Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

ldb

Super-Moderator
Die Mailadresse bei Kleinanzeigen könnte vielleicht Rückschlüsse auf ihn gegeben haben. Wichtig ist nur das ich keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben werde. Ich bezahle auch kein Geld.
 
Das haben wir nicht vor, deswegen wollen wir ein eigenes Schreiben anfertigen wo er schreibt das er die Karten verschenkt hat und sonst nichts.

Weiß zwar noch nicht wie man das so recht zu Papier bringen soll aber mal schauen,

Aber Email ist von mir
Und hat mit ihm nix am hut !

Wir wohnen nur im selben Haus aber haben andere Nachnamen !
 
K

Krennz

Guest
Das ist heute kein Hinderungsgrund ein Mitglied über suchfunktionen im Compi rauszufinden.

Wenn ich die Adresse eiungebe kommt das dort wohnende Mitglied raus. Das wird dann, ohne Rücksicht auf Verluste, abgemahnt.

Obwohl der BVB inzwischne die ATGB geändert hat und den Verkauf im Verhinderungsfall über Ebay, mit auflagen, zulässt.
 
Er hat deine Daten (Nur Name und Bankverbindung), die gegenüber dein Bruder total verschieden sind.
Hat dein Bruder mal deine Bankverbindung benutzt für den Kauf?
Die Frage wäre ja, wer kauft da die Karten? Irgendein User, der sich als Held darstellen will? Falls ja, dann verstößt er nicht nur minimal gegen den Datenschutz.

Aber deinen Bruder kann eig. nichts passieren, da er nichts falsch gemacht hat.
 
Wollen wir am Wochenende machen und jetzt erstmal nur reinschriebn das er die Karten nicht selbst nutzen kann und sie deshalb als ein Geschenk abgegeben hat.

Oder Wie soll man es am besten formulieren?
 
K

Krennz

Guest
Ich formulieredas so, dass ich die Karten, weil ich verhindert war, an meinen Halbbruder weitergegeben habe. Dieser hat sie, weil er überraschend auch verhindert war, bei ebay reingestellt und verkauft. An die ATGB habe ich ihn nicht gebunden, sodass er nach BGH-Urteil I ZR 74/06 nicht an die ATGB gebunden war und die Karten frei verkaufen konnte. Im übrigen verstösst die Abmahnung u.a. auch gegen das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken , weil die Kosten nicht gemäss dem Gesetz aufgeschlüsselt sind und damit die Abmahnung ungültig ist.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downl...eschaeftspraktiken.pdf?__blob=publicationFile
 
K

Krennz

Guest
Das war ein kurzes Zwiswchenspiel zur Verunsicherung der Community nun weiter im Tagesgeschäft.

Wie oben schonmal erwähnt hat BD seine ATGB dahingehend geändert, dass Notverkäufe der Tickets jetzt auch mit max 15% Pereisaufschlag über ebay und anderen Platten formen erfolgen dürfen. Wie gesagt, Notverkäufe.

Aber ich frage mich, wer kann mir als Käufer verbieten auf den Festpreis noch n paar Euronen draufzulegen um die Karte wirklich zu bekommen?
 
Das ist so eine Sache , Schwarzmarkt-Preise sind blöd aber wenn ich bereit bin das zu zahlen ist das mein Bier.
Du kannst ja auch Pech haben und du bekommst nur 1€ für die Karte. Wer bezahlt mir den Verlust.

Bei Ebay bietet doch jeder selber was er Bereit ist zu zahelen
 
K

Krennz

Guest
BD verlangt, dass ein Sofortkauf-angebot eingestellt wird zu einem Festpreis, der nicht höher als 15% über dem Kartenpreis liegt. Unabhängig davon, ob dadurch alle Kosten abgedeckt sind.

Das verstösst m.E. wieder gegen 307 BGB indem es die Fans die aus Not verkaufen ungerechtfertigt benachteiligt.

Ich weiss ja naicht, wie die Voeverkaufsbedingungen aussehen, werde mich aber mal schlau machen.

Oder kann mir die jemnd per PN (Postfach) schicken?
 
K

Krennz

Guest
Also , ich finde nichts über Vorverkaufsbedingungen. Vlt kann mir einer der User hier berichten, was er in den Vorverkaufsstellen bezahlne muss.
 

ldb

Super-Moderator
Entscheidend ist am Ende nur: Sind die ATGB der Vereine mit geltendem, deutschen Recht konform, oder sind sie es nicht?

Ich sage: Nein, sind sie nicht. Allein die Preisbindung von xx% ist mit deutschem Recht nicht vereinbar. Tickets unterliegen keiner Preisbindung, sie sind kleine Inhaberpapiere und sind nach dem Aktiengesetz frei handelbar. Außerdem gibt es bereits ein Urteil des BGH welches mir erlaubt, Tickets aus einer persönlichen Notlage heraus zu verkaufen. Die ATGB halten damit einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Dies wissen die Vereine, versuchen aber auf Deppenfang zu gehen und hoffen darauf das der abgemahnte die UE unterschreibt und bezahlt.

