Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
Eigentlich immer.

Es gibt in anderen Foren und Urteilen die Zeitbegrenzung von 30 Tagen. :?: :?: :!:
 

ldb

Super-Moderator
Die Verjährungsfrist für Verstöße gegen das Urheberrecht liegt bei 3 Jahren zum Ende des Jahres. Wenn du also im Mai eine Auktion einstellst welche geschützte Inhalte enthält, dann kannst du bis Dezember 2016 dafür abgemahnt werden, siehe dazu LG Köln, Beschl. v. 13.12.2010 – 28 O 515/10.

Wenn die Karten aus privaten Gründen verkauft wurden dann verweise ich auf das BGH Urteil und damit ist das Thema erledigt. Sollte ich einen Stadionplan und/oder Logo von BD genutzt haben, so gebe ich eine modUE dafür ab. Zahlen tue ich trotzdem nicht, wenn sie Geld wollen, sollen sie klagen.
 
Das Logo von BD habe ich ja nur indirekt benutzt ... soll heißen:

Ich habe die Rückseite des Fanartikelkatalogs genommen, darauf die Karten gelegt, dann Platz/Rang/Block mit einem weißen Zettel abgedeckt und davon ein Foto gemacht. Auf der Rückseite des Katalogs, sowie auf den Karten ist natürlich das BD-Logo drauf zu sehen.

Wie lange dauert es denn in der Regel, von der Löschung der eBääh-Auktion und der Abmahnung von BH? Gibts da Erfahrungswerte?
 

ldb

Super-Moderator
Warte erstmal ab was dir vorgeworfen wird. Dann kann man entscheiden ob eine modUE gemacht wird oder nicht. Ich denke in den kommenden 14 Tagen wirst du von denen etwas hören.
 
K

Krennz

Guest
Sehe ich auch so.

Ich kann hier wirklich nur warten was kommt, und ob was kommt. Dann kan ich entsprechend reagieren.
 
ICh habe leider genau das gleiche Problem und vom versehen habe ich ein neues Thema aufgemacht :(
viewtopic.php?f=48&t=7318

es wäre schön wenn jemand auch dazu stellung nahme nehmen würde...
oder kann man das Thema irgendwie verschieben ohne doppelt Post zum machen ?
mfg
 
Hallo Jungs und Mädels,
bitte nicht wegen der Rechtsschreibung aufregen, ich habe Legasthenie und arbeite dran.
Also,
wie ich sehe habt ihr alle die gleiche Probleme wie ich :(.
Ich habe gestern per Mail eine Nachricht vom BECKER und HAUMANN bekommen.
Die E-Mail besteht aus 2 PDF Dateien.
die eine PDF Datei beihaltet wie wahrscheinlich bei euch allen die Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

der folgt aussieht.

Rückantwort an:
BECKER HAUMANN PartG
Rechtsanwälte und Notar
Kaiserstr. 21-23
44135 Dortmund
Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Aktenzeichen: xy
Herr xy
- nachfolgend Schuldner genannt -
verpflichtet sich hiermit gegenüber der
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, persönlich haftend Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Watzke (Vorsitzender) und Herrn Thomas Treß, Rheinlanddamm 207-209 in 44137 Dortmund,
- nachfolgend Gläubigerin genannt -
1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe zu einem höheren Preis als 15 % über dem auf der Eintrittskarte aufgedruckten Preis zu veräußern;
2. sich zu verpflichten, bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin (abrufbar unter http://www.bvb.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und einzubeziehen;
3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen in Ziffer 1 und 2 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315 Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen kann;
4. einen pauschalen Schadensersatzbetrag i.H.v. 420,00 EUR zum Ausgleich der Rechtsverfolgungskosten auf das Konto der BECKER HAUMANN PartG, Kontonummer: 44939467, Bankleitzahl: 44010046 (Postbank Dortmund), mit dem Verwendungszweck „Aktenzeichen/Nachname“ zu zahlen.
_____________________
Ort, Datum Schuldner

