Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

ldb

Super-Moderator
@Nordlicht
Ich bezahle nicht und die UE von BH unterschreibe ich keinesfalls. Füße still halten, nix mehr machen.
Alternativ schreibe ich BH nochmals das ich keine weiteren Unterlassungsansprüche abgeben werde. Mehr nicht.
Ich rufe auch nicht an, die labern mich nur breit. Alle Bettelbriefe in Zukunft aushalten, nicht einschüchtern lassen wie zB "Wir werden klagen!". Alles nur heiße Luft.
 
K

Krennz

Guest
Kann ich dir sagen.

Viel heisse Luft.

Aikon oder @ldb hat mal den BVB angeschrieben und um auskunft gebeten, Was sie gegen Kartenverkauf über Internetplattfoermen zu tun gedenken. Die Antwort war, dass sie gegen Privatverkäufer durch das Urteil des BGH keine wirkliche Handhabe gegen diese haben. Sie können quasi nur gegen Schleichbezieher vorgehen und die bleiben meist anonym und verticken ihre Karten vor dem Stadion.

BH macht sich m.E. wegen Nötigung und Drohung nach StGB strafbar, wenn er reine Privatverkäufer unter Druck setzt und sie zwingen will eine weit gefasste UE abzugeben. Denn der BGH sagt ja auch in seinem Urteil

BGB § 280 Abs. 1; UWG § 4 Nr. 10


1. Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.


2. a) Wer gegenüber einem Anbieter, der sein Produkt ausschließlich selbst vermarktet und seinen Abnehmern den gewerblichen Weiterverkauf verbietet, seine Wiederverkäufereigenschaft verschweigt, handelt nicht nur vertrags-, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schleichbezugs auch wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG.

Das heisst für mich, dass BH und der BVB bei reinen Privatkäufern keine UE einfordern können, da ja die Handlungen des Privatverkaufs aus einem Notfall heraus erst in der Zukunft liegen und daher die UE von BH zu weit gefasst ist. Demnach dürften, bei rechtlicher Würdigung und Betrachtung, alle Abmahnungen die BH gegen reine Privatverkäufer verfasst nichtig sein.
 
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Ich habe die Bestätigung das ich meine UE abgegeben habe.
Sehe ich das jetzt richtig endweder bezahlen oder ich werde gesperrt das sieht ja so aus wie ..........
Erst mal abwarten meine UE ist ok.
Lg
 

ldb

Super-Moderator
@killthemob
Dann würde ich besagtem Verein doch erstmal mitteilen das die Mitgliedschaft gekündigt wird. Vielleicht kommst du ja über Freunde an Tickets, ansonsten organisiere dir Freikarten über Firmen die Sponsor beim Verein sind, da geht eigentlich immer was. Das würde ich der Geschäftsstelle auch definitiv so mitteilen das sie an dir keinen Cent mehr verdienen.
 
Einfach bei einem anderen Verein Mitglied werden;-) Haben die dir direkt geschrieben, dass du vom Ticketing ausgeschlossen worden bist?Oder hast du es im Ticketingportal gesehen?
 
Einfach mit anderen Namen im Portal erneut anmelden und schon kannst du wieder Tickets bestellen;-) Wenn auch nur die im freien Verkauf. Und kannst du mal nicht, verkaufst du deine wieder bei ebay. Da können die blöd schauen, bis Sie schwarz werden;-) Und wenn Sie die gleiche Adresse sperren, dann nimm die von der Arbeit oder von einem Zweitwohnsitz...dann geht bei denen nix mehr mit sperren;-)
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich dickfellig bin schreibe ich dem Verein, dass ich gegebenenfalls eine negative Feststellungsklage gegen den Verein loslasse die eine Prüfung der ATGB beinhaltet. Mal gucken, wie schnell die einkniicken.

Nimm doch mal den Beitrag 2762 und schicke ihn an den Verein. Ich erlaube es ausdrücklich und verzichte auf mein Unheberrecht.

