Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
BH sieht es n icht gerne, aaaaaber.

Die ATGB verstossen, insbesondere im § 6 Atgb gegen geltendes Recht, denn es gibt in Big Old Germany keine Preisbindung. Dementsprechend kann ich BH erwiedern, dass sie keinerlei Handhabe gegen mich haben. Ausser, dass ich Logos, Sitzplan u weitere geschützte >Inhalte verwendet.

Verpflichtung, eine Ware zu einem definierten Preis zu verkaufen. Man unterscheidet zwischen gesetzlicher und vertraglicher Preisbindung. Liegt eine gesetzliche Preisbindung für Waren vor, so ist der Handel dazu verpflichtet, diese zu einem vorgeschriebenen Preis an die Verbraucher zu verkaufen. Ziel solcher Maßnahmen ist es, den Preiswettbewerb zwischen Händlern zu verhindern und eine konstante Qualität einer Warengattung zu gewährleisten. In Deutschland besteht eine solche Preisbindung z.B. für Bücher, rezeptpflichtige Medikamente oder Zigaretten.

Vertragliche Preisbindung kann horizontal oder vertikal erfolgen. Vertragliche horizontale Preisbindung ist die Absprache von Preisen zwischen zwei Angehörigen derselben Absatzstufe, vertikale Preisbindung ist die Preisabsprache zwischen Angehörigen unterschiedlicher Absatzstufen, z.B. Hersteller und Händler. Beide Formen sind in Deutschland grundsätzlich gemäß Kartellgesetz verboten. Eine Ausnahme davon bilden Zeitungen und Zeitschriften, bei denen eine vertragliche vertikale Preisbindung erlaubt ist.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def ... ndung.html

Kann ich gegenüber BH verwenden.
 

ldb

Super-Moderator
Ich würde BH einfach mitteilen das ihre Abmahnung gegen geltendes Recht verstößt. Warum wieso weshalb ich die Tickets verkauft habe hat die so lange nicht zu interessieren bis eine rechtlich einwandfreie Abmahnung vorliegt. Sollte das wirklich passieren (wer es glaubt wird selig ;-) ) beginne ich damit die Forderung zurück zu weisen aus Grund XYZ.
Alle Forderungen und Drohungen, insbesondere zur Zahlung der 420 Piepen, ignoriere ich gekonnt.
 
Tresorist schrieb:
Hi, so meine E-mail ist schonma angekommen so wie es aussieht haben die das kopierte Bild garnicht berücksichtigt sondern es geht denen um den Verkauf hier ma ein wenig herauskopiert
.....
Ich bin/war Mitglied beim BVB also direkter kauf beim BVB Ticketing !!

1. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass Sie zwei Tickets von Borussia Dortmund in der Saison 2013/2014 im Rahmen der nachbenannten Auktion unter Verwendung des Anbieternamens „a-------t“ auf der Internetplattform eBay eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt haben:

Verkäufer Beschreibung Auktion-Nr. Start Update Ende a-------t 2 x Borussia Dortmund - SSC Neapel Top Plätze 1411115----- Folgende Rechtsverletzungen liegen vor: • Die ATGB wurdenüber dem Originalticketpreis nicht abgebildet • Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet • Der Verkaufspreis lag 15 %

09.11.2013 - 22:01:15 16.11.2013 - 22:03:11 16.11.2013 - 22:01:15
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen war eBay-International dazu verpflichtet, uns Ihre zum streitgegenständlichen Anbieternamen hinterlegten Kontaktdaten bekannt zu geben.
dürfen die das überhaupt ?

2. Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden:
Verkäufer Beschreibung Auktion-Nr. Start Update Ende a-------t 2 x Borussia Dortmund - SSC Neapel Top Plätze 1411115-----Folgende Rechtsverletzungen liegen vor: • Die ATGB wurden nicht abgebildet • Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet • Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
09.11.2013 - 22:02:49 16.11.2013 - 22:03:02 16.11.2013 - 22:02:49 a--------t 2x Borussia Dortmund - Fc Bayern München 1411049-----01.11.2013 - 00:24:26 08.11.2013 - 00:27:02 08.11.2013 - 00:24:26
4/8 Folgende Rechtsverletzungen liegen vor: Die ATGB wurden nicht abgebildet , wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet • Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
III.
kommt da jetzt seperat noch etwas ???

