Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

K

Krennz

Guest
Ne, Ebay ist Ebay, ob die normale Platte form oder Kleinanzeigen spielt keine Rolle. In den ATGB/AGB vieler DFL-Vereine steht geschreiben, dass die Karten nicht über Online Plattformen wie Ebay, Viagogo etc. verkauft werden dürfen, was den deutschen Gesetzen, wie z.B. dem Wertpapierhandelsgesetz, widerspricht.

Tickets sind kleine Inhaberpapiere nach § 807 BGB und sind damit den Inhaberschuldverschreibungen gleichgestellt. Die sind nach WpHG frei handelbar.

Doch die meisten DFL-Vereine versuchen ihre eigene Gesetzgebund zu erfinden und durchzudrücken. Zum Leidwesen der DFL-Vereine, aber auch anderer Veranstalter, gibt ees keine Hnadelsbeschräkungen für Inhaberpapiere. aisserdem gibt es Deutschland ein Preisbindungsverbot mit wenigen Ausnahmen. Dochj die sind in separaten Gesetzen geregelt und betreffen nicht den allgemeinen Handel.
 
WiE lange dauert es in der Regel bis eine Mail oder ein schreiben kommt? Warte nun schon 10 Tage. Und ich hoffe das der Käufer mit den Karten morgen rein kommt.
 
@mabee
Die Karten werden nicht gesperrt sein, habe da keine Angst. Die Vereine riskieren keine Klage.

@poltergeist
Das ist merkwürdig, da BH eine EV abgeben muss um an deine Daten zukommen, Dich aber null und gar nicht wegen den Bild abmahnen. Allein darum hätte ich schon null Angst vor denen. Da wird eindeutig die EV mißbraucht um wegen was ganz anderen abzumahnen.

Schreib das ruhig 1:1 wie von Krennz.
 
Was heißt EV? Stehe gerade auf dem Schlauch, meine Daten haben Sie weil die Tickets mit allen drum und dran von dem Verkäufer als Bild dargestellt wurde.
 
Habe nun herausgefunden das der Typ der meine Karten auf eBay Kleinanzeigen weiterverkauft hat auch den Sitzplan abgelichtet hat. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf meine Antwort an BH? Es hat ja jemand anderes die Karten weiterverkauft, und in der UE steht auch nichts von der Sitzplanablichtung.
 
So, ich habe mal meine zwei Schreiben fertig. Bei mir wollten die ja 450€ wegen der Abbildung aus dem Stadioninneren. ATGB wurden nicht abgebildet und keine Sofort-Kauf Option.

Anschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beziehe ich Stellung zu den von Ihnen und Ihrer Mandantin erhobenen Vorwürfen gegen meine Person.

Die Auktion fand aus einer Notlage heraus und gemäß BGH-Urteil I ZR 74/06 statt. Die Notlage ist eindeutig nachweisbar und wurde als Grund für den Verkauf deklariert. Die nicht abgebildeten ATGB wurden privat genannt, da eine persönliche Übergabe vor Spielbeginn erfolgte.

Somit bestreite ich alle von Ihnen erhobenen Vorwürfe gegen meine Person. Anbei finden Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung.


Und die modUE:

- per Einschreiben -


Vorab per eMail: info@becker-haumann.de



Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung


Hiermit verpflichte ich,


mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der

BD


- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt –


dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die urheberrechtlich geschützten Abbildungen von Bildnissen aus dem Inneren des SIGNAL IDUNA PARKS der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.



Grußformel aus Anstand

Wie kann ich noch die Sofortkauf Geschichte entkräften? EInfach, dass ich meine Tickets so veräußern kann, wie ich will?

Vielen Dank im Voraus. Lustigerweise ist meine Abmahnung auch vom 14.04., Abmahnwelle hust hust
 
K

Krennz

Guest
In dem Urteil des BGH steht ja drin, dass ich frei verkaufen kann. Ausserdem steht in § 807 BGB das Tickets kleine Inhaberpapiere also Inhaberschuldverschreibungen sind, die nach Wertpapierhandelsgesetz frei handelbar sind. Ausserdem gibt es in Deutchland ein Preisbindungsverbot.
 
K

Krennz

Guest
GEnau, mittels des Uhreheber- und Markenrechtsverstosses kommne die an die -Daten der Delinquenten, obwohl sie ja, eigentlich, den freien Verkauf von Tickets über Internet platte Formen unterbinden wollne, was nach der bisher vorherschenden Rechtsprechung garnicht geht. (siehje BGH I ZR 74/06) Auch ist die Preisdeckelung bei 10 bis 15% von keinem Gestz oder Urteil gedeckt, im Gegenteil, saie verstösst gegen das Preisbindungsverbot in der BRD. (BananenRepublik Deutschland :D )

Ich sehe das so: "Keiner macht was er soll, jeder macht was er will, aber alle machen mit" .

Wior sollen lt. FAZ, oder war es Die Welt? Eine Grossmacht sein. Doch wie kommen wir zu der Ehre, wenn hier, im Endeffekt jeder macht was er will und die geltenden Gesetze und die laufende Rechtsprechung nur als Deckmäntelchen für die allgemeine Abzocke gelten.

