Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
So wie es aussieht habe ich keinerlei Chance mich da nochmal reinzuwaschen.

Allerdings sagte mir mein Sohn heute, dass BuH nach dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken eigentlich keine Chance hat eine rechtsgültige Abmahnung in Bezug auf Ticketverkauf hinzukriegen, zumal der BGH den Privatverkauf Quasi genehmigt hat. Die Benutzung nach dem UrhG geschütze Inhalte muss in einer separaten Abmahnung geltend gemacht werden. Ausserdem müssen die geforderten Zahlungen in Anwaltskosten, Schreibgebühren, Schadenersatz etc. aufgegliedert werden.

Ein Verstoss gegen einer dieser Auflagen/ Vorgaben macht die gesamte Abmahnung hinfällig.

So ist ein Verstoss gegen § 6 ATGB durch das Verbot der Festpreisbindung in Deutschland, insbesondere für Privatpersonen, ad absurdum geführt und damit die gesamte Abmahnung nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben wurde.

Stelle doch einfach mal Deine Abmahnung im Text hier rein. Wir werden sie dann auf die wirklich wichtigen Dinge reduzieren und auch auf Rechtmässigkeit überprüfen.

Anmerkung: Dies stellt keine Rechtsberatung, sondern die Meinung von meinem Sohn und mir dar. (Er hatte etliche Semester Volkswirschaft an der Uni bis 1 Semester vorm Abschluss hinter sich, als er Krank wurde)
 
@Krennz

Ich habe vorgestern den Brief geschickt und habe eine Antwort in Email bekommen siehe unten:


"Bei jeder Weitergabe eines Tickets muss der bisherige Ticketinhaber den neuen Ticketbesitzer auf die Geltung dieser ATGB HINWEISEN: aUF Verlagen des Veranstalters ist der Erwerber im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet Name und Anschrift des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen"



Bin ich auch verpflichtet den Namen und Anschrift von den Dritten Partei mitzuteilen?
 
K

Krennz

Guest
Sind die Karten personalisiert? Das heisst, standen auf den Karten Namen der Käufer drauf?

Wenn nein, ist diese Verpflichtung für mich nicht bindend.

Schalke kann sich direkt an ibäh wenden und dort den Namen des Verkäufers bekommen.
 
Die waren nicht personaliert. Was kann ich jetzt antworten! Ehrlich ich habe keine ahnung ich habe nie sowas im leben bekommen das ist erstes mal :(
 
Hallo zusammen, zuerst einmal großen Respekt an dieses Forum

ich habe hier mal interessiert mitgelesen und muss sagen, dass ich nicht unbedingt genau davon betroffen bin. Es geht aber ungefähr in diese Richtung.


Vor drei Tagen habe ich eine Abmahnung von Becker und Haumann gekriegt dass ich 8 Karten :?: für das Champions league Spiel BVB gegen Arsenal im Ibay Kleinanzeigen verkauft habe!!!
Ich habe keinen Karten im Ibay Kleinanzeigen oder irgendwo verkauft, ich bin ein Großer Fan von Arsenal!! auf keinen fall kann ich meine Karten varkaufen.
Sie haben meine mitgliedkarte auch gesparrtt :cry: :cry:

Ich verstehe nicht wie können sie einfach ohne beweisse so schätzen :oops: ich komme aus Düsseldorf und die 8 Karten Anzeige ist auch von Düsseldorf wie in Abmahnung steht und mein Block ist drin im ungennanten Blöcke in der Abmahnung!!
Ich glaube deswegen die haben mich einfach blind eingeschätzt und abmahnung gesendet :cry:
Das Anschrift in der Abmahnung auch ist nicht meins!!


Die haben folgendes vorgeworfen:

[*]8x BVB Borussia Dortmund - Arsena London - 06.11.13
Biete hier 8 Sitzplatztickets block 62,63,71 und 77 für das Championsleaguespiel BVB Dortmund...Preis 115? 40231 Bezirk 8

Folgende Rechsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Der Verkaufpreis lag 15% über dem Originalticketpreis
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplan des Signal Iduna Parks.





