Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

@Krennz:

Erstmal vielen Dank für die superschnelle Antwort.
Hätte eine Sache noch erwähnen sollen, der Account der Versteigerungsplattform lief über den Namen meiner Mutter, dementsprechend hat sie das Schreiben erhalten, welche Konsequenzen ergeben sich dadurch ? Muss dann meine Mutter trotzdem dieses Schreiben unterzeichnen?

Gruß, Tim
 

ldb

Super-Moderator
daniel876 schrieb:
nein es handelt sich um tageskarten ;) ich muss auch gestehen dass es sich nicht um den bvb sonder fcb handelt... ich hoff dass es nicht schlimm ist mich hier zu melden. im endeffekt läuft es ja aufs selbe hinaus oder nicht? vorwerfen können mir die ein oder anderen jeweils nur das selbe oder?

mfg

Also wenn das FCB Karten sind, dann wirst du zumindest nicht von B&H abgemahnt. Die sind nur im Auftrag von Dortmund unterwegs. Wenn du wirklich eine Abmahnung bekommen solltest, dann ists eigentlich das gleiche in grün.
 
K

Krennz

Guest
@ Tim,

dann kann sich meine Mutter daruf berufen, dass sie die Karten geschenkt bekommen hat ohne den Hinweis auf die ATGB und daher nicht daran gebunden war.

Die modUE muss dann sie unterschreiben.
 

ldb

Super-Moderator
timbalalaika schrieb:
@Krennz:

Erstmal vielen Dank für die superschnelle Antwort.
Hätte eine Sache noch erwähnen sollen, der Account der Versteigerungsplattform lief über den Namen meiner Mutter, dementsprechend hat sie das Schreiben erhalten, welche Konsequenzen ergeben sich dadurch ? Muss dann meine Mutter trotzdem dieses Schreiben unterzeichnen?

Gruß, Tim

Ja, das muss Sie! Normalerweise müsste dann auch deine Mutter vom Verkauf ausgeschlossen werden und nicht du.

Noch ein kurzer Nachtrag wegen der kurzen Frist (du meinst den 24.03, nicht den 24.04, oder?):
Diese liegt die sogenannten Dringlichkeit zugrunde (Wiederholungsgefahr). Daher verlangen sie schnell eine UE, ansonsten hätten sie die Möglichkeit eine Einstweilige Verfügung zu erwirken. Diese verbietet mir dann bis zur gerichtlichen Klären die Dinge xyz zu tun. Wird BH aber nicht machen, denn ein Verfahren streben sie ja nicht an.
 
@Krennz + ldb

Ja ich meinte den 24.03.2012, hatte mich vertippt :) Diese ModUE in der Signatur ist leider gerade offline, kann die bitte nochmal hochgeladen werden?

Sollte ich den Brief dann per Einschreiben versenden? Das ganze ist jetzt sooo nervig in der Abi-Phase, aber ich glaube genau das wollen die Herren damit auch bezwecken.

Gruß, Tim
 

ldb

Super-Moderator
timbalalaika schrieb:
@Krennz + ldb

Ja ich meinte den 24.03.2012, hatte mich vertippt :) Diese ModUE in der Signatur ist leider gerade offline, kann die bitte nochmal hochgeladen werden?

Sollte ich den Brief dann per Einschreiben versenden? Das ganze ist jetzt sooo nervig in der Abi-Phase, aber ich glaube genau das wollen die Herren damit auch bezwecken.

Gruß, Tim

Vorab am besten per Mail, anschließend als Einwurf Einschreiben.
 
K

Krennz

Guest
Hier die modUE

- per Einschreiben -

Vorab per Telefax oder eMail: hier die Faxnummer oder die eMail-Adresse eintragen

Herr/Frau
Vorname / Nachname
Straße / Hausnummer
PLZ Wohnort


Muster + Mann Rechtsanwalt
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt


Ihr Zeichen Datum
(AZ aus dem Anwalt-Schreiben)

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Hiermit verpflichte ich,
Vorname / Nachname
Straße / Hausnummer
PLZ Wohnort

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma

( Hier den Namen und die Anschrift der Unterlsssungsgläubigerin einsetzen)

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,das/den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen, Stadionplänen, Bildern und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
 
Ok, eine letzte Frage habe ich dann noch bevor ich das rausschicke:

Sollte ich noch den Grund des Verkaufes angeben? Also warum ich nicht zu dem Spiel erscheinen konnte und die Karten verkauft habe? Oder spielt das keine Rolle ? Gruß
 
K

Krennz

Guest
Den Grund gebe ich schon an, bloss habe ich das Gefühl das es B&H nicht wirklich interessiert.
 