und in den anderen schreiben (Abmahnung) kommen erläuterungen, was ich alles verbrochen habe und die Konsequenzen.
verbrochen habe ich wie die meisten hier:
Folgende Rechtsverletzungen:
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises -
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Also ich habe zwei Karten über eine bekannte gekauft, muss auch dazu sagen, dass ich für die beiden katen auch eine Menge Geld ( weit über den EKP) lag. Ich habe mich auch rissig gefreut überhaupt welche zu bekommen. Leider befinde ich mich in einer Schulischer Ausbildung und nach dem ich die Karten erhalten habe und ein Stolzer besitzer war, wurde uns mitgeteilt, dass wir am CL Spieltag und Tag danach Klausur schreiben (wichtige Klausuren). Somit war es mir bewusst, dass ich nicht die Karten war nehmen kann. Es kamm leider ziemlich kurzfristig. Nun habe ich sie dann in Ebay zum auktion reingestellt für 3 Tage. Ich muss dazu sagen, dass ich ein BVB REAL Schal gratis 2Tickets Verkaufe (Oberschrifft der Aution), ich habe villeicht mit abzugen vom Ebay gebühren und das was ich bezahlt habe max 20€ gewinn gemacht. Also wie man siehen kann, war mir der Gewinn nicht wichtig, ich wollte sie nur verkaufen um + - 0 haben.
Die beschreibung habe ich leider nicht mehr, bin aber der Meinung, dass ich auch dort drauf hingewissen habe, dass ich ein Schal verkaufe und dazu 2 Gratis KArten auf der Südtribüne mit schicke.
Die genauere Platz angabe ausser Block nr gab es nicht.
Ich muss ehrlich sagen, ich habe leider ein Logo vom BVB und REAL M. verwendet.
Genauer gesagt : http://www.gophoto.it/view.php?i=http:/ ... a3pS5yE6Bp
Es waren auch die ersten und letzten Karten die ich in ebay Verkauft habe.

1.Nun habe ich das Problem, dass ich nicht weiß, wie ich vorgehen soll ohne noch mehr Ärger und vor allem noch mehr kosten zu erhalten, die ich übernehmen soll.
2. Handelt es sich überhaupt um Markenverletzung ?
weil ich habe da was gefunden.
Gem. § 14 MarkenG liegt u.a. eine Markenverletzung vor, wenn jemand ein mit der Marke eines anderen identisches Markenzeichen im geschäftlichen Verkehr für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen benutzt oder wenn jemand ein ähnliches Markenzeichen für identische Waren und Dienstleistungen benutzt. In diesen Fällen ist es insbesondere untersagt, das Markenzeichen auf Waren oder ihrer Verpackung anzubringen, unter dem Zeichen Waren oder Dienstleistungen anzubieten, Waren ein- oder auszuführen und mit dem Zeichen zu werben. In Worten: Die eingetragene Marke genießt einen Identitäts- und Ähnlichkeitsschutz und einen Schutz vor Ausnutzung und Beeinträchtigung ihrer Wertschätzung.

Übrigens, in folgenden gesetzlich geregelten Ausnahmefällen liegt trotz einer Markenbenutzung keine Markenverletzung vor:

bzw.
Ein Markeninhaber hat auch nicht das Recht, einem anderen die Benutzung der Marke für Waren zu untersagen, wenn er selbst unter dieser Marke bereits die Waren in den Verkehr gebracht oder er die Zustimmung dazu gegeben hat ( leider keine erhalten ). Damit hat er nämlich den wirtschaftlichen Wert der Marke realisiert. Beispielsweise dürfen Hersteller von Markenwaren somit nicht dem Einzelhändler verbieten, mit der Marke zu werben bzw. die Ware unter dieser Marke zu verkaufen.

3. Da ich die Karten über bekannte gekauft habe, habe ich doch keine ATGB bzw AGB mit BVB sondern mit den Bekannten.
Also habe ich da nichts in meinen Augen falsch gemacht oder?
Deshalb kann auch der Verkaufspreis über 15 % des Originalticketpreises liegen und ich habe nicht mal 15% überstritten, wenn ich vom den Preis ausgehe, wass ich bezahlt habe.

Also siehe ich, dass richtig, dass die Anwälte mir nichts vorwerfen können ?????? oder täusche ich mich da???