Aufgrund der Rechtsverletzungen, die Sie im Rahmen der unter Ziffer II.1. benannten ebay-Auktion begangen haben, hat unsere Mandantschaft gegen Sie Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten und auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach den ATGB. Hierzu im Einzelnen:

1. Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Unsere Mandantschaft kann die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen von Ihnen verlangen. Daher ist es von Ihnen ab sofort zu unterlassen, Eintrittskarten für Veranstaltungen von Borussia Dortmund unter Verstoß gegen Bestimmungen der ATGB, insbesondere im Internet, z.B. bei eBay, zu veräußern. Der Unterlassungsanspruch kann nur durch eine von Ihnen unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erfüllt werden. Das bloße Versprechen, zukünftig keine Rechtsverletzungen mehr begehen zu wollen, ist juristisch hingegen wertlos. Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Ihnen kann daher auch nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.
Wir haben Sie daher aufzufordern, die beigefügte oder eine ausreichend selbst formulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und diese

a) mit dem aktuellen Datum zu versehen,
b) zu unterzeichnen und
c) unverzüglich im Original an uns zurückzusenden.
Die Frist zum Eingang der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung endet am
13.12.2013, 18.00 Uhr.

zahlen soll ich 420€

nun nützt mich doch aber die ModUE nichts oder ??? steh hier voll auf dem Schlauch :roll:
und wie schreibe ich nun ein Schreiben an Becker u. Haumann
wenn ich eig. nichts falsch gemacht habe könnte ich nicht verlangen das die Sperrung meiner Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird ??

Trotz Machenschaften des BVB bleibe ich Borusse ein Leben lang
:) nur ma so am rande


FÜR JEDE HILFE DANKBAR
lg Tresorist


NOCHMALS SEI ERWÄHNT:
natürlich geht es denen nicht um irgendwelche fotos/logos usw., das ist nur der aufhänger damit sie an deine daten rankommen!!!
das ist das einzige was rechtlich relevant ist! damit befassen die sich aber nicht länger, denn sie wollen den kartenverkauf unterbinden...
das sei nochmal am rande erwähnt. daher: no stress, no panic!
 
Hallo allerseits,

nachdem ich von B&H jetzt schon ein paar Tage nichts mehr gehört habe kam heute nochmals eine Email von den netten Herren. Inhalt:

wir nehmen Bezug auf die übersandte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vom 22.11.2013 und bitten Sie, sich mit dem Unterzeichner telefonisch in Verbindung zu setzen, um die letzten rechtlichen Details abklären zu können.

Ablauf bei mir war.

- Ebayauktion (Stadionplan verwendet)
- Auktion wurde gelöscht
- Geld habe ich zurücküberwiesen ... Karten wurden nicht verschickt
- Mahnschreiben von B&H per Mail und Post
- Ich sende modUE für den Stadionplan und setze ein eigenes Schreiben mit Erklärung auf
- ein paar Tage Sendepause
- Jetzt die Email mit oben stehendem Inhalt

Sie haben mir ein Frist bis zum 16.12.13 gesetzt mich bei ihnen zu melden.

Jetzt frag ich mich natürlich warum wollen die ein Telefonat. Rechtlich ist die Verbindlichkeit von Gesprächen ja eher zweifelhaft. Wollen die mich jetzt nur sprechen um mir ins gewissen zu reden um mich doch noch zu "überreden" Geld zu zahlen? (Hab ich natürlich noch nicht getan!)

Bin für jede Meinung dankbar!
 
Ebenfalls heute per Mail erhalten in meiner Angelegenheit (ging ausschließlich um "ATGB wurden nicht abgebildet):

Sehr geehrter Herr XY,

in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom .... . Nach Vortrag des geschilderten Sachverhalts und Rücksprache mit unserer Mandantschaft haben wir hier noch einige Rückfragen und bitten Sie diesbezüglich, den Unterzeichner oder Rechtsanwaltskollegen Gursky in unserer Kanzlei anzurufen. Ihrem Rückruf sehen wir bis zum 16.12.2013 entgegen und verbleiben bis dann,

mit freundlichen Grüßen
Haumann

Zuerst einmal würde ich hier nicht von einer "Frist" sprechen, sie bitten mich ja nur. Der Bitte werde ich aber natürlich nicht nachkommen. Für mich ist die Angelegenheit mit meinem Brief schon beendet gewesen.
 