Ich habe immer noch keine Post von BH bekommen wie letzte Woche mir schon vom BVB angedroht wurde, was ist wenn ich eine Email im Spam Order übersehen habe können Sie denn weitere Schritte einleiten weil ich die UE nicht unterschrieben bzw. keine MudUE zurück geschrieben habe?
 

ldb

Super-Moderator
Da gab es schon mal ein Urteil zu. Selbst wenn die Abmahnung nur per Mail kommt und im Spam Filter stecken bleibt, ist sie gültig und es dürfen weitere Schritte eingeleitet werden.

Aber Krennz hat recht: BH schickt idR per Post.
 
So, nun hat es auch mich erwischt!

Ich habe mir bei einem BVB-Fan (Kontakt war über Ebay) zwei Dauerkarten auf der Süd gekauft und das schon das zweite Jahr hintereinander. Natürlich zu einem horrenden Preis!
Wir können die Karten aber nur ab und an nutzen, deswegen werden diese Karten auch ab und an bei Ebay ab 1 Euro von mir angeboten. Dies schon seit 2 Jahren regelmäßig mit einem privaten Account. Ich benutze hierbei einen Stadionplan ohne BVB-Logo und schreibe immer den folgenden Zusatz dazu: Personen die ein Stadionverbot haben, dürfen die Karte nicht erwerben. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Pyrotechnik sowie "Blocksprung" verboten ist!
Bislang gab es nie Probleme und auch noch keine Abmahnung.

Vor drei Wochen dachte ich mir, dass ich die nächsten Spiele, gerade gegen S04, besser mal zum Sofort-Kauf einstelle. Und nachdem ich auch einen gewerblichen Account habe, den ich eigentlich gar nicht mehr nutze und man hier noch Einstellgebühren sparen kann, habe ich dies gemacht. Und prompt kam jetzt die Abmahnung.
Diese habe ich erst per Mail bekommen und dann noch am Donnerstag, 13.03. per Post bekommen und soll die UE bis 20.03. um 18 Uhr zurück gesendet haben. Und natürlich den pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 560 Euro bis dahin überwiesen haben.

Obwohl es mehrere Angebote zu einem Festpreis / Sofort-Kauf waren, ist Gegenstand der Abmahnung nur ein Fall vom Februar 2014.

Folgende Rechtsverletzung wird mir vorgeworfen:
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Der Verkaufspreis lag 15% über dem Original-Ticketpreis
Unautorisierte Benutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS

Darunter stehen dann noch all die Auktionen aufgeschlüsselt, die in den letzten beiden Jahren über diesen Account gelaufen sind, aber nur zu meiner Information aufgeführt wurden.

Unter Punkt 2 Kostenerstattungsanspruch schreiben Sie, was alles an Gebühren auf mich zukommen könnte, Sie mir aber einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 560 Euro anbieten würden.

Noch einmal kurz zusammen gefasst: Ich habe zwei Dauerkarten, die nicht auf meinen Namen ausgestellt sind und für die ich nie irgendwelche ATGB´s erhalten habe, für einem Festpreis bei Ebay angeboten und verkauft. Ich wohne 600 KM von Dortmund entfernt und habe nicht immer die Möglichkeit die Spiele anzusehen. Außerdem gibt es keine Möglichkeit, die Karten offiziell über z.B. Viagogo zum Normalpreis zu verkaufen.
In dem Schreiben von B&H steht, dass Sie meine Adresse von Ebay-International bekommen haben, was aber eigentlich ist, da die Angaben ja bei einer gewerblichen Auktion in der Auktion selbst ersichtlich sind.

Was würdet Ihr mir raten / empfehlen? Eigentlich würde ich gerne erst einmal ein Fax schicken, dass ich bei meinem Anwalt erst in 10 Tagen einen Termin bekomme.