Wie soll mein vorgehen nun sein, ihnen auf Ihre Mail Antworten und ihn die Situation schildern, sich dabei auf die § 14 MarkenG und den BGH Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06 beziehen ???
oder
mit sich auf den Urteil beziehen und eine modUE wegen LOGO schrieben.

ICh wäre für Hilfe sehr dankbar...

mfg
 

ldb

Super-Moderator
Hi,

ich verweise auf das BGH Urteil verweisen und erläutere dazu das ich die Karten nicht direkt beim BVB gekauft habe. Eine modUE für das Vereinslogo muss ich trotzdem erstellen. Geld bezahle ich nicht, wenn sie das wollen, müssen sie klagen, und dann wird es meist günstiger.

Edit: Da du ja betont hattest den Schal zu verkaufen und nicht die Karten: Das bringt dir nichts, dein Glück ist es das du die Karten nicht vom BVB direkt hast, denn sonst würdest du damit bewusst die ATGB umgehen.

Auch wenn es beliebt ist ein Blatt Papier anzubieten und die Karten als Draufgabe: Bringt nix. Kann als offensichtliche Umgehung der ATGB gewertet werden, dazu ist eine Draufgabe welche mehr Wert ist als der eigentliche Artikel (Blatt Papier, Schal, etc) nicht erlaubt. Auch wenn es aktuell jeder dritte auf eBay macht, richtiger wird es dadurch nicht.
 
K

Krennz

Guest
Sehe ich genau so.

Wer minderpreisige Güter gegen hohe Preise bei ibäh vertickt und Tickets als "Zugabe" anbietet versucht damit die AGB des Ticketanbieters/V eranstalters zu umgehen.

Das wird, m.E., auch nicht durch das Urteil des BGH geheilt.

[ironie] Wenn ich allerdings einen 300er verkaufe und auf dem Fahrersitz 2 Tickets "vergesse" :?: :?: [/ironie]
 
ok,
also ich habe für die beide Karten selbst 400€ bezahlt und für ca 432 in ebay Verkauft...
ich weiß ist viel aber die Plätze waren mir es WERT, sowie das Spiel...

mfg
 

ldb

Super-Moderator
Du brauchst dich dafür nicht zu rechtfertigen ;)
Irgendwer hat immer etwas übrig wenn ich selbst nicht an eine Gästekarte fürs Auswärtsspiel komme. Und für Heimspiele -> DK, also ganz entspannt.
400€ für 2 Karten beim Heimspiel würde ich auch aus ganz anderen Gründen nicht ausgeben, aber das muss jeder selbst wissen, wem es das aber wert ist, warum nicht ;)
 
Hallo Liebes Team


Ich habe mir jetzt all die 25 Seiten durchgelesen...und auch viele Infos bekommen (wobei ich mit einer modue fürs filesharing Erfahrung habe)

Habe dennoch Fragen:

Habe heute die Mail bekommen von BH wo halt das übliche steht.
Per Post bekommt es meine Mutter(ebay name von ihr) die tage...

In meinem Schreiben ist eine Übersicht von ebay wo (fast) alle Auktionen über BVB Tickets dargestellt ist.
Seit 2012 wurden ca 10 Tickets verkauft. Bei einer Auktion lag der Preis deutlich höher als der EP.
In meinen Auktionen habe ich meist Fotos von den Karten gehabt und bei einigen den StadionPl. welchen ich einfach bei einer Suchmaschine her hatte.

Ich denke eine modue(von Krennz) sollte ich schon schicken oder ?...

Die Forderung lautet 800 Euro.

Ob ich schon beim BVB gesperrt wurde weiß ich noch nicht. (Da die Tickets von der Hotline stammen)

Ich würde mich über eine Antwort von euch sehr freuen.

p.s in der übersicht steht unter den Auktionen :
Folgende Rechtsverletzungen:

Auktion nicht als Sofort Kauf
über 15%
und ATGB nicht abgebildet (wobei ich das nicht MUSS oder)
 
K

Krennz

Guest
Wurden Dir denn bei der Hotline die ATGB vorgelesen, oder zugesandt?

Wenn nicht, wurden die ATGB nicht Bestandteil des Vertrages.

Warum hast Du die Karten verkauft?
 
Hallo...

wenn man bei der Hotline bestellt bekommt man vom Computer gaub ich am ende gesagt dass die AGBs des BVB wirken...

