Horsti schrieb:Hallo,
vielleicht habt ihr noch einen Tipp für mich, wie ich meine "Situation" in Sachen B&H Abmahnung verbessern kann.
Wie auch viele von Euch habe ich eine Abmahnung von B&H erhalten mit Schadensersatzanspruch von 580 € und mit der Bitte um Einsendung einer Unterlassungserklärung.
Dazu ist zu sagen, dass ich für 5 Spiele in den letzten 1 1/2 Jahren Eintrittskarten bei ebay veräußert habe. In den meisten Fällen zuvor von privat gekauft ! Leider habe ich zusätzlich auch noch Stadionplan oder Logo verwendet.
Die B&H UE habe ich eingereicht (ich weiß, ich nach hinein hätte ich eine modifizierte UE einsenden sollen) und mich mit B&H auf eine Ratenzahlung der 580 € geeinigt.
Eure Kommentare lassen darauf schließen, dass das mit dem Verkauf der Tickets über dem eigentlichen Wert über das BGH Urteil abgehandelt werden kann/könnte. Bleibt die Sache mit der Markenrechtsverletzung durch Verwendung des Logos/Standionplans.
Ist die Summe von 580 € gerechtfertig? muss ich überhaupt zahlen? Kann ich überhaupt der Zahlung noch widersprechen, wenn ich mich bereits auf eine Ratenzahlung geeinigt habe? (1. Zahlung ist am 01.05 fällig).
Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps![]()
Die Höhe des Schadensersatzanspruchs hast du ja akzeptiert, daher spielt es keine Rolle ob gerechtfertigt oder nicht. Durch die vorgefertigte UE hast du dich vermutlich zur Zahlung verpflichtet.