Wie soll ich nun vorgehen?

Über eure Hilfe wäre ich wirklich dankbar, da ich mir keinen Anwalt leisten kann (Student).

Ich finde es echt traurig, dass der Verein sich die Harmonie mit seinen Fans so versaut!!
 
K

Krennz

Guest
@saad

ich schreibe denen nur, dass sie sich die anschrift des Verkäufers über ibäh besorgen sollen. Ich kenne den Käufer nicht persönlich.

@rob33
ich schreibe BuH an, dass sie mir nachweisen sollen, dass ich der Verkäufer bin. Ansonsten würde ich die Sache einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale übergeben, der sich mit der Sache auskennt, bzw. damit drohen.

Seitdem das neue Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken vorliegt (9.10.2013) schlägt BuH wild um sich um Leute einzuschüchtern und Kohle zu generieren. Man nennt sowas ABZOCKER. Was anders sind BuH eigentlich in meinen Augen nicht.

Für mich stellt sich das so dar. Mit Anwalt drohen und dann abwarten was passiert.

Auf der anderen Seite sieht mit das so aus wie Schleichbezug. alles mitnehmen was geht und dann bei ibäh teuer verkaufen.

Beweise das Gegenteil.

Ansonsten musst Du mit der Abmahnung, die m.E. zu recht erfolgte, leben und die Strafe auf Dich nehmen.
 
riod schrieb:
Ich melde mich jetzt einfach schonmal provisorisch, da ich die ganze Abmahngeschichte als BVB-Fan ja schon länger mitbekommen habe.

Ich wollte heute beim Bayernvorverkauf 2 Karten für mich holen, kam dann auch nach etlichen Einwahlversuchen durch und die Hotline erkannte meine Mitgliedsnummer nicht mehr. So weit, so gut. Dann habe ich eben versucht, mich bei meinem (mit der Mitgliedsnummer verknüpften) BVB Eventim Account einzuloggen und siehe da: "Zugangsdaten nicht korrekt". Will ich mich auf der BVB Seite einloggen kommt die Meldung "Ihre Daten können leider nicht automatisch bearbeitet werden, da noch eine Rücksprache notwendig ist".
Jetzt muss ich natürlich automatisch daran denken, dass ich letzte Woche erstmals (!) über Kleinanzeigen 2 Tickets für ein BVB Spiel angeboten habe (ohne Foto), bei der es allerdings nie zu einer Transaktion kam, da ich die Kleinanzeige irgendwann zurückgezogen habe, nachdem ein Freund von mir die Tickets haben wollte. Ich war allerdings einmal mit einem Käufer so weit, dass ich ihm geschrieben habe, er könne die Tickets bei mir abholen (inklusive Adresse). Von dem habe ich dann nie wieder was gehört, damit war die Sache für mich gegessen. Ich vermute jetzt einfach mal, er hat die Daten an den BVB gegeben? Habe allerdings noch nichts von Becker & Haumann gehört.
Mir geht es da auch eher um die Sperre als um eine mögliche Abmahnung von denen. Beim BVB erreiche ich um die Uhrzeit ja niemanden. Wäre sehr bitter, denn ich bin fast jedes zweite Wochenende entweder auswärts beim BVB oder bei einem Heimspiel. Zudem habe ich noch Karten für Arsenal und Schalke... muss ich da jetzt damit rechnen, dass die die Karten auch gesperrt haben? Bis letzte Woche hatte ich auch noch nie irgendwas verkaufen wollen, es ging zu dem Zeitpunkt halt nicht anders, weil keiner aus meinem Bekanntenkreis die Karten zunächst haben wollte und ich nicht konnte. Ich sollte meine Fanbeziehung zum Verein eventuell überdenken. :cry:


So, ich habe jetzt wie oben schon vermutet auch Post von Becker & Haumann erhalten.
Zunächst sei festgehalten, dass der Brief mit normaler Post ankam, ich musste nichts unterschreiben und ein Einwurfeinschreiben war es auch nicht.

Konkret wird auf die von mir oben angesprochene Anzeige eingegangen und vorgeworfen wird mir:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet.