Dann bekommt man die Tickets (glaub in dem Schreiben mit der Rechnung stehen die auch dann)

Die Tickets wurde wegen persönlichen und zeitlichen Gründen verkauft...

Immer stand der der Satz bei das der Preis vom Ep. abweicht...

LG
 
K

Krennz

Guest
BH schreibe ich, dass ich die Tickets aus persönlichen Gründen verkaufen musste und verweise auf das BGH-Urteil. Ggf. kann ich auch noch die Kommentare zu dem Urteil von Hier : viewtopic.php?f=48&t=7323 mit reinschreiben oder ausdrucken und beifügen.
 
Also meinst du die UE plus den Hinweis auf BGH, Urteil vom 11. 9. 2008 - I ZR 74/06 würde erstmal reichen??

LG...

Damals ( knapp 3 Jahre) haben die Kanzleien irgendwann aufgehört zu schreiben.

Damals in den Foren hieß es es wäre ein großer Aufwand für die übers Gericht zu gehen deswegen hoffen die einfach dass von 1000 Schreiben 5 bezahlen und schon ist alles ok...

Oder sehe ich das falsch...
LG
 
K

Krennz

Guest
Wofür soll ich eine modUE abgeben? BH soll mir ggf. erläutern, wofür, nach dem Urteil, und den Kommentaren dazu, eine modUE verlangt werden kann.

Bei BH ist es noch etwas anders. Wenn die vor Gericht gehen laufen sie Gefahr auf Grund des BGH-Urteils eins auf die Mütze zu kriegen, oder nur einen Bruchteil der geforderten Beträge zugesprochen zu bekommen.

Im ersten Falle wäre das Geschäftsmodell gestorben im zweiten Falle unrentabel.

Bisher hat sich hier und früher in der Netzwelt (Verbraucherschutzforum wurde geschlossen) noch keiner gemeldet, der vor Gericht musste.
 
Hey Krennz...

vielen dank für deine schnelle Antworten...

ehm ja wofür??? weil die mir halt in den nächsten Tagen das ganze ja auch per Post schicken und dann aber überhaupt nicht zu reagieren wäre nicht gut oder etwa doch...ich mein deren UE da brauchen wir nicht drüber reden aber so wie ich in den vielen Seite verstanden habe sollte man eine ModUE schicken ...

neben den Punkten die die in der Liste nennen steht im Text noch halt das übliche von den Logos und StadionPl....

LG

Schlimm ist nur dass ich auch eine DK vor paar wochen bei ebääh erworben habe und am Donnerstag erst die Abtrittserklärung gefaxt habe hoffe diese geht durch weil im text steht ich wurde gesperrt...
 
K

Krennz

Guest
WEnn Logo und Sitzplan reklamiert werden muss ich hierfür eine modUE abgeben, weil ich hier gegen Marken- und Urheberrecht verstossen habe. ATGB und 15% mehr brauche ich dabei nicht zu erwähnen.
 

ldb

Super-Moderator
Hi,

wenn ich Post von BH bekomme weil ich den Stadionplan genutzt habe, dann:
Muss ich für den Stadionplan eine modUE abgeben. Dazu formuliere ich ein Schreiben wo ich erläutere das ich die ca. 10 Karten seit 2012 aus privaten Gründen nicht nutzen konnte, verweise auf das BGH Urteil inklusive Aktenzeichen und das wars. Nichts bezahlen.



Bezüglich deiner DK:

BH geht sehr stümperhaft vor wenns darum geht irgendwelche Kunden zu sperren. Bei manchen machen sie es, bei manchen nicht. Wenn du von jemandem die Abtrittserklärung erhalten hast und sie per Fax dort hin geschickt hast, haben die es wahrscheinlich gar nicht bearbeitet. Das passiert in der Geschäftsstelle nämlich ziemlich oft das alles was nicht direkt dort vor Ort geregelt wird, einfach verschwindet. Da solltest du dich am Mittwoch mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen und fragen ob die Überschreibung geklappt hat. In keinem Fall solltest du erwähnen das du die Überschreibung teuer ersteigert hast, denn sonst ist die DK sowie dein Geld weg! Sollten sie fragen, dann hast du die von einem Freund der nicht mehr fahren kann.
Wenn die DK jedoch schon auf dich umgeschrieben wurde und du wurdest tatsächlich gesperrt, dann kannst du dich von der DK verabschieden. Die ist dann futsch, sie wird auch nicht dem ursprünglichen Besitzer zurück überschrieben. Denn: Du bist gesperrt, kannst 12 Monate keine Karten kaufen, darunter fallen auch DK.
Jetzt kommt die gute Nachricht: Ich behaupte du wirst nicht gesperrt, denn du sagtest das deine Mutter angeschrieben wurde. Wenn die DK auf deinen Namen überschrieben wurde, dann passiert da nichts.

