K
Krennz
Guest
Habe soeben folgende Mail an Becker und Haumann geschickt:
Bin mal gespant was B&H dazu einfällt :lol:
Guten Tag,
Ich hatte heute in interessantes Gespräch mit einem meiner Bekannten, der das Preisbindungsverbot für Tickets bejahte und in Ihren Abmahnungen zumindest Nötigung, wenn nicht räuberische Erpressung sieht, da der § 6 ATGB mit der Preisbindung bei 15% gegen geltendes Recht verstösst und somit die Abmahnungen in Gänze hinfällig sind.
Sie behaupten mir gegenüber, es gäbe Urteile nach dem BGH-Urteil, die die Ticketpreisbindung bei max 15% bejahen.
Ich gebe ihnen bis zum 10.4. Zeit dies mit Urteilsnummer und Gericht zu belegen, so dass diese Urteile angefordert werden können.
Ansonsten könnten wir uns sehr schnell sehen.
MfG
Krennz
Bin mal gespant was B&H dazu einfällt :lol: