Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

DerKrefelder schrieb:
Ghosty schrieb:
@DerKrefelder: Das heißt also das ich HIER Karten "BVB - Madrid" kaufen und im Nachgang mein Geld zurückfordern kann?
Ich denke nicht.
Er weisst ja auf den überhöhten Preis hin.
Der SOFORTKAUFENPREIS weicht erheblich vom Originalpreis (ca 35.- bis 50.- EURO) der Tickets ab.
!!! Kaufen Sie nur, wenn Sie das gelesen haben und damit einverstanden sind !!!


m.f.G.

Aber das bedeutet doch das jemand, der dann in seiner Fußzeile angiebt:
"Aufgrund des Auktionssprinzieps kann der Kaufpreis vom originalkaufpreis abweichen. Bieten Sie nicht wenn Sie damit nicht einverstanden sind"
im Grunde aus der Sache raus ist?
 
K

Krennz

Guest
Ok, mein Beispiel war etwas überspitzt. Solltees auch sein.

Wir haben in Netzwelt über einen Ticketservice diskutiert, der auch dann noch Tickets besorgte, wen die Veranstaltungen total ausverkauft waren. Er nahm ungefähr den doppelten Preis. Für mich war das früher vollkommen in Ordnung.

BH versucht nun, im "Auftrag" von Dortmund diesen Markt auszutrocknen. M.E. jedoch ohne Berücksichtigung, dass der BGH den Privatverkauf erlaubt hat.

Was zählt jetzt zum Privatverkauf?

M.E. wenn ich hingehe und die Karten von mir und meiner FRau/FReundin bzw. meinem Freund weiterverkaufe, egal wo und an wen, weil wir an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, ist das ein Privatverkauf.

Für mich heisst das, wenn ich gelegentlich, aus persönlichen oder Firmengründen (Samstags Überstunden machen, Notfallvertretung o.a.) Tickets verkaufe dürfte das Zulässig sein.

Wenn ich jedoch hingehe mir 10 Karten kaufe und 8 davon mit Gewinn verkaufe ist das unzulässig.

Der Verkauf über den Fanshop von Dortmund wurde bei Netzwelt als sehr kompliziert beschrieben. Fällt dadurch als Alternative weitestgehend aus.
 
Ghosty schrieb:
Aber das bedeutet doch das jemand, der dann in seiner Fußzeile angiebt:
"Aufgrund des Auktionssprinzieps kann der Kaufpreis vom originalkaufpreis abweichen. Bieten Sie nicht wenn Sie damit nicht einverstanden sind"
im Grunde aus der Sache raus ist?
Eine Auktion ist etwas anderes als ein Direktkauf.
Da muß man immer damit rechnen das der Endpreis über den eigentlichen Wert liegt.
Man hat ja Möglichkeit,wenn einem der Preis zu hoch erscheint,an dem Bieten nicht mehr teilzunehmen.
Genauso wie der Anbieter das Risiko hat das die Ware weit unterm Wert weg geht.

m.f,G.
 
Hallo,

Hat jemand schon mal so ein Schreiben von BH bekommen?
Falls ja was habt Ihr daraufhin gemacht?

In vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihr letztes Schreiben (Meine Antwort mit der modUE) und bestätigen Ihnen hiermit die Annahme der übersandten Unterlassungserklärung.

Entscheidungsrelevante Umstände, die aus Sicht unserer Mandantin zu einer Beurteilung der Sachlage führen können, sind Ihrem Schreiben allerdings in Gänze nicht zu entnehmen. Sie machen schlicht keinerlei Angaben zum Sachverhalt.

Unsere Mandantin liegt nichts ferner, als zu Unrecht oder mit unverhältnismäßigen Mitteln gegen ihre eigenen Kunden vorzugehen, die mit ihr in aller Regel emotional eng verbunden sind. Angesichts der gegebenen Rechtslage haben Sie jedoch sicherlich Verständnis dafür, das unsere Mandantin mit Blick auf ihre schützenswerten Interessen an der Geltendmachung auch der übrigen ihr ihnen gegenüber zustehenden Ansprüche festhält. Dies nicht zuletzt auch aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher solcher Kunden unserer Mandantin, die Rechtsverstöße in gleichem oder ähnlichem Umfang begangen haben.