Im übrigen: Eine Abmahnung muss nicht immer per Post kommen, auch per E-Mail oder Fax geht das. Liegt daran das es für Abmahnungen keine Formvorschrift gibt.
 
ldb schrieb:
...
Im übrigen: Eine Abmahnung muss nicht immer per Post kommen, auch per E-Mail oder Fax geht das. Liegt daran das es für Abmahnungen keine Formvorschrift gibt.

Aber der Absender muss den Zugang beweisen können, was bei einer e-Mail naturgemäß nicht einfach ist und selbst beim Fax gibt es Urteile, die den Sendebericht nicht als Zugangsnachweis anerkennen.
 

ldb

Super-Moderator
Heiner12 schrieb:
ldb schrieb:
...
Im übrigen: Eine Abmahnung muss nicht immer per Post kommen, auch per E-Mail oder Fax geht das. Liegt daran das es für Abmahnungen keine Formvorschrift gibt.

Aber der Absender muss den Zugang beweisen können, was bei einer e-Mail naturgemäß nicht einfach ist und selbst beim Fax gibt es Urteile, die den Sendebericht nicht als Zugangsnachweis anerkennen.

Bei Fax hast du recht, per Mail darf diese sogar im SPAM Ordner landen und sie gilt als zugestellt. Die Mail gilt als zugestellt wenn sie sich im Machtbereich des Empfängers befindet.
 
K

Krennz

Guest
Soweit ich das bisher verfolgen konnte (spwohl bei Netzwelt als auch hier) hat BH bisher immer Briefe geschickt.

Viel interessanter wäre doch, was BH da abmahnt.

Me. hat er mit den ATGB und den 15% keine Chance das durchzudrücken. Bei Privat nicht, die vom BGH-Urteil gedeckt sind, noch bei gewerblichen Verkäufern, die ihre Karten von Privat erworben haben.

Der BGH hat mM. den Scheinbezug durch gewerbliche Verkäufer untersagt, wobei echte Schwarzhändler ebenfalls unter dieses Verbot fallen, während es den Privatverkäufer, der nicht hingehen kann oder will, straffrei stellt. Demnach dürfte BH nur die Uhrheberrecht- und Markenrechtverletzung durch Nutzung von Stadionplan, Schriftzug und Logo abmahnen, wenn sie von den Fanseiten oder unauthorisierten Quellen stammen. Ein selbstgemachtes Foto mit Zeitstempel der Digitalkamera dürfte da m.E. nicht drunterfallen.
 
Guten Morgen liebe Gemeinde,

gestern bekam ich eine Email seitens Ebay:
MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzende Angebotsbeschreibung

Zu meinem Fall:
Ich habe über den Account meines Vaters 2 Karten für das CH-League Finale angeboten bei ibäääh.
Die Auktion lief jedoch nur einen Tag und wurde von mir aus wieder abgebrochen. Seit 2013 wurden 4mal über den Account Karten verkauft für andere Spiele. Es wurde kein Logo oder kein Stadionplan verwendet.
Bei den verkauften Tickets wurde ein Bild der Tickets verwendet. Beim Championsleague Finale nicht einmal ein Bild. Also muss sich BuH ja auf den Markennamen (BVB und Borussia) beziehen bei meiner Auktion?

D.h. in kurzform:
--> Ich Käufer der Karten beim BVB
--> Mein Vater Accountinhaber (Verkäufer bei Ebay)
--> 4Auktionen verkauft. Das Champions League Angebot was seitens BuH als Anlass genommen wird wurde abgebrochen,es fand kein Verkauf statt.
-->Keine Verwendung von Logos oder Stadionplan. Lediglich der Name BVB und Borussia wurden verwendet.