Vielen Dank schon mal

Liebe Grüße
SG
 
K

Krennz

Guest
SG,

einige Beiträge höher findest ich eine modUE, die ich an B§H senden kan. ausserdem berufe ich mich auf das BGH-Urteil, wonach privater Kartenverkauf genehmigt ist. Ausse4rdem teile ich B&H mit, dass ich die Karten von einem BD NMitglied erhalten habe, das mich nicht auf die ATGB hingewiesen hat und ich somit nicht an die ATGB gebunden bin. Bei einer Kartensperre bekommen sie Ärger.
 

ldb

Super-Moderator
So, nun hat es auch mich erwischt!

Ich habe mir bei einem BVB-Fan (Kontakt war über Ebay) zwei Dauerkarten auf der Süd gekauft und das schon das zweite Jahr hintereinander. Natürlich zu einem horrenden Preis!
Wir können die Karten aber nur ab und an nutzen, deswegen werden diese Karten auch ab und an bei Ebay ab 1 Euro von mir angeboten. Dies schon seit 2 Jahren regelmäßig mit einem privaten Account. Ich benutze hierbei einen Stadionplan ohne BVB-Logo und schreibe immer den folgenden Zusatz dazu: Personen die ein Stadionverbot haben, dürfen die Karte nicht erwerben. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Pyrotechnik sowie "Blocksprung" verboten ist!
Bislang gab es nie Probleme und auch noch keine Abmahnung.

Vor drei Wochen dachte ich mir, dass ich die nächsten Spiele, gerade gegen S04, besser mal zum Sofort-Kauf einstelle. Und nachdem ich auch einen gewerblichen Account habe, den ich eigentlich gar nicht mehr nutze und man hier noch Einstellgebühren sparen kann, habe ich dies gemacht. Und prompt kam jetzt die Abmahnung.
Diese habe ich erst per Mail bekommen und dann noch am Donnerstag, 13.03. per Post bekommen und soll die UE bis 20.03. um 18 Uhr zurück gesendet haben. Und natürlich den pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 560 Euro bis dahin überwiesen haben.

Obwohl es mehrere Angebote zu einem Festpreis / Sofort-Kauf waren, ist Gegenstand der Abmahnung nur ein Fall vom Februar 2014.

Folgende Rechtsverletzung wird mir vorgeworfen:
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Der Verkaufspreis lag 15% über dem Original-Ticketpreis
Unautorisierte Benutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS

Darunter stehen dann noch all die Auktionen aufgeschlüsselt, die in den letzten beiden Jahren über diesen Account gelaufen sind, aber nur zu meiner Information aufgeführt wurden.

Unter Punkt 2 Kostenerstattungsanspruch schreiben Sie, was alles an Gebühren auf mich zukommen könnte, Sie mir aber einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 560 Euro anbieten würden.

Noch einmal kurz zusammen gefasst: Ich habe zwei Dauerkarten, die nicht auf meinen Namen ausgestellt sind und für die ich nie irgendwelche ATGB´s erhalten habe, für einem Festpreis bei Ebay angeboten und verkauft. Ich wohne 600 KM von Dortmund entfernt und habe nicht immer die Möglichkeit die Spiele anzusehen. Außerdem gibt es keine Möglichkeit, die Karten offiziell über z.B. Viagogo zum Normalpreis zu verkaufen.
In dem Schreiben von B&H steht, dass Sie meine Adresse von Ebay-International bekommen haben, was aber eigentlich ist, da die Angaben ja bei einer gewerblichen Auktion in der Auktion selbst ersichtlich sind.

Was würdet Ihr mir raten / empfehlen? Eigentlich würde ich gerne erst einmal ein Fax schicken, dass ich bei meinem Anwalt erst in 10 Tagen einen Termin bekomme.

Vielen Dank schon mal

Liebe Grüße
SG

Hi,
ich sende BH eine modUE für den Stadionplan. Ich verweise darauf das ich die Dauerkarten privat erworben habe und an keine ATGB gebunden bin.