Darf im übrigen auch jeder Andere.
 

ldb

Super-Moderator
Die neg. Feststellungsklage ist natürlich auch nicht verkehrt. Macht dem betroffenen Verein so ziemlich alle ausgesprochenen Abmahnungen zunichte.
 
Aber der Verein kann doch trotzdem für sich bestimmen, wer vom Ticketing ausgeschlossen wird und wer nicht oder? Also was soll es bringen?
 
Die Frage an der Sache ist ja - kennen die meine Mitgliedsnummer? Heute früh war ich für die Bayern nämlich noch über Hotline frei und könnte bestellen.
Leider ist gerade nix im VVK, so dass ich es testen könnte. Das schreiben ist von B&H und wurde heute erstellt um 13:32. Ich bin mit sofortiger Wirkung von allen drum und dran ausgeschlossen.
Mal gucken, hab ja noch n paar Wege notfalls an Tickets zu kommen.

Zumindest im Onlineshop komme ich mit meinen Daten nicht mehr rein - hab da mal 2013 oder so drüber bestellt, sonst immer nur beim Ruppi, falls es Online war.
 
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K

Krennz

Guest
Also BH bekommt die Daten über das Veriprogramm von ebay und gibt sie an die Vereine weiter.

In dem Falle würde ich mich auf das Gerichtsurteil vom BGH I ZR 74/06 berufen, wonach ich in Notfällen meine Ticlets verkaifen kann. Und zwar frei. Die AGB/ATGB verstossen m.E. gegen 307, 308, 309 BGB soweie gegen 807 (793 - 797BGB ) §1 GWB und WpHG

Denn Tickets sind nach 807BGB kleine Inhaberpapiere also eigentlich Inhaberschuldverschreibungen und diese sind nach WpHG (Wertpapier -Handels-Gesetz) eine frei handelbare Ware. Genau wie eine Kiste Bier oder ein Pfund Kaffee. Das sage ich als Kaufmann. (Grosshandelskaufmannsgehilfe und Einzelhandelskaufmann mit staatlicher Prüfung der 40 Jahre bei der WestLB/LBSWest gearbeitet hat.)
 
Der Verein kann dich nicht ohne Grund sper. der Verkauf ist nicht Verboten sonderen auch erlaubt laut ATGB aber mit EINSCHRÄNKUNGEN
;-) das würde ich dem Verein nochmalschreiben.
Das Logo hat im Grunde nichts damit zutun (reicht aber leider für eine Klage) sind Zwei Sachen lese dir bitte die ATGB noch mal durch.

An dem Vorstand würde ich das Schreiben
Kopf nicht hängen lassen.......
Lg
 
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hatte heute auch ein zweites Schreiben bekommen. Wenn ich nicht in 2 Tagen 1000€ überweise, werde ich vom Online Ticketing ausgeschlossen. Dagegen kann man wohl schreiben was man will. Wenn die einen sperren, dann sperren die einen. Wie soll man sich dagegen schon wehren. Schreiben an den Vorstand? Die haben doch Becker und Haumann beauftragt und wissen genau worum es geht. Die wollen doch die Sperre. Also ist man dagegen machtlos oder nicht?
 
wir haben ja gesagt es wird schwierig bei dir da du einige Karten Verkauft hast.
ich Schreib mal Krennz an ob der eine Idee hat ich würde aber nicht zahlen. Würde lieber davon mit meiner Frau im Urlaub fahren.
 

ldb

Super-Moderator
hatte heute auch ein zweites Schreiben bekommen. Wenn ich nicht in 2 Tagen 1000€ überweise, werde ich vom Online Ticketing ausgeschlossen. Dagegen kann man wohl schreiben was man will. Wenn die einen sperren, dann sperren die einen. Wie soll man sich dagegen schon wehren. Schreiben an den Vorstand? Die haben doch Becker und Haumann beauftragt und wissen genau worum es geht. Die wollen doch die Sperre. Also ist man dagegen machtlos oder nicht?

