Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Da würde ich mir keine Sorgen machen. Allerdings: Wenn es das Spiel gegen München ist, fällst du rein: B+H vertritt nämlich auch den FCB. Wenn es andere Dortmund Karten sind, dann kann dir quasi nicht passieren, du hast keinen Vertrag mit denen.

Wichtig ist nur: Ich darf keine Urheberrechte verletzen, dann kann mir niemand was. Dein Freund hat dir die Karten quasi verkauft und du verkaufst sie weiter. Könnte trotzdem Ärger geben, muss aber nicht.

Ich würde aber dennoch dem BVB mitteilen das dort jemand in deren Namen Unfug verbreitet.


Ja, das sind Karten gegen München.


Urheberrechte habe ich keine Verletzt. D. h ich habe aufgepasst das beim ablichten der Karten keine Logos oder ähnliches zu sehen sind.



Dein Freund hat dir die Karten quasi verkauft und du verkaufst sie weiter. Könnte trotzdem Ärger geben,

Das macht meinem Bekannten nun sorgen. Er möchte natürlich keinen ärger mit dem FCB um auch weiterhin Karten zugeteilt zu bekommen.
 

ldb

Super-Moderator
@Schnurli09
Das ist schlecht. FCB und BVB gehören zum Klientel von BH. Egal mit wem da ein Vertrag geschlossen wurde, BH würde eine Abmahnung raus schicken wenn die Auktion zu den Auserwählten gehört.

Sind im Angebot die Sitzplätze genannt? Wurden die Karten fotografiert? Gibts irgendein Bild, evtl. aus dem Innenraum des Stadions?
Bist du selbst Mitglied beim BVB oder hast dort eine Dauerkarte?
 
@Schnurli09
Sind im Angebot die Sitzplätze genannt? Wurden die Karten fotografiert? Gibts irgendein Bild, evtl. aus dem Innenraum des Stadions?
Bist du selbst Mitglied beim BVB oder hast dort eine Dauerkarte?

Es ist nur der Block sichtbar. Reihe u Plätze wurden geschwärzt. Nummern oder Barcode ist nicht zu sehen.

Ja, Karten wurden fotografiert.

Nein, es gibt kein Bild vom Innenraum des Stadions

Nein, bin bei keinem Verein Mitglied.




Ich habe schon früher 2x für den Bekannten Karten bei ebay reingestellt. Einmal vor knapp 3 Jahren u einmal vor über 4 Jahren. Da gabs keine Probleme.
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
Dann kann ich die Auktion laufen lassen. Ich muss aber damit rechnen, von BH Post zu bekommen und dann entsprechend den Erfahrungen aus dem Forum hier zu reagieren.
 
@schurli
Keine Panik, dir kann nix passieren, da BH gar nicht an deine Daten kommen kann. Falls sie diese von Ibäy bekommen, dann nur über einen nicht rechtlich erlaubten weg.
Die meisten die abgemahnt werden haben wohl immer ein geschütztes Bild in der Auktion dabei gehabt.

Der Testkäufer, soll mal kaufen und dann? Was will er mit den Daten machen? Gar nichts, weil er die Daten nicht weitergeben darf, da du gegen kein geltendes Gesetz verstößt.

Ich liebe den Datenschutz :D
 
Ich mach mir auch mittlerweile keine Sorgen mehr denn falls eine Abmahnung kommen sollte weiss ich wie ich mich Verhalten muß.

Aber mein Bekannter sorgt sich sehr.
Denn wenn wirklich ein Testkäufer die Karten kauft wissen die dann natürlich auch die Reihe u den Platz/Plätze. Diese werden dann gewiss dem FCB zugetragen und die brauchen dann nur noch nachschauen wem die Karten zugeteilt wurden.
Habe mich jetzt ein wenig im Netz Informiert und der FCB scherzt da anscheinend nicht rum. Und denen ist es auch egal wer am ende die Karten verkauft. Egal ob es der zweit oder Drittkäufer ist. Eine auf den Deckel bekommt dann auch immer der dem die Karten zugeteilt wurden.

Da muß einen Fall in Gesichtsbuch gegeben haben. Dort gibt es eine Tauschbörse, wie ich herausgefunden habe, die Fans des FCB anscheinend rege nutzen.
Da hat auch jemand die Karten zum Originalpeis an irgendjemanden verkauft der aber auch Mitglied beim FCB ist. Der Käufer hat sie dann bei ibäy eingestellt. Der hat sich vielleicht gedacht, nicht "meine" Karten - was soll mir schon passieren.
Die wurden dann von einem anderen Fan oder Testkäufer gekauft. Dieser Käufer hat dann die Nummern die anscheinend immer auf den Karten stehen dem FCB gegeben.
Das ende vom Lied war dann das der ursprüngliche Erwerber, sprich der die Karten vom FCB bekommen hat, eine Kartenkaufsperre von einem Jahr bekommen hat (Wird wahrscheinlich nie wieder welche zugeteilt bekommen).
Dem ibäyverkäufer (muß seine wahre Adresse als Absender auf dem Biref geschrieben haben) wurde die Mitgliedschaft gekündingt, eine Lebenslange Kartenkaufsperre und Stadionverbot für Heimspiele des FCB in der Arroganz Arena augebrummt.

