Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Servus Leute,

Ich habe mich hier jetzt längere Zeit eingelesen, konnte aber zu meinem expliziten Fall nichts finden.

Ich habe am 5.2. ein Ticket für das Spiel BVB gegen Schalke bei eBay Kleinanzeigen inseriert, da ich an dem Spieltag verhindert gewesen wäre. Die Karte habe ich als Mitglied über die Tickethotline erworben. Habe die Karte selbst fotografiert allerdings ist weder das Logo, noch der genaue Sitzplatz oder die Ticketnummer zu erkennen. Auch kein Sitzplan oder ähnliches. Nach 48 Stunden habe ich das Inserat jedoch gelöscht da sich die Umstände geändert hatten und ich das Spiel doch besuchen kann.

Gestern erhielt ich dann die tolle Email von B und H mit folgendem Vorwurf:

-Die ATGGB wurden nicht abgebildet
-Der Verkaufspreis lag über 15%

250 Euro soll ich zahlen

Jetzt aber die Frage wie ich mich verhalten soll. Das Ticket liegt vor mir auf dem Schreibtisch und ist auch Anhand der Ticketnummer mit meiner Mitgliedsnummer und somit meinem Namen verknüpft. Das Ticket wurde nicht veräußert! Dazu sei noch zu sagen dass dies das erste mal war dass ich überhaupt ein Ticket im Internet angeboten habe, da ich bisher alle Tickets immer selbst genutzt habe!

Bedanke mich schonmal im Vorraus
 
Wenn du das Ticket eingestellt hattest, hattest du es eingestellt. Ist aber auch völlig egal. Das übliche Spiel. ModUE ist meiner Meinung nicht erforderlich. Du kannst denen entweder schreiben, dass Sie gegen Paragraph 307BGB etc. verstossen und du die Karte auch noch hast. Oder einfach gar nicht reagieren. Also solange keine Mahnbescheid kommt. Krennz ist in so einem Fall überhaupt eine ModUE notwendig?
 
K

Krennz

Guest
Ich schreibe BH an, dass ich gemäss BGH-Urteil I ZR 74/06 durch persönliche Verhinderung die Karte verkaufen durfte. Sich meine persönliche Situation jedoch geändert hat und ich das Ticket jetzt selber nutze.

Ausserdem sehe ich eine Verletzung des BDSG, da Ebay ohne zulässigen Grund meine Daten herausgegeben hat. Dementsprechend werde ich ggf. eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten erstatten.

Nach § 307 BGB sehe ich in meinem FAll, dss die ATGB in den entsprechenden Vorschriften ungültig ist.
 
Vielen Dank für die Antworten. Ich werde das so übernehmen und BH zukommen lassen.

Kann es passieren dass das Ticket gesperrt wird wenn ich die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht einreiche?
In der Email heißt es:


3. Vertragsstrafe

Sofern die vorgenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht und

rechtswirksam unterzeichnet zurückgereicht wird, behält sich unsere Mandantin die

Verhängung einer Vertragsstrafe (Ziffer 6 Abs. 4, 5 und Ziffer 8 Abs. 1 ATGB) sowie die

Geltendmachung weiterer Sanktionen vor. Dort heißt es, wir zitieren abermals wörtlich:


„Punkt 6:

...(4) Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verbote, Pflichten

oder sonstiger Verstöße gegen diese ATGB ist der Veranstalter berechtigt, das

Ticket und/oder die betroffenen Tickets - auch elektronisch - zu sperren...



Die Frist zu Einreichung endet am 27.02. das Spiel ist am 28.02
 
K

Krennz

Guest
Damit verstossen die gegen § 307 BGB, §§ 807, 793-797 BGB und gegen WpHG sowie das BGH- Urteil I ZR 74/06
 
Ist es eigentlich gewerblichen Anbietern gestattet Karten über ibäh zu verkaufen ohne eine Abmahnung zu erhalten oder dürfen das nur die offiziellen Vorverkaufsstellen?

Oder sind jetzt nur die Privatverkäufer die Dummen die abgemahnt werden!?
 
Hallo zusammen,

ich hatte dieser Tage bei ibäi zwei Tickets eingestellt (Verkaufe Briefumschlag mit gratis Tickets...) gehabt und die wurden auch rasch verkauft mit Sofortkaufpreis. Drei Stunden nach Auktionsende erreichte mich in meinem Spamordner (zwei mal) die E-Mail von B&H.

"Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:"
"- Die ATGB wurden nicht abgebildet"
"- Die Auktion wurde nicht als Sofortkauf beendet" (wurde sie aber!)
"- Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis"

Wollen 800 Euro Schadensersatz und eben diese UE haben.

Wie gehe ich jetzt damit um? Der Käufer hat per Paypal bezahlt, die Tickets sollten morgen oder Freitag eintreffen. Ich möchte mir hier keine Moralpredigten anhören, die Gründe spielen ohnehin keine Rolle. Nur wie komme ich aus der Sache ohne finanziellen bzw. rechtlichen Schaden raus?

