Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

@ldb

Ja habe ich.

Ist es denn wirklich so? Also um es mal in einem Satz zu sagen:

ich habe unerlaubterweise das Logo verwendet und deswegen werden die DK meiner Mutter gesperrt? Das eine hat mit dem anderen doch gar nichts zu tun :(

Falls das zutrifft, bleibt mir dann lediglich die Möglichkeit einer Einigung mit BH?
 

ldb

Super-Moderator
Vielleicht hast du Glück weil die Karten zum normalen Preis verkauft wurden. Auf eine Kündigung zum Saisonende würde ich mich allerdings einstellen.

Sie werden ja nicht gesperrt, diese Saison können sie ganz normal genutzt werden. Sie werden eventuell nicht verlängert, daher die Vertragskündigung zum Saisonende.
 
@ldb

Daher meine Frage: Ich wollte die Karten ja nicht höchstmöglich verkaufen, sondern lediglich zum normalen Preis weitergeben. Was ich nicht beachtet habe, ist die Nutzung des Sitzplans (auf dem auch noch das Logo drauf ist).

Ist es aus eurer Erfahrung jetzt so, dass man für Markenrechtsverletzungen die DK für die kommende Saison wirklich entzogen bekommt? Oder wie sind da die Mechanismen hinter den Kulissen? Kann man sich diesbzgl theoretisch mit BD oder BH oder beiden Parteien einigen?

Eine weitere Frage:
Wie bekommen BH meine Adressdaten heraus, wenn ich bei Kleinanzeigen lediglich eine Email Addy angegeben habe?
 
A

Aikon

Guest
@Chillkroete

Warum ist der Verkauf denn nicht zustande gekommen? Gab es keine Nachfrage oder konntest du dich mit einem Käufer nicht einigen? Hast du ausschließlich über die Kleinanzeigen-Seite kommuniziert oder auch direkt mit jemanden per E-Mail?
 
@Aikon

Es gab Nachfrage, aber es haben sich dann Freunde gemeldet, welche die Karten abgenommen haben. Ich habe ausschliesslich über die Kleinanzeigen Seite kommuniziert, nicht per E-Mail. Wie gesagt habe und wollte ich die Karten nur zum Originalpreis abgeben.

Wie verhielte sich der Sachverhalt, wenn die Karten nicht meiner Mutter, sondern Bekannten gehörten? Also nochmal kurz skizziert:
- Karten wurden inseriert zu Normalpreis, aber mit Logo und Sitzplan
- kein Kauf zustande gekommen
- BH werfen mir o.g. Dinge vor (Logo, Sitzplan)

Aufgrund von Addressdaten, Namen etc. gehen BH und BD davon aus, dass es sich um Karten meiner Mutter handelt (was aber nicht der Fall ist) und sperren diese. Was kann sie tun, um sich dagegen zu wehren?
 
A

Aikon

Guest
Ich vermute, dass du bei ibäh die selbe email-addy hinterlegt hast. BH hat sich deine Adressdaten dann über das VeRI-Programm besorgt.

In der Regel übermittelt BH deine persönlichen Daten an BD. BD ordnet sie dann den DK deiner Mutter zu und die Reservierung für die nächste Saison ist stark gefährdet. BD kann ohne Angabe von Gründen den DK-Vertrag kündigen.

Wenn ich um jeden Preis die DK behalten will, dann nehme ich anwaltliche Hilfe in Anspruch. Eventuell kann ich mich dann mit BH und BD einigen, zumal ich die Karten zum Normalpreis angeboten habe. Auf keinen Fall versuche ich mich selbst mit BH zu einigen, selbst wenn er mir bestätigt, dass die DK nicht gesperrt werden. Das letzte Wort hat dann immer noch BD. Mein Anwalt fertigt dann auch noch die modUE aus, die ich wegen des Logos und Sitzplans abgeben muss.

Eventuell haben @ldb oder @Krennz noch eine andere Idee.
 

ldb

Super-Moderator
@Chillkroete
Ich würde, sofern BH definitiv feststellen kann welche DK betroffen sind, ebenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das die Karten zum normalen Preis verkauft werden sollten ist als positives Argument zu werten und sollte dir im Regelfall die DK erhalten.

