Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

A

Aikon

Guest
Was wird dir denn nun vorgeworfen? Der Verkauf der 2 Tickets oder der Verkauf von 5 Tickets?
 
Also im Brief steht:

1. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass 2 Tickets von Sx Werxxx Brxxxx in der Saison 2014/2015 im Rahmen der nachbenannten Auktion über den IBÄH-Accout.....
(2 Ticket Verkäufe werden aufgelistet)

2. Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden:
(und dann werden alle fünf Tickets aufgezählt)
 
A

Aikon

Guest
Zu 1.: Die 2 Tickets waren Bestandteil einer Auktion oder war es jeweils 1 Ticket in 2 Auktionen?
 
A

Aikon

Guest
Alles klar und weiter unten werden 5 weitere Tickets aufgeführt, die jedoch nicht Gegenstand der Abmahnung sind, richtig?
Die 2 Tickets aus der Auktion, die dir vorgeworfen wird, hattest du auch verkauft, weil sich kein Kunpel finden ließ, der in der englischen Woche mit dir zum Spiel fährt?
 
Jein unten werden weitere drei Ticket aufgezählt (insgesamt 5 Tickets "alle Tickets") und die sind nicht Gegenstand der Abmahnung.
Ja die 2 Tickets habe ich verkauft weil mich meine Kollegen hängen gelassen haben (Englische Woche).
 
A

Aikon

Guest
Ich schreibe BH, dass ich das Spiel zusammen mit einem Freund besuchen wollte, wir jedoch dann erfahren haben, dass es weitreichende verkehrstechnische Umleitungen geben sollte und wir aufgrund des folgenden Arbeitstages entschieden haben, dass wir das Spiel dann nicht besuchen können. Da wir uns in einer persönlichen Notlage befanden durften wir die Tickets gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 frei verkaufen. Ich weise daher Ihre Abmahnung samt der UE zurück, da ich nichts Verbotenes getan habe und die Nutzung des Logos nicht wirksam nach § 97a UrhG abgemahnt wurde.

Vorerst gebe ich keine modUE wegen des Logos ab und warte auf die Reaktion von BH. Ich zahle kein Geld.
 
A

Aikon

Guest
@Krennz Auch die Abmahnung bezieht sich nicht auf die Nutzung des Logos, sondern es wird vielmehr aufgezählt, was durch den Verkauf des Tickets an Schaden entsteht, wie die Sanktionen lauten, wie sich der Streitwert zusammensetzt, etc. M. E. sieht eine Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes (Nutzung des Logos in einer Auktion) ganz anders aus und bezieht sich nicht z. B. auf das Interesse rivalisierende Fangruppen etc. auseinanderzuhalten....
 
Aber im Brief steht was mit dem Logo:

"Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie unter Verstoß gegen die Allgemein Ticket-Geschäftsbedienung ("ATBG") unserer Mandantin und durch unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos, Tickets von Sx Werxxx Brxxxx über das Internetauktionhaus....."

#Aikon: Kann ich deinen formulierten Texten trotzdem nehmen?
 
A

Aikon

Guest
Ja, denn trotz des Satzes ist hier m. E. keine wirksame Abmahnung gem. § 97a UrhG ausgesprochen worden. Es fehlt schlichtweg der Punkt in der vorgefertigten UE, die Nutzung des Logos in Zukunft zu unterlassen. Auch wird in der Abmahnung nicht klar, dass es sich um eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung handelt, denn auf 8 Seiten werden lediglich die Folgen des (erlaubten) Ticketverkaufs beschrieben. Wer schon einmal eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, weiß, dass da auch schon mal 30 Seiten notwendig sind, um die Urheberrechtsverletzung abzumahnen.

@ldb ich bitte da auch noch um deine Einschätzung.
 
K

Krennz

Guest
Rivalisierenjde Fangruppen auseinander zu hjalten liegt nicht in der Macht von BH. Das ist alles nur ein vorgeschobener Grund um den Verkauf von Tekcets über ebay zu unterbinden.

Solange BH dies behauptet ist die Abmahnung m.E. hinfällig.

Zumal die Abmahnung gegen das BGH-Urteil,. §1 GWB etlichen BGB §§ bezüglich Inhaberschuldvershreibungen etc. verstösst. .
 
Den Grund Rivalisierdende Fangruppen auseinander zu halten finde ich auch nur vorgeschoben. Die Möglichkeit an Tickets zu kommen hat eigentlich jeder der Mitglied beim Verein ist. Also ist eine gleichzeitige Mitgliedschaft z.B. beim BVB und S04 oder Bayern und 1860 etc. möglich.
 