Danke vorab für eure Antworten,
Viele Grüße, Lord Rechti
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werde das Spiel nicht besuchen können, habe das vor paar Tagen erst erfahren. Timing ist bescheiden, aber da ist man machtlos. Wieso fragst du?

edit oben eingefügt:
Wollen nun 800 Euro Schadensersatz und eben diese UE haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
BD.

Habe mich hier natürlich durchgelesen und stelle fest, dass dieser Privatverkauf seitens des BGH "safe" ist. Trifft das zu? Das Thema mit Vereinslogos trifft bei mir ja nicht zu.

Danke für eure Antworten!

edit: Hatte vergessen zu erwähnen, dass ich schon mal in den letzten Jahren Tickets verkauft habe - diese sind auch in dem Schreiben angefügt, aber nicht Gegenstand der Abmahnung. Daher kommen dann wohl die vergleichbar hohen 800 Euro. Meine berufliche Situation erlaubt es mir nicht immer, meinen geplanten Stadionbesuchen nachzugehen. Zu vielen Spielen schaffe ich es ja zum Glück.

edit2: Interessant ist, dass in der UE meine alte Anschrift hinterlegt ist. Ich bin letztes Jahr umgezogen und BD sowie ibäi haben meine neue Anschrift sofort erhalten, zumal ich seitdem auch Tickets erhalten und wahrgenommen habe. Genauso bei eBay. Woher haben die also diese veralteten Daten? Das schriftliche Schreiben wird mich möglicherweise also gar nicht erreichen. Die Mails habe ich auch nur zufällig im Spam entdeckt.
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Krennz

Guest
Ich schildere BH meine persönliche Situation überr Mail und das die Verkäufe wegen persönlicher Verhinderung durch das BGH Urteil I ZR 74/06 gedeckt sind.
 
hallo,
ich habe auch eine abmahnung erhalten und hab ein paar fragen hierzu:
Mir wird vorgeworfen: 1)Die ATG wurden nicht abgebildet 2) Das Ticket ist öffentlich bei ebay angeboten worden 3) Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig 4) Unautorisierte Nutzung bzw Abbildung des Sitzplans der HDI-Arena

hab das ticket per sofortkauf mit preisvorschlagsfunktion angeboten. es war nicht mein ticket. habs für nen bekannten gekauft, der nun nicht mitkann. (ist das erlaubt und vom privatverkauf gedeckt?) in der strafbewehrten unterlassungserklärung fordern die gar nicht, dass ich den sitzplan der hdi-arena nicht mehr abbilden darf. sollte ich dies in einer mod. ue aufführen? nach endlosem recherchieren scheint das ja der einzig richtige verstoß zu sein. danke schonmal.
 
K

Krennz

Guest
Du hast es richtig erkannt.

Ich fertige eine modUE und erkläre BH in einem zweiten Schreiben, dass ich die Karte im Auftrag eines Dritten gekauft habe, da der verhindert war durfte ich sie, um nicht darauf sitzen zu bleiben, lt BGH-Urteil I ZR 74/06 verkaufen. Ausserdem vsrstösst 96 gegen §§ 307 ff, 807,793 etc. BGB
 
die von krennz hatte ich jetzt so verstanden, dass sie allgemein für logos etc. ist. ich würde gerne lieber konkret versprechen nur den hdi-sitzplan nicht mehr abzubilden. oder mache ich da einen denkfehler. ich finde die mod. ue in den links zu weitgehend für meinen fall.
 
Danke krennz, werde ich so machen. Woher haben die denn aber meine alte Adresse? Im Sommer habe ich diese bei ibäi und BD auf die neue umgestellt. Und was wäre, wenn ich die Spammail gar nicht gelesen sondern direkt gelöscht hätte? Per Post wird mich ja nichts erreichen, die werden Ihren Wisch als unzustellbar zurückerhalten. Was würde also passieren, wenn ich - konkret auf meinen Fall bezogen - gar nicht antworten würde, weil ich möglicherweise weder Brief noch Spammail erhalten hätte?
 
K

Krennz

Guest
Probieren kannst das ja mal, aber die können natürlich auch eine Einwohnermeldeamtsanfrage starten und dann sind die sauer.
 
Mitgliedsnummer wird erkannt aber die schöne Stimme sagt du kannst keine KAUFEN..
blödes Gefühl.
Das kommt aber sehr selten vor so einfach gehts bei den auch nicht.
Lg
 
K

Krennz

Guest
In der Regel ja, da sich die Vereine, bevor sie das Mitglied sperren, erst mal die Unterlagen von BH zukommen lassen und selbst entscheiden, ob gesperrt wird oder nicht.

BH ist also nur sowas wie ein Schreibknecht.
 
Und wenn sich das überschneiden sollte?

