Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

ldb

Super-Moderator
Horsti schrieb:
Hallo,
vielleicht habt ihr noch einen Tipp für mich, wie ich meine "Situation" in Sachen B&H Abmahnung verbessern kann.
Wie auch viele von Euch habe ich eine Abmahnung von B&H erhalten mit Schadensersatzanspruch von 580 € und mit der Bitte um Einsendung einer Unterlassungserklärung.
Dazu ist zu sagen, dass ich für 5 Spiele in den letzten 1 1/2 Jahren Eintrittskarten bei ebay veräußert habe. In den meisten Fällen zuvor von privat gekauft ! Leider habe ich zusätzlich auch noch Stadionplan oder Logo verwendet.
Die B&H UE habe ich eingereicht (ich weiß, ich nach hinein hätte ich eine modifizierte UE einsenden sollen) und mich mit B&H auf eine Ratenzahlung der 580 € geeinigt.
Eure Kommentare lassen darauf schließen, dass das mit dem Verkauf der Tickets über dem eigentlichen Wert über das BGH Urteil abgehandelt werden kann/könnte. Bleibt die Sache mit der Markenrechtsverletzung durch Verwendung des Logos/Standionplans.
Ist die Summe von 580 € gerechtfertig? muss ich überhaupt zahlen? Kann ich überhaupt der Zahlung noch widersprechen, wenn ich mich bereits auf eine Ratenzahlung geeinigt habe? (1. Zahlung ist am 01.05 fällig).
Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps :)

Die Höhe des Schadensersatzanspruchs hast du ja akzeptiert, daher spielt es keine Rolle ob gerechtfertigt oder nicht. Durch die vorgefertigte UE hast du dich vermutlich zur Zahlung verpflichtet.
 
K

Krennz

Guest
So ist es. Der Schnellschuss ging voll nach hinten los. Die Suppe musst Du jetzt auslöffeln.
 

ldb

Super-Moderator
Krennz schrieb:
So ist es. Der Schnellschuss ging voll nach hinten los. Die Suppe musst Du jetzt auslöffeln.

Und genau darauf setzt B&H. Bedeutet de facto das bestimmt jeder dritte bis vierte sich verpflichtet zu zahlen. Wer fragt, führt. Wie so oft im Leben.
 
K

Krennz

Guest
Und wer googlet und das Gefundene liest kommt meist mit einem blauen Auge davon.
 
Achso, sorry, dass habe ich natürlich vergessen zusagen,
ich habe die UE unter Ausschluss von jeglicher Rechtspflicht abgegeben und die Passage mit dem Schadensersatzanspruch durchgestrichen !!
 
K

Krennz

Guest
Also ist das sowas wie ne modUE.
Nur leider bleibt die Ratenzahlungsvereinbarung. Damit habe ich, eigentlich, die Zahlungspflicht anerkannt.

Mal ne andere Frage, wo hattest Du den Stadionplan und das Logo her? War es Bestandteil der Karte, oder hast Du die separat von der Homepage von Dortmund runtergeladen und verwendet?
 

ldb

Super-Moderator
Würde auch sagen das du damit die Zahlungspflicht anerkannt hast.
 
Krennz schrieb:
guten Tag,

was halten Sie davon:


Nicht verbieten können Veranstalter hingegen den Handel mit Tickets, die Käufer von Privatpersonen erworben haben. Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig.


BGH Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06

Ich möchte innerhalb von 3 Tagen eine Stellungnahme bezüglich der BVB - Abmahnungen.

Diese Mail habe ich in verschieden Foren im Hintergrund gespeichert und kann sie jederzeit veröffentlichen.

Mit Freundlcihen Grüssen

Krennz/Kuerasser

Verfasst: Fr 12. Apr 2013, 15:21

Krennz hast du mal dazu noch was von BH gehört?
 
K

Krennz

Guest
Leider bisher nicht.

Aber inzwischen wirft er wohl den Fans die Vergehen einzeln vor und nicht mehr alles was möglich ist pauschal.
 

ldb

Super-Moderator
Krennz schrieb:
Leider bisher nicht.

Aber inzwischen wirft er wohl den Fans die Vergehen einzeln vor und nicht mehr alles was möglich ist pauschal.

Das ist korrekt.
 
K

Krennz

Guest
Von allen Vorwürfen bleibt, m.E. nur der missbräuchliche Gebrauch des Stadionplanes von der Homepage und des geschützten Schriftzuges übrig.

Darüber hinaus dann der massenhafte Verkauf zur Gewinnerzielung von Karten, die in den Fanshops direkt bezogen wurden. Doch diese Schwarzhändler kann man m.E. nur dadurch wirksam bekämpfen, dass man die Karten nur noch Paarweise und auf den Namen des Inhabers lautend abgibt.
 