Was würdet ihr tun? Ich habe die Mail von Ebay gestern erhalten, noch kein Kontakt seitens BuH.
BuH wird sich aller Wahrscheinlichkeit auf die gängien Punkte beziehen.

Ein Verstoß gegen die AGBs fand doch nicht statt, da mein Vater nicht der direkte Käufer beim BvB ist, oder?
Und einen wirklichen Verstoß gegen das Markenrecht kann ich auch nicht feststellen (bis auf die Markennamen BVB und Borussia).

Was würdet ihr tun?
MfG Master2
 

ldb

Super-Moderator
Hi,

wenn dein Vater Accountinhaber ist, dann hast du nicht gegen die ATGB verstoßen, daher verweise ich kurz und knapp darauf das er die Karten nicht direkt vom BVB gekauft hat.

ABER:
Die Karten für das CL Finale waren personalisiert und du hast zugestimmt sie selbst zu nutzen. Jetzt wäre zu klären ob der Versuch schon ein Verstoß ist oder ob es keiner ist, da selbst das Angebot beendet.
 
Es ist die Frage ob BuH von meinem Vater auf mich schließt, da wir die gleiche Anschrift haben. Aber im Normalfall müssen sie ja den Verkäufer anschreiben und können keine Mutmaßungen anstellen, dass die Karten von mir stammen.

Würdet ihr eine modUE abgeben? Mein Vater hat ja eigentlich gegen nichts konkret verstoßen außer den Namen (BVB und Borussia) zu erwähnen.
Also wenn mein Vater jetzt die Abmahnung erhält, wie soll ich reagieren?

Würdet ihr reagieren? Mit einem Schreiben, dass er nicht die Karten beim BvB erworben hat und es zu keinem Verkauf kam? Und eine modUE für die Markennamen anfertigen?
 

ldb

Super-Moderator
Wenn ich auf eine Abmahnung nicht reagiere kann BH eine einstweilige Verfügung veranlassen, das wird dann sehr sehr teuer. Ich warte ab was sie mir genau vorwerfen und dann reagiere ich entsprechend. Wenn ich als eBay Verkäufer nicht der Besteller der Tickets bin, dann weise ich BH darauf hin, vermerke das Aktenzeichen des BGH Urteils und das wars.

BH hat ja nur die Daten deines Vaters, die von dir liegen beim BVB. Die gehen nicht zur Geschäftsstelle und fragen nach wer denn noch so dort wohnt.
 
Erst einmal Vielen Dank.
Also ist folgende Vorgehensweise ratsam:
Auf die Abmahnung von BuH schickt mein Vater ein Schreiben als Einwurf-Einschreiben in dem steht, dass er die Karten nicht beim BVB erworben hat, sondern über Dritte und daher die AGBs des BvB nicht gelten. Dazu schreibe ich das Aktenzeichen des BGH Urteils.
Kann mir jmd. dazu bitte das passende Aktenzeichen nennen?

Und falls sie meinem Vater die Verletzung von Markenrechten (Markennamen) vorwerfen, wovon ich ausgehe, soll er darauf dann nicht weiter eingehen? Also wäre das oben genannte Schreiben ausreichend?
 
K

Krennz

Guest
Ich, als Vater, schreibe BH dass ich die Karten von meinem Sohn als Geschenk erhalten habe, sie nicht selber nutzen konnte, daher bei ibääh versteigern wollte, diese dann aber doch genutzt habe/ anderweitig weitergegeben habe und dies Verhalten, bis auf die Benutzung des Markenrechtlich geschützten Schriftzuges von Dortmund vom BGH-Urteil I ZR 74/06 erlaubt wird.

Steht übrigens hier viewtopic.php?f=48&t=7323

Dem Schreiben füge ich eine modUE ( finde ich hier viewtopic.php?f=48&t=7204 )
wie folgt ergänzt bei
zu unterlassen den geschützten Markennamen

Den Beitrag kann ich peer Copy und Paste in ein Schreibprogramm kopieren und dort ergänzen.
 
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