Ich würde hier absolut gar nichts tun. Wenn ich nachweisen kann das es Privat war, dann lasse ich mir nicht ans Bein pinkeln. Klage aus meiner Sicht mehr als unwahrscheinlich.

Es gilt weiterhin: Nicht die UE unterschreiben, nicht bezahlen. Füße still halten, allen Drohungen wiedersetzen. Bettelbriefe aushalten, nicht einschüchtern lassen. Die Ticketsperre sollte dir egal sein, die lässt sich sowieso nicht umgehen. Die würden sie dir auch verpassen wenn du zahlst.
 
K

Krennz

Guest
Sehe icdh wie @ldb Die sperren alles was sich sperren lässt. Ohne Rücksicht auf Verluste.

Ich gehe hin und kündige in dem Falle meine Mitgliedschaft, denn wenn ich keine Karten beziehen kann, brauchen die von mir auch keine Mitgliedsbeiträge.

Auf der anderen Seite, wenn ich gute Freunde haben kaufen die mir evtl. sogar tickets und ich komme trotzdem rein.:p

Sollten die in dem Falle wirklich klagen erhebe ich gegenKlage und lasse die AGB/ATGB vom Gericht prüfen, ob die nicht gegen geltendes Recht verstossen und, sobald das Gericht geprüft hat, kann ich das dann ggf. an den BGH zur Gegenprüfung verweisen. Kostet allerdings n. paar € . Da lasse ich mich von nem Anwalt für Vertragsrecht beraten. Kann auch auf diese4s Forum verweisen,
 
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ldb

Super-Moderator
Ich wäre mir da sehr sicher: Es kommt keine Klage.
Für den unwahrscheinlichen Fall das doch eine kommt: Ich kann nachweisen das alles Privat war. Damit bin ich aus der Nummer raus.
 
Moin Forum. Habe bereits einige Seiten durchgelesen, vielen Dank für den Support hier.
Nun hat mich auch folgende Meldung über die Bucht erreicht.
"Ihr Angebot wurde entfent: Urheberrechtsverletzung - unautorisiertes Bild".
Rechteinhaber: WB mit Kontakt BH.
Hier handelte es sich übrigens um ein selbtsgeschossenes Foto aus dem Stadioninnenraum.
Ich habe kein Logo, kein Sitzplan sowie Ticket abgebildet.
Ich nehme an, die Tage erwartet mich nun das viel zitierte Schreiben.
Vorab würde ich mir gerne 2-3 Infos von euch einholen.
Ist die modUE hier trotzdem nötig?
Reicht in diesem Fall ein Anschreiben/Verhinderungsschreiben?

Besten Dank schonmal im voraus.
 
K

Krennz

Guest
Moin Moin an die Küste.

Wo de geele Ginster blöht im Dünesand, wo de Wellen schlagen an de Ostseestrand wo de Möwe schriee wig in Stumrgebruus, do it meene Heemat, do bün ick to huus.

Wegen dem Foto gebe ich eine modUE ab, da ich garnatiert keine Einwilligumg vom Stadionbetreiber hatte ein Foto öffentlich verwenden zu dürfen. Alles Andere wie gehabt. Anschreiben, warum weshalb wieso, danach Füsse stillhalten und abwarten. Gelegentlich mal hier melden.
 
Pardon, für den Doppelpost.
Eine kurze Frage hätte ich da noch.
Da es sich in diesem Fall wirklich um einen Privatverkauf und Einzelfall handelt, da es terminlich nicht zu dem Datum passte ist es umso ärgerlicher.
Rechtsschutz ist in meinem Fall vorhanden. Gibt es Erfahrungen mit Abgabe an die Rechtsschutzversicherung, oder ist es empfehlenswert das ganze vorerst über den privaten Weg zu gehen?
 
das sind hier fast alles Einzelfälle ;-) viele haben nur mal eben eine oder 2 Karten Verkauft
mach es wie Beschrieben.
Du darfst ja deine Karten weiter geben nur halt mit dem Foto ist das immer so eine Sache darf ich oder nicht.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung.
Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein freundliches Hallo in die Runde,
ich lese hier schon einige Tage mit, da ich am vergangenen Montag eine Mail von Ebay bekam.