Ich hab mich hier auch mal angemeldet, da ich auch zu den Betroffenen zähle.
Hatte eine Karte die ich privat gekauft hatte, über Ebay weiterverkauft.
Ich war leider so blöd, den Stadionplan (ganz leicht verändert) bei der Auktion reinzustellen.
Nun kam die bekannte Abmahnung in Höhe von 420 Euro.
Ich wurde aus den vergagenen Seiten leider nicht ganz schlau. Besteht eine Chance was dagegen zu tun oder habe ich durch die Verwendung des geschütztzen Stadionplans keine Chance?

Falls irgendwas machbar ist, wie sollte ich am Besten vorgehen?
 
K

Krennz

Guest
Ich schicke eine modUE und harre der Dinge die da kommen

viewtopic.php?f=48&t=7204

Diese modUE wird auch von der Interessengemeinmschaft gegen den Abmahnwahn (iggdaw) verwendet.

An den entsprechenden Stellen ergänze ich sie um mein "Vergehen" und schicke sie per Einwurfeinschreiben.
 

ldb

Super-Moderator
Wobei du, da du ja privat gehandelt hast, nur in die modUE einbeziehen musst das du in Zukunft die urheberrechtlich geschützten Bilder nicht mehr verwenden wirst. Dir wird ja sicherlich auch vorgeworfen über 15% und nicht als sofortkauf verkauft zu haben. Das brauchst du nicht mit in die modUE aufnehmen.
 
Oli87 schrieb:
Hallo,

Hat jemand schon mal so ein Schreiben von BH bekommen?
Falls ja was habt Ihr daraufhin gemacht?

In vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihr letztes Schreiben (Meine Antwort mit der modUE) und bestätigen Ihnen hiermit die Annahme der übersandten Unterlassungserklärung.

Entscheidungsrelevante Umstände, die aus Sicht unserer Mandantin zu einer Beurteilung der Sachlage führen können, sind Ihrem Schreiben allerdings in Gänze nicht zu entnehmen. Sie machen schlicht keinerlei Angaben zum Sachverhalt.

Unsere Mandantin liegt nichts ferner, als zu Unrecht oder mit unverhältnismäßigen Mitteln gegen ihre eigenen Kunden vorzugehen, die mit ihr in aller Regel emotional eng verbunden sind. Angesichts der gegebenen Rechtslage haben Sie jedoch sicherlich Verständnis dafür, das unsere Mandantin mit Blick auf ihre schützenswerten Interessen an der Geltendmachung auch der übrigen ihr ihnen gegenüber zustehenden Ansprüche festhält. Dies nicht zuletzt auch aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher solcher Kunden unserer Mandantin, die Rechtsverstöße in gleichem oder ähnlichem Umfang begangen haben.

Unsere Mandantin fühlt sich an das vorgelegte Angebot zur Erledigung der Sache gebunden. Auf den Inhalt unseres Schreibens (1. Schreiben) nehmen wir vollumfänglich Bezug und sehen dem Ausgleich der geltend gemachten Schadensersatzansprüche nunmehr innerhalb zwei Wochen entgegen.

Dann kommt noch das übliche von wegen, Sie können uns auch telefonisch erreichen, etc.


Habe genau das gleiche Schreiben bekommen (kam Samstag bei mir an, von meinem Anwalt). Soll heute denen schon das Geld überweisen.
Habe bereits einen Anwalt in der Sache eingeschaltet. Modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.

Ich weiß nun nicht ob ich die Summe (unter 400€) zahlen soll oder meinen Anwalt es weiter regeln lassen. Habe keine Lust hinterher höhrere Kosten zu haben (mit Gericht etc.).

Des Weiteren habe ich ja noch die Hoffnung meine DK wieder zu bekommen, nach der Zahlung.

Habt ihr auch schon dieses Schreiben bekommen?
 
K

Krennz

Guest
Viele hier haben so ein Schreiben bekommen und haben den lieben Gott nen guten Mann sein lassen. (Inclusive damals der Netzwelt)

Wenn ich die Nerven habe, reagiere ich auf dieses Schreiben nicht weiter. Sollen die doch klagen, was bisher sehr selten passiert ist.

Denn, ob BH mit diesen Massenabmahnungen eine Kostenserstattung von rd 400€ erhält ist mehr als fraglich.
 

ldb

Super-Moderator
Erzähl uns doch Mal wie viel du verkauft hast und ob mit Gewinn oder ohne? oder einfach einen Stadionplan oder Logo genutzt hast? Das würde die Angelegenheit bzgl. DK zurück bekommen vereinfachen. Nur durch die Zahlung erhälst du sicherlich keine Freischaltung. Bist du denn gleichzeitig Mitglied und hast mal versucht Karten zu bestellen? Ging das?
 