Hallo,

auch von mir zunächst einmal ein dickes Dankeschön an die Admins und Mods.
Mit Euren Ratschlägen und Tipps heflt Ihr vielen, zum Teil auch geschockten Fans, die sich auf einmal mit Anwaltsschreiben konfrontiert sehen und damit sicherlich im ersten Augenblick überfordert sind. So erging es auch mir.
Ich hatte mir in den letzten Tagen alle Seiten dieses Threads durchgelesen, da ich froh war ein solches Forum gefunden zu haben.

Zu meinem Fall:

Ich hatte erstmalig Karten bei ebay kleinanzeigen angeboten, da der Kumpel, mit dem ich stets die Spiele besuche indisponiert ist. Alleine woltle ich natürlich nicht und wegen Anfahrtsweg von 300km wäre ich auch zusätzlich auf die Mitfahrgelegenheit angewiesen. Keine Problem also dachte ich, werden die Karten halt verkauft. Kurz nach Erstellung der Anzeige wurde diese auch schon wieder von ebay gelöscht (vermutlich wegen Logo-Verwendung), einen Käufer hatte ich da allerdings bereits gefunden.

Letzte Woche kam schließlich Abmhanung + UE. Die UE sieht genauso aus, wie beim Kollegen Smokeyjjoe zuvor, lediglich fehlt unter Punkt 1. der letzte Nebensatz bzgl. der Nutzung Sitzplans, bzw des Logos. Dies wundert mich halt etwas, da ich ein Logo verwendet hatte. (Fehler wegen Massenabfertigung?)

Nun folgende Frage:

Muss ich eine modUE in Bezug auf Verwendung des Logos rausschicken, obwohl davon in der von BH vorgefertigten UE nicht die Rede ist (lediglich in der Abmahnung)? Schließlich hatte ich es ja auch verwendet.
Oder meint Ihr in diesem Fall reicht lediglich ein Anschreiben, in welchem ich meinen privaten Verkauf erkläre?

Vielen Lieben Dank im Voraus.

Bin gespannt auf Eure Ratschläge.
 

ldb

Super-Moderator
Ich würde in diesem Fall eine modUE senden. Dann kann mir daraus zumindest kein Strick gedreht werden.

Was wird dir genau vorgeworfen?
 
Ich würde in diesem Fall eine modUE senden. Dann kann mir daraus zumindest kein Strick gedreht werden.

Was wird dir genau vorgeworfen?

Danke für die superschnelle Antwort.
So hatte ich es mir zunächst auch gedacht und schon mal entsprechend vorbereitet.

Vorgeworfen wird mir laut Abmahnschreiben:

- Die ATGB wurden nicht eingehalten.
- Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15% über dem Originalpreis.
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos.

Ich möchte doch bitte 250€ Schadensersatz überweisen und die UE zurücksenden, damit der Fall erledigt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Krennz

Guest
Wie @ldb schon schreibt gebe ich eine modUE für die Logonutzung ab und schreibe, dass ich aus den hier geschilderten Gründen das Spiel nicht besuchen konnte.Und das dieses Verhalten durch das Urteil des BGH I ZR 74/06 erlaubt ist.
 

ldb

Super-Moderator
Hattest du denn bei Kleinanzeigen einen Preis angegeben?
Steht da wirklich das die ATGB "nicht eingehalten" wurden? Oder das sie nicht abgebildet worden sind?
 

ldb

Super-Moderator
Genau 15% drüber oder mehr?
 
Genau 15% drüber oder mehr?

Bei weitem mehr. Ich habe mir auch nichts dabei gedacht. Schließlich sollte jeder Interessent/Käufer selbst verantworten können, wieviel er für Tickets ausgeben möchte - so zumindest meine Denke. Selbst haben wir zuvor auch schon des Öfteren Karten über ebay erwerben müssen um überhaupt noch irgendwie an Tickets zu kommen um Spiele besuchen zu können. Dies soll natürlich keine Entschuldigung sein, eher vielleicht sowas wie eine Rechtfertigung für mich selbst.
Fakt ist, dass ich die Tickets erworben habe um selbst zum Spiel zu fahren.
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
Nee, war so nicht gemeint ;)
Ging nur darum was BH abmahnt und wie es tatsächlich war. Weil du geschrieben hattest du "liegst 15% über dem Preis" und BH hätte dies trotzdem abgemahnt.

Ich würde wie schon geschrieben die modUE senden mit Begründung und Urteil. Mehr erstmal nicht.
 
Guten Tag
ich habe heute ein ähnliches Schreiben per eMail bekommen. Der Brief kommt wohl noch.

Ich habe 2 Karten für das CL spiel gegen Gala... über die Tickethotline von BD erworben und wollte mit einem Freund dorthin.
Nachdem ich ihn dann angerufen hatte und er mir gesagt hat das er an diesem Tag nicht kann habe ich die Karten bei dem bekannten Auktionshaus eingestellt.

Der Startpreis lag bei 80€ was dem Preis entspricht was die Karten gekostet haben.
Der Endpreis lag bei etwas mehr als dem 4-fachen.
Als Bild hatte ich eine Choreographie verwendet welches bei einer Internetsuche erschienen ist.

Als ich mich auf der Seite von BD als Mitglied anmelden wollte ging es nicht und nach einem Anruf bei der BD Geschäftsstelle wurde mir mitgeteilt das ich für 12 Monate gesperrt wurde auf Grund der Tatsache das ich die Tickets weiterverkauft habe.Dies war bevor das Schreiben bzw die eMail bei mir angekommen ist.

Im Anschluss daran habe ich den Käufer informiert das ich "erwischt" worden bin und ihm unverzüglich den Betrag der Karten erstattet. Die Karten wurden letzten Endes also nicht weitergegebene.
Dieser war natürlich nicht erfreut darüber und hat mir eine negative Bewertung gegeben.

Aus dem Schreiben gehen folgende Punkte hervor :

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung von Fotos aus dem Stadion

Es wurde gefordert:
1. Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
2. Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 250,00€
3. Vertragsstrafe (Sofern die vorgenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht und rechtswirksam unterzeichnet zurückgereicht wird,...)

Am Ende des ersten Abschnittes der Abmahnung, in dem es darum geht weshalb die Vereine gegen den Schwarzmarkthandel vorgehen (verbindlich dem Sicherheitspapier "Sicheres Stadionerlebnis") steht noch folgender Satz : "Die Berechtigung dieser legitimen Interessen der Vereine wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06, „bundesligakarten.de“) bereits höchstrichterlich bestätigt."

Dazu habe ich nun folgende Fragen :
-Wie gehe ich am besten vor?
-Sind die Tickets nun für dieses Spiel gesperrt?
-Falls ja : Gibt es eine Möglichkeit den Kaufpreis erstattet zu bekommen?
-Muss ich mit einem Stadionverbot rechnen?


Ich hoffe ich habe alle nötigen Informationen genannt und hoffe das mir geholfen werden kann.
Falls weitere Informationen nötig sind bin ich gerne bereit diese ihnen mitzuteilen.

Vielen Dank im Vorraus!
 
K

Krennz

Guest
Die tickets sind, rechtlich gesehen, Inhaberschuldverschreibungen und dementsprechend frei handelbar.

In dem Urteil, das BH da zitiert, wird den Vereinen erlaubt gegen schleichbeziehende Schwarzhändler vorzugehen. Gleichzeitig erlaubt der BGH im gleichen Urteil verhinderten echten Privatverkäufern den Verkauf der Tickets auch über Onlinebörsen. Hierbei sagt der BGH aber auch, dass das Angebot die Nachfrage regelt.
Dementsprechend gehen die Abmahnungen von BH meilenweit am Recht vorbei.

Wie hier oft beschrieben gebe ich ein modUE wegen des Bildes aus dem Stadioninneren ab und schildere den Vorgang, warum wieso weshalb und dass das durch das selbst von BH zitierte Urteil gedeckt ist.
 

ldb

Super-Moderator
@Volli

Die Karten sind definitiv NICHT gesperrt. Ich hättest sie also dem Käufer überlassen können. Eintrittskarten sind sogenannte "kleine Inhaberpapiere" (Stichwort Inhaberschuldverschreibung). Kurz gesagt: Du kaufst eine Karte und zahlst Geld dafür, also willst du auch die Gegenleistung, nämlich das Spiel ansehen. Ein Stadionverbot (bundesweit) darf in Deutschland "nicht einfach so" ausgesprochen werden, dazu muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sein (das ist Strafrecht, Abmahnungen sind immer Zivilrecht). BD hätte höchstens die Möglichkeit dir ein Hausverbot (aber eben nur für Dortmund) zu erteilen, zu so etwas ist hier aber kein einziger Fall bekannt. Selbst wenn, da könnte mich ein Verein nach so einer Aktion mal kreuzweise, da komme ich bestimmt nicht wieder und trage Geld in den Laden.