Wenn du sowieso einen RA in betracht ziehst, warte halt die 10 Tage. Deine Frist sollte doch bis mindestens Anfang April gesetzt sein? Ein RA bietet den Vorteil das ich dann von BH niemals wieder etwas höre. Negativ allerdings: Mit BH wird höchstwahrscheinlich ein Vergleich geschlossen, bedeutet also du musst einen gewissen Teil zahlen. Wenn du einen guten RA hast, haut er dich aus der Sache mit der Urheberrechtsverletzung raus.

Ich würde aber, wenn ich einen RA in betracht ziehe, folgendes tun: Über das Internet suche ich mir eine Kanzlei die sich auf BH spezialisiert hat und Erfahrungen gesammelt hat. Die wissen genau, was zu tun ist. Teilweise machen die das für eine Pauschale zwischen 100 und 200€. Einfach mal Angebote einholen und entsprechend das Mandat erteilen.

Viel Erfolg ;-)
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich schon einen Anwalt beauftragen will, dann kann ich auch gleich eine Kontrollklage wegen unerlaubter Preisbindung anstrengen. In Deutschland gibt es ein vertikales als auch horizintales Preisbindungsverbot gegen das BD mit seinem §6 ATGB verstösst. wie eigentlich alle Vereine der DFL.

Aber im Ernst. Eine modUE und der Hinweis, dass ich die Karte über Privat erworben habe und damit nicht an die ATGB gebunden bin, es in Deutschland keine Preisbindung gibt, und der BGH in seinem Urteil private Verkäufer schützt reicht vollkommen aus.
 
Danke schon mal für die Unterstützung! Das mit dem Anwalt habe ich nur geschrieben, weil ich sicherlich bis zum gestellten Termin am Donnerstag keine vernünftige UE bzw. eine Überweisung hinbekommen werde. Also rein um etwas Zeit zu gewinnen. Wenn sich ein Anwalt vermeiden lässt, dann sicherlich ohne.

Ich persönlich denke, dass mir das mit dem Privat keiner abnimmt, da die Karten über einen gewerblichen Account gelaufen sind.
Und was ist mit dem Stadionplan? Ist man da nicht immer angreifbar?

Danke

SG
 

ldb

Super-Moderator
Danke schon mal für die Unterstützung! Das mit dem Anwalt habe ich nur geschrieben, weil ich sicherlich bis zum gestellten Termin am Donnerstag keine vernünftige UE bzw. eine Überweisung hinbekommen werde. Also rein um etwas Zeit zu gewinnen. Wenn sich ein Anwalt vermeiden lässt, dann sicherlich ohne.

Ich persönlich denke, dass mir das mit dem Privat keiner abnimmt, da die Karten über einen gewerblichen Account gelaufen sind.
Und was ist mit dem Stadionplan? Ist man da nicht immer angreifbar?

Danke

SG

Das mit dem gewerblich ist egal, denn als ich die DK gekauft habe, wurden keine ATGB mit einbezogen. Ich bin daher auch nicht daran gebunden und dürfte die Karte ganz legal als Händler für jedes Einzelspiel teuer verkaufen. Gerade dies ist durch das BGH Urteil gedeckt. Ich habe durch den Ankauf von Privat nämlich den "Tatbestand" des Schleichbezugs nicht erfüllt sondern von Dritten angekauft.

Der Stadionplan kann mir als Urheberrechtsverletzung angehängt werden. Und hier ist der gewerbliche Account ein Problem. Denn die Urheberrechtsverletzung fand somit im geschäftlichen Verkehr statt. Das ist ein anderes Kaliber als so eine larifari-copy-paste Aktion bei privatem Verkäufer.
Kurzum: In so einem speziellen Fall würde ich wegen des Stadionplans einen RA einschalten. Am besten einen der auf BH spezialisiert ist. Die kennen sich auch genau mit dem BGH Urteil aus und machen das, wie schon erwähnt, für ein "paar" Euros. Einfach mal eine Suchmaschine benutzen, da wird geholfen.
 
Hallo,

ich habe heute Post von BH bekommen.

Man wirft mir folgendes vor:
- Die ATGB wuden nicht abgebildet
- Die Auktion wurde nicht als Sofortkauf Beendet/ mit der Option Sofortkauf angeboten
- Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15% über dem Originalticketpreis
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung eines Bildnisses aus dem Inneres des Westfalenstadions

[...]
Infolgedessen konnte der Anbietername Ihrer Person konkret zugeordnet werden, so dass ein Anscheinbeweis dafür besteht, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (BGH-Urteil vom 15.11.2012, Az. IZR 74/12).