Wer also den Sportsgeist besitzt und gegen diesen Wahnsinn vorgehen will, nimmt sich einen Anwalt und geht gegen diese Herrschaften gerichtlich vor, inklusive Inhaltsprüfung der ATGB. BH hat mit dem BVB bereits Prozesse verloren wo es darum ging, Eintrittskarten zu sperren und anschließend keinen Schadenersatz zahlen zu wollen. Die Chancen stehen also gut, gerade wegen des BGH Urteils, gegen diesen Wahnsinn ein Präzedenzurteil zu erlangen.
 

ldb

Super-Moderator
@Krennz
VorverkaufsBEDINGUNGEN gibt es keine. Selbst wenn ich Stadionverbot habe (Stadionverbot ungleich Hausverbot!) darf ich ein Ticket kaufen, die Nutzung ist mir aber verboten. Weitergeben an Freunde und Bekannte darf ich es trotzdem.
 
Hallo also ich habe jetzt rausgefunden das es sich bei mir auch um ein Testkäufer handelt,habe morgen ein termin bei einem anwalt der mir ein schreiben aussetzen soll.was ist dabei zu beachten? mfg
 
ich würde dem Anwalt das so erzählen wie du geschrieben hast oben.Vil würde ich auch sagen das der Testkäufer ja auch mitgeboten hat.
Der Anwalt kann ja auch mal hier rein schauen.
Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte man nicht die Namen und Anschrift der Testkäufer veröffentlichen? Falls dies rechtens ist.

Man müsste ja nicht gleich den vollen Namen u Anschrift hier reinschreiben.

So zB würde es reichen:

HeiXi MuXteXmaXX
Am MuXterwXg
12345 MuXterXausXn
 
K

Krennz

Guest
Du kannst mir aber die Namen per Unterhaltung schicken. ich erfasse sie dann in einer Datenbank im Hintergrund und kann sie ggf. mit anderen Usern abgleichen.
 
Guten Morgen
Meine Ebay Auktion wurde nach Beendigung von Ebay gelöscht.
Über die Email-Adresse die bei Ebay stand bin ich dann auf BH gekommen und von da aus auf eure Seite.
Dann musste ich erstmal schlucken als ich von der Abmahnung gelesen habe.
Kurze zeit später kam diese dann auch bei mir per Mail und dann gestern auch Per post.

Ich melde mich eigentlich ungern an und bitte direkt um Hilfe.
Das mit der Mod.UE hab ich schon gelesen. Auch das ich die von BH auf keinen fall unterschreiben soll
Folgendes wird mir vorgeworfen:
ATGB wurden nicht abgebildet, die Auktion wurde nicht als Sofortkauf beendet, der Verkaufspreis lag 15% über den Originalpreis. bei mir waren es wenn man die Versandkosten noch mit einrechnet bei 20%. Und noch die Unautorisierte Nutzung des Vereinslogos sowie des Stadionplanes, da ich dieses als Auktionsbild hatte.
Soll ich das alles in der ModUE angeben?
Die Auktion wurde ja von Ebay gelöscht, aber ich habe gestern eine Nachricht von dem Käufer bekommen, der die Karten gekauft und auch schon bezahlt hat. Dieser wollte wissen, wann er mit den Karten rechnen kann. Ich denke nicht das es ein Testkäufer ist, da BH ja über Ebay wegen Urheberrechtsverletzung gekommen ist. Kann ich dem Käufer die Karten trotzdem schicken oder soll ich ihm das Geld wieder zurück zahlen?

Schon mal vielen Dank für die Hilfe

Gruß Daniel
 

ldb

Super-Moderator
Die Karten werden ganz sicher nicht gesperrt, das kann ich einfach so abwickeln wie geplant.

BH sende ich eine modUE, und zwar nur für den Stadionplan. Alles andere kann von mir nicht verlangt werden da dies nicht mit deutschen Gesetzen konform ist. Ich sende neben der modUE auch ein Schreiben mit Angabe des Grundes warum die Karten verkauft werden mussten (wahrscheinlich weil keine Zeit?).
 
K

Krennz

Guest
Stadionplan und Logo muss schon in die modUE. Und ich kann mich auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 berufen, dass den Verkauf im Notfall erlaubt. Ohne Preiseinschränkung, denn die verstösst m.E. gegen das Preisbindungsverbot, dass es nunmal in Deutschland gibt.
 
K

Krennz

Guest
Hier nochmal zur Erinnerung der § 307 BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 307 Inhaltskontrolle


(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1.
mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2.
wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.
 
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