Hallo,

im Sinne eines Updates meines Falles aber auch um eine weitere Frage zu stellen Folgendes:

Mitte November hatte ich hier meinen Fall gepostet, bei dem ein privater Käufer meiner Tickets versucht hat die Tickets noch teurer (und sündhaft teuer) über die bekannte Auktionsplattform zu versteigern.

Aufgrund des netten Rates einiger Teilnehmer hier im Forum habe ich dann auch ein Antwortschreiben aufgesetzt, dieses dann aber doch etwas offensiver formuliert.

Ich habe B&H auf den Irrtum hingewiesen und auch darauf, dass sie unter Angabe falscher Tatsachen abmahnen. Ferner konnten sie auch nicht auf dem angegebenen Weg an meine Adressdaten gelangt sein, da ja der falsche eBay-User und eine Auktion mit der ich nichts zu tun habe erwähnt war. (Der User war so blöd und hat meine ursprüngliche Karte mit komplett einsehbarem Foto versucht zu verkaufen.)

Ich habe B&H aufgefordert die ungerechtfertigten Vorwürfe zurückzuziehen und meine Daten umgehend zu löschen, da ich ansonsten gegen B&H wg. Verletzung des BDSG sowie dem Versuch des vorsätzlichen Betruges (Abmahnung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen) sowie gegen Borussia Dortmund wg. der ungerechtfertigten Weitergabe meiner Daten (ebenfalls Verletzung BDSG) ein Strafverfahren einleiten werde. Ich denke, ich hätte in der Tat eine gute Chance, beide Verfahren durchzudrücken und zu gewinnen.

Heute habe ich – nur noch per E-Mail, und daher aber auch sicher ohne Löschung meiner personenbezogenen Daten – folgende Nachricht bekommen:

„Sehr geehrter Herr …,

in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom … . Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt und Rücksprache mit unserer Mandantin hätten wir noch ein paar Fragen, die wir auf telefonischem Wege mit Ihnen klären möchten. Wir möchten Sie daher bitten, sich bis zum 16.12.2013 mit dem Unterzeichner oder dem Rechtsanwaltskollegen … telefonisch in Verbindung zu setzen und verbleiben bis dahin

mit freundlichen Grüßen“


Ich habe vor nicht zu reagieren und sehe mich hier auch überhaupt nicht in der Pflicht, auf den falschen Sachverhalt habe ich unmissverständlich hingewiesen. Würden die sachkundigen Forumsuser diese Vorgehensweise teilen? Alternativ habe ich wirklich nicht übel Lust, den Fall meinem Anwalt zu geben und eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das BDSG anzustrengen.

Bin für jede Hilfe dankbar!
 
Grüße,

bei mir wars ähnlich wie bei gull2000. Hatte mich ja schon hier gemeldet, da ich Stadionplan verwendet habe und Folge war Abmahnung etc. ...

Hatte auch:

- schreiben mit Erläuterung BGH-Urteil
- modUE von (welche hier in der Runde gängig ist)

verschickt.

Nun kam gestern eine Email zurück, wo die mich ebenfalls um ein Telefonat bis Ende Dezember bitte. Was bei mir neu ist und Ihr vielleicht noch nicht kennt, ist die Anmerkung, dass vermutet wird das meine UE ausm Internet kopiert ist ...

"... die abgegebene strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Diese ist noch nicht ausreichend, da in dieser nicht enthalten ist, dass Sie in Zukunft es unterlassen werden, Tickets 15 % über dem Originalpreis weiterzuveräußern. Wir nehmen an, dass Sie diese aus dem Internet kopiert haben...."

Trotzdem Füße weiter stillhalten?

Thx
 
K

Krennz

Guest
Ein Telefongespräch führe ich mit den RAes nicht. Warum auch, belabern lassen brauche ich mich nicht.

Die wollen Kohle sehen, ja und. Kann denen ja ne Brickett zuschicken. :lol:
 
K

Krennz

Guest
Sie baten auch mich schon mal um einen Anruf. Bin der Bitte nicht gefolgt. Wenn die was wollen sollen die mir ihre Fragen schreiben, dann kann ich mir eine passende Antwort überlegen und bin dabei nicht ständig unter Druck, wie bei einem Telefonat.

