
Von diesen Rechten kann ich aktuell keinen Gebrauch mehr machen.
 
K

Krennz

Guest
Ich würde BD darauf hinweisen, dass es in Deutschland keine Preisbindung für Tickets gibt und ihnen eine ATGB Kontrollklage androhen wenn sie meine Sperre nicht aufheben.

Ok, die können jeden sperren der ihnen nicht genehm ist. Nennt sich Vertragsfreiheit, aber dann brauche ich auch keinen Mitgliedsbeitrag mehr bezahlen.
 
Hier ein Update von meinem Fall: Habe ja in meinem 2.Brief an BuH nochmal die modUE wegen der Benutzung von Bildern aus dem Stadioninneren und fast das gleiche Schreiben wie beim ersten Brief hingeschickt. Jetzt kam die gleiche Antwort, dass die modUE nicht anerkannt und zurückgewiesen wird. Es fehlt dass mit den 15%, etc....Ich kann mich aber telefonisch bei denen melden um die Angelegenheit schnellstmöglich abzuschließen.
 
Wie sieht das eigl. aus, wenn Besitzer des ebay accounts eine andere Person ist, als der "Verkäufer", also die Person, der das Geld überwiesen wurde.
Bekommen die zugriff auf Bankdaten oder nur auf die Adresse des Ebayaccountinhabers?

Hat jemand schonmal eine Abmahnung nach Verkauf über viagogo erhalten?
 

ldb

Super-Moderator
Ich zahle jetzt einen Mitgliedsbeitrag und habe nicht mehr den Vorteil auf das Mitgliederkontingent zugreifen zu können. Kann ich meine Mitgliedschaft fristlos kündigen und anteilig meinen Beitrag für den Rest des Jahres zurückverlangen?
Laut Homepage des Vereins beinhaltet die Mitgliedschaft ausdrücklich "Vorkaufsrecht beim Erwerb von Dauerkarten" sowie "Bevorzugte Behandlung bei der Kartenvergabe durch ein spezielles Mitgliederkontingent für alle Heim- und Auswärtsspiele".
Von diesen Rechten kann ich aktuell keinen Gebrauch mehr machen.

Ha! Genau diesen Fall hatte ich mir vor einigen Wochen auch überlegt. Ein bisschen Gesuche in den "Vertragsinhalten" der Mitgliedschaft haben mich zu dem Schluss kommen lassen: Es gibt eindeutig ein Sonderkündigungsrecht wenn die Vorteile des Kartenvorverkaufs wegfallen. Dies ist für die meisten der ausschlaggebende Vorteil um eine Mitgliedschaft abzuschließen.
 

ldb

Super-Moderator
Wie sieht das eigl. aus, wenn Besitzer des ebay accounts eine andere Person ist, als der "Verkäufer", also die Person, der das Geld überwiesen wurde.
Bekommen die zugriff auf Bankdaten oder nur auf die Adresse des Ebayaccountinhabers?

Hat jemand schonmal eine Abmahnung nach Verkauf über viagogo erhalten?

Verantwortlich für das Angebot sowie dessen Inhalt ist immer der Verkäufer. Auf wessen Konto das Geld landet, ist vorerst nicht interessant. Abmahnung von Verkäufen über viagogo dürfte es bisher nicht gegeben haben, denn: Man kann nicht nachweisen wer wirklich verkauft hat. Viagogo sitzt in der Schweiz und gibt keine Adressdaten heraus, denn Urheberrechte wurden ja nicht verletzt.
 
hallo
habe am freitag post von becker und haumann erhalten mit einer strafbewehrten unterlassungs und verpflichtungserklärung und der aufforderrung 450 uro zu zahlen. ich hatte ein ticket vom bvb bei ebay angeboten. mein sohn (13 Jahre) ist mitglied beim bvb . er hatte eine karte nur eine karte bekommen. da er ja nicht alleine fahren kann habe ich diese dann versucht über ebay zu verkaufen. habe leuder nicht das ticket abgebildet sondern ein bvb logo.
Wie mkann und muß ich mich jetzt verhalten? Wenn ich unterschreibe und die 450 Euro(viel Geld für mich) zahle, bin ich dann alle sorgen los oder kommt dann noch was nach?

