@Kartenkauf, du hast recht. Es ist das Veri-Programm von Ebay über das sich BH die Daten besorgt, teilweise aber auch unrechtmässig unter vorspiegelung falscher Tatsachen.
Und @ ldb es ärgert mich auch immer wieder, wenn ich erstmal Ordnung in die Postings bringen muss, zumindest bei mir im Kopf, aber, Du musst bedenken, dass die Leute in Panik sind und nicht wissen wo es langgeht.
Soweit ich das verstanden habe hat
@melaniemarco2006 Tickets für H96 über die Bucht verkauft hat es geht jetz um die Frage warum, wieso, und für wieviel?
Wobei für weieviel eigentlich nach dem -BGH- Urteil unerhweglich ist, da die ATGB sämtlicher Vereine gegen § 307 BGB verstösst.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 307 Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1.
mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2.
wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.
Da kommen dann auch §§ 308, 309, 807, 793, 794, 796, 797 BGB, §1 GWB und § 2 WpHG zum Zuge.
Alles klar?
So jezt hat unser User Karten verkauft, er hat den Sitzplan als Background leicht verfälscht benutzt um seine Karten darauf zu präsentieren.
Im Zweifel sollte ich dann eine modUE abgeben und Bh mitteilen, weshalb, warum, wieso ich die Karten verkaufen musste. Ausser der modUE dem dem Begründungsschreiben gebe ich garnichts mehr ab. Vor allen Dingen zahle ich nicht.Warum auch, ich darf nach BGH-Urteil I ZR 74/06 meine karte frei verkaufen und nach den oben genannten §§ auch vin anderer Seite dazu berechtigt.. Die ATGB oder AGB verstossen immernoch gegen diese §§ und sind somit im Verhinderungsfall nicht massgebend(§307BGB)
Ausserdem verstööst Bh gg das Gesetz gegn unlauteres Geschäftgebaren wweil in der Abmahnung weder die KOsten sont nochwas aufgegliedet werden, wie es eigentlich inzwischen vorgeschreiben sit, und damit sind die Abmahnungen per se unwirksam.