Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Hallo zusammen,

nachdem ich die Mod UE abgegeben habe, Kamm nach fast 4 Wochen der Standart Text (Siehe Beitrag von Think vom 09.09.oder unten) von unseren Freunden aus Dortmund. Was ich echt als Frechheit ansehe, dass meine "Freunde" mein Rückschreiben ohne jegliche rechtliche Begründung oder Urteilsbegründung eines Gerichtes einfach so ablehnen. (siehe Fettschrift). Habe mich natürlich auch auf das BGH Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06 berufen. Also mir reicht es, habe die Sache heute meinem RA übergeben und werde morgen Mittag eine Info diesbezüglich erhalten. Mittlerweile ist es mir auch egal ob die weiter eine Dauerkarte vom BVB erhalte oder nicht. Es nervt nur noch wie die mit ihren Fans umgehen. Das Motto "Echte Leibe" trifft in diesem bzw. unseren Fällen so mal gar nicht zu

Was würdet ihr denn machen?

Sehr geehrter Herr ..........
die abgegebene Unterlassungserklärung kann in dieser Form nicht
angenommen werden und wird daher zurückgewiesen
. Zur
Erhaltung einer sozialen Preisstruktur ist es zwingend erforderlich,
in der Unterlassungserklärung mit aufzunehmen, es zu
unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia
Dortmund, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im
Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem
wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben
ist, anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann
anzunehmen, wenn insbesondere im Rahmen von
Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis)
nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf
anderen Internet-Ticketplattformen - z.B. viagogo, seatwave - um
15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/
werden).
Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte
Unterlassungserklärung mit der Bitte, diese bis spätestens
19.09.2014 an uns zurückzusenden.
Hinsichtlich der Kostenfrage bzw. einer möglichen
Ratenzahlungsvereinbarung stehen wir für Rückfragen auch gerne 2/2
telefonisch zur Verfügung. Hierfür steht Ihnen unsere Kanzlei von Montag bis Donnerstag in
der von 17.00 bis 18.00 Uhr und freitags zwischen 15.00 und 16.00 Uhr zur Verfügung

Lieben Gruß
schipec
 
Guten Tag geehrte Foren Community,
zu erst einmal möchte ich euch großen Dank für eure Bemühungen aussprechen, diese unrechtmäßige Geldmacherei zu unterbinden.

Nun zu meinen Fall. Mich hat es nun gestern auch erwischt und ich habe eine Mail von Becker und Haumann bekommen, die von mir 560 Euro verlangen!!!

Es geht in dem Vorwurf um ein Bundesligaspiel:

Auszug aus dem Schreiben:
"Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung eines Bildnisses aus dem Inneren des SIGNAL IDUNA PARKS"

Ich habe ein Foto der Südtribüne benutzt, es ist darauf aber nicht das Vereinslogo zu sehen, zumindest nicht deutlich. Außerdem wurde das Ticket nicht verkauft, da Ebay den Verkauf gestoppt hat nachträglich.

Ich bin auf jeden Fall bereit dagegen zu kämpfen, habe aber leider keine Rechtsschutzversicherung.
Soll ich die Frist erstmal ausnutzen um ein wenig Zeit zu gewinnen und erst ein paar Tage vorher antworten ?

@Krennz: Sehr geehrter Krennz, kann ich deine Sig benutzen als Schreiben oder wäre es in meinem Falle gut, darauf hinzuweisen, dass ich kein Logo verwendet habe, dass ich kein BvB Mitglied bin und damit von einem Drittanbieter gekauft habe ?

Ich bedanke mich im Voraus für eure tolle Hilfe.
 
Ich habe das Ticket von meinem Vater (Mitglied beim BvB) und wollte das Spiel auch besuchen. Leider hat mir der Arbeitgeber einen Strich durch die Rechnung gemacht.
 
K

Krennz

Guest
Dann teile ich BH mit, dass ich das 'Ticket geschenkt bekommen habe und somit nicht an die, sowieso umstrittene, ATGB gebunden bin. Ausserdem bekam ich von meinem Arbeitgeber kein Frei und durfte somit mein -Ticket nach dem BGH-Urteil I ZR 74/06 straffrei verkaufen.

Für Logo und Bild ändere ich die modUE aus meiner Signatur entsprechend ab und füge sie dem Schreiben bei.
 
Ich bedanke mich und werde es genauso machen. Lasse mir aber erst mal ein paar Tage Zeit und nutze meine Frist. Dann schick ich denen das per Einschreiben. Ich halte euch hier auf dem Laufenden und bedanke mich für die Antwort.
 
