K
Krennz
Guest
So wie es aussieht habe ich keinerlei Chance mich da nochmal reinzuwaschen.
Allerdings sagte mir mein Sohn heute, dass BuH nach dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken eigentlich keine Chance hat eine rechtsgültige Abmahnung in Bezug auf Ticketverkauf hinzukriegen, zumal der BGH den Privatverkauf Quasi genehmigt hat. Die Benutzung nach dem UrhG geschütze Inhalte muss in einer separaten Abmahnung geltend gemacht werden. Ausserdem müssen die geforderten Zahlungen in Anwaltskosten, Schreibgebühren, Schadenersatz etc. aufgegliedert werden.
Ein Verstoss gegen einer dieser Auflagen/ Vorgaben macht die gesamte Abmahnung hinfällig.
So ist ein Verstoss gegen § 6 ATGB durch das Verbot der Festpreisbindung in Deutschland, insbesondere für Privatpersonen, ad absurdum geführt und damit die gesamte Abmahnung nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben wurde.
Stelle doch einfach mal Deine Abmahnung im Text hier rein. Wir werden sie dann auf die wirklich wichtigen Dinge reduzieren und auch auf Rechtmässigkeit überprüfen.
Anmerkung: Dies stellt keine Rechtsberatung, sondern die Meinung von meinem Sohn und mir dar. (Er hatte etliche Semester Volkswirschaft an der Uni bis 1 Semester vorm Abschluss hinter sich, als er Krank wurde)
Allerdings sagte mir mein Sohn heute, dass BuH nach dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken eigentlich keine Chance hat eine rechtsgültige Abmahnung in Bezug auf Ticketverkauf hinzukriegen, zumal der BGH den Privatverkauf Quasi genehmigt hat. Die Benutzung nach dem UrhG geschütze Inhalte muss in einer separaten Abmahnung geltend gemacht werden. Ausserdem müssen die geforderten Zahlungen in Anwaltskosten, Schreibgebühren, Schadenersatz etc. aufgegliedert werden.
Ein Verstoss gegen einer dieser Auflagen/ Vorgaben macht die gesamte Abmahnung hinfällig.
So ist ein Verstoss gegen § 6 ATGB durch das Verbot der Festpreisbindung in Deutschland, insbesondere für Privatpersonen, ad absurdum geführt und damit die gesamte Abmahnung nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben wurde.
Stelle doch einfach mal Deine Abmahnung im Text hier rein. Wir werden sie dann auf die wirklich wichtigen Dinge reduzieren und auch auf Rechtmässigkeit überprüfen.
Anmerkung: Dies stellt keine Rechtsberatung, sondern die Meinung von meinem Sohn und mir dar. (Er hatte etliche Semester Volkswirschaft an der Uni bis 1 Semester vorm Abschluss hinter sich, als er Krank wurde)