Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

gefunden. Muss das drunter stehen? :
/Diese modUE verpflichtet nicht zur Zahlung von irgendwelchen Kosten. Die muss, wenn, der Fordernde ggf. einklagen/ Also kann dann der Fordernde doch klagen, wenn ich nach RA Wachs unterzeichne?
 
K

Krennz

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Die haben mir vor einiger Zeit ein paarmal Mails geschickt, weil ich sie auf ihre rechtlich unhaltbare Lage hingewiesen habe, und wollten mich doll quatschen.

Doch mit Rechtsanwälten, die an einer rechtlich unhaltbaren Lage festrhalten und eine Drohkulisse aufbauen um Rechtsunsicherheit und Rechtsschaden zu erzeugen unterhalte ich mich nicht. Denn jeder der bezahlt, zahlt aus Rechtsunsicherheit, oder Dummheit. Erkann sich ja hier im Forum wissend machen und auch die Beiträge von RA Möbius und andern, sowie das Urteil des BGH ansehen.

Wir leisten hier Hilfe zur Selbsthilfe. Eine richtige REchtsberatung darf hier, vlt. ausser mir als Kaufmann und ehem. Bankangestellter, keiner machen. Wertpapierhandel gehörte, wenn auch entfernt, mit zu meinem Betätigungskreis, daher auch der Hinweis auf Wertpapier-Hande4ls-Gesetz, indem Kleine Inhaberpapiere, also Tickets/Eintrittskarten, gültige Briefmarken etc, was alles dazu zählt, als frei handelbar anerkannt werden. Dies drückt auch der § 807 BGB in Verbindung mit §§ 793ff BGB aus.

Danach kommt dann auch noch der § 307 BGB zum Ansatz

§307BGB lautet
§ 307 Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1.
mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2.
wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

Wenn ich das richtig interpretiere verstösst BH und alle DFL-Vereine gegen diese Einschränkung der AGB/ATGB und die Vereine, vlt. auch BH, macht sich gegenüber den Fans Schadenersatzpflichtig zumal der BGH in seinem Urteil feststellte, dass alle Fans, die aus privaten und beruflichen Gründen, ja selbst wenn sie keine Lust zum Spielbesuch haben, die Tickets frei verkaufen dürfen, ohne die ATGB auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

So, dass was ich jetzt hier losgelasseb habe ist meine unmassgebliche, durch das Grundgesetzt geschützte, Meinung.
 
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Krennz

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Es geht bei der modUE um Urheber- und Markenrechtsverletzungen und nimmt denen mit der modUE direkt den Wind aus den Segeln. Denn, wenn die Abmahnung ignoriert würde könnten sie darüber einen Prozess anstrengen und bekämem dann vlt. sogar Recht.

UrHG und Markenrecht ist ein Gebiet wo wir uns hier kaum auskennen, daher hat uns der RA Wachs über den Verein gegen Abmahnwahn (damals bei dem Verbraucherschutz in der Netzwelt.de, deren Nachfolger wir im diesem Thema sind) die modUE zur Verfügung gestellt.
 
oki doki. Aber per Einschreiben reicht oder? Ich habe noch bis zum 26.2 Frist und würde es morgen abschicken. Also nicht vorab per Fax oder email
 
Und wie sah das damals eigentlich mit diesen CL Finale Tickets in München aus. Da hatte doch mal jemand 1-2 Tickets für 35.000€ oder so verkauft. Konnten dagegen rechtlich jemand was sagen? Ich habe das nicht mehr so verfolgt.
 
Angeblich sind diese CL Finale Tickets oder auch DFB Pokal Finale Tickets ja personalisiert. Heißt nur eine bestimmte Person kann ins Stadion. Wenn diese Person kurzfristig verhindert ist, verfällt die Karte. Das wäre auch mal so eine rechtliche Frage, ob die Karte bei so einer Vehinderung auf einmal nun wirklich wertlos ist oder nicht?
 
K

Krennz

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Es hindert mich keiner, auch kein Gesetz oder Gerichtsurteil, für die Eintrittskarte zu einer Veranstaltung den mir angemessenen Preis zu bezahlen.. Habe schonmal selber für ein Musical, in dem ein Freund sang und es ausverkauft war das doppelte des Eintrittspreises bezahlt um reinzukommen.