Jetzt kommt das große ABER: Damit die DK erhalten bleiben, musst du dich mit BH einigen. Jeder von uns hier weiß wie schwierig es ist an DK's zu kommen, das sollte dir ein paar Euro wert sein. Investiere sie in einen Anwalt der auf BH spezialisiert ist (Internetsuche bemühen!), dann werden dir zu 98% die DK erhalten bleiben, du musst allerdings Lehrgeld wegen des Stadionplans zahlen. Du wirst aber nie wieder vergessen, was Urheberrecht bedeutet und das sowas in wenigen Fällen nicht ungestraft bleibt.
 
K

Krennz

Guest
@Chillkroete

Ich sage meiner Mutter, dass sie BH anschreibt und denen mitteilt, dass sie die DK für ein Spiel aus gesundheitlichen Gründen an ihren Sohn weitergegeben hatte, der aus beruflichen Gründen das Spiel nicht besuchen konnte und über ebay-Kleinanzeigen zum Originalpreis verkaufen wollte. Dabei, aus Unkenntnis, den Sitzplan samt Logo verwendete. Der Verkauf aber nicht zustande kam. Diese Transaktion sowohl vom BGH-Urteil I ZR 74/06 als auch von den ATGB (nicht teurer als max 15% mehr) gedeckt ist.

Für die Nutzung des Sitzplans mit Logo gebe ich eine modUE ab

(Kann ich auch selbst verfassen und von meiner Mutter unterschreiben lassen) Zahlen werde ich nicht.
 
Guten Tag zusammen,
nach dem Abschicken der ModUe kam heute folgende Antwort per Mail:

"
die von Ihnen am 25.09.2014 abgegebene Unterlassungserklärung
kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird daher
zurückgewiesen. Wir raten dringend ab, Vorlagen aus
Internetforen zu verwenden. Die Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung ist eine Frage des Einzelfalles. Sofern Sie
lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die
abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht, stehen wir
selbstverständlich gerne vor Abgabe der Unterlassungserklärung
zu einer telefonischen Rücksprache von Montag bis Donnerstag in
der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr und freitags zwischen 15.00 und
16.00 Uhr zur Verfügung. Alternativ raten wir Ihnen zu einer
Überprüfung durch einen Rechtsanwalt.
Zur Erhaltung einer sozialen Preisstruktur ist es zwingend
erforderlich, in der Unterlassungserklärung mit aufzunehmen, es
zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia
Dortmund, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im
Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem
wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben
ist, anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann
anzunehmen, wenn insbesondere im Rahmen von
Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis).....

Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte Unterlassungserklärung
mit der Bitte, diese bis spätestens 15.10.2014 an uns zurückzusenden.
Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2014/2015
entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene
Schadensersatzbetrag in Höhe von
560,00 EUR
ausgeglichen wird.
Dem Eingang der Zahlung unter Angabe des Aktenzeichens auf eines der angegebenen
Konten auf dem Briefbogen sehen wir bis zum
31.10.2014
entgegen. Für Rückfragen stehen wir auch gerne telefonisch zur Verfügung"


Bedeutet für mich, dass meine UE angekommen ist und ich damit nichts mehr machen brauche ?!
Mitglied beim BvB bin ich nicht, also kann ich auch nicht gesperrt werden.
 
A

Aikon

Guest
Wenn ich die Vorlage der modUE entsprechend korrekt abgeändert habe und ich die mir vorgeworfenen urheberrechtlichen Verstöße aufgeführt habe, heißt das nun, dass BH meine modUE bekommen hat und ich nichts weiter unternehmen muss.
 
A

Aikon

Guest
Mich irritierten erst die 560€, aber hab dann gesehen, dass @Krennz dich schon mal gefragt hat, ob Tageskarten oder DK.
 
Nein, die begründen das damit, dass es in der Vergangenheit schon mal vorgekommen ist. Leider ist das bei meinem Beruf nicht zu kalkulieren und oftmals fällt Fußball spontan ins Wasser. Die anderen Spiele waren aber nicht Inhalt der "Anklage".
 
K

Krennz

Guest
Da irrst Du Dich. BH rechnet die "Strafe" nach allen Auktionen hoch.