Zahlen soll ich dafür einen Betrag von 210 Euro und die von denen beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Die Frage hast du vermutlich schon Tausend Mal gehört, aber wie soll ich nun genau vorgehen? Zahlen werde ich auf gar keinen Fall und die Unterlassungserklärung von denen unterschreibe ich auch nicht.
 
K

Krennz

Guest
Ich schreibe Denen zurück, dass die ATGB-KLausel mit den 15% Mehr beim Verkauf lt. dem deutschen Recht verboten ist, da es eine unerlaubte Preisbindungsklausel darstellt. Für Privatpersonen und Händler ist die Preisbindung in Deutschland aufgehoben, ausser für wenige Produkte. '(Bücher, Tabakwaren und Pharmaprodukte, bis zum Ablauf der Patentschutzzeit)

Die DFL-Vereine hätten gerne eine Preisbindungsklausel, die aber selbst der BGH nicht für rechtmässig sieht, geschweige denn das Bundeskartellamt.

Somit ist die ATGB in dem Punkt (§6 ATGB) nicht rechtsgültig und braucht daher von mir auch nicht weitergegeben zu werden.
 
Also nicht mal eine ModUE, wie sie in deiner Signatur angegeben ist?

An der Stelle möchte ich mich nochmal herzlich bedanken für deine Aufopferung, was das Thema angeht!
 
Hallo zusammen,
auch ich habe eine Abmahnung erhalten. Ich habe für ein Champions-League Spiel 2 Karten versteigert. Ich habe die Tickets einem Verwandten abgekauft und erst viel zu spät bemerkt, dass die Sitzplätze nicht nebeneinander waren. Die Tickets wollten wir aus diesem Grund nicht wahrnehmen und hofften auf ein anderes Spiel. Ich habe die Karten bei ebay eingestellt und ebenfalls einen Brief erhalten. Auf dem Angebotsbild habe ich dummerweise das Logo platziert..

Zitat: "Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Die Auktion wurde nicht als "Sofort-Kauf" beendet/ mit der Option "Sofort-Kauf" angeboten
- Der Verkaufspreis/Angebotspreis lag über 15% des Originalticketpreises
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Eine Schadensersatzhöhe von 210,- EUR soll gezahlt werden.

Die "strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" spricht von:
1. Unterlassung von Verkauf der Tickets ohne Option "Sofort-Kaufen" bzw. mehr als 15% Gewinn
2. Verpflichtung zur Weitergabe der ATGB beim Verkauf der Tickets
3. "für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 u 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann"
4. einen pauschalen Schadensersatzbetrag iHv 210 EUR zum Ausgleich der Rechtsverfolgung auf Konto xxx zu zahlen

Jedoch wird in der Unterlassungserklärung nichts von dem verwendeten Logo erwähnt.

Wie soll ich vorgehen? soll ich bezahlen? Oder einfach nur eine modUE abgeben? Und soll in dieser das Logo erwähnt werden?
 
K

Krennz

Guest
@riod, ich schicke nur den Hinweis auf die ungültighkeit des §6 ATGB.

@gast007, für mich ist da eine modUE für das Logo unumgänglich.

Alle anderen Vorwürfe weise ich zurück und schildere in einem Brief, dass ich die Tickets von Freunden gekauft habe, die mich nicht auf die , eigentlich teilweise ungültigen, ATGB hingewiesen haben, sodass ich ncihjt daran gebunden bin. Ausserdem erkläre ich BuH, dass es in Deutschland keine Preisbindung gibt und ausserdem der BGH reine Privatverkäufe, wie bei mir, erlubt hat.


Ausserdem heisst es in dem Urteil wörtlich: "Das Angebot regelt die Nachfrage." ausserdem sagt der BGH folgendes

43
Hinzu kommt, dass vielfach als Verkäufer in Betracht kommende Privatpersonen nicht wirksam aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers einem Weiterverkaufsverbot an gewerbliche Erwerber unterworfen sein werden. So fehlt es etwa an einer derartigen Bindung, wenn Karten privat verschenkt worden sind, der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung - aus welchen Gründen auch immer - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers nicht wirksam einbezogen wurden.

Das Wort "gewerbliche Erwerber" kann auch durch "privaten Erwerber" ergänzt werden.

In Textziffer 50 des Urteils heisst es:
Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 934)

Somit ist der Weiterverkauf nichzt an §6 der ATGB gebunden.
 
Mich wundert es nur, dass das Logo in der Unterlassungserklärung bis jetzt nicht erwähnt wurde.. Soll ich die 210 Euro dann zahlen oder nicht? Das Logo haben wir ja auch wirklich verwendet
 
K

Krennz

Guest
Wenn die bei mir das Logo nicht in die UE einbezogen haben brauche ich auch keine modUE abgeben. Bei den Vorwürfen ist es aber aufgeführt. Naja, haben wohl das falsche Formular erwicht.

Bezahlen werde ich vorerst nicht. Ich mache nur ein Schreiben und beziehe mich insbesondere auf Textziffer 50 aus diesem Link http://lexetius.com/2008,3425.
 
Hallo Leute!

Nachdem ich Ende Mai von eBäh die Mitteilung erhalten habe das meine Auktion wegen eines "Verstoßes gegen das Markenrecht" gelöscht wurde, tat sich bis gestern nichts. Heute hatte ich dann aber eine Email von B&H im Postfach.

Mir wird das übliche Vorgeworfen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
- Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Gegenstand dieser Abmahnung sind 2 Tickets für das CL-Spiel Dortmund vs. Madrid. Wobei noch zwei weitere Auktionen von jeweils 2 Tickets für CL-Spiele aufgelistet wurden, die nicht Gegenstand dieser Abmahnung sind.

Neben der Unterlassungserklärung (Tickets nicht mehr bei eBäh & Co. verkaufen, wenn ich nach den Bestimmungen der ATGB verkaufe - diese dem Käufer auch mitzuteilen, wenn ich mich an beides nicht halte eine Vertragsstrafe bekomme), wollen die noch 420,00 € von mir haben.

Warum habe ich die Tickets verkauft:
- Beim ersten CL-Spiel hatte ich 4 Tickets über die Tickethotline erworben, zwei habe ich selber genutzt und die anderen beiden waren für Freunde bestimmt, die wegen Krankheit absagen mussten.
- Beim nächsten Spiel waren es berufliche Gründe, denn der zugesagte Urlaub wurde gecancelt und ich stand blöd da mit den Tickets, die ich ebenfalls über die Hotline erworben hatte.
- Beim angemahnten Spiel, sind es ebenfalls berufliche Gründe - weil mein Chef mir einen reinwürgen wollte, weil ich nach erwerben der Tickets von der Hotline die Kündigung bei ihm abgegeben habe.

Dazu sei gesagt das ich bummelige 600 km von Dortmund wohne und die Tickets nicht mal so eben hier vor Ort los bekomme. Nur deshalb habe ich sie bei eBay eingestellt.

Ich werde nun auf dieses Schreiben antworten müssen, aber ja nicht mit der Unterlassungserklärung von denen. Soll ich die modUE hier aus dem Forum nehmen (obwohl die sich ja eigentlich nur auf das Logo bezieht, was B&H in ihrer UE gar nicht ankreiden) und auf das BGH-Urteil im Anschreiben verweisen?

Gruß
 
K

Krennz

Guest
Ich würde die auf das BGH-Urteil verweisen, insbesondere auf den Passus, dass es nach den deutschn Gesetzen keine Preisbindung gibt und denen ansonsten nen schönen Tag wünschen.

sollen die mich doch verklagen, dann haben die echt keine Chance Recht zu bekommen.

Lies dich mal in dieses Forum ein. Da findest Du soviele echte Argumente.

Ausserdem ist nach dem neuen Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken es erforderlich, dass die Forderung von 210€ aufgegliedert wird in RA-Kosten, Schadenersatz, Gebühren etc. wenn das in der Abmahnung nicht genannt wird ist die Abmahnung als solche nicht wirksam.

daher schreibe ich BuH, eine Breifchen, dass ihre Abmahjnung nach dem Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken nicht rechtswirksam ist und ich nach BGH-Urteil berechtigt bin meine Karten privat weiterzuveräussern.
selbst der BGH sagt in seinem Urteil http://lexetius.com/2008,3425 unter Textziffer 50 das es in Big Old Germany kein Gesetz gibt, das eine Preisbindung für Tickets vorsieht

Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 934)
#

Würde ich, mit verweis auf den Link, BuH zukommen lassen.
 
So ... ich habe eben mit dem Rechts-Service meiner Rechtschutzversicherung telefoniert. Die verwiesen auch sofort auf das BGH-Urteil und sagten das ich auf keinen Fall die UE unterschreiben und die Schadensersatzforderung zahlen solle. Jetzt bin ich also grad dabei mein Antwortschreiben zu verfassen. Kann ich das so Schreiben?

...

Zitat:
… Ein Schwarzhandel im eigentlichen Sinne, das heißt ein Warenverkauf unter Umgehung polizeilicher oder gesetzlicher Vorschriften zu überhöhten Preisen, liegt nicht vor. Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 934) …
Quelle: http://lexetius.com/2008,3425

...

Zitat:
… Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu …
Quelle: http://lexetius.com/2008,3425

...
 
K

Krennz

Guest
Der Brief ist totale Klasse.

Besser hätte ich es nicht formulieren können.

Es ist Klasse, dass die Rechtschutz das Urteil kennt und darauf verweist. So wie ich es immerwieder tue.

Hoffentlich begreift BuH endlich mal, dass sie keinerlei Handhabe gegen den privaten Verkauf von Tickets haben. Zumal §6 ATGB durch das Preisbindungsverbot (steht auch so im Urteil) ad absurdum geführt ist.
 
Ich habe Bei der Internetplattform "Ibey" Tickets für das Spiel Borussia Dortmund-Bayern verkauft.
Nun wurde ich von "Haumann& Becker" abgemahnt. Ich solle eine UE unterschreiben und 1000 Euro bezahlen.

Folgendes wird mir zur Last gelegt: (Originaltext)

1. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass Sie zwei Tickets von Borussia Dortmund in der Saison 2012/2013 im Rahmen der nachbenannten Auktion unter Verwendung des Anbieternamens „.....“ auf der Internetplattform iBey eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt haben:

Verkaufspreis lag über 15% des Originalpreises
Abbildung des Vereinslogos
Keine Hinweise auf die ATGB


Zugegeben: Ja, sie die Karten sind nicht günstig über den Ladentisch gegangen! Aber ich kann auch nachweisen das ich selber nicht zu dem Spiel gehen konnte.

Gibt es denn mittlerweile bereits endgültige Ergebnisse in dieser Angelegenheit?

Wie sollte man sich weiterhin verhalten?

Mfg und einen schönen Tag noch. Andyy
 
Andyy schrieb:
Ich habe Bei der Internetplattform "Ibey" Tickets für das Spiel Borussia Dortmund-Bayern verkauft.
Nun wurde ich von "Haumann& Becker" abgemahnt. Ich solle eine UE unterschreiben und 1000 Euro bezahlen.

Folgendes wird mir zur Last gelegt: (Originaltext)

1. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass Sie zwei Tickets von Borussia Dortmund in der Saison 2012/2013 im Rahmen der nachbenannten Auktion unter Verwendung des Anbieternamens „.....“ auf der Internetplattform iBey eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt haben:

Verkaufspreis lag über 15% des Originalpreises
Abbildung des Vereinslogos
Keine Hinweise auf die ATGB


Zugegeben: Ja, sie die Karten sind nicht günstig über den Ladentisch gegangen! Aber ich kann auch nachweisen das ich selber nicht zu dem Spiel gehen konnte.

Gibt es denn mittlerweile bereits endgültige Ergebnisse in dieser Angelegenheit?

Wie sollte man sich weiterhin verhalten?

Mfg und einen schönen Tag noch. Andyy

da würde ich doch einfach die letzten seiten lesen. oder die letzten kommentare. dauert grad ma 5-10 min und du hast die antwort ;-)
ist im grunde immer das gleiche! ich schätze 95% der fälle. krennz wird nicht müde es jedem zu erklären *thumbsup* :mrgreen:
wenn dann noch fragen sind, frag :p :recht:
 
K

Krennz

Guest
@simonh,

Du hast Recht. Im Forum steht eigentlich alles, was abgemahnte wissen müssen.

Aaaaaber, wer hat in unser deutschen Schulen noch lesen und verstehen gelernt?

Ich bin es gewohnt noch Texte über 800 bis 1000 Buchseiten zu lesen. z.B. Götter Gräber und Gelehrte, die Kreutzersonate oder Krieg und Frieden.

Ich kann noch Arien und Lieder von Bach, Beethoven, Wagner, Lortzing etc. singen. wer kann das heute noch als Laie.

Wir schweifen weit vom Thema ab.

BuH hat keinerlei Handhabe gegen Privatverkäufer. Im Gegenteil, ich kann als Privatverkäufer eine EV gegen BuH erwirken, dass sie mich im Falle eines Falles nicht wieder abmahnen dürfen.
 
Falls es tröstet, ich bin 22 und großer Fan von Wagner. Habe den fliegenden Holländer, Lohengrin, Tannhäuser und natürlich den Ring des Nibelungen auch teilweise mehrmals in der Oper gesehen. :p
 
@simonh: Danke für die ernst gemeinte Antwort :)

Ich hatte die ersten 10 und die letzten 10 Seiten bereits gelesen. Es geht in jedem Post um diese Sache, das stimmt, aber es wird auch viel geschrieben womit man bzw. ich nichts anfangen kann...was evtl auch an meiner auffassungsgabe liegt.

Das fast noch keiner vor Gericht gezerrt wurde hab ich herauslesen können. Aaaaaber unter welchen Umständen? Hat der grossteil eine ModUE verschickt?

Muss/Sollte ich denn nun eine "ModUE" an H&P schicken? Ich habe es ittlerweile gegoogelt was das ist. Wenn ja ist bereits ein "Muster" oder sonstiges in Umaluf?(Hab im forum nix gefunden) Ist nicht einfach wenn man davon echt keinen blassen schimmer hat und im Internet bzw diesem Forum gibt es ja bekannterweise auch unterschiedliche Meinungen. Muss/Sollte ich überhaupt auf das schreiben reagieren?

Mfg Andyy


Diesen Beitrag melden
Nach oben
 
@krennz: :mrgreen: :mrgreen:
du sagst es. zugegeben: ja, auch ich war mal ein unwissender, habe mich dann auch durchgelesen und dann kam die erleuchtung :wink:
ABER: ein bissl selbst herasufinden kann net schaden, meine herren (und damen :?: )
es steht ja alles hier...
ich kann ja die leichte panik am anfang verstehen, hatte ich auch. ist also keine dauerhafte ausrede.



Andyy schrieb:
@simonh: Danke für die ernst gemeinte Antwort :)

Ich hatte die ersten 10 und die letzten 10 Seiten bereits gelesen. Es geht in jedem Post um diese Sache, das stimmt, aber es wird auch viel geschrieben womit man bzw. ich nichts anfangen kann...was evtl auch an meiner auffassungsgabe liegt.

Das fast noch keiner vor Gericht gezerrt wurde hab ich herauslesen können. Aaaaaber unter welchen Umständen? Hat der grossteil eine ModUE verschickt?

Muss/Sollte ich denn nun eine "ModUE" an H&P schicken? Ich habs mittlerweile gegoogelt was das ist. Muss/Sollte ich überhaupt auf das schreiben reagieren?