ICH BIN DESHALB SAUER
 
Hallo.
Ich habe heutew Antwort von BH bekommen auf meine von hier stammende ModUE .
Diese wird nicht angenommen und zurückgewisen. Soll hilfe vom Anwalt nehmen.
Zudem sagten die das ich in der modUE den Fall des Sofortkaufs , also zu mehr verkauft als fairer preisstruktur bla bla ,
nicht mit aufgeführt habe.
Nun zeit habe bis 29.4. 250 sofort zu überweisen oder für 2015/16 gesperrt werde zwecks kartenkauf etc ....


Was tun ?


gruß
 
K

Krennz

Guest
Garnichts.

Ich habe bisher noch nicht gehört, dass jemals eine Klage erhoben wurde.

Denn ich kann immer noch mit einer ATGB/AGB-Kontrollklage drohen. Das wollen die auf keinen Fall., denn die ATGB/AGB verstossen m.W. gegen geltendes Recht.
 
@ostfriesentroll
Darauf nicht reagieren - ich selbst habe daraufhin nochmal geantwortet mit der selben modUE (aus dem ersten schreiben) und einen kurzen Text, aber nur per Mail.
Ca. drei Wochen später war ich dann vom Ticketerwerb ausgeschlossen (bie mir hatten sie aber erst garkein Zeitraum genannt, für welchen ich ausgeschlossen werde), aber nach einen kurzen schreiben an den BVB ist dies ohne einen Antwort wieder aufgehoben worden :D
Kann dir dieses dann zur Verfügung stellen, falls es soweit kommen sollte.
 
@ostfriesentroll
Darauf nicht reagieren - ich selbst habe daraufhin nochmal geantwortet mit der selben modUE (aus dem ersten schreiben) und einen kurzen Text, aber nur per Mail.
Ca. drei Wochen später war ich dann vom Ticketerwerb ausgeschlossen (bie mir hatten sie aber erst garkein Zeitraum genannt, für welchen ich ausgeschlossen werde), aber nach einen kurzen schreiben an den BVB ist dies ohne einen Antwort wieder aufgehoben worden :D
Kann dir dieses dann zur Verfügung stellen, falls es soweit kommen sollte.


Hallo erstmal .

Würde dich auch bitten uns zu zeigen was du denen geschrieben hast.

Mfg
 
Habe eine Karte für die Championleage bei ebay- kleinanzeigen verkauft , konnte leider selber nicht zum Spiel .

Jetzt habe ich Post bekommen das ich dies getan hätte um wirtschaftlich davon zu profitieren . Das schreiben hatte aber falsche Anschrift bei der Unterlassungserklärung deswegen nam ich das garnicht für voll..... Habe also garnicht geantwortet .


Nun kam heute eine email das ich gesperrt wurde, kann mich auch nicht mehr einloggen.
Deswegen wollte ich wissen was du geschrieben hattest um dies aufzuheben .

Mfg
 
lese dir mal weiter vorne die Artikel durch da steht drin was du tun kannst auch wegen deiner Kartensperre.

Tickets sind kleine Inhaberpapiere nach § 807 BGB und sind damit den Inhaberschuldverschreibungen gleichgestellt. Die sind nach WpHG frei handelbar.

Schreibe sie sollen die Sperre sofort wieder aufheben mache ihn auf seine Fehler aufmerksam.
Lg
 
K

Krennz

Guest
Eigentlich durftest Du Dein Ticket verkaufen, da der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 dies im Verhinderungsfall ausdrücklich erlaubt hat.

Würde jetzt den Verein anschreiben und mit einer ATGB-Kontrollklage drohen, wenn sie mich nicht wieder freischalten,, da sie m.W. zumindest gegen § 807 BGB und Wertpapierhandelsgesetz verstossen. Denn Tickets sind kleine Inhaberpapiere und wwerden mit den Inhaberschuldeverschreigungen gleich gesetz, die lt WpHG frei verkäuflich sind. Ausser dem verstossen die Preisbindungen bei 10 bzw. 15 % Aufschlag gegen das Preisbindungsverbot in der BRD sodass sich die Vereine gegenüber den Abgemahnten sogar schadenerstzpflichtig machen könnten, wenn sie die sperren.
 
K

Krennz

Guest
Ich stelle mal das WpHG (Wertpapierhandels Gesetz) § 2 (1) 3 hier rein

-
3.
Schuldtitel,
a)
insbesondere Genussscheine und Inhaberschuldverschreibungen und Orderschuldverschreibungen
sowie Zertifikate, die Schuldtitel vertreten,
b)
sonstige Wertpapiere, die zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren nach den Nummern
1 und 2 berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die in Abhängigkeit von Wertpapieren, von
Währungen, Zinssätzen oder anderen Erträgen, von Waren, Indices oder Messgrößen bestimmt wird

Die Überwachung obliegt der Bundesanstalt für das Finanzwesen kurz
BaFin

Da Tickets kleine Inhaberpapiere, also Inhaberschuldverschreibungen sind, könnte ich mir vorstellen, dass die BAFin den abmahnenden Vereinen schnell einen riegel votrschiebt. Man muss sich nur beschweren.

Zum besseren Verständnis stelle ich auch mal den § 807 BGB hier ein

§ 807
Inhaberkarten und -marken

Werden Karten, Marken oder ähnliche Urkunden, in denen ein Gläubiger nicht bezeichnet ist, von dem Aussteller unter Umständen ausgegeben, aus welchen sich ergibt, dass er dem Inhaber zu einer Leistung verpflichtet sein will, so finden die Vorschriften des § 793 Abs. 1 und der §§ 794, 796, 797 entsprechende Anwendung.
 
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