Psyschicher Druck kann mich schon mal zum ausrasten bringen. Das will ich auf keinen Fall. Heute kann ich nicht mehr hingehen und Holz hacken :lol: Wer braucht heute schon noch Brennholz? :D
 
Also gar nix weiter machen? Immerhin meinen die, dass das Telefonat die davon abhält weitere rechtliche Schritte anzustreben ...

Was mich wundert, dass die gar nicht weiter darauf eingehen, dass ich das Geld nicht bezahlt habe?! Müssten Sie das nicht als aller Erstes fordern?
 
Hallo zusammen,

bei mir war es ähnlich wie bei meinen Vorrednern. Ich hatte einen Stadionplan verwendet und die Folge war eine Abmahnung von BuH.

Ich habe mich dann hier im Forum erkundigt und ebenfalls ein Schreiben bzgl. des BGH-Urteils aufgesetzt und die hier gängige modUE als Anlage beigefügt.

Heute habe ich eine Email mit folgendem Inhalt bekommen:

"Sehr geehrter Herr,

in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 19.11.2013. Die wahrscheinlich aus dem Internet kopierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist nicht ausreichend, um diesen Rechtsstreit zu beenden, da sie insbesondere nicht umfasst, dass Sie es in Zukunft unterlassen werden, Karten über 15 % des Originalpreises weiterzuveräußern. Um hier noch eine außergerichtliche Einigung erzielen zu können, bitten wir Sie, sich telefonisch mit dem Unterzeichner oder dem Rechtsanwaltskollegen Gursky in Verbindung zu setzen.

Ihren Rückruf haben wir bis zum 20.12.2013 notiert."


Was genau soll ich denn jetzt tun? Gar nicht reagieren? Würde mich über eine Antwort freuen!

Gruß
 
K

Krennz

Guest
Ich handhabe das so, dass die mir ihre Fragen als Katalog schicken sollen damit ich sie in Ruhe beantworten kann.

Psyschich unter Druck setzen können die mich damit, anders als im Telefongespräche, nicht.
 
Hallo zusammen und natürlich ein "Special-Hallo" an Krennz & ldb,

war ja von Anfang an dabei und jetzt schon sehr lange nicht mehr hier, daher wollte ich zumindest mal ein Update meiner Sache geben.

BuH hat sich damals im März bei mir gemeldet. Ich habe dann auch direkt einen Anwalt eingeschaltet der eine ModUE verschickt hat und mich hinsichtlich der Sache beraten hat. Nun haben wir Dezember und bis heute kam auf die ModUE keine Antwort. Ich hab ja schon von einigen Leuten gelesen das nach nem 1/2 Jahr plötzlich wieder Post von denen kam, daher hoffe ich mal nicht das dies der Fall ist (teu teu teu), aber ich nehme mir erneut raus zu behaupten das die einfach keine Lust auf Gegenwehr haben. Diese Masche mit den Telefonaten find ich jetzt auch ziemlich komisch und würde dort NIE anrufen!

Viele Grüße an die Runde und "standhaft bleiben"! :)
 
So, also wenn BuH die Lust verloren hat, bekommt man dann so ein Schreiben... ;-)

"...in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die bisher geführte Korrespondenz und teilen Ihnen mit, dass Sie ab sofort vom weiteren Ticketverkauf für ein Jahr gesperrt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Haumann
Rechtsanwalt..."


Ich muss dazu sagen, dass ich ja auch die Erklärung abgegeben habe bzgl Logo UND Ticketverkauf.
Sollte ich da nochmal drauf reagieren? :mrgreen:
 
biborE schrieb:
So, also wenn BuH die Lust verloren hat, bekommt man dann so ein Schreiben... ;-)

"...in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die bisher geführte Korrespondenz und teilen Ihnen mit, dass Sie ab sofort vom weiteren Ticketverkauf für ein Jahr gesperrt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Haumann
Rechtsanwalt..."


Ich muss dazu sagen, dass ich ja auch die Erklärung abgegeben habe bzgl Logo UND Ticketverkauf.
Sollte ich da nochmal drauf reagieren? :mrgreen:

Da ich ja eh schon seit Oktober gesperrt bin, wäre mir so ein Schreiben auch schnurz egal.
 