Mfg Andyy


Diesen Beitrag melden
Nach oben


es ist doch eigentlich völlig logisch:
1. hast du ein rechtlich geschütztes bild/logo/foto o.ä. benutzt? wenn nein, keine modue! warum auch? :p wenn ja, dann NICHT die UE von denen verwenden, da sonst mehr eingeständnisse gemacht werden als nötig sind... siehe krennz' signatur für modue
2. hast du verkauft? ja oder nein?! wenn nein ist die geschichte erledigt: schreibst den herren, dass es zu keinem verkauf kam und gut ist. wenn ja, siehe 3.
3. bist du ein privatverkäufer gewesen? wenn ja, geschüttz durch bgh-urteil! wenn nein, siehe 4.
4. oder hast du vermehrt verkauft und kannst nur schwer den eindruck des gewerblichen handelns widerlegen: dann beißte in den sauren apfel... :cry:
5. das gilt generell: das 1. schreiben NIE NIE NIE unbeantwortet lassen!! und NICHT DORT ANRUFEN!! gerade wenn man sich im recht fühlt!
6. es wurde noch kein privatverkäufer (aus dem forum und dem vorgängerforum) vor gericht gezerrt nachdem er sich erklären konnte!! (lt. krennz :wink:)
das war die kurzfassung für die überforderten und lesefaulen :p wer jetzt noch nicht durchsteigt muss lesen, das erklärt sich dann von selbst :)

schönen sonntag noch, ich leg mich wieder hin :recht:
 
simonh schrieb:
@krennz: :mrgreen: :mrgreen:
du sagst es. zugegeben: ja, auch ich war mal ein unwissender, habe mich dann auch durchgelesen und dann kam die erleuchtung :wink:
ABER: ein bissl selbst herasufinden kann net schaden, meine herren (und damen :?: )
es steht ja alles hier...
ich kann ja die leichte panik am anfang verstehen, hatte ich auch. ist also keine dauerhafte ausrede.



Andyy schrieb:
@simonh: Danke für die ernst gemeinte Antwort :)

Ich hatte die ersten 10 und die letzten 10 Seiten bereits gelesen. Es geht in jedem Post um diese Sache, das stimmt, aber es wird auch viel geschrieben womit man bzw. ich nichts anfangen kann...was evtl auch an meiner auffassungsgabe liegt.





Das fast noch keiner vor Gericht gezerrt wurde hab ich herauslesen können. Aaaaaber unter welchen Umständen? Hat der grossteil eine ModUE verschickt?

Muss/Sollte ich denn nun eine "ModUE" an H&P schicken? Ich habs mittlerweile gegoogelt was das ist. Muss/Sollte ich überhaupt auf das schreiben reagieren?

Mfg Andyy


Diesen Beitrag melden
Nach oben


es ist doch eigentlich völlig logisch:
1. hast du ein rechtlich geschütztes bild/logo/foto o.ä. benutzt? wenn nein, keine modue! warum auch? :p wenn ja, dann NICHT die UE von denen verwenden, da sonst mehr eingeständnisse gemacht werden als nötig sind... siehe krennz' signatur für modue
2. hast du verkauft? ja oder nein?! wenn nein ist die geschichte erledigt: schreibst den herren, dass es zu keinem verkauf kam und gut ist. wenn ja, siehe 3.
3. bist du ein privatverkäufer gewesen? wenn ja, geschüttz durch bgh-urteil! wenn nein, siehe 4.
4. oder hast du vermehrt verkauft und kannst nur schwer den eindruck des gewerblichen handelns widerlegen: dann beißte in den sauren apfel... :cry:
5. das gilt generell: das 1. schreiben NIE NIE NIE unbeantwortet lassen!! und NICHT DORT ANRUFEN!! gerade wenn man sich im recht fühlt!
6. es wurde noch kein privatverkäufer (aus dem forum und dem vorgängerforum) vor gericht gezerrt nachdem er sich erklären konnte!! (lt. krennz :wink:)
das war die kurzfassung für die überforderten und lesefaulen :p wer jetzt noch nicht durchsteigt muss lesen, das erklärt sich dann von selbst :)

schönen sonntag noch, ich leg mich wieder hin :recht:


Danke für diese Zusammenfassung. Ich denke sie wird einigen helfen. Evtl. alle 10 Seiten eu posten :mrgreen:

Aber eine Frage hab ich noch: Sollte ich in der ModUe auf die Ticketpreise, auf BGH Urteile eingehen oder schreiben aus welchen Gründen ich sie weiter verkauft habe oder sollte das erstmal aussen vor gelssen werden?