WEnn Du Dich traust kannst Du gegen BH eine Negative Feststellungsklage (NFK) loslassen, dass ihnen, ausser im Fall der Marken- und Urheberrechtsverletzung (bei Privatleuten eigentlich nur die Urheberechtsverletzung) keine UE und keine "Strafzahlungen" zustehen

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/negative-feststellungsklage.html

BH argumentiert, dass das Urteil des BGH I ZR 74/06 zu alt wäre und auf die geänderten ATGB nicht anzuwenden sei, wobei die ATGB gegen etliche Gesetze im GWB, BGB und Aktienrecht verstossen. (Schuldverschreibungen/Tickets fallen im Handel unter das Aktienrecht, können dementsprechend frei und ohne jegliche Einschränkung gehandelt werden)

Es ist in der EU üblich, dass für ausverkaufte Events höhere Preise als aufgedruckt für Tickets bezahlt werden. Das wird auch vom EUGH so gesehen.
 
Hallo,

ich habe ebenfalls Post bekommen.

Mir wird folgendes vorgeworfen:

1.)
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Die Auktion wurde nicht als Sofort Kauf beendet
- der Verkaufspreis lag 15% über dem Originalticketpreis
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

2.) Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen
Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden.:

Jetzt werden 250 EUR gefordert + UE

zu 1)

Ich habe 4 Karten bei ibäh reingestellt, die ich über WB gekauft hatte. Bei Bestellung der Karten war der Spieltag noch nicht terminiert!!
Ich wollte mit Freunden das Spiel besuchen. Nun ist das Spiel auf einen Freitag Abend terminiert worden, an dem ich und meine Freunde auf einen Geburtstag müssen.
Es ist zu einem Verkauf von 4 Tickets gekommen, Startpreis war 1 €, Endpreis knapp 200% vom Originalpreis.

zu 2)

Ebenfalls 4 Karten eines Freundschaftspiels am "Tag der Fans", hatte vorsorglich Karten bestellt und meine Freunde hatten kein Interesse.
Es kam zum Verkauf bei ibäh, aber nur knapp über dem Originalpreis.(kein Sofort-Kauf)


Was soll ich tun? Muss ich zahlen? Bekomme ich evtl. die gleiche Abmahnung nochmal für die Karten aus Punkt 2) , auf welche ja schon im Schreiben verwiesen wurde?

Bitte helft mir, ich habe keine Ahnung von diesen Sachen.

Vorab schonmal: Super Forum mit anscheinend "Experten", soweit ich das erkennen konnte. DANKE für eure Mühe!
 
A

Aikon

Guest
@svwole Willkommen im Forum!
Bitte teile uns noch mit, ob die unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos Gegenstand der UE ist oder ob dort lediglich das Abstellen des Verkaufs der Karten gefordert wird.
 
A

Aikon

Guest
Ich teile BH nun mit, dass ich die Tickets für mich und meine Freunde bereits vor Terminierung durch die DFL bestellt hatte und das Spiel dann unglücklicher Weise am Freitag angesetzt wurde, an dem ich mit meinen Freunden jedoch schon auf eine Geburtstagsparty eingeladen war. Somit konnten wir das Spiel nicht besuchen und mussten die Karten verkaufen. Dies ist gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 erlaubt. Ihre Abmahnung muss ich daher samt UE zurückweisen, da ich nichts Verbotenes getan habe und keine Unterlassung von urheberrechtlichen Verstößen gefordert wird.
 
Du würdest nur diesen Text schicken und es unterschreiben?

Keine mod. UE? nichts bezahlen?

EDIT: Es war allerdings das Vereinslogo abgebildet, kann deswegen eine erneute UE kommen??
 
A

Aikon

Guest
Sofern BH nicht die Unterlassung der unautorisierten Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos fordert (welche m. E. im Erstfall nur mit höchstens 155€ sanktioniert werden darf), würde ich BH lediglich das oben schreiben. Vorerst gebe ich keine modUE für die Urheberrechtsverletzung ab und warte, ob BH von mir noch verlangt die unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos in Zukunft zu unterlassen. Geld zahle ich natürlich nicht.

Warte jedoch auch noch die Einschätzungen von @Krennz und @ldb ab. Derzeit sind sie nicht online.
 
A

Aikon

Guest
EDIT: Es war allerdings das Vereinslogo abgebildet, kann deswegen eine erneute UE kommen??

Das wollen wir doch hoffen, dass du eine korrekte Abmahnung samt UE bekommst, die sich lediglich auf die Nutzung des Logos bezieht. Dann wäre die modUE angebracht. Ist BH der Meinung, dass du einen Schleichbezug begangen hast, muss er klagen, dies hat er bislang jedoch nicht getan.
 