Ihr Lieben,

Ich habe ja vor einiger Zeit auch eine Abmahnng bekommen.
Habe die Sache zum Anwalt gegeben, der eine modUE und eine Schilderung meines Falles zu B&H geschickt hat.
Nun kam nach 5/6 Wochen eine Antwort seitens B&H, dass deren Mandantschaft mit einer Zahlung von 190€ bereit wäre, die Sache einzustellen.

Mein Anwalt hat mir geraten, den "Vergleich" anzunehmen.

Allerdings habe ich überhaupt keine Lust für nichts 190€ zu bezahlen!

Könnte mir jemand mal bitte einen Link schicken, wo ich dieses BGH-Urteil finde?
Mein Anwalt meint, dieses Urteil würde auf meinen Fall nicht zutreffen. (Karten bei ibäh eingestellt, Auktion wurde gelöscht, Karten nicht verkauft, Abmahnung bekommen und sollte 560€ zahlen).

Vielen Dank!
 
Ich muss mal so ganz blöd fragen: Dein Anwalt rät Dir gegen eine reine Abmahnungsbude einen Vergleich anzunehmen? Also das macht mich sehr misstrautisch... und lässt mich an der Leistungs- und Konfliktbereitschaft des Anwalts massiv zweifeln.

Das BGH-Urteil findest Du bei google unter I ZR 74/06.
 
K

Krennz

Guest
Weiso das Urteil für Dich nicht elten soll entzioeht sichmeiner Kenntnis, da es ein Gtrundsatzurteil für Kartenverkäufe ist.

Das was BH macht erfüllt mM. nach bereits den Tatbestand der Nötigung, dies sieht auch ein befreundeter Anwalt so. Denn BH verlangt ja auch weiterhin. trotz BGH-Urteils konformem Verhaltens (reiner Privatverkauf) Geld und droht mit Gericht ubnd Kartenbezugssperre, bzw setzt die Sperre durch.

§ 240 StGB
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
 

ldb

Super-Moderator
Dem Anwalt das Mandat entziehen und jemanden nehmen der auf BH spezialisiert ist (Google!).
 
Ich hab mir den Anwalt bei Google rausgesucht und er wurde mir auch von anderen empfohlen. Allerdings gefällt mir das jetzt so gar nicht.

Was genau sollte ich meinem Anwalt jetzt schreiben, damit er dieses BGH-Urteil berücksichtigt?

Liebe Grüße!
 
K

Krennz

Guest
Hier der Originallink zum BGH,

Auf der angezeigten Seite nach unten scrollen

Lies Dich mal hier ein, da sten von LDB und mior so einige Beiträge drinn, die die nötigen Argumente liefern.

Z.B. reiner Privatverkauf vom BGH erlaubt.

§ 6 ATGB verstösst mit der 15% Klausel gegen das Preisbindungsverbot, daher ungültig.

BGH sagt: Es steht dem Verkäufer keine UE für künftige Verkäufe eines Käufers zu.

Die Abmahnungen von BH entsprechen nicht dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftpraktiken.

Auch urheberrechtliche Abmahnungen müssen transparenter werden. § 97a Abs. 2 UrhG verlangt, dass die Abmahnung in klarer und verständlicher Weise folgende Angaben enthalten muss:

1. Name oder Firma des Verletzten, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,
2. die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung,
3. die geltend gemachten Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und
4. wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.

http://www.internet-law.de/2013/10/gese ... reten.html

B H könnte gegen den § 240 StGB verstossen etc.
 
Noch kurz zur Info:

mein Anwalt hat mir gesagt, dass sich das Urteil des BGH auf eine ältere Version der AGBs bezieht. Für die neue "Version" der Bundesligavereine gibt es keine Rechtssprechung.

Ich bin da jetzt echt total verwirrt, weil ich hier andauernd lese, dass das Urteil zutrifft.

:(
 
So,
ich habe meinem Anwalt nun noch einmal eine Mail mit den Argumenten geschrieben und hoffe, dass er das mal einbezieht.

Vielleicht kann mir jemand per privater Nachricht noch einen anderen Anwalt empfehlen?
Wäre euch sehr dankbar! Alleine trau ich mir die ganze Sache nicht zu, da ich zu wenig Ahnung davon habe. ;-)
 
K

Krennz

Guest
Die sind zwar sauer, aber können nichts machen, ausser, evtl.,Dich für das nächste Jahr vom Kartenbezug auszuschliessen.
 
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