Mfg
 
K

Krennz

Guest
Du machst eine modUE für das Logo und einen separaten Brief, wo Du Deine Lage erklärst.
 
Guten Morgen,

ich habe am Wochenende naiver weise 2 meiner 4 Karten für das Spiel gegen Neapel beim bekannten Auktionshaus versteigert! Heute morgen erhielt ich umgehen eine Email vom Auktionshaus das die Auktion gelöscht wurde, und den hinweis auf Becker & Haumann.

Darauf hin habe ich dem Käufer (der natürlich auch schon über die gelöschte Auktion infomiert wurde) geschrieben das die Auktion wegen Urheberrechtsverletzungen gelöscht wurde. (Ich hab den Stadionplan in der Auktion verwendet) Da er mir das Geld schon via Paypal überwiesen hatte hab ich ihm das umgehen zurück überwiesen. Karten hab ich natürlich noch nicht verschickt! :)

Meine Frage:

komme ich mit der Rücküberweisung und den noch nicht verschickten Karten noch aus der Nummer raus? Ich hab die Karten natürlich über die Hotline gekauft und bin als Mitglied verzeichnet ... also das volle Programm.

Meine Größte Sorge ist natürlich das die Karten gesperrt werden bzw. ich meine Dauerkarte usw. auch los bin.

Wie verhalte ich mich jetzt am besten?

Vielen Dank im vorraus!

Greets

P.S. Ich bin mir nicht sicher ob das was ändert aber ich bin Ersttäter! :wink:
 
K

Krennz

Guest
Ich warte erstmal ab, ob was mit der Mail/Post kommt, dann kann ich immer noch, nach dem vorliegenden Muster, antworten.


Ich mache eine ModUE für den Sitzplan, Hinweis auf durch BGH genehmigten Privatverkauf und in Detuschland verbotene Preisbindung. Woduch § 6 ATGB ausgehebelt wird und das wars. Ggf. drohe ich noch mit nem Anwalt.
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Es ist doch aber wohl wahrscheinlich .... nach allem was ich hier im Forum gelesen haben, dass nach einer Email vom AH mit diesem Inhalt:

MC999 Warnhinweis zu Verstoß gegen den Grundsatz für das Einstellen von Artikeln: Markenrechtsverletzung - unerlaubter Inhalt

Ihr Angebot wurde entfernt, weil der Rechteinhaber uns mitgeteilt hat, dass Sie darin ohne seine Genehmigung sein Markenzeichen verwendet haben. Wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber um zu erfahren, warum er die Entfernung Ihres Angebots verlangt hat und ob Sie den Artikel wiedereinstellen dürfen.

Beachten Sie bitte, dass Ihr Mitgliedskonto bei weiteren Verstößen gegen diesen Grundsatz gesperrt werden kann. Wir haben volles Verständnis dafür, dass Sie diese Situation möglicherweise beunruhigend finden.
Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber Borussia Do....

noch was nachkommt oder?

Zumal der der die Auktion gewonnen hat jetzt auch noch uneinsichtig ist. Ich hab ihm wie gesagt sofort nachdem ich die Mail bekommen habe das Geld überwiesen und die Karten hab ich ja auch noch.
Er hat jetzt aber ein Service-Ticket draus gemacht und will sich auch noch an den Verein wenden. Und ich befürchte das doch spätestens das dann für die Karten und mein DK der Nagel zum Sarg ist.
:oops:
 

ldb

Super-Moderator
Du solltest zusehen das der Käufer glücklich ist und die Schnauze hält. Ansonsten bist du die DK zu 100% los wenn die Geschäftsstelle davon Wind bekommt. Du durftest die Karten verkaufen, mit B&H das zu regeln ist vergleichsweise einfach.

DK und Neapel Karten werden übrigens nicht gesperrt. Die bleiben für das Spiel bzw bis Saisonende gültig.
 
Oben