Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

ldb

Super-Moderator
Nach Abmahnung durch B+H habe ich denen ein Schreiben geschickt mit Verweis auf BGH Urteil 74/06.
ModUE habe ich nicht geschickt. Das Bild für die Aktion war zwar ein Foto vom Inneren des Stadion. Dieses habe ich aber selbst geschossen. Laut AGB darf so ein Foto nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Sehe ich aber bei einer Privatauktion bei Ebay auch nicht gegeben, oder?

7 Monate nichts gehört und nun bekomme ich Post von der o.a. Kanzlei mit einer Vertragsstrafe von 1500,- Euro, welche innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu zahlen. Ansonsten droht Klage.....

Nimm dir einen Rechtsanwalt der schon Erfahrung mit BH gemacht hat. Alles andere wird dich nur teuer zu stehen kommen, wenn es blöd läuft sogar dein Leben lang.
 
Servus zusammen,

habe meinen Fall auf Seite 116 geschildert. Nach etlichen Wochen kam nun ge au das gleiche Schreiben wie bei Hype auf Seite 119.

ModUe haben sie bekommen von mir. Drohen mir ebenfalls mit Sperrung beim BVB... Was allerdings kein großes Problem ist.

Sehe ich es richtig, das ich nun schon in die IgnoranzPhase eintreten kann?

Gruß tuppes
 
@CAFliege @eisbalu
Das sind nur Tipps hier- wir machen keine Rechtsberatung, falls Du dies möchtest, dann halt ein Anwalt, welcher in Deinen Fall von Anfang an besser gewesen wäre.
Wir empfehlen immer die ModUE bei Bildern! Darin steht kein Schuldeingeständnis, aber nimmt denen den Wind aus den Segeln! Du hast denen aber quasi dadurch alle Türen geöffnet! 1500 werden es nicht werden, aber irgendeine Summe zwischen 1 und 1500 wirst Du zahlen müssen + Unterlassungserklärung, weil diese ist ihr gutes Recht!!

Ihr wollt doch Online auch kein Bild von euren Haus sehen, welches eine andere Person gemacht und eingestellt hat, oder?
Natürlich kann ebay keine Auktion löschen, auch wenn sie schon längst beendet ist, weil das Bild ist ja auch noch danach für andere Sichtbar.

Eisbalu, hast Du auch nur ein bisschen hier im Forum Dich durchgelesen?
BH wird sich garantiert wieder melden und sie beziehen sich erstmal auf ATGB des jeweiligen Vereines.

Wenn Du willst kannst Du es gerne mit BH klären, aber es ist nicht zu empfehlen, aus Erfahrung heraus.
BD weiß erstmal nicht von den Vorgängen, bis die Empfehlung zur Sperrung zum Ticketerwerb kommt und solange ist denen erstmal alles egal, glaub mir ;)


Es ist jedem freigestellt wie er darauf reagiert, unsere Tipps und Erfahrungen müssen nicht angenommen werden. Falls jemand professionelle Hilfe haben möchte, bleibt nur der Gang zum Anwalt!

@killthemob

Doch hab ich mich durch gelesen ;)

Ich habe eure ModUe ausgedruckt und so zusätzlich ausgefüllt wie im anderen Post gesagt. Zusätzlich ein Anschreiben mit dem Hinweis auf das BHG Urteil, das dies aus der Not heraus geschehen ist. Welche Not hat BH ja vorerst nicht zu interessieren.

Also heißt es, ModUe und Hinweis zum BHG nimmt denen erstmal den Wind aus den Segeln!?:rolleyes:

Da ja bei Fliege die ModUe nicht mit gesendet wurde, ist er in der schlechteren Position!?:cool:
 
@eisbalu
Eig. bräuchtest Du noch nicht mal ein zusätzliches schreiben aufsetzen, da Du ansonsten gegen nichts verstoßen hast.
Man ist nur wegen des Bildes und dem möglichen Verstoß gegen das Urheberschutzgesetzt angreifbar, aber da wirke ich ja mir der ModUE entgegen.
Gebe ich diese allerdings nicht ab, kann BH oder BD die UE einklagen und da würde man einen eventuellen Prozess verlieren.
 
Hallo zusammen,

auch ich erhielt heute ein Schreiben vom BH vorab per e-mail am 17.12.2015 das habe ich heute erst gesehen, nachdem ich mich hier reingelesen habe und die Daten des Ebay-Inserats gesucht hab.

folgender Sachverhalt:

am Sonntag den 13.12.2015

stellte ich ein Inserat über eine Jahreskarte von meinem Onkel der sonst aus Bottrop zu Bayer spielen kommt (er läßt die Karte immer bei mir falls er mal nicht kann um diese dann weiter zugeben) bei ebay ein, mit einem Angebot von 15-20 € deutlich unter den Tagesticketpreis (Jahreskarte kostet 360€) sonst haben wir immer das BayerTicketPortal genutzt diesmal war es nicht möglich weil es bereits 16:40 Uhr war. (Anstoss war um 18:30 und die email von ebay liegt vor 16:38) Bei BayerTicketPOrtal wird diese 2 -3 Std vor dem Spiel rausgenommen wenn nicht verkauft wurde, also kam ich auf die Dumme Idee diese bei EbayInserat einzustellen, dabei nutzte ich auf die schnelle nur ein LOGO von BAYER Leverkusen und Mönchengladbach.

Zum Schreiben:

Es werden mir 3 Punkte vorgeworfen:

1. Die ATGB wurden nicht abgebildet
2. Unautorisierte Nutzung bzw.- Abbildung des Logos
3. Das Ticket ist öffentlich bei ebay angeboten worden

Die Punkte 1 und 3 treffen ja auf mich nicht zu da ich die Karte von meinem Onkel angeboten habe (ohne Angaben von Sitzplatz, habe noch reingeschrieben das nur für eigene Fans und das derjenige neben mir sitzt) und somit die ATGB auf mich nicht zutreffen, das Blöde war wirklich das ich das Bayer Logo benutzt habe.

Meine Frage jetzt:

einfach eine eigene UE abgeben und gut ist, so wie ich das hier verstanden habe, es geht Grundsätzlich nur um Verletzung der Markenrechte richtig VEREINSLOGO)? Und wenn ich die UE eingereicht habe muss ich auch keine Strafe erwarten (kosten). Die UE die mit geschickt wurde ist die Standard zu unterlassen von Tickets verkauf von über 10% usw.... was ich nicht gemacht habe...

Über eine Antwort zu meinem Fall wäre ich euch sehr Dankbar.

Nachtrag:

Bei durchlesen ist mir dann noch folgendes aufgefallen:
Es besteht mithin ein Anscheinsbeweis, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (vgl. BGH-Urteil vom 15.11.2012, AZ I ZR 74/12)
laut den Urteil sind die Eltern für ihre Kinder verantwortlich??? Wie soll ich das verstehen. Gehen die davon aus das ein Kind dieses reingestellt hätte? LOL
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

ich habe nun leider auch eine Abmahnung von BuH bekommen. Nachdem ich alle Beiträge mit großer Aufmerksamkeit gelesen habe, habe ich für mich entschlossen, das ganze nicht „auszusitzen“ indem ich auf den BGH verweise sondern die Sache zeitnah aus der Welt zu schaffen, da ich sonst nicht ruhig schlafen kann und das „Lehrgeld“ noch zu verkraften wäre.

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:

Die ATGB wurden nicht abgebildet
Die Tickets sind öffentlich bei eBay-Kleinanzeigen angeboten worden.

Die Unterlassungserklärung beinhaltet:

1 Das Anbieten der Tickets zum Kauf unterlassen
2 Bei Weiterveräußerung die ATGB angeben
3 Bei Verstoß gegen 1 eine Vertragsstrafe zahlen
4 Zahlung von 250€ zur Abgeltung der Ersatzansprüche


Ich werde in Zukunft definitiv nie wieder Tickets kaufen/verkaufen. Kann nach Unterzeichnung und Zahlung noch Ärger/Kosten auf mich zukommen? Sollte ich an der UE etwas modifizieren? Das Logo etc. habe ich nicht verwendet.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
 
@MiaSanMia

Um welches Spiel handelt es sich den?
Warum wurden die Karten verkauft?
Du weisst schon, dass dies dann ein Schuldeingeständnis ist?
Erkläre mir mal, gegen welches Recht Du verstoßen haben möchtest?
Du scheinst ein Bild mit drin gehabt zu haben oder?
Dir ist schon klar, dass BH eine ModUe nicht akzeptieren werden, daher wirst Du weiter mit der Sache zu tun haben. Unsere ModUE beinhaltet nur den Part mit dem Bild, der Rest bleibt unberührt, da nichts falsch gemacht wurde. Wenn Du also eine UE wegen dem Rest abgeben möchtest, wende Dich bitte an einen Anwalt, dann wird dies zu Deiner Zufriedenheit gelöst.
 
Hallo, ich bin nun auch einer der "abgemahnten".
Mir werden folgende Dinge vorgeworfen:

-Die ATGB wurden nicht abgebldet.
-Das Ticket ist öffentlich bei ebay-Kleinanzeigen angeboten worden.

Ich soll jetzt 250,- bezahlen...

Ich habe ein 25,- Ticket ins Netz gestellt (selbst online gekauft) für 29,- (wegen Versandkosten die ich gezahlt habe und für das Verschicken der Karten). Jetzt der Kracher... ich habe meine Karte noch nichtmal verkauft !

Was muss ich jetzt tun?

Bitte um Hilfe
 
Das Spiel war Hannover 96 gegen Ingolstadt :rolleyes:. Ich hatte 1 !!! Ticket. Übrigens direkt bei 96 gekauft. Da werde ich wohl beim Kauf Monate zuvor was überlesen haben.

Man war ich gestern sauer. Ich bin jetzt seit 2008 echt regelmäßig im Stadion und würde mich als echten Fan bezeichen. Wer schaut sich sonst diese Gurkenspiele freiwillig an? :D Ich habe 96 eine Mail an die Geschäftsstelle geschickt und meinem Ärger etwas Luft gemacht mit einer Frist bis zum 06.01.15 das zu klären. Mal sehen ob die reagieren...

Ansonsten schreibe ich dann in das Schreiben an BuH nur, dass ich sie aus persönlichen Gründen verkaufen wollte (was ja nicht passiert ist), packe da das BGH Urteil von 2008 dazu und lege das Schreiben zur Entlastung dazu? Was ist mit den den ATGB. Muss ich dazu noch was schreiben?
Würde halt gerne einen vernünftigen Ablauf einhalten und hoffe, dass ich mit der Mail an 96 nichts falsch gemacht habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
Ja so würde ich das BH an den Hals knallen. Wenn sich H96 meldet kannst du ja gleich mal fragen was sie sich dabei denken diesen Ver... ein Mandat zu erteilen.
 
@killthemob

Ok. Ja hab ich gemacht die von Krennz hier im Forum. Ich warte jetzt erstmal ab, da ja wie im erst Post von mir gesagt, wegen Bild und dem Verkauf des Tickets hingewiesen wurde, u.a. 15% über Original Preis, kein Sofort Kauf(wozu mich ja keiner zwingen kann) ect. Kein ATGB..

Bon gespannt was da evtl. Nochmal kommt und wenn ja wie hier die Ignoranz Phase einleiten!?
 
Hallo,

ich möchte, falls sich Hannover 96 bis heute nicht meldet, am Donnerstag folgenden Brief raussenden und fragen ob das so ok ist
Hannover 96 Akten Nr.: xxxxxxxxxxxx Ort, 07.01.2016

Sehr geehrter Herr G....,
hiermit möchte ich Stellung nehmen zu der von Ihnen im Auftrag von Hannover 96 erteilten Abmahnung.

1. Die ATGB wurden nicht abgebildet:

Wäre es zu einem Verkauf des Tickets bei ebay Kleinanzeigen gekommen, was nicht erfolgt ist, hätte ich die ATGB`s dem Käufer bei der Abholung ausgehändigt. Der Verkauf des Tickets ist aber nie zu Stande gekommen. Dies lässt sich vermutlich sogar von Hannover 96 nachvollziehen.

2. Das Ticket ist öffentlich bei ebay-Kleinanzeigen angeboten worden

Laut BGH Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06, darf einem privaten Anbieter nicht untersagt werden, ein Ticket auf einer online Verkaufsbörse anzubieten, wenn er so wie ich aus krankheitsbedingten Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann.

Somit habe ich mich nicht rechtswidrig verhalten und schicke Ihnen die Abmahnung zur Entlastung zurück.
Höre ich bis zum 21.01.2016 nichts mehr von Ihnen, sehe ich die Sache als erledigt an.

Mit freundlichen Grüßen

Kann ich eine solche Frist setzen ? Ist der Text soweit ok oder fehlt etwas?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
finde den Text ziemlich gut, würde aber noch ergänzen das ich meinen Anwalt bereits in Kenntnis gesetzt habe und im Fall der Fälle eine negative Feststellungsklage auf den weg bringen werde.
 
Hallo,
auch ich habe ein Schreiben von Becker Haumann bekommen bzgl. eines verkauften Ticktets über ebay zu einem Heimspiel von Werder Bremen. Wie schon von anderen beschrieben soll ich nun eine bestimmte Summe (in meinem Fall 250 Euro) bezahlen plus die Unterlassungserklärung unterschrieben zurücksenden. Vorgeworfen wird mir die ATGB nicht abgebildet zu haben und die Auktion nicht als Sofort-Kauf beendet/angeboten zu haben. Da ich ALG II bekomme, trifft mich das natürlich besonders hat. Die Karte hatte ich verkauft, da die Person mit der ich zum Spiel wollte, kurzfristig nicht mehr konnte, also sprich ich hatte 2 Karten, eine habe ich behalten, die andere verkauft, um sie nicht verfallen zu lassen.
Was würdet ihr mir nun raten? Macht es Sinn, der Kanzlei zu schreiben? So wie ich das seh, ist das ja auch nicht unbedingt erfolgsversprechend... Vielleicht habt ihr ja Anregungen für mich. Dummerweise läuft die Frist nur noch bis zum 18.1 um 18 Uhr.
 

ldb

Super-Moderator
Ich würde hier antworten das ich die Karte nicht verfallen lassen wollte und sie daher gemäß dem bekannten BGH Urteil verkauft habe. Weiterhin teile ich mit das ich keine weiteren Unterlassungsansprüche abgeben werde. Ab diesem Moment ignoriere ich alles was BH mir an Briefen und Mails schickt. Nicht verrückt machen, sie können mir nichts da ich rechskonform gehandelt habe. Verklagen werden sie mich nicht, sie wissen genau das sie verlieren würden und die Kosten übernehmen müssten. BH will schnelles Geld machen, da sind sie bei mir allerdings an den falschen Geraten. Ganz wichtig ist das ich niemals den Gegner anrufe und/oder etwas zugebe. Ich darf auch nicht bezahlen da es ein Schuldeingeständnis wäre, dann verpflichte ich mich automatisch die UE zu unterschreiben. Andersrum genau so. Genauso wenig lasse ich mich auf "deals" mit BH ein, sie zB das Erlassen der Zahlung, dafür aber das Unterschreiben der UE.
 
Habe am 23.12.15 Frist war bis 30.12.15 gewesen eine UE nur per Einschreiben verschickt, dachte es würde reichen. Heute den Brief zurück erhalten, mit dem Vermerk das er nicht abgeholt wurde da er bei der Post hinterlegt wurde wegen den Feiertagen... Was nun wie soll ich jetzt vorgehen???
 

ldb

Super-Moderator
Oder mach ein Einwurf Einschreiben draus..
 
Hallo, ich habe nun ein Schreiben für B & H verfasst, bin mir aber nicht sicher, ob dieses wirklich so gut ist.. Da meine Frist nun bereits morgen abläuft, wäre es nett, wenn hier vielleicht mal jemand noch schnell drüber lesen könnte und mir eventuell Verbesserungsvorschläge geben könnte, z.B Sachen die ich noch hinzufügen sollte oder gar weglassen. Über eure Hilfe bin ich euch schonmal im Voraus dankbar. Hier also mein Text an BH:

Sehr geehrte Damen Und Herren,


ich versichere Ihnen, dass ich durch den Verkauf des Tickets keinerlei Absichten hatte, mich zu bereichern, sondern es lediglich persönliche Gründe hatte und ich das Ticket nicht verfallen lassen wollte. Laut dem Urteil vom Bundesgerichtshof ist dies als Privatverkäufer auch nicht untersagt, weshalb ich die geforderte Summe von 250 Euro als absolut unverhältnismäßig empfinde. Als langjähriger Werder-Fan lag es mir zudem absolut fern, dem Verein in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen. Daher bin ich nicht bereit, die beigelegte Unterlassungserklärung in der aktuellen Form zu unterschreiben, wäre aber bereit dieses bei einer abgeänderten Erklärung zu tun. Daher bitte ich Sie um die Herabsetzung des pauschalen Schadenersatzes und hoffe, dass wir uns außergerichtlich einig werden.
 

ldb

Super-Moderator
An deiner Stelle würde ich grundsätzlich nichts unterschreiben und auch nicht bezahlen. Denn dadurch das du es auf einen Teilbetrag reduzieren willst und eine modUE abgeben willst, gibst du ja aus meiner Sicht quasi zu das du etwas falsch gemacht hast.

An deiner Stelle würde ich grundsätzlich alles ablehnen und mich auf das BGH Urteil beziehen. Eine modUE muss ich auch nicht abgeben, denn ich habe gegen keine Urheberrechtsverletzungen verstoßen.
Keine Sorge, ich bin mir sehr sehr sicher das sie keine Klage einreichen werden. Warum auch? Sie würden sofort verlieren wenn das zuständige Gericht das BGH Urteil vorgelegt bekommt, denn dies ist wegweisend, auch wenn es schon "alt" ist (2008). Solange der BGH nichts neues entscheidet, gilt das was dort entschieden wurde, als wegweisend. BH legt das gerne etwas anders aus, aber darauf würde ich nichts geben.
 