K

Krennz

Guest
Mich macht n och etwas stutzig.

Wieso wollen die 560€ ? War das ne Dauerkarteoder hast du schon mehrfach Karten Verkauft?
 
Ja das kam in de Vergangenheit schon ein paar mal vor und wurde in dem Schreiben auch erwähnt. Es wurde aber ausdrücklich in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass es nur um diesen einen Fall geht.
Die anderen Fälle sind nicht Inhalt der Abmahnung.

Edit: Bei mir kommt es regelmäßig vor, dass ich kurzfristig verhindert bin. Sonst besuche ich alle Spiele selber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorab erst einmal großen Respekt für die geleistete Arbeit hier!

Vor ein paar Tagen bin ich denen anscheinend auch ins Netz gegangen. Hatte bei ibäh Kleinanzeigen inseriert mit einem Preis leider knapp über 15%, aber ohne Bilder. Dann wurde ich angeschrieben und es wurde nach meiner Handynr. gefragt. Da das dort wohl relativ gängig ist, habe ich dummerweise meine Handynr. herausgegeben. Nach wenigen Minuten wurde mir dann angekündigt, dass ich in den nächsten Tagen eine Abmahnung per Post erhalten werde (noch ist nichts gekommen)
Alles was die von mir haben, ist also eine Email-Adresse (die ich zufälliger Weise sonst noch nirgendwo benutzt habe) und eine Telefonnummer.

Jetzt ist meine Frage, ob die meinen Telefonanbieter zum herausgeben meiner Daten zwingen könnte? Theoretisch hätte das ja auch die Nummer meines Onkels oder eines Fremden seinen können? Kenne mich da mit dem Datenschutz leider nicht aus und würde gern wissen, was mich da erwartet!

Liebe Grüße
 

ldb

Super-Moderator
@torre
Nein auf keinen Fall. Schon gar nicht weil du keine Urheberrechtsverletzung begangen hast und eben, wie du schon sagtest, eine völlig andere Nummer sein kann. Wenn du nur über Kleinanzeigen direkt mit dem Interessenten geschrieben hast, sieht dort niemand deine Mailadresse.
Du solltest zusehen das deine Handynummer aus deinem BVB Login verschwindet. Am besten gleich Online ändern.
 
A

Aikon

Guest
@torre
Es entspricht auch nicht der üblichen Vorgehensweise von BH, zumindest ist mir dieser Weg bisher nicht bekannt. Sieht eher nach jemanden aus, der dich bei BH oder BD verpetzen will, Wie @ldb schon schrieb, daher schnell die Handynummer in deinem BVB Login ändern/löschen und abwarten ob dann überhaupt Post kommt.
 
K

Krennz

Guest
Es könnte auch ein WErbefuzzie, oder ein Abzocker sein.

Hast du eine Drittanbietersperre bei Deinem Provider? WEnn nein, dann sofort einrichten lassen
 
Hallo zusammen

Auch wir haben heute eine Mail von BH bekommen.
Folgender Fall:

Wir haben eine Überschreibung einer Dauerkarte vom BVB bei ebay eingestellt zum Verkauf stand aber offiziell ein Schal und die Überschreibung gabs dazu..

Es kam zum Ende der Auktion und ein Höchstbietender stand fest,
jedoch zu keinem wirklichen Verkauf da der käufer nicht zahlen wollte und die Sache auch über ebay geregelt wurde wegen der verkaufsprovision (offizielle Rückerstattung der Provision.)

Nun wird uns das übliche vorgeworfen
-Die ATGB nicht abgebildet
-Auktion nicht als Sofortkauf
-Der Verkaufspreis über 15% über originalpreis

Wir sollen nun eine Unterlassungserklärung abgeben und eine Summe von 1000€ bezahlen.

Zudem wurde aufgeführt aber nicht als Gegenstand dieser Mahnung das wir noch weitere Verkäufe getätigt haben dort haben wir einen Monat eher eine Überschreibung angeboten wo es aber genauso war wie im oben erklärten Fall das sie nicht verkauft wurde weil der käufer nicht zahlen wollte. In den letzten beiden vorangegangen Jahren war es so das wir die Karte tatsächlich über ebay veräußert haben aber als Verkaufs Gegenstand ein Briefumschlag und ein Aufkleber aufgeführt wurde und die Dauerkarte jeweils gratis dazu. Aber diese drei Fälle sind wie erwähnt nicht Bestandteil der Mahnung sondern wird nur zusätzlