Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

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Krennz

Guest
Hier bleibt im Endeffekt für mich nur eine modUE. (siehe Link unten) und ein kleines Schreiben an B&H weshalb ich die Karten verkaufen musste.
 
Vielen Dank für die Hilfe, Krennz!
Und die Begründung, weswegen ich die Karte verkaufen musste (in meinem Fall, dass ein Freund abgesagt hat und ich nicht alleine ins Stadion wollte) ist dann so ausreichend? Oder benötige ich spezielle Gründe? Mein hoher Sofortkaufen-Preis ist dann nicht mehr relevant?
 
K

Krennz

Guest
Es gibt in Deutschland keine vertikale Preisbindung. Daher kann ich jederzeit den Preis verlangen der mir genehm ist.

Sehen wir mal Eier der höchsten Qualiätsstufe. Wenn ich die für 9 Cent einkaufe kann ich die für 30- 70 oder 110Cent pro Stück verkaufen solange die Käufer den Preis bezahlen. Der Verkäufer kann mich, lt deutschem Gesetz, nicht dazu verpflichten die Eier für 12 Cent weiter zu verkaufen.

Was die DFL mit ihren 15% macht ist ein Verstoss gegen das Preisbindungsverbot.

Ausserdem hat der BGH in seinem Urteil ausdrücklich gesagt, dass die Nachfrage den Preis regelt.

In das BD -STadion gehn 80.000 Leutz rein, es würden aber 150.000 bis 200.000 Leutz gerne hingehen.

Entweder das Stadio n ausbauen, oder die akzeptieren, dass Privatverkäufer ihre Karten aus enttäuschuing, weil sie selber nixht hingehen können, teurer verkaufen.
 
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Krennz

Guest
Ich habe heute alle Forenbeiträge an Könnes kämpft /WDR gemeldet und B&H auf das Preisbindungsverbot hingewiesen.
 
Danke noch mal für die schnellen Ratschläge! Echt super!!
Und mir fällt grade auf, dass ich vor 2 Monaten schon mal 2 Konzerttickets verkauft habe. Könnte das problematisch sein?
 
K

Krennz

Guest
Eigentlich nicht, denn Konzerttickets und Fussballtickets wäre Pflaumen mit Ananas vergleichen.
 
Achso, ok. Dann wäre es nur problematisch, wenn ich schon Mal Fußballspieltickets verkauft hätte oder? Wobei da ja theoretisch auch die Möglichkeit besteht, dass man verhindert war...
Naja, außer den 2 Fußball und den 2 Konzertkarten habe ich in der Hinsicht noch nie was verkauft, von daher werde ich dann die modUE abschicken und eine Begründung, weswegen die Karten verkauft werden mussten.
 
K

Krennz

Guest
Ist so OK.

Für alle User hier,

streite mich gerade mit B&H wegen der Preisbindung. Die behaupten, dass es Gerichtsurteile gibt die die 15% bestätigen, doch ich will die Aktenzeichen und Gerichte haben. damit ich die Urteile selber lesen kann.
 

ldb

Super-Moderator
Kurz und knapp da mobil unterwegs: Rechtlich laut Darstellung wohl in Ordnung, die Karten werden aber vermutlich nie bei dir ankommen. Denn gerade wenn die Karten am Samstag bestellt wurden und dann scheinbar ein paar Stunden später teuer verscherbelt wurden, hat der BVB natürlich Interesse daran die Bestellung nicht auszuführen. Das Geld wurde auch bei mir heute abgebucht, du wirst daher vermutlich in den nächsten Tagen eine Rückzahlung erhalten. Es sei denn, BH hat geschlampt und vergessen die Daten an die Geschäftsstelle zu geben bzw tut dies nicht bevor die Madrid Karten versendet werden. Wenn du sie im Briefkasten hast, sind sie auch gültig und nicht gesperrt. Ich kann mich gerne hier melden wenn meine angekommen sind, dann denke ich kannst du einschätzen ob du sie noch bekommst.
 
Hallo zusammen,

ich habe mich heute mal in das Thema reingelesen. Mich würde es wirklich mal interessiert wie viele dortmund-ticket-verkäufer von BH abgemahnt werden. Wenn mann jetzt mal bei ibäh schaut sind speziell fürs Madrid Heimspiel über 100 angebote drin. Die werden doch nicht alle abgemahnt?! oder doch?! kann mir die Dimensionen grad nicht vorstellen..
 
K

Krennz

Guest
Ich kann davon ausgehen, dass B&H alle abmahnt.

Hier melden sich relativ wenige Betroffene, die Meisten lesen nur un d wissen dann wo´s langgeht.
 
Okay..

Bei mir ist momentan folgender Sachverhalt:

- wir (2 Personen) wollten zu einem Dortmund Spiel
- Tickets geordert
- Uns beiden kam etwas dazwischen

daraufhin haben wir die Tickets getrennt zur Auktion freigegeben (je eins).

Die Auktion meines Freundes lief am Wochenende ab und meine läuft noch bis Samstag.
Gestern flatterte dann eine Mail ins Postfach meines Freundes (becker und haumann.....)

Ich bin jetzt am überlegen ob ich das Angebot wieder rausnehme, die Frage ist nur ob dass Sinn ergibt und ob ich damit aus dem Schneider wäre?
 
K

Krennz

Guest
Ich kann die Auktion zurücknehmen, als Sofortkauf neu einstellen und auf die ATGB hinweisen. Ich kann aber auch alles so weiter laufen lassen und hoffen, dass B&H nichts merkt.
 
Hallo lieber Krennz und alle anderen Forenmitglieder,
ich habe gestern auch Post bekommen. Gerne würde ich mit einer modUE reagieren, doch "leider" habe ich kein Vereinslogo oder Sitzplanabbildung verwendet. Die Abmahnung bezieht sich auf einen Fall, bei dem 1. die ATGB nicht abgebildet waren, 2. Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet und 3. Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis.

Man möchte von mir 450€ und die unterschriebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Bei Bedarf, stelle ich auch alle Unterlagen zur Verfügung. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet, denn ich weiß nicht recht, wie ich ragieren soll, da, wie hier schon öffter gelesen, die angesprochenen Teile der ATGB durch das BGH Urteil nichtig sind.

Vielen Dank im Voraus.
 
Ich bin durch und durch BVB Fan und versuche so viele Spiele, wie möglich live zu sehen. Da man in der jetzigen Situation leider nicht spontan entscheiden kann, ob man zu einem Spiel geht oder nicht (VVK über einen Monat und innerhalb von einer Stunde ausverkauft), versuche ich für die, für mich "interessante" Spiele immer Karten zu bekommen. Nun kommt es vor, dass mal etwas dazwischen kommt (beruflich, Familie etc.) und man Tickets über hat. Natürlich könnte man da sagen, "gib die Tickets doch zum selben Preis wieder ab", aber wenn man sich die erzielten Preise bei der Bucht anschaut...naja, einen geschenkten Gaul, schaut man nicht ins Maul.
In den vergangenen 2 Jahren ist das 4 mal vorgekommen, das empfinde ich nicht als Geldmacherrei.
 
K

Krennz

Guest
Ich schicke B&H in dem Fall sein Schreiben zurück und füge ihm ein Schreiben bei, dass ich aus persönlichen Gründen verhindert war und der BGH in seinem Urteil meine Vorgehensweise abgesegnet hat.
 

ldb

Super-Moderator
Okay..

Bei mir ist momentan folgender Sachverhalt:

- wir (2 Personen) wollten zu einem Dortmund Spiel
- Tickets geordert
- Uns beiden kam etwas dazwischen

daraufhin haben wir die Tickets getrennt zur Auktion freigegeben (je eins).

Die Auktion meines Freundes lief am Wochenende ab und meine läuft noch bis Samstag.
Gestern flatterte dann eine Mail ins Postfach meines Freundes (becker und haumann.....)

Ich bin jetzt am überlegen ob ich das Angebot wieder rausnehme, die Frage ist nur ob dass Sinn ergibt und ob ich damit aus dem Schneider wäre?

Dein Kollege kommt, sofern er keine Markenzeichen verletzt hat, problemlos aus der Sache raus da die Karte von dir gekauft und nicht vom Verein.
Wenn deine Auktion noch läuft, kannst du sie beenden. Du machst dich allerdings dem Höchstbieter gegenüber Schadensersatzpflichtig wenn du sie vorzeitig beendest. Würde das Angebot auslaufen lassen und hoffen das BH nix macht. Es wird nicht jeder abgemahnt, vorrangig solche die Markenzeichen verletzt haben. Dort könnte man notfalls im Prozess nämlich noch etwas raus holen.
Du kannst aber einen Freund auf das Ticket bieten lassen und anschließend anschließend beenden, denn der wird dich ja nicht verklagen. Anschließend mit Hinweis auf atgb und sofortkauf anbieten. Wenn du ärger aus dem weg gehen willst, dann zum aufgedruckten preis +15%.
 

ldb

Super-Moderator
Als echter Fan darf man also keine Tickets für einen Startpreis von 1€ einstellen? Interessant. Die Tickets werden so oder so verkauft, auch wenn das Endgebot unter dem Kaufpreis liegt. Angebot / Nachfrage. Der Markt reguliert sich an dieser Stelle doch selbst. Das Auktionshaus war für mich halt immer die bequemste und sicherste Art, Tickets wieder los zu werden.
 
K

Krennz

Guest
BD und B&H wollen den Schwarzmarkt austrocknen.

Dazu liefert der BGH ihnen ja auch das nötige Rüstzeug, indem der BGH Schleichbezug unter Strafe stellt.

Nur, Privatpersonen werden ausdrücklich vom BGH geschützt. Und, wie Du richtig sagst, "Angebot und Nachfrage regeln den Preis" das sieht der BGH genau so und er sagt ausdrücklich, dass es keine gesetzliche Handhabe gegen die Preisgestaltung gibt.

Wenn ich unbedingt ein Speil sehen MUSS ist mir der Preis ziemlich egal.

Im übrigen hat mir B&H bisher keine Urteile geliefert, nachdem die 15% Preisaufschlaggrenze gerichtlich genehmigt ist.

Es gibt in Deutschland nunmal ein vertikales Preisbindungsverbot das den § 6 der ATGB ausser Kraft setzt.

So sieht das auch ein StA, ein Richter, ein Volkswirt und etliche Kaufleute, eben, meine Bekannten und Freunde
 
Hallo zusammen, ich hatte mich vor etwa drei Wochen hier gemeldet, da ich auch eine Abmahnung bekommen habe. Die Karten waren für das gestrige Derby.
Hier ein kurzer Stand der Dinge:

- das Wichtigste zuerst: Die Karten waren NICHT gesperrt, der Käufer kontne ohne Probleme ins Stadion und das Spiel ansehen
- bisher bin ich auch noch nicht für den Ticketverkauf beim BVB gesperrt, allerdings habe ich auch die LogIn-Mail-Adresse geändert, damit diese von der eBay-Adresse abweicht
- Ich habe den Sachverhalt vor etwa 2 Wochen an eine Anwältin übergeben, diese hat eine modUE aufgesetzt und wgn. der Verwendung des Logos eine Zahlung in Höhe von 50€ vorgeschlagen (besser als 420€ und man hat Ruhe)

B&H Hatte bis letzte Woche Dienstag Zeit, sich dazu zu äußern. Die Frist wurde nicht eingehalten. Diese Herrschaften wollen also nicht nur unverschämt viel Geld, sie wollen auch nicht mal dafür das geringste tun.

Die Anwältin wird nun ein Schreiben aufsetzen und auf die versäumte Frist hinweisen mit der Ankündigung, die Sache für erledigt zu erklären, falls sich B&H nicht äußert.

To be continued,,,,,,
 
K

Krennz

Guest
B&H dürften langsam so frustriert sein, dass sie schon mit den wenigen die noch "freiwillig" bezahlen zufrieden sein dürften.

Ich habe gestern nochmal die Aufforderung per Mail verschickt mir die Gerichtsurteile, die die 15% Preisgrenze erlauben zu nennen, bisher keine Reaktion. Bleibe am Ball.
 
Dein Kollege kommt, sofern er keine Markenzeichen verletzt hat, problemlos aus der Sache raus da die Karte von dir gekauft und nicht vom Verein.
Wenn deine Auktion noch läuft, kannst du sie beenden. Du machst dich allerdings dem Höchstbieter gegenüber Schadensersatzpflichtig wenn du sie vorzeitig beendest. Würde das Angebot auslaufen lassen und hoffen das BH nix macht. Es wird nicht jeder abgemahnt, vorrangig solche die Markenzeichen verletzt haben. Dort könnte man notfalls im Prozess nämlich noch etwas raus holen.
Du kannst aber einen Freund auf das Ticket bieten lassen und anschließend anschließend beenden, denn der wird dich ja nicht verklagen. Anschließend mit Hinweis auf atgb und sofortkauf anbieten. Wenn du ärger aus dem weg gehen willst, dann zum aufgedruckten preis +15%.
Hey, ich nochmal

Danke Idb aber deine Antwort hab ich einen moment zu spät gelesen.. hatte mich vorher für eine Beendung vom Gebot entschieden und auch ausgeführt. So weit so gut. Heute (2 Tage nach beendigung der Auktion) bekomme ich ne Mail von ihbä. Betreff: "Urheberrechtsverletzung - unautorisierter Bild"....ihr Angebot wurde von uns entfernt.