Unsere Mandantin fühlt sich an das vorgelegte Angebot zur Erledigung der Sache gebunden. Auf den Inhalt unseres Schreibens (1. Schreiben) nehmen wir vollumfänglich Bezug und sehen dem Ausgleich der geltend gemachten Schadensersatzansprüche nunmehr innerhalb zwei Wochen entgegen.

Dann kommt noch das übliche von wegen, Sie können uns auch telefonisch erreichen, etc.
 
K

Krennz

Guest
Wenn Du wirklich nur privat gekauft bzw. verkauft hast, was will dann BH?

Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig.

http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1
 
was meinen die mit schadensersatzansprüchen? im dem ersten brief stand doch nur was von Anwaltskosten, die bisher entstanden sind?! laut deiner info hast du ja schon die geforderten kosten der ersten abmahnung bezahlt...
 
Bearbeitungsgebühren von ca. 600 € wurden beglichen...mehr aber nicht.
Hat schon mal jemand so ein Schreiben bekommen?
 
Schadensersatzansprüche beziehen sich meistens auf die angeblichem Marken- und Urheberrechtsverletzungen. Also nutzen des Markennamens, oder das Einstellen von Fotos aus dem Stadion (oder von den Tickets, welche ja meist das Logo des Vereins aufgedruckt haben). Bei mir stand auch sowas im ersten Schreiben. Da war die Grundlage ein Foto das ich im Stadion gemacht habe. Mein Anwalt sah da aber keine Urheberrechtsverletzung. Bei mir gabs bisher auch noch keine Antwort von B&H, das sei - wenn auch ärgerlich - aber wohl normal und, Überlegung meines Anwalts, der Massenabmahnung zu schulden. Evtl. melden die sich aber generell bei "Anwaltskollegen" etws langsamer als bei den "einfachen" Fällen wo man erstmal keine Stirn geboten bekommt.
 
K

Krennz

Guest
@Ghosty

das vermute ich auch.

Vor allen Dingen will sich bh nicht der Schmach aussetzen wegen des BGH-Urteils eins auf die Mütze zu kriegen. Wenn dass öffentlich wird wäre das Geschäftmodell gestorben.
 
wenn es so ist....sollen alle die eine Abmahnung bekommen...mit einem Schreiben reagieren und auf das BGH-Urteil verweisen...
 
Ghosty schrieb:
Da war die Grundlage ein Foto das ich im* Stadion gemacht habe.
Auch wenn eine Gebäude urheberrechtlich geschüzt ist,ist es erlaubt das man Fotos machen und verwenden darf.(Panoramafreiheit)
§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
* Dies kann aber wiederum ein Problem sein weil der Innenraum nicht öffentlich ist und hier andere Rechtsvorschriften zum Tragen kommen.

m.f.G.
 
DerKrefelder schrieb:
Ghosty schrieb:
Da war die Grundlage ein Foto das ich im* Stadion gemacht habe.
Auch wenn eine Gebäude urheberrechtlich geschüzt ist,ist es erlaubt das man Fotos machen und verwenden darf.(Panoramafreiheit)
§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
* Dies kann aber wiederum ein Problem sein weil der Innenraum nicht öffentlich ist und hier andere Rechtsvorschriften zum Tragen kommen.

m.f.G.

ATGB - Borussia Dortmund, Punkt 7 (3) - "Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und gefährlichen Gegenständen, jeglichen Getränken, illegalen Drogen sowie Tieren ist untersagt. Gleiches gilt für die Mitnahme von Foto-, Videokameras und/oder sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung, sofern keine vorherige Zustimmung des Veranstalters vorliegt."

Wiedereinmal also zu klären ob es kommerziell oder nicht ist. Privat wird hier kein Verbot ausgesprochen! Wenn also der Kartenverkauf privat ist, so ist das Foto auch aus keinem kommerziellen Hintergrund entstanden - mal ganz abegsehen davon das ich das Foto gemacht habe bevor ich dann noch einmal Karten für den selben Block hatte wo ich dann nicht hingehen konnte. Also müsste man mir klar nachweisen das ich bewußt das Foto mit der Absicht gemacht habe Karten, die ich in Zukunft in diesem Block erwerbe, mit Hilfe des Fotos zu verkaufen, oder nicht?
 
bei mir sind die schadensersatzansprüche und bisher etnstanden kosten pauschal zu den 400 euro zusammen gefasst...diese hattest du bereits bezahlt? und wieviel wollen sie jetzt noch haben?
 
K

Krennz

Guest
Hab e da folgenden Kommentar hinterlassen

Studenten sollen als Strohmänner Tickets für BVB gegen Real Madrid kaufen
von Krennz | #10

Der BVB mahnt durch Becker und Haumann RAe Ticketverkäufer über ibäh ab.

Aber m.E. zu Unrecht, denn es gibt ein BGH-Urteil http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1 das den Weiterverkauf von Karten durch Privatleute erlaubt. Händlerkönnen dann diese Karten erwerben und selber wieder weiterverkaufen. Abmahnungen sind demzufolge eigentlich unwirksam.

Die Nachfrage regelt das Angebot und den Preis.

Wenn ein "Fan" unbedingt zu dem Spiel gehen will, ist es ihm gleich, was er für die Karten bezahlt. Und Fans, die trotz Karten nicht zum Spiel gehen können ermöglichen es durch den Verkauf anderen dran teilzunehmen, die keine Glück beim Kartenkauf hatten.

Könnte sein, dass das gelöscht wird.
 
@malo wie hast du denn auf das schreiben reagiert oder hast es erstmal garnicht getan?

also im ersten schreiben steht etwas von verstoss wegen verkauf mit Nennung der Artikelnummer.
hab mit modue geantwortet. ohne gerichtliche Auseinandersetzung fordern sie 600 €. diese wurden auch bezahlt.

nun kam das schon erwähnt schreiben siehe blog von mir: 15.04.2013, 12:03
 
Und auf die Gefahr hin das ich mich wiederhole.

Wer mit seinen Verkäufen aus privaten Gründen (z.B. Krankheit, Freunde sagen ab, man selbst muß arbeiten) seine Karten verkauft und dann evtl. pro Karte 10 Euro Gewinn macht, der wird verfolgt und mit Strafen belegt. Der große HANDEL, und das ist es wogegen man vorgehen soll, der kann und wird nicht unterbunden. B&H ist für mich nur ein kleiner Fisch der es vielleicht schafft den kleinen "echten" Fans Angst zu machen, diese zu vergraulen und (wie bei mir) in eine Sinnkriese über das FAN-SEIN zu stürzen. Bei den richtigen Händlern, bei denen die das immer und immer wieder machen und nicht mit zwei Karten die jeder kaufen kann, sondern gleich mit 15 und mehr - das was wir als SCHWARZMARKT kennen und hassen - hat B&H keine Chance und vermutlich auch garnicht die Ausdauer da wirklich was zu machen. Warum sich mit "RICHTIGEN" Fällen den tag versauern wenn man doch mit den kleinen Fischen in MASSE richtig Kohle machen kann? Was soll ich mich mit 10 großen Händlern streiten wenn ich doch hunderte ehrliche Leute habe die schon selbst das Geld kaum aufbringen um die Karten selbst zu kaufen, sie daher verkaufen müssen um nicht noch auf den teuren Ticketpreisen sitzen zu bleiben (danke BVB das die Karten verschenkt werden dürfen).

Für mich ist B&H nur ein losgelassener Hund, der wild um sich beißt und sein Besitzer (in dem Falle die Mandantin) das auch einfach zulässt - "Egal wen er beißt, so passen alle auf ob Sie auf mein Grundstück kommen". Ob Freund, ob Feind, ob Milchmann oder Briefträger... vollkommen egal. Es ist traurig wie es ist, aber es ist immer so!!!