Guten Tag erstmal in die Runde..
Ich habe viele Einträge mit interrese verfolgt und schon einiges dazu gelernt.

Da mein Fall bis jetzt nicht zu 100%vorkommt ,leg ich mal los.

Auch ich habe eine Abmahnung von BH bekommen.
Wie bestimmt viele hier wissen ist es
verdammt schwer als Mitglied bei BD überhaupt an Tickets zu kommen.
Also habe ich sie in der Hoffnung gekauft dann auch urlaub zu bekommen.was leider nicht der fall ist.

Es geht um eine Anzeige bei ibääy- kleinanz.
Angeboten habe ich 4 tickets von BD.
Angeboten habe ich die tickets zu einem erhöhten preis (über 15%) aber als VB.

Nach ca. 2 tagen wurde die anzeige seitens ibääy gelöscht.
Dann komm die email von Bh und schließlich die post.

Vorgeworfen wird mir:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
-Der Verkaufs/Angebotspreis lag über 15%
-Unautorisierte Nutzung bezw Abbildung eines Bildnisses aus dem Inneren des Signal I.P.
(Zur erklärung. Ich habe ein fanartikel zu hause abfotografiert )

Gefordert werden 250€ und die Strafbewehrte Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung.

Was ich aus den vorherigen Beiträgen entschließn lässt
modifizierte unterlassungserklärung abgeben!?
Wegen der 15% erhöhung auf das Urteil des BGH verweisen!?

Soweit bin ich jetzt schon mal..;)

Nützliche Tipps wie ich das jetzt genau machen soll sind gerne gesehn.

Mfg
 

ldb

Super-Moderator
Würde einfach nur schreiben das ich verhindert war und durch das BGH Urteil gedeckt bin.

Ein fotografierter Fanartikel? Das soll eine Urheberrechtsverletzung sein? Na ich weiss ja nicht.. Ich persönlich würde dafür keine modUE abgeben..
 
Also einfach ein kurzes Schreiben das ich aus persönlichen Gründen verhindert bin und die Tickets laut BGH (welcher Paragraph ?)ohne preisbindung verkaufen darf
??
Vorab per email und dann per Einschreiben?

Keine Zahlung!?

Dann kann ich aber damit rechnen das die nächste abmahnung nicht lange auf sich warten lässt?
 

ldb

Super-Moderator
Hier im Thread musst du mal ein paar seiten zurück gehen, da findest du mehrfach das Aktenzeichen des BGH.

Eine weitere Abmahnung wird nicht kommen, nur weitere Bettelbriefe und leere Drohungen von BH.

Wichtig ist: Nicht anrufen, keine (Teil-)Zahlung leisten, nicht unterschreiben. Wenn man unterschreibt, verpflichtet man sich zu bezahlen, wenn man zahlt erkennt man die Vorwürfe an und muss unterschreiben (das ist das eigentlich schlimme daran, damit kann man dir noch in 20 Jahren Unsummen aus der Tasche ziehen). Eine Erklärung dazu findest du ebenfalls auf den vergangenen Seiten, mehrfach.

Wenn du dir deiner Sache überhaupt nicht sicher bist, suche dir einen mit BH erfahrenen (!) Anwalt. Da gibt es teilweise schon Festpreisangebote.
 
Frage ich hab ja hier schon mal bissel rum gestöbert..

Ich hatte jetz vor drei tagen ebenfalls so eine abmahnung erhalten .

Atgb verstoß
Aucktion nicht zum Sofortkauf
Vereinslogo und Stadionplan

Meine Mitgliedsnummer wurde auch gesperrt.

Problem jetzt ich hatte zwischen ankunft des Breifes noch 2x2 Karten in Auktionen weil ich keinen Urlaub bekommen habe verkauft . Diese sind aber in dem Brief nicht aufgeführt .

Habe jetzt die ModUe abgeschickt und ein Beischreiben das ich zu dem erdten Trermin im Bezug auf den Brief aus privaten Gründen nich konnte . Soll ich aufgrund der Anderen Aucktion noch was erledigen oder es so lassen?

( Mod Ue datum , ist nach denm anderen verkauf passiert )
 

ldb

Super-Moderator
Nein, ich würde da nichts machen. Da die modUE später unterschrieben wurde als die Auktion ausgelaufen ist, dürfte dies nicht zu bemängeln sein.
 
mitglieds sperrung geht dann wohl ne weile oder gibt es da ne möglichkeit?
war auch ohne irgend eine ankündigung...
danke erstmal für die antwort

mfg
 
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