K

Krennz

Guest
Grundsätzlich gilt hier:
"Wer nur wenige Karten im Laufe eines Jahres verkauft, weil er nicht an den Veranstaltungen teilnehmen kann, oder will, ist aussen vor, es sei denn, dass er die Marken- und Urheberrechtlich geschützten Schriftzug und Stadionplan, ausser dem was auf den Karten gedruckt wurde, verwendet hat. "

Das Urteil des BGH hat den Verkauf der Karten im privaten Bereich erlaubt.

Daher ist es m.E. unumgänglich BH davon zu unterrichten, dass der Verkauf innerhalb der vom BGH erstellten Grenzen erfolgte und damit nicht abmahnwürdig ist. Damit kann ich dann auch auf eine modUe und eine Anerkennung von irgend welchen Kosten verzichten.
 
hallo , ich habe heute eine Abmahnung bekommen da steht weil ich durch ebay karten verkauft habe muss ich zahlen um genau zu sein ein Schadenersatz von 800 euro zum ausgleich der rechtsverfolgungskosten und jetzt ist meine frage was ich machen soll ?
soll ich die strafbewehrte unterlassungs - und verpflichtungserklärung unterschreiben und das geld (800eruo ) zahlen oder wie soll ich vorgehen würde mich freuen über eine schnelle Antwort den ich bekomme langsam Panik :?
 
K

Krennz

Guest
Gib uns mal ein bischen mehr Input.

Was genau wird Dir vorgeworfen?

Wie bist Du an die Karte/n gekommen?

Hast Du sie privat, oder gewerblich verkauft?

Bevor ich etwas unterschreibe kläre ich erstmal die Rechtslage. Wenn ich hier so einiges gelesen habe weiss ich schon ungefähr wos langgeht. Aber um genau zu sagen, was ich machen würde brauche ich die Angaben.
 
also was genau mir vorgeworfen wird steht da garnicht also da steht immer karten handel ist verboten und wahrschein ist das damit gemeint ich habe die selbst erworben auf meinem namen in einen lotto geschäft das waren karten gegen real madrid halb finale habe die für 2x für 400 verkauft und ich habe die privat in ebay verkauft
 
K

Krennz

Guest
Das hier gepostete BGH-Urteil erlaubt den privaten Verkauf von Karten. Ausserdem meint das Gericht, dass die Nachfrage den Preis regelt.

Wenn ich die Karten aus persönlichen Gründen verkauft habe, weil ich aus irgend einem triftigen Grund selber nicht teilnehmen konnte, bin ich durch das Urteil geschützt.

Daher schreibe ich BH kurz, warum ich die Karten verkaufen musste und berufe mich auf das BGH-Urteil (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06). Danach harre ich der Dinge die da noch kommen (Wahrscheinlich nichts)

Guck mal hier viewtopic.php?f=48&t=7205
 
Grund unserer Beauftragung ist, dasss sie unter verstoß gegen die allgemeinen ticketbedingungen ,,ATGB" unserer Mandantin und gegen merkenrechtliche bestimmungen durch unautorisierte Nutzung bzw. abbildung des vereinslogos , eintrittskarten von borussia dortmund über das internetauktionhaus ,,ebay" angeboten und veräußert haben. die atgbsind auf dem kauf vorangegangenen reservierungschreiben vollständig abgedruckt und damit besandteil des ticketvertrages geworden . diese liegen zudem in der geschäftsstelle von borussia dortmund aus und sind im übrigen jederzeit im internet auf der seite http://www.bvb.de abrufbar. die atgb gelten für den erwerb und die verwendung von eintrittskarten . d. h. einzel- und/oder dauerkarten für veranstaltungen im von unserermandantschaft genutzten signal iduna park. tickets dürfen nur ausnahmweise im rahen eines privatverkaufs unter beachtung gemäß punkt 6 absatz (2) und absatz (3) atgb weitergegeben werden .

ändert das was wen es vielleicht nicht um den handel von karten geht sondern weil ich ein stück von meiner karte ins ebay gestellt habe und da war das vereins logo ? wollen die mich deswegen bestrafen ? und wen ja kann ich was dagegen machen ? vielen dank für die antworten bis jetzt sehr hilfreich bin sehr dankbar
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich selber ein Foto der Karte gemacht habe trifft diese "Markenrechtsverletzung" nicht zu.

Das Logo ist Bestandteil der Karte und garantiert die Echtheit. Ein Einzelhändler kann ja auch die von ihm verkaufte Ware mit einem selbstgemachten Foto bewerben.

Sollte ich allerdings Logo und Stadionplan von der Homepage benutzt haben, wäre ich mit ner modUE dabei.

