K
Krennz
Guest
muss mal wieder bei pcwelt und pcpraxis vorbeischauen, vieleicht gibt es da was neues im Thread IBEX Konkurs
in der oben bezeichneter Forderungssache konnten wir trotz Mahnung keinen Zahlungseingang verzeichnen. Noch bestehen zwei Möglichkeiten für Sie, die Angelegenheit einvernehmlich zum Abschluß zu führen:
1. Sie überweisen die Gesamtforderung ...
2. Sie bieten uns eine angemessene Ratenzahlung an. Setzen Sie sich telefonisch oder schriftlich mit uns in Verbindung
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass bei fruchtlosem Ablauf der Zahlungfrist das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet werden kann. Aus dem daraus resultierenden Vollstreckungstitel besteht dann die Möglichkeit, über einen Zeitraum von 30 Jahren gegen Sie die Zwangsvollstreckung zu betreiben.
Faktotum schrieb:In einem möglicherweise stattfindenden Prozess, wird sicher über alles diskutiert werden, nur nicht nicht über den Inhalt von irgendwelchen Mahnschreiben der Firma el-Inkasso...
In einem möglicherweise stattfindenden Prozess wird einzig und allein über die Berechtigung der Forderung diskutiert...
die Briefe von diesem Verein, interessieren mit absoluter Sicherheit , keinen Richter dieser Welt...
Man kann diese Briefe alle ausnahmelos entsorgen...ohne das daraus einem ein Nachteil entsteht...
weil es wirklich nicht darum geht, was die je geschrieben haben...sondern wirklich nur darum, ob diese Forderung seine Berechtigung hat , und dies ist nicht einem der Briefe zu entnehmen...
Tschuldigung Boing, hier irrst Du ein wenig...
mfG
Meinen Widerspruch äußere ist erstens erst jetzt, weil ich noch nicht lange genug überhaupt am Forum teilnehme, um zu wissen, welche Eigenheiten Faktotum mit sich bringt. Zweitens - weil ich, da ich einer derjenigen bin, die tatsächlich einen Mahnbescheid bekommen haben, mich natürlich jetzt juristisch mit allen Eventualitäten auseinandersetze. Eine zentrale Frage für den Anfang ist, wie bringe ich das Gericht im Zweifel von Anfang an dazu, die Klage abzuweisen, damit ich gar nicht erst darüber streiten muss, welche Forderungen bestehen oder nicht.Sunny schrieb:Vielleicht solltet ihr das lieber per PN klären, sonst hätten da gewisse Leute ihren spass daran. Ausserdem wundere ich mich boing, das dein wiederspruch wegen Faktotum erst jetzt kommt, obwohl er diese Ansich hier schon immer vertreten hat.