K

Krennz

Guest
Durch Weiterbildung in dem Zusammenhang sehe ich das inzwischen wie @Aikon.

Der Verkauf der Tickets ist, in besonderen Fällen, duch das BGH-Urteil gedeckt.

Was evtl. abgemahnt werden kann, ist die Nutzung des Vereinslogos. So wie es aussieht ist dies aber nicht Bestandteil der UE, so dass hier auch keine modUE fällig wird.

Ich schreibe BH daher, wie sich die Sache verhält und ich daher die Abmahnung samt UE nicht anerkenne.
 
Hallo,

Ich habe ein 8 seitiges Schreiben plus eine Unterlassungserklärung von BuH erhalten. (Tickets von Werxxx Brxxxx)

Vorgeworfen wird mir:
- Die ATGB wurden nicht eingehalten.
- Die Auktion wurde nicht als "Sofort-Kauf" beendet.
- Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15% über dem Originalpreis.
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos.

und

250€ von Schadensersatz.

Wenn ich die 250€ und UE nicht unterzeichne drohen mir 2500€, 5000€ - 50000€.... Strafe.

Ist das das Standardschreiben von BuH?
Muss ich 2 Schreiben ausfüllen und an BuH schicken?


und hat wie waren die Erfahrungen bis jetzt?

Gruß
Smokeyjjoe
 
A

Aikon

Guest
Hallo @Smokeyjjoe

Bitte gib uns noch ein paar Infos.
Beziehen sich die Punkte der Unterlassungserklärung alle auf das Verkaufen von Tickets oder wird auch die Unterlassung der Nutzung des Vereinslogos gefordert?
Wo hast du die Tickets gekauft? Wie viele Tickets hast du verkauft und aus welchem Grund?
 
Hallo @Smokeyjjoe

Bitte gib uns noch ein paar Infos.
Beziehen sich die Punkte der Unterlassungserklärung alle auf das Verkaufen von Tickets oder wird auch die Unterlassung der Nutzung des Vereinslogos gefordert?
Wo hast du die Tickets gekauft? Wie viele Tickets hast du verkauft und aus welchem Grund?

Die Unterlassungserklärung sieht folgender Massen aus (wie von Svwole)
8pyc4izn.jpg

Auf dem obigen Schreiben kann ich das mit Logo nicht erkennen. Aber im Brief wird die Logo Verwendung untersagt.

Die Tickets wurden direkt bei Werxxx Brxxxx online gekauft.
Fünf Tickets wurden verkauft. Aber zwei wurden explizit Abgemahnt.
Der Grund dafür ist ein mehr als 120 km Anfahrtsweg in der Woche. Der nächste Tag war ein Arbeitstag. Sowie die schlechte Verkehrlage großräumige Umleitung in meiner Region. (Keiner meiner Freunde wollte eine Karte haben)

Oder meintest du was anderes?
 
A

Aikon

Guest
"zwei wurden explizit abgemahnt". ich gehe davon aus, dass die beiden Tickets als Gegenstand der Abmahnung aufgeführt sind und die weiteren drei dann unter: "Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden:"

Oder hast du 5 Tickets verkaufen wollen, hast jedoch nur 2 verkaufen können?
 
Aikon du hast recht der Satz ist im Brief enthalten. ""Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden:""

Alle fünf Ticket wurden verkauft. 1 Ticket wurde sogar unter dem Verkaufspreis verkauft.

Was muss ich jetzt genau machen?
 
K

Krennz

Guest
Ne,.Ne ist schon richtig.

Du warst also in einer Notlage, die lt. BGH-Urteil I ZR 74/06 gedeckt ist.

daher schreibe ich BH an, dass ich und meine Freunde das Spiel nicht besuchen konnten weil wir aus verkehrstechnischen Gründen zu lange Unterwegs wären und unsere Arbeitgeber uns nicht erlaubt haben unsere Arbeit früher zu verlassen und später anzutreten. Dies lt. dem BGH-Urteil so gedekct ist, die Abmahnung und die ATGB gegen etliche Gesetze verstösst und ich aus diesem Grunde nur eine modUE wegen Benutzung des Vereinslogos. (siehe meine Signatur) abgebe.
 
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