Ich wäre sehr dankbar für jede Hilfe.
Viele Grüße Jenny
 

ldb

Super-Moderator
Ich halte mich mal ganz bewusst mit einer Einschätzung zurück. An alle die im Bilde sind:

- Käufer der Karte ist unter 18 und somit eingeschränkt geschäftsfähig
- Es war vorher klar das eine Karte allein nicht reicht, allerdings trotzdem gekauft wurde (vielleicht mit Hoffnung auf eine Zweite, evtl. aus dem Bekanntenkreis)
- Verkauf der Karte über Erziehungsberechtigten: Gilt hier auch "Eltern haften für ihre Kinder" ?
- Wenn ja: Folgt daraus dann Käufer der Karte ist automatisch der Erziehungsberechtigte?

@jenny.daene : Wie teuer war die Karte inklusive Versandkosten?
 

ldb

Super-Moderator
Stichwort Taschengeldparagraph.

Wenn ein Kind ohne Wissen des Erziehungsberechtigten etwas kauft dessen Kaufpreis deutlich über den normalen Verfügungsrahmen hinaus geht, ist der Verkäufer in der Regel gezwungen ein Geschäft rückabzuwickeln da der Kaufvertrag nichtig ist.

Wenn ein 13 Jähriger als Mitglied beim BVB registriert ist und trotzdem über die Hotline Karten bestellen kann, dann läuft da wohl einiges schief.

Wurde denn an den BVB heran getreten das die Karte zurück gegeben werden soll, eben weil der Kaufvertrag nichtig wäre?
 
Hallo
Mein Sohn ruft schon mit meinem Wissen auf der Hotline an. Wir ist es zu mühselig am stück 45 minuten immer wieder die Hotline anzuwählen.
Er spricht ja dann mit dem Sprachcomputer der die Daten abfragt (Mitgliedsnummer u.s.w.) Bezahlt wird ja dann per hinterlegter Kreditkartennummer.
Viele Grüße
 
Hallo zusammen,
vorneweg erstmal schön, dass das Thema hier so rege aufgegriffen, diskutiert und auch bearbeitet wird.

Ich habe, wie die meisten auch, Tickets für ein Dortmundspiel in der Bucht verkauft, das ich aus gesundheitlichen Gründen leider nicht anschauen kann.
Die Karten habe ich mit der "SOFORTKAUF" Option für 200€ angeboten, was im Nachhinein sicherlich ein großer Fehler war.

Fakt ist, dass ich die Karten nicht vorbestellt habe, um damit eine Gewinnmaximierung zu erzielen, da das auch die ersten Karten waren, die ich über die Hotline, als Mitglied beim BVB, bekommen habe.

Heute dann der Schock:
Es meldet sich per E-Mail eine Anwaltskanzlei mit Namen "Becker & Haumann" mit Sitz in Dortmund.

In einem Schreiben im Anhang wird ein Schadensersatzbetrag von "NUR" 250€ gefordert, um eine gerichtliche Verfolgung zu vermeiden.
Ferner werde ich aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und bis spätestens 22.04.2014, 18:00 Uhr (Eingangsdatum) an die genannte Rechtsanwaltskanzlei zurückzusenden.


Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich mich mit den genannten 250€ (ist ja schon ein Happen Geld) "freikaufen" sollte oder meinen Rechtsanwalt hinzuziehen sollte?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe =)


Gruß
Fabian
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich mich hier mal so ein paar seiten voerher einlese steht eigentlich alles drin was ich machen muss.

ModUE, Begründungsschreiben und kein Geld zahlen. Danach warte ich ab was noch kommt.
 