Die ATGB sind m.E. durch das BGH-Urteil konterkariert. Dementsprechend unwirksam.

Wenn BD verhindern will, dass Karten privat verkauft werden, muss bd diese personalisieren.
 
so sah das ganze aus


http://www.ebay.de/itm/251262599549?ssP ... 1560.l2649


können sie mir bitte erklären was ich genau in welchen schritten machen soll :roll: ich habe sowas nie gemacht und weiß nicht wie das geht soll ich denen ein brief schicken oder email vielleicht persönlich ? in den brief steht das ich bis 16.05 zeit habe das zu bezahlen und unterzeichnen also bis 16.05 soll es bei denen sein wen nicht kann auf mich eine strafe von bis zu 50.000 euro kommen :shock:
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich das Richtig sehe, handelt es sich bei Dir um einen "Schwarzhändler", der die Karten zur Gewinnerzielung im Sine der ATGB verkauft hat.

Da wirst Du um die 800,--€ nicht rumkommen.

Allerdings gebe ich nicht die strafbewehrte UE ab, sondern die modUE von hier viewtopic.php?f=48&t=7204 die ich etwa so modifiziere.

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma

( Hier den Namen und die Anschrift der Unterlsssungsgläubigerin einsetzen)

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,den urheberrechtlich geschützten Markennamen und das Logo der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden. Ferner verpflichte ich mich in der Zukunft keine Karten mehr zur Gewinnerzielung zu verkaufen.

Mit freundlichen Grüßen
________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )

Das per Einwurfeinschreiben.

Damit verpflichtest Du Dich ein Leben lang keine Karten zu verkaufen und kein Logo und den Schriftzug BD nicht zu benutzen. Bei einer nochmaligen Zuwiderhandlung kann es sehr teuer werden.
 

ldb

Super-Moderator
Er hat die Karten aber nicht vom BVB direkt sondern von einer Lotto stelle. Also eine externe vvk stelle. Es wäre zu prüfen IB dort den AGB zugestimmt wurde.
 
K

Krennz

Guest
Auch in den externen VVS liegen, soweit ich weiss, die ATGB aus.

Er hat 6 Karten erworben, um sie mit hohem Gewinn zu veräussern. Das ist das, wogegen der Sportverein angehen will. Anders, als der Fan, der 1 - 2 Karten kauft, nicht hingehen kann und sie über ibäh oder sonstwo weiterverkauft..

Im Urteil heisst es:
Danach müssen es Veranstalter zwar nicht hinnehmen, dass gewerbliche Tickethändler Karten unter Verheimlichung des Weiterverkaufs direkt vom Veranstalter beziehen und dann weiterverkaufen, sog. Schleichbezug. Denn die Beschränkung des Kartenvertriebs nur auf autorisierte Verkaufsstellen verfolgt das has zero time Interesse durch gestaffelte Ticketpreise auch weniger zahlungskräftigen Kunden den Zugang zu hochkarätigen Veranstaltungen zu ermöglichen. Dieses berechtigte Interesse der Veranstalter wird durch die stark erhöhten Verkaufspreise der gewerblichen Weiterverkäufe unterlaufen, so das Gericht.

und das liegt m.E. bei jambax22 vor.

Oder sieht das hier Jemand anders?
 
nein nein leute ich habe keine 6 karten verkauft und auch nicht gekauft ich habe nur 2 gekauft die anderen waren von meinen freunden ich habe die auch nach 1 std rausgenommen das ich nur meine verkauft habe die anderen habe ich garnicht verkauft

ist es möglich das einer mir hier seine email schick per nachricht und ich sende dan die ganzen unterlagen ich würde die 800 euro bezahlen aber ich weiß nicht ob das dan nicht ein schuld Eingeständnis ist und die mich mehr bestrafen ich kann das nicht ganz nachvollziehen was da in den brief steht :(
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich wirklich nur meine 2 Karten verkauft habe, dann teile ich das BH mit und schicke die modUE nur auf das Logo bezogen mit.

Bei dem Schreiben gibt es nicht viel zu verstehn. Die wollen, dass Du Denen KOhle abdrückst und in Zukunft den Verkauf von Karten unterlässt.

Wenn hier wirklich nur ein Privatverkauf vorliegt (2 Karten) ist das durch das Urteil gedeckt.

Daher schreibe ich vlt. so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe nur meine eigenen 2 Karten über ibäh an den Höchstbietenden verkauft da ich, aus persönlichen Gründen, das Spiel nicht ansehen konnte. Die anderen Karten waren von Freunden, die die zurückgezogen haben. Nach dem Urteil des BGH (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06) ist der Verkauf von Privat erlaubt.

Mir freundlichen Grüssen
 
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