Dannach werden noch zwei Verkäufe abgebildet die Allerdings "nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht weden".

Ferner wird dann noch mit horrenden Summen und Verboten gedroht.

Laut Punkt 5. der Abmahnung steht der Mandantin mir gegenüber ein Auskunftsrecht zu. was hat es damit auf sich?

Die Frist ist bis zum 27.03. gesetzt und ich soll 210€ bezahlen.

Ich habe die Karten für zwei Bekannte gekauft, die dann kurze Zeit später aber wieder abgesagt haben.

Danke schonmal!
 
K

Krennz

Guest
B&H verdreht da was.

In dem Urteil steht, dass ich als Privatverkäufer Karten, die ich selber, aus welchen Gründen auch immer, nicht nutzen kann weiterverkaufen darf. Die ATGB sind m.E. Unwiksam, da sie eine Preisbindungsklausel enthalten, die nach deutschem Recht nicht zulässig ist. Lediglich die Bilder aus dem Innenraum sind kritisch.

Dafür gebe ich eine modUE ab, (siehe Signatur) und schreibe in einem separaten Blatt, warum ich die Karten verkaufen musste. Geld bekommt er von mir keines.
 

ldb

Super-Moderator
Der Vollständigkeit halber müsste man sagen das deine Bekannten die Tickets trotzdem von dir kaufen sollten, und diese dann eigenständig abgeben, egal auf welchem (Vertriebs-)weg.
Sehe das aber so wie Krennz. Ich bin durch das BGH Urteil geschützt und darf die Karten bei eBay versteigern. Ich muss allerdings mit einer Sperrung meiner Kundendaten rechnen, bedeutet konkret: Wenn ich eine Dauerkarte auf meinen Namen besitze, ist diese ab Saisonende weg und kann nicht mehr verlängert werden.

Die Verwendung von Urheberrechtlich geschützten Inhalten ist abmahnfähig und der Unterlassungsanspruch muss mit einer modUE abgegeben werden, ansonsten droht mit eine einstweilige Verfügung sowie anschließend eine Unterlassungsklage. Die Zahlung des Schadenersatz (210€) ist hiervon allerdings völlig getrennt.

Jeder der hier abgemahnt wurde muss sich allerdings die Frage gefallen lassen, warum er denn die Karten nicht zu dem (sofortkauf-)Preis angeboten hat den er/sie selbst bezahlt hat. Oder gleich noch besser: Die Karten im Forum der Fanabteilung angeboten hat.
 
K

Krennz

Guest
@ldb,

Bei dem Fanprojekt sind inzwischen öfter Unregelmässigkleiten vorgekommen, übrigens, bei der Bucht auch.

Daher ist es fraglich, ob das eine Lösung ist. Ich habe mich in das Forum eingelesen.

Eine Möglichkeit wäre eine DFL-Plattform, auf der echte Fans ihre Karten gegen Kostenerstattung, incl. Versand, abdrücken könnten. und wo die Käufer und Verkäufer vorher überprüft werden, sodass Betrug und Abzocke keine Plattform geboten wird.

Ich lese auch bei Auktionshilfe.info mit und poste da auch schon mal, da gibt es einige Beschwerden über Ticketabzocker, die Karten anbieten, die sie nicht haben und die Käufer abzocken.

Wer ehrlich ist und seine Karten tatsächlich über ibäh oder amazon echt verkaufen werden dann mittels B&H von BD bestraft.

scheixx System.

Daher habe ich mich mittels meiner Bekannten und Freunde schlau gemacht und biete hier meine Unterstützung an, indem ich sage wie ich, oder meine Freunde, ein Problem lösen werden.

Dabei hilfst Du mir, deshalb habe ich dich zum Moderator, speziel für dieses Forum, nach Rücksprache mit Rechti, ernannt.
 

ldb

Super-Moderator
Auch bei der Fanabteilung kann man mit dem Käufer eine sichere Abwicklung regeln.

Ich wollte aber eher darauf abzielen das eigentlich jeder weiss das bei der Auktion mehr geboten wird als die Karte gekostet hat. Warum, auch wenn man es nach dem BGH Urteil darf, kann man die Karte nicht einfach für das verkaufen was drauf steht? Ein Schelm, wer böses denkt ;-)
 
K

Krennz

Guest
Weiist du, ein bischen "schadenersatz" gönne ich ja nun den unfreiwillig verkaufen Müssenden schon zu.

aber du hast Recht. Eigentlich kann ich die Karten, plus Vorverkaufgebühr und Portokosten, zum Einstandspreis verkaufen, doch dazu sind die 15% die DB vorschreibt nicht geeignet. Auuserdem ist diese Art der Preisdeckelung nach GWB in Deutschland verboten.

OK, hilft jetzt nicht wirklich den hier Hilfesuchenden, aber führt evtl. in die richtige Richtung
 

ldb

Super-Moderator
Das die ATGB stellenweise einer rechtlichen Prüfung nicht stand halten sehe ich genau so.
Das man Karten zu dem Preis verkauft was man selbst beim Verein gezahlt hat, gehörte früher (bis vor wenigen Jahren) zum guten Ton unter Fans. Aber irgendwie scheint das keinen mehr zu interessieren.

Aber mal ein kleiner Gedankenstoß an alle: Wenn ich eine Karte übrig habe, verkaufe ich die zum normalen Preis. Ich freue mich nämlich auch, sollte ich mal leer ausgehen, über eine Karte zum normalen Preis. Da kann man sich auch ein Netzwerk mit aufbauen, so das man eigentlich immer im Stadion ist, wenn man will.
 
hui, très chic :D neues design...

es ist bald ein jahr her: habe seitdem ich nach dem ersten abmahnschreiben (erst- und letztmalig 2tickets im april13 via auktion abgegeben) die modue hingeschickt hatte nur noch einmal ein schreiben gekriegt. die modue wegen urheberrechtsverl. (stadionfoto verwendet bei autkion) wurde damals nicht angenommen, da ich nicht genügend eingeständnisse gemacht habe bzgl ticketverkauf (nie wieder, nur max 15%, atgb anerkennen usw usf) und ich sollte mal anrufen.
ab dem zeitpunkt einfach nix mehr gemacht, komplett ignoriert! es kam wie gesagt, seitdem NIX mehr.
ich habe auch NIE die verlangten 420€ gezahlt...
bin kein mitgleid gewesen, daher auch keine ticketsperre.

wollte ich bloß nochmal als erfahrungsbericht hinterlegen, damit andere betroffene bzw krennz/ldb wissen was denn so aus den "alten" fällen geworden ist ;-)
 
Hallo zusammen!
Vorab erst Mal schon ein großes Lob an dieses Forum und die vielen hilfreichen Tipps.

Mich hat es jetzt leider auch erwischt. Habe am Samstag 2 Karten für das Dortmund Spiel gegen Real Madrid gekauft, weil ich eigentlich mit einem Freund hinwollte. Nachdem ich die Karten bestellt hatte und dieser mir dann mitteilte, dass er zu besagtem Datum nicht kann, habe ich die Karten kurz darauf bei ebay reingestellt - allerdings als Sofortkauf zu einem Preis, der weit über dem Einkaufspreis lag. Dummerweise habe ich den BVB Stadionplan verwendet (inkl. Logo). Die Tickets wurden dann auch verkauft und heute habe ich dann von ebay die Mitteilung erhalten, dass meine Auktion gelöscht wurde (obwohl sie ja schon abgeschlossen war). Nicht lange hat es gedauert, bis ich per Email ein Abmahnung erhalten habe von der besagten Kanzlei. Vorgeworfen wird mir:

• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS

Meine Frage: Komme ich auch in diesem Fall um die Zahlung der geforderten Summe drumrum? Das war das erste Mal, das sich BVB Tickets verkauft habe. Ich habe weder einen gewerblichen Account bei ebay, noch betreibe ich gewerblichen Handel. Die Tickets hatte ich zu dem Zeitpunkt natürlich nicht, der BVB hat aber schon die Kartenpreise von mir abgebucht.

Achso der Vollständigkeit halber: Ich bin Mitglied beim BVB, Mitgliedskonto und und ebay laufen somit über denselben Namen.
 
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