Entscheidend ist am Ende nur: Sind die ATGB der Vereine mit geltendem, deutschen Recht konform, oder sind sie es nicht?
Ich sage: Nein, sind sie nicht. Allein die Preisbindung von xx% ist mit deutschem Recht nicht vereinbar. Tickets unterliegen keiner Preisbindung, sie sind kleine Inhaberpapiere und sind nach dem Aktiengesetz frei handelbar. Außerdem gibt es bereits ein Urteil des BGH welches mir erlaubt, Tickets aus einer persönlichen Notlage heraus zu verkaufen. Die ATGB halten damit einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Dies wissen die Vereine, versuchen aber auf Deppenfang zu gehen und hoffen darauf das der abgemahnte die UE unterschreibt und bezahlt.
Wer also den Sportsgeist besitzt und gegen diesen Wahnsinn vorgehen will, nimmt sich einen Anwalt und geht gegen diese Herrschaften gerichtlich vor, inklusive Inhaltsprüfung der ATGB. BH hat mit dem BVB bereits Prozesse verloren wo es darum ging, Eintrittskarten zu sperren und anschließend keinen Schadenersatz zahlen zu wollen. Die Chancen stehen also gut, gerade wegen des BGH Urteils, gegen diesen Wahnsinn ein Präzedenzurteil zu erlangen.