Das was da gegen Real Madrid abgeht ist genau das Selbe. Seither sehe ich alles viel kritischer. Es ist toll das Norbert vor der Geschäftsstelle den Leuten Bratwürste gibt und nein, das ist sicher nicht Medienwirksam. Mit jedem Tag steigt meine Wut über das Alles und mit jedem Tag frage ich mich mehr was das wirklich mit "ECHTER LIEBE" zu tun hat. Ich war da als der BVB fast abgestiegen wäre, ich war da bevor Herr Watzke da war, ich war da... und ich weiß nicht mehr wie lange ich noch bleibe.

Sorry wenn ich hier zu emotional werde, wobei es ja hier eigentlich um die rechtlichen Aspekte dieser Sache geht.
 
K

Krennz

Guest
@Ghosty

ich kann Dich voll verstehen.

Bei soviel Arroganz und Unverstand muss einem echten Fan die blanke Wut hochkommen.

Der Watzke wird dies hoffentlich bald von den Fans schriftlich bekommen.
 
ich hab bislang noch gar nicht reagiert.

wenn du aber schon die bisher angefallenen kosten bezahlt hast, welchen betrag wollen sie denn jetzt noch? verstehe ich nicht ganz, vielleicht stehe ich aber auch auf dem Schlauch.

zudem wollen sie neben deiner ModUE, am besten noch ein Erklärung für dein Handeln? Oder wie ist das zu verstehen?

Entscheidungsrelevante Umstände, die aus Sicht unserer Mandantin zu einer Beurteilung der Sachlage führen können, sind Ihrem Schreiben allerdings in Gänze nicht zu entnehmen. Sie machen schlicht keinerlei Angaben zum Sachverhalt.
 

ldb

Super-Moderator
Beachtet bitte:

ModUE und Schadenersatzforderung sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die ModUE muss abgegeben werden wenn man geschützte Inhalte wie Logo, Stadionplan, usw verwendet hat. Damit geht man einer einstweiligen Verfügung aus dem Weg! Das Begleichen des Betrages ist völlig unabhängig davon, bedeutet: Man kann zahlen, schickt man aber die ModUE nicht ab, kann es zu einer einstweiligen Verfügung kommen. Nur ModUE senden ohne zu zahlen ist nicht dramatisch, die Kosten müsste er dann einklagen was er nicht tun wird, denn bei sowas wird die Abmahnung auf Ihre Gültigkeit hin geprüft. Derzeit steht nämlich noch in Frage ob man als Privatverkäufer nicht trotzdem ein Logo verwenden darf.

Wer nur einmalig bzw. ein paar Mal pro Jahr verkauft hat weil er verhindert war, der sendet einfach ein Schreiben in dem er auf das BGH Urteil hinweist und zahlt nicht.
 

ldb

Super-Moderator
malo schrieb:
ich hab bislang noch gar nicht reagiert.

wenn du aber schon die bisher angefallenen kosten bezahlt hast, welchen betrag wollen sie denn jetzt noch? verstehe ich nicht ganz, vielleicht stehe ich aber auch auf dem Schlauch.

zudem wollen sie neben deiner ModUE, am besten noch ein Erklärung für dein Handeln? Oder wie ist das zu verstehen?

Entscheidungsrelevante Umstände, die aus Sicht unserer Mandantin zu einer Beurteilung der Sachlage führen können, sind Ihrem Schreiben allerdings in Gänze nicht zu entnehmen. Sie machen schlicht keinerlei Angaben zum Sachverhalt.

Wenn dir in der Abmahnung nur die 2 Karten gegen Augsburg vorgeworfen werden, dann müsstest du uns noch erzählen welches Bild du verwendet hast. Logo, Stadionplan? Selbst gemachtes Foto? Oder gar keins? Du hast aus rein privaten Gründen gehandelt, daher musst du keine ModUE abgeben und auch keinen Schadenersatz leisten.
 

ldb

Super-Moderator
Oli87 schrieb:
@ malo

wie alt ist denn das schreiben von bh was da bekommen hast?

Ab sofort würde ich alle Schreiben von BH ignorieren. Du hast die Modue abgegeben und sogar gezahlt. Die versuchen dich ab jetzt immer weiter auszuquetschen von Informationen und womöglich auch Geld. Halte die Finger still, würde nie wieder auf irgendwas reagieren.