So viel zu diesem Thema.

Für die Nutzung des Bildes muss ich eine modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) abgeben. KEINESFALLS unterschreibe ich die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung (UE). Diese ist ein Schuldeingeständnis, verpflichtet mich zur Zahlung der 250€ und ich lasse damit meine Hosen runter. Muss alles machen, was BH / BD in Zukunft von mir verlangen. Daher: KEINESFALLS unterschreibe ich dies. Auch wenn meine modUE nicht angenommen wird und mir empfohlen wird die vorgefertige UE zu unterschreiben: Ich tue dies NICHT.

Ich erkläre in einem separaten Schreiben weshalb ich die Karten nicht nutzen konnte und diese gemäß Grundsatzurteil BGH Az. I ZR 74/06 aus einer Notsituation heraus verkaufen musste und lege dies der modUE bei.

Witzig, das BH ebenfalls versucht dieses Urteil für seine Zwecke zu missbrauchen. Dummerweise steht dort aber genau drin, wann ich eine Eintrittskarte verkaufen darf. Nämlich dann, wenn ich aus einer Notsituation heraus handeln muss, dazu zählt auch die Verhinderung an der Teilnahme, ganz egal aus welchen Gründen. Das BGH Urteil besagt auch, das Eintrittskarten keinem Weiterveräußerungsverbot unterliegen. Ganz Schlaue Kerle werden nun daher kommen und sagen "Ja, aaaaber: Das Urteil bezieht sich darauf das den Karteninhabern damals nicht gestattet wurde die Karten weiter zu verkaufen, aber in den ATGB steht drin das sie es dürfen, aber bloß mit max. 15% Aufschlag zur Deckelung der Kosten".
Das Argument zieht aber nicht. Denn Eintrittskarten unterliegen keiner Preisbindungspflicht, ihr Preis regelt sich demnach über Angebot und Nachfrage. Auch der BGH sieht Eintrittskarten als frei handelbare Wertpapiere an, ähnlich wie Aktien. Da fällt manchmal der Kurs, mal steigt er.

Dies nur als kleinen Abriss.

Als Vereinsmitglied würde ich an deiner Stelle ziemlich angepisst sein. Die Mitgliedschaft würde meinerseits sofort gekündigt. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt sie zu nutzen. Die Abmahngeschichte werden sie nicht tragen, sowas wird von RSVs nicht übernommen. Deine Mitgliedschaft beinhaltet aber ein exklusives Kartenvorverkaufsrecht auf das Mitgliederkontingent welches nun nicht mehr von dir genutzt werden kann. Ich würde also zunächst die Mitgliederverwaltung von BD anschreiben und eine anteilige Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages für 2014 fordern und gleich die Kündigung hinterher schieben. Werden sie natürlich ablehnen, aber mit Rechtsanwalt und Klage kann man da sicher etwas reißen.
 
Vielen Dank an Krennz und Idb für die schnellen Antworten die helfen mir schon mal sehr weiter.

Zum ersten Abschnitt:
Das klingt soweit einleuchtent nur habe ich mir die ATGBs mal angeschaut und im Abschnitt 8 "Sanktionen" unter (2) ist festgehalten das : "Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen die gegen diese Bestimmungen verstoßen, ohne Erstattung des Eintrittpreises den Zutritt zum Stadion zu verweigern oder des Stadions zu verweisen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten."

Da ich ja vom Ticketerwerb bereits ausgeschlossen wurde denke ich das auch andere erwähnte Sanktionen greifen werden.

Sollte ich diesbezüglich bei BD anrufen um Klarheit über die Tickets zu bekommen oder dies über BuH klären?

Zu Abschnitt 2:
Wie sähe eine solche modifizierte Unterlassungserklärung genau aus?
Muss diese Unterlassungserklärung per Post an BuH geschickt werden oder kann ich dies auch per eMail schicken?
Hab leider keine Ahnung von solchen Dingen...
Könnte ich es so verwenden wie in dem Post #2055 beschrieben? Natürlich mit Abänderung meiner persönlichen Notsituation auf Seite 1.

Zum letzten Abschnitt:
Die Mitgliedschaft würde ich gerne nicht kündigen da ich gerne ins Stadion gehe und nach Ablauf der Sperrfrist wieder an dem Kartenverkauf teilnehmen möchte. Aber dies ist ja eine persönliche Entscheidung. Deswegen lasse ich die aufgeführten rechtlichen Schritte einmal außenvor. Trotzdem Danke dafür!
Oder sind dort auch rechtliche Schritte nötig?
 
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