Bei personalisierten Tickets ist es so, dass ich sie im Verhinderungsfalle auf jemand anders umschreiben lassen kann. Was der mir dafür bezahlt hat geht keinen was an. Die meisten Veranstalter machen das gegen eine kleine Gebühr.
 
K

Krennz

Guest
Das wären unerlaubte Beigaben. Und würden eine Steuerpflicht auslösen. Gernau, wie es einige schon versucht haben mit Briefumschlägen und Tickets als Zugabe. Ohne Erlaubnis der Veranstalter läuft da garnichts.

Ich jönnte auch nene Mercedes 300SL verkaufen und Karten drauflegen. Doch wenn ich dazu vom Veranstalter keine schriftliche Erlabnis habe mache ich mich evtl. sogar strafbar. Auf jeden Fall darf ich dann voll abgemahnt werden, weil hier kein Privatverkauf nach BGH-Urteil stattfindet, sondern ein Schleichbezug angenommen werden kann.
 
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Krennz

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Ich hatte ja an 96 eine Mail gewchickt und die §§ aufgezählt gegen die die in ihren AGB/ATGB verstossen. BD bekam auch so eine Mail. Vlt. hat BH ja auch etwas dazu gelernt?

Jedenfalls versucht BH, auch nach der Meinung etlicher Anwälte, eine Drohkulisse aufzubauen um ebay-Verkäufe zu unterbinden. Doch da steht das BGH-Urteil gegen und wir hier im Forum, sowie etliche §§ des BGB, des GWB und des WpHG.
 
BH bzw. den Vereinen kann man doch sagen was man will. Die ziehen weiter ihre Masche durch. Aber Schritt für Schritt wissen immer mehr, was Sie zu tun haben. Krennz, das vorab per Fax oder email. Wofür dient das? Wenn ich eine Woche Frist habe, reicht doch das Einschreiben..?
 
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Krennz

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Das ist so vorformuliert, kann man, wenn man die Möglichkeitr hat, oder auch nicht. Ich habe dieses Formular 1 zu 1 übernommen. Andere es so ab, wie Du es brauchst. Eins ist sicher, wenn du es Richtig machst ist es Gerichtsfest und entzieht BH die Grundlage.

BH "vergreift" sich nur an Fans, die keine ahnung über die Rechtslage haben, gegen echte Schwarzhändler sind die m.W. bisher nicht vorgegangen.
 
na ja, wenn die behaupten es ist per Einschreiben was angekommen, aber dann meinen, dass man nur ein Anschreiben geschickt hat. Was soll man dann machen? Den Beweis, dass man das und das geschickt hat als Inhalt hat man ja nie.
 
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Krennz

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Wozu gibt es Zeugen?

Ich suche mir einen Zeugen, der mir auf einer Kopie bestätigt, dass das Schreiben von mir in den Umschlag gesteckt wurde und dieser Umschlag bei Postens gemeinsam als Einwurfeinschreiben abgegeben wurde. Aussr4dem kann ich über die Homepage der Post den Verbleib meines Einschreibens nach sehen.
 
Es gab doch auch mal Ärger wegen den CL Finale Karten vom FCB in London. Aber das einzige was der Verein machen konnte, war doch eine lebenslange Sperre der Mitgliedschaft und eine Sperre beim Ticketing oder? Da hatten welche Ihre Tickets für 5000€ verkauft. Mein Gott, wenn welche halt diesen Preis zahlen und man selbst verhindert ist, dann ist das halt vielleicht so. Und das mit den Hooligans ist doch auch vielleicht Schwachsinn. Dann sollen die halt vor dem Stadion die personallien überprüfen, wer Hooligan ist und wer es nicht ist. Fertig.
 
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Krennz

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Wenn Du Dir mal hier die 88 Seiten durchliest, findest Du da einen Hool?

Echte Hools bekommen ihre Karten von Gleichgesinnten, auch wenn sie gesperrt sind. Das Argument zieht also vor Gericht nicht.

Wenn ich will komme ich überall rein, notfalls mit Einsatz von ein paar hundert Euronen.

Und jetzt möchte ich diese Diskussion beeenden, sie führt zu nichts.
 
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