1. Ich hatte nie ein urheberrechtlich geschütztes Bild in meiner Auktion drin

2. Wurde das Angebot nicht von ihbä beendet sondern von mir

und

3. Hab ich die Tickets doch nie verkauft


Von unseren allerbesten Freunden Becker-Haumann stand auch was drin.
Zum Glück hab ich dieses Forum gefunden und kann über diese Mail "lächeln"..Glaub sonst würd mir ordentlich die Pumpe gehn.
Mal schauen ob ich jetzt noch Post von BH bekomme:D
 
hallo zusammen,
auch mich hat es mit einer Abmahnung erwischt, folgender fall:
hab ganz regulär ein cl-ticket gegen st.petersburg erworben, mit der festen Absicht, das spiel auch anzusehen, bin Mitglied beim BVB.
konnte dann aus privaten gründen nicht hin, ticket bei äbay angeboten ab 1€, dort auch mit etwas gewinn verkauft. hatte dummerweise einen stadionplan drin, hatte mir auch nichts dabei gedacht. nach auktionsende kam die Nachricht von äbay zwecks Sperrung und so, und paar tage später dann die Mahnung und UE von B&H, wollen 250€ von mir.
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf" beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf" angeboten
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS
Ich hab mich hier schon ne weile durchgelesen und wenn ich es richtig verstanden habe, sende ich denen jetzt die ModUE per post und vorab per email.
ebenso eine Begründung, dass ich das ticket aus privaten gründen verkauft habe.
ist das dann ok so? schicke ich die begründung nur per email oder lege ich der ModUE ein entsprechendes schreiben bei?
Danke!
 
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Krennz

Guest
Ich lege der modUe ein entsprechendes Schrebien bei und verweise auch auf das BGH-Urteil und das Preisbindungsverbot.

Becker und Haumann behaupten zwar, dass Gerichte bereitrs die 15% abgesegnet hätten, aber einen tragfähigen Beweis haben sie bisher nicht erbracht. Dadurch wäre m.M. die ganze Abmahnung hinfällig, da, zumindest in einem Teil, nicht rechtskonform.
 
K

Krennz

Guest
Also, ich habe mich heute mit einem Bekannten nochmal über die Angelegenheit unterhalten.

Er sieht es wie folgt:
In § 6 ATGB ist eine unerlaubte Preisbindung mit 15% enthalten, daher unwirksam. Damit nicht verpflichtend.

Privatpersonen dürfen nach dem BGH-Urteil und u.A. dem darin Bezogenen Aufsatz, der durch das Urteil Rechtsbezug gewonnen hat, bei Verhinderung, aus dem Verein übergeordnetem Interesse (Schadensbegrenzung), die Tickets auch in Internetbörsen frei verkaufen. Die Nachfrage regelt hier den Preis.

Sofortkauf zum Festpreis bis max 15% teurer siehe oben.

Abmahnungen, die sich u.A. auf diese zwei Punkte beziehen sind in Gänze unwirksam.

Es steht hier im Raume, dass sich Becker und Hauman der Nötigung und räuberischer Erpressung schuldig gemacht haben könnten. Das wäre aber durch einen Anwalt für Strafsachen vor einem Strafgericht zu klären.
(Sollte vlt. mal Jemand der Betroffenen tun)

Übrigens:

wenn ich in einer Vereinsgeschäftsstelle ein 37€ Namensticket auf einen Anderen umschreiben lasse muss eine Gebühr von, i.d.R. 10€ gezahlt werden. Das sind auch mehr als 15%

Ich fordere hiermit Becker und Hauman offiziell und öffentlich auf die Urteile und Gerichte zu nennen, die die 15% Klausel nach dem BGH-Urteil annerkannt haben. Sollte das nicht bis zum 10.4. nachprüfbar und Gerichtsverwertbar erfolgen, sehe ich die 15% Klausel für BD und die DFL als erledigt an.
 
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