Auf alle Fälle warte ich erst einmal ab, ob mit der Post auch etwas kommt. Also ich würde nicht auf die EMail reagieren. Die nerven dann nur permanent mit weiteren Emails. Sollen sie wenigstens die Mühe (und Kosten) auf sich nehmen und postalisch vorgehen :)
 
Hallo zusammen
noch mal meine Frage. Wenn ich die unterlassung so unterschreibe wie sie von BuH erhalten habe und die 450 Euro überweise ist dann die Sache für mich ausgestanden oder kann dann noch was folgen? Bin mir wirklich unsicher wie ich mich verhalten soll.
Dabke im voraus
Jennny
 

ldb

Super-Moderator
Hallo zusammen
noch mal meine Frage. Wenn ich die unterlassung so unterschreibe wie sie von BuH erhalten habe und die 450 Euro überweise ist dann die Sache für mich ausgestanden oder kann dann noch was folgen? Bin mir wirklich unsicher wie ich mich verhalten soll.
Dabke im voraus
Jennny

Das mache ich auf gar keinen Fall. Das Unterzeichnen der vorgefertigten UE kommt einem schuldeingeständnis (!!!) gleich. Ich verpflichte mich zur Zahlung und bin allen Forderungen von BH ausgesetzt. In der Regel ist es so, das durch das Unterzeichnen der UE direkt die nächsten Ansprüche kommen. Sei es Geld oder andere Ansprüche. Manche Leute (damit meine ich nicht dich!) sind absolut resistent gegen anderer Leute Meinungen, aber nochmals: Das dümmste und schlimmste was ich machen kann, ist das Unterschreiben der UE!

Die gilt übrigens auch ein Leben lang. Sollte ich mich auch nur ansatzweise nicht an diese UE halten, darf BH eine Vertragsstrafe nach seinem ermessen festlegen. Genau das ist der Punkt der eine UE so gefährlich macht. Sie beschert Anwalt samt Gegner auch noch Jahre nach dem Verstoß, nette Sümmchen.

Bei einer modUE lege ich die Entscheidung einer Vertragsstrafe in die Hände eines unabhängigen Gerichts und schreibe dort auch nur rein, was ich wirklich laut Gesetz zu unterlassen habe. In dem konkreten Fall bedeutet dies:
Ich nehme die modUE aus der Signatur von Krennz und passe sie so an, das dort steht das ich in Zukunft niemals wieder das urheberrechtlich geschützte Vereinslogo verwenden werde. Des Weiteren setze ich ein Schreiben auf in dem ich erläutere das die Eintrittskarte aus Zeitmangel verkauft werden musste.

Da dein Sohn mit deinem Einverständnis die Hotline anruft, "stehst" du als gesetzliche Vertretung im Kaufvertrag, auch wenn dein Sohn anschließend die eigentliche Rechnung samt Karte zugesendet bekommt. Ich würde an deiner Stelle aber nicht erwähnen woher das Ticket stammt, es könnten unangenehme Fragen gestellt werden und es drohen Folgen (dein Sohn wird zB mit seiner Mitgliedsnummer gesperrt).

Geld zahle ich im übrigen keins. Eine drohende, einstweilige Verfügung wende ich durch das Einsenden einer modUE ab. Ob diese akzeptiert wird oder nicht, spielt erstmal keine Rolle. BH wird die modUE vermutlich ablehnen, ich bin aber anschließend auch nicht bereit weitere Unterlassungsansprüche abzugeben. Wenn sie wirklich wollen das ich etwas unterlasse (was ich laut Gesetz aber gar nicht muss), dann sollen sie klagen. Werden sie aber nicht tun. Daher: Ich sende die modUE und halte die Füße still. Geld zahle ich nicht.
 
Nach fleissigem Lesen schilder ich auch meinen Fall bis hierher:

Ich hatte 2 Karten über meinen account und 2 über den eines Freundes gekauft, mit dem ich heute auch hingehen werde.
Die anderen beiden Karten hatte ich Freunden geschenkt, die leider aber nicht mit konnten. Da ich aufgrund des Hinspiels keinen mehr gefunden habe, habe ich spontan die Tickets per Sofort Kauf am Montag veräußert. Heute kam dann die Email von eBay :(

Ist das 1. mal das ich Karten verkauft habe und ich habe leider so ein CL Foto mit dem Logo vom BvB vs. Madrid verwendet.
Karte selbst natürlich nicht abgelichtet und auch nicht Reihe oder Platz genannt.

Wie sind eure Erfahrungen wegen der Karten. Habe diese noch nicht übergeben - soll gleich am Stadion passieren. Sind die gesperrt und lasse es lieber und bleib auf dem Geld sitzen oder durchziehen ?

Ansonst UE verfassen und kein Geld überweisen ?

LG
 
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