Folgender Hintergrund:
Ich bin Mitglied bei Hannover 96 und habe mir für die Rückrunde ein paar Spiele ausgesucht und im Januar bestellt.
Darunter auch das Spiel gegen die Bayern am vergangenen Samstag, da ich aber eine Berufliche Veränderung im Februar hatte, konnte ich an diesen Samstag nicht nach Hannover zum Spiel. Also habe ich die Karten bei Ebay reingesetzt.
Davon erzählte ich einen Freund, ebenfalls Mitglied, aber hat sich einen anderen Block ausgesucht. Dieser kam dann irgendwann auf mich zu und fragte, ob ich seine Karten auch bei Ebay rein setzten könnte, da er selber keinen Account hat. Natürlich habe ich das gemacht, ohne mir was dabei zu denken. Bis zu der besagten Mail von Ebay.

Nun habe ich heute von BH die besagte Mail erhalten (Brief kommt auch noch) und da beziehen die sich auf die Karten von meinem Freund, meine sind unten aufgeführt, aber nicht als Gegenstand dieser Abmahnung und natürlich die oft gern genommenen 250 Euronen.
Abmahngrund: ATGB, öffentliche Auktion, mehr als 10% vom Ticketpreis, Logo von 96,Logo HDI Arena, wobei ich den Sitzplan genommen habe, dort ist weder 96 noch HDI als Logo drauf.Hatte am Ende der Auktion auch "Privatverkauf" stehen.


Meine Frage dazu, ich gebe die mUE ab und erkläre das dies nicht meine Karten sind/waren?! Oder wie soll ich vorgehen.
Und werden die wegen meiner eigenen Karten nicht mehr tätig?Oder kommt das Seperat, weil die schreiben ja nur, nicht Gegenstand dieser Abmahnung?

Vielen Dank schon im voraus...

Rechtsschutz habe ich auch, aber mit 150€ SB
 
K

Krennz

Guest
Hallo @Red Maverick

In dem Falle bin ich Weiterverkäufer. Das heisst für mich, dass BH hier einen priwerblichen Verkauf versucht zzu konstruiren. Die modUE ist hier für mich, wegen der Sitzpläne etc. erst mal angesagt, aber erst, wenn BH seinen üblichen Sermon losgelassen hat.

Bisher hat keiner der Betroffenen eine Kontrollklage bezüglich der ATGB/AGB losgelassen. Vlt. ist Deine Rechtsschutz bereit dazu da zu finanzieren.
 
Die Email hat nichtmal ganze 24 Stunden gebraucht, bis Sie nun wie erwartet eintraf.
Vorgeworfen werden wie erwartet folgende Punkte:

- Die ATGB wurde nicht abgebildet.
- Auktion wurde nicht als "Sofort-Kauf" beendet / angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15% des Originaltickets
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Stadion
 
Hallo,

ich habe nun auch eine E-Mail von BH bekommen.

Mir wird folgendes vorgeworfen:

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:

  •  Die ATGB wurden nicht abgebildet

  •  Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ angeboten

  •  Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Ich selber habe noch NIE über Werder Bremen Karten bekommen.
Ich hatte 5 Tickets wovon wir 4 nutzen werden und eins zum Verkauf bei Ebay freigegeben, da wir nur 4 Freunde sind, die dorthin möchten.
Daher haben wir eins über meinen Account verkauft.

Ich soll nun 250,00 Euro Strafe zahlen und eben den Wisch unterschreiben.

Soll ich erstmal die Füße still halten, oder MUSS ich irgendwie Antworten?
 
K

Krennz

Guest
Die modUE muss ich wegen des Logos abgeben. Ansonsten kann ich erstmal die Füsse still halten.
 
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