Freitag: Tickets gekauft.
Montag: Tickets per Lastschrift bezahlt worden.
Dienstag: Erfahren, dass man Spiel nicht wahrnehmen kann, Tickets fix verkauft. Am selben Tag noch Email von BH.
Heute Samstag: Noch keine Tickets da.

Ich meine, ich habe kein Problem damit dem Käufer sein Geld zurückzugeben, weil ich wider Erwarten doch keine Tickets erhalte. Aber dann müsste ich meinen Kaufpreis vom BVB ja auch zurückerhalten...

Wie sicher seid ihr euch bzw. inwieweit ist das rechtlich in Ordnung, wenn ich die Tickets nun gar nicht erst erhalte? Dann erübrigt sich ja auch der Weiterverkauf, denn im Grunde kann ich nichts verkaufen, was mir wieder weggenommen wurde (also garnicht erst zugestellt wurde). Damit würde der Vorwurf von BH doch auch im Nebel verpuffen, oder?

Antwort darauf wäre super, auch von dir Krennz. :)
Gruß
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich die Tickets nicht erhalte, dann starte ich eine Rücklastschrift. BH läuft für mich dann ins leere und BD bleibt auf den Rücklastschriftkosten sitzen.
 
Hallo zusammen,

ich hatte auch vor längerer zeit auch eine Abmahnung von B&H bekommen, mir wurde fogendes vorgeworfen:
- die ATGB wurden nicht abgebildet
- Ticket bei Ebay Kleinanzeigen angeboten
- Preisaufschlag von über 15 %
- Abbildung des Sitzplans der SGL Arena

Bin dann wie folgt vorgegangen, habe eine modUE angefertigt und erklärt BH in einem zweiten Schreiben, dass ich die Karte im Auftrag eines Dritten gekauft habe, da ich verhindert war, daher durfte ich laut BGH-Urteil I ZR 74/06 die Ticket verkaufen.
Zudem merkte ich an, das ich keine weitere Unterlassungsansprüche außer wie angegeben, bereit bin abzugeben. Bei Nichtanerkennung der modUE weise ich bereits jetzt darauf hin, ein Mandat zu erteilen.

ca. 2 Wochen später die Antwort durch BH:
Um hier eine einvernehmliche Lösung im Sinne beider Parteien finden zu können, wird diesseits eine telefonische Rücksprache mit dem Unterzeichner oder dem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt xxx, vorgeschlagen. Dadurch entstehen Ihnen selbstverständlich keine Mehrkosten. FC Augsburg nimmt Faninteressen sehr ernst und wird Ihr Vorbringen bei der Beurteilung des vorliegenden Falles gegebenenfalls nicht unberücksichtigt lassen. Ihrem Rückruf sehen wir bis nunmehr bis zum xxx entgegen. Hierfür steht Ihnen unsere Kanzlei von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr und freitags zwischen 15.00 und 16.00 Uhr zur Verfügung.

habe nicht darauf geantwortet!

Jetzt vor 3 Tagen wieder ein Schreiben durch BH
:
in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf unser Schreiben vom xxxx und unsere E-Mail vom xxx. Die Ihnen zur Erfüllung der Ansprüche unserer Mandantin gesetzte Frist ist verstrichen, ohne dass wir eine Reaktion erhalten haben.
Auf das obige Schreiben nehmen wir vollinhaltlich Bezug und for-dern Sie im Namen unserer Mandantin hiermit erneut dazu auf, möglichst kurzfristig, spätestens jedoch bis zum xxx
die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen und unserer Aufforderung nachzukommen.
Aufgrund der Rechtsverletzungen, die Sie im Rahmen der benann-ten eBay-Auktion begangen haben, hat unsere Mandantin gegen Sie Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefalle-nen Rechtsverfolgungskosten und Zahlung einer Vertragsstrafe nach den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB).
Der FC Augsburg legt besonderen Wert auf den Dialog mit seinen Anhängern und Kunden, die, wie unserer Mandantin be-wusst ist, mit dem Verein in aller Regel emotional eng verbunden sind. In vielen Fällen lassen sich Rückfragen und Einwendungen Ihrerseits telefonisch schnell und einvernehmlich klären, ohne dass Ihnen hierdurch weitere Kosten entstehen. Für eine telefonische Rücksprache stehen wir Ihnen daher zu nachfolgenden Sprechzeiten zur Verfügung:xxxx
Sollten Sie die o.g. Fristen abermals ergebnislos verstreichen lassen, muss unsere Mandan-tin davon ausgehen, dass Ihrerseits kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung be-steht. Wir würden unserer Mandantin daraufhin empfehlen, zur Durchsetzung ihrer rechtmä-ßigen Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.

Meine Frage lautet wie kann ich jetzt vorgehen soll ich Antworten oder nicht, wenn ja was kann ich schreiben??

Vielen Dank schon mal im vorraus.
 
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