Ich würde auch meinen eBay Account der ja durch die Abmahnung bekannt wurde, löschen.
 
du hast recht modUE ist weg, Bearbeitungsgebühr ist bezahlt. Account ist gelöscht.
Zudem war es ein kauf über dritte, den ich dann verkauft habe.
bin beim BVB garnicht so als Mitglied geführt.

also auf das schreiben (blog 15.04.2013, 12:03) nicht mehr reagieren?
bin da sehr skeptisch.
 

ldb

Super-Moderator
Oli87 schrieb:
du hast recht modUE ist weg, Bearbeitungsgebühr ist bezahlt. Account ist gelöscht.
Zudem war es ein kauf über dritte, den ich dann verkauft habe.
bin beim BVB garnicht so als Mitglied geführt.

also auf das schreiben (blog 15.04.2013, 12:03) nicht mehr reagieren?
bin da sehr skeptisch.

Du hast alles gemacht was sie wollten, Modue wurde angenommen und Geld auch überwiesen. Das Thema ist für dich durch! Ab sofort auf würde ich auf nichts mehr reagieren, die haben gemerkt das da jemand zahlungswillig bist, wollen jetzt scheinbar mehr raus holen, wie auch immer.
 
ich hatte ein foto der karten drin, quasi um den besitz und die echtheit damit zu beweisen. Das Vereinslogos sieht man auf den Karten.

Mein Schreiben kam letzte Woche. Deswegen frag ich ja. meine geforderten 400 Euro sind zusammengefasst unter "bisher entstandene Kosten" und einem "pauschalen Schadensersatzbetrages"

"Zum Ausgleich der aufgrund dieser Abmahnung enstandenen Kosten, wäre unsere Mandantin mit der vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadenersatzbetrages .... einverstanden"
 
@ ldb

eigentlich hast du recht...was soll der ganze mist noch.

@ malo

karten darf man fotografieren...da ist nix verboten dran!
 
Die Problematik liegt nicht bei den Karten (hier hätte man ja evtl. darauf pochen können das die Gestaltung der Karten ein künstlerisches WERK ist - mein Anwalt sieht das nicht so) sondern an dem aufgedruckten Logo. Allerdings ist fraglich ob dies in diesem Falle dann wieder geschützt ist, es ist ja auch Teil des Artikels den man verkauft. Man verkauft ja nicht das LOGO das man selbst ausgedruckt hat, sondern es ist Teil des Produktes das man anbietet.

Wie auch immer, B&H ist fleissig dabei an jedem Ding was zu finden wo man einem einen Strick draus drehen kann.
 

ldb

Super-Moderator
malo schrieb:
ich hatte ein foto der karten drin, quasi um den besitz und die echtheit damit zu beweisen. Das Vereinslogos sieht man auf den Karten.

Mein Schreiben kam letzte Woche. Deswegen frag ich ja. meine geforderten 400 Euro sind zusammengefasst unter "bisher entstandene Kosten" und einem "pauschalen Schadensersatzbetrages"

"Zum Ausgleich der aufgrund dieser Abmahnung enstandenen Kosten, wäre unsere Mandantin mit der vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadenersatzbetrages .... einverstanden"

Das Logo gehört zur Karte dazu (Eigenschaft), daher darf man ein Foto der Karte wo auch das Logo zu sehen ist, in das Angebot mit aufnehmen. Ich würde auf das BGH Urteil verweisen und damit hat es sich. In deinem speziellen Fall keine ModUE und eine Zahlung sowieso nicht.
 
Hallo, ich hatte ja auch schon im Netzwelt Forum mitgeschrieben und mitgelesen und bin jetzt hier wieder fündig geworden, ich bin wie einer meiner Vorposter auch von BD gesperrt worden im Februar als Mitglied und kann keine Karten mehr bestellen und mir wurde auch gesagt das ich von ihrem Anwalt Post bekommen werde und das dies schnellstmöglich passiert, ist jetzt bereits 2 Monate her !
Sowie ich Post bekommen werde, werde ich diese hier veröffentlichen, leider habe ich des öfteren auch Karten über Ebay verkauft gehabt, leider war ich mir nicht bewusst das dies verboten ist !
 
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