Ob das so alles zu 100% stimmt weiss ich nicht. Aber es steht zumindest sehr viel darüber in Gesichtsbuch und in einem Fanforum drin. Kann man alles öffentlich nachlesen da ich werder in Gesichtsbuch noch in diesem Fanforum angemldet bin.


Werde heute Abend, nach seiner Spätschicht, nochmal mit meinem Bekannten telefonieren. Und ich hoffe das er sich bis dahin entschieden hat was ich nun machen soll. Drin lassen oder das Angebot entfernen.


Ich halte euch auf dem laufenden wenn ihr wollt.
 

ldb

Super-Moderator
Halte ich für übertrieben. Stadionverbote können nur nach strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (und meines Wissens auch nur wegen Gewaltdelikten) ausgesprochen werden, das trifft hier garantiert nicht zu. Was in Frage kommt wäre ein Hausverbot, aber auch dieses muss begründet sein da es sich bei einem Stadion um ein öffentliches Gelände handelt zu dem jeder Zutritt erhält der ein Ticket hat.

Wem der FCB am Ende natürlich Karten zuteilt ist denen überlassen. Sie müssen mir ja nichts verkaufen.

Achtung! Wenn du das Angebot vorzeitig beendest, machst du dich dem Höchstbieter gegenüber schadenersatzpflichtig! Ob er diesen einfordert ist eine andere Frage, aber ich würde hier kein Risiko eingehen. Ich lasse natürlich einen guten Bekannten ein Gebot abgeben, dann erst beende ich das Angebot mit der Option "Alle Gebote streichen". Dann ist der Artikel bei ebay als "nicht verkauft" gelistet und bin mir sicher das mein Bekannter mich nicht auf Schadenersatz verklagt.
 
Wie ich oben schon geschrieben habe weiss ich nicht ob das alles so stimmt wie es im Netz geschrieben wurde. Was Offizielles habe ich nicht gefunden.

Das Angebot habe ich auf wunsch meines Bekannten nun entfernt.
Der Höchstbietende kann ruhig seinen Schadensersatz einfordern. Die Karten sind ja immer noch da.
 
Hallo ich hoffe hier kann mir jemand helfen habe heute auch eine email von BH bekommen mit allem drum und dran.habe karten für das spiel Hannover-Dortmund verkauft.nun soll ich 250 euro bezahlen.
 
Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket- Geschäftsbedingungen („ATGB“) unserer Mandantin und durch unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans der HDI-Arena, Tickets von Hannover 96 über die Internetplattform „eBay“ angeboten haben. Die ATGB sind Bestandteil des Ticketvertrages geworden.
 
wegen den Sitzplan evt eine Mod UE,und nicht die von BH Unterschreiben
Und Schreibe ein Zweizeiller ,ich war in einer Notlage und muste die Karten Verkaufen..........
Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
HB muss Glaubhaft ein Verstoß anzeigen
da Reicht schon ein Logo oder der Sitzplan und schon bekommt er die E-Mail Adresse, das ist das Veri-Programm von Ebay.
Lg
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
Ohne jetzt gezielt hier einen User anzusprechen: Bitte verständliche Sätze schreiben. Das kann ja keine Sau lesen.


@melaniemarco2006 Was wird dir genau vorgeworfen, wie viele Tickets, weshalb verkauft? Hast du den Stadionplan genutzt oder waren nur die Karten fotografiert?
 
K

Krennz

Guest
@Kartenkauf, du hast recht. Es ist das Veri-Programm von Ebay über das sich BH die Daten besorgt, teilweise aber auch unrechtmässig unter vorspiegelung falscher Tatsachen.

Und @ ldb es ärgert mich auch immer wieder, wenn ich erstmal Ordnung in die Postings bringen muss, zumindest bei mir im Kopf, aber, Du musst bedenken, dass die Leute in Panik sind und nicht wissen wo es langgeht.

Soweit ich das verstanden habe hat @melaniemarco2006 Tickets für H96 über die Bucht verkauft hat es geht jetz um die Frage warum, wieso, und für wieviel?

Wobei für weieviel eigentlich nach dem -BGH- Urteil unerhweglich ist, da die ATGB sämtlicher Vereine gegen § 307 BGB verstösst.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 307 Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1.
mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2.
wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

Da kommen dann auch §§ 308, 309, 807, 793, 794, 796, 797 BGB, §1 GWB und § 2 WpHG zum Zuge.

Alles klar?

So jezt hat unser User Karten verkauft, er hat den Sitzplan als Background leicht verfälscht benutzt um seine Karten darauf zu präsentieren.

Im Zweifel sollte ich dann eine modUE abgeben und Bh mitteilen, weshalb, warum, wieso ich die Karten verkaufen musste. Ausser der modUE dem dem Begründungsschreiben gebe ich garnichts mehr ab. Vor allen Dingen zahle ich nicht.Warum auch, ich darf nach BGH-Urteil I ZR 74/06 meine karte frei verkaufen und nach den oben genannten §§ auch vin anderer Seite dazu berechtigt.. Die ATGB oder AGB verstossen immernoch gegen diese §§ und sind somit im Verhinderungsfall nicht massgebend(§307BGB)

Ausserdem verstööst Bh gg das Gesetz gegn unlauteres Geschäftgebaren wweil in der Abmahnung weder die KOsten sont nochwas aufgegliedet werden, wie es eigentlich inzwischen vorgeschreiben sit, und damit sind die Abmahnungen per se unwirksam.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hier mal ein Auszug der AGB,s



Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:

das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;

das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;- das Ticket an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen und/oder bundesweiter Stadionverbote vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden.

Also hier wird Absicht unterstellt kann man sie bei jeden Privaten Ticketverkäufer unter einen Hut bringen.

Und es ist nicht Verboten Tickets zu Verkaufen auch nicht bei Ebay -Ebay Kleinanzeigen
Lg
 
K

Krennz

Guest
Nein, das BGH- Uerteil sagt ja ausdrücklich, dass das Angebot die Nachfrage regelt. Ausserdem lese mal meine Antwort über Deinem Post.

Alleine schon wegen Formmangel ist die Abmahnung hinfällig.
 
Hallo zusammen,

Mich bzw.meinen Bruder hat es auch getroffen.

Mein Bruder hat 2 Karten für das speil gegen Bayer offiziell gekauf. Er wollte aber nicht hin.
Hat mir die Karten überlassen und ich habe diese bei eBay Kleinanzeigen ohne Preis sondern mit VB eigestellt.da ich selbst auch nicht hin kann.

Ohne Foto oder ähnliches. Nur der Block war angegeben.

Ein Interessent hat sich gemeldet und mir 350€ geboten danach einer 375€ als der mit dem Gebot über 350€ sich noch mal meldete und nachgefargt hat ob er die Karten bekommt, teilte ich ihm mit, dass ein anderer 375 € geboten hat.

Also stieg er auf den Preis ein.

Jetzt hat mein Bruder Post bekommen.

Wie kann man jetzt selbst einen Brief erstellen um nicht die Unterlassung der Kanzlei zu unterschreiben zu müssen und den Betrag zu zahlen.



Hat jemand eine Art Muster oder so?

Danke
Gruß
 
@Misha161182

Hallo

erstmal von wem hast du Post bekommen (BH) oder ebay oder.

Was wird dir Unterstellt hast du den Namen der dir die Karten abkaufen wollte.(bitte pN)

Lese bitte dazu mal den Beitrag von Krennz weiter oben.

Aber bitte mehr infos

Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Bruder soll nur eine UE unterschreiben und 250€ bezahlen.

Wir setzen jetzt ein Schreiben auf, das mein Bruder sie nicht verkauft hat sondern an seinen Bruder verschenkt hat.( ohne angabe meines namens)

So war es ja auch.

so ist er schonmal raus aus der Sache.

Wenn, werden sie ihn nochmal anschreiben und meinen Namen verlangen!

Falls ich post bekommen sollte........

Gebe ich ganz normal an, das ich diese verkauft habe. Aber nicht an die ATHB gebunden bin !

Alles richtig oder ?!?

Gruß
 

ldb

Super-Moderator
Ich würde hier lediglich schreiben das ich die Karten verschenkt habe. Das es an dich war, würde ich nicht schreiben. Sollen sie selbst heraus finden.

Wie kommen die denn an seine Daten? Habt ihr da ne Vorstellung?
 
Ok , dann werden wir das so machen. wenn die was wollen,kommen sie schon wieder an

Keine Ahnung wie die darauf kommen.

Der käufer hat meine Daten ( Bankverbindung und Namen ) mehr nicht
Er hat auch nur den Block ( keine Reihe und keine platznr. )

Karten sind erst heute versendet worden.
 
Oben