K
Krennz
Guest
Hier bleibt im Endeffekt für mich nur eine modUE. (siehe Link unten) und ein kleines Schreiben an B&H weshalb ich die Karten verkaufen musste.
Okay..
Bei mir ist momentan folgender Sachverhalt:
- wir (2 Personen) wollten zu einem Dortmund Spiel
- Tickets geordert
- Uns beiden kam etwas dazwischen
daraufhin haben wir die Tickets getrennt zur Auktion freigegeben (je eins).
Die Auktion meines Freundes lief am Wochenende ab und meine läuft noch bis Samstag.
Gestern flatterte dann eine Mail ins Postfach meines Freundes (becker und haumann.....)
Ich bin jetzt am überlegen ob ich das Angebot wieder rausnehme, die Frage ist nur ob dass Sinn ergibt und ob ich damit aus dem Schneider wäre?
Ich bin durch und durch BVB Fan und
aber wenn man sich die erzielten Preise bei der Bucht anschaut...naja, einen geschenkten Gaul, schaut man nicht ins Maul.
Hey, ich nochmalDein Kollege kommt, sofern er keine Markenzeichen verletzt hat, problemlos aus der Sache raus da die Karte von dir gekauft und nicht vom Verein.
Wenn deine Auktion noch läuft, kannst du sie beenden. Du machst dich allerdings dem Höchstbieter gegenüber Schadensersatzpflichtig wenn du sie vorzeitig beendest. Würde das Angebot auslaufen lassen und hoffen das BH nix macht. Es wird nicht jeder abgemahnt, vorrangig solche die Markenzeichen verletzt haben. Dort könnte man notfalls im Prozess nämlich noch etwas raus holen.
Du kannst aber einen Freund auf das Ticket bieten lassen und anschließend anschließend beenden, denn der wird dich ja nicht verklagen. Anschließend mit Hinweis auf atgb und sofortkauf anbieten. Wenn du ärger aus dem weg gehen willst, dann zum aufgedruckten preis +15%.
In § 6 ATGB ist eine unerlaubte Preisbindung mit 15% enthalten, daher unwirksam. Damit nicht verpflichtend.
Privatpersonen dürfen nach dem BGH-Urteil und u.A. dem darin Bezogenen Aufsatz, der durch das Urteil Rechtsbezug gewonnen hat, bei Verhinderung, aus dem Verein übergeordnetem Interesse (Schadensbegrenzung), die Tickets auch in Internetbörsen frei verkaufen. Die Nachfrage regelt hier den Preis.
Sofortkauf zum Festpreis bis max 15% teurer siehe oben.
Abmahnungen, die sich u.A. auf diese zwei Punkte beziehen sind in Gänze unwirksam.
Es steht hier im Raume, dass sich Becker und Hauman der Nötigung und räuberischer Erpressung schuldig gemacht haben könnten. Das wäre aber durch einen Anwalt für Strafsachen vor einem Strafgericht zu klären.
(Sollte vlt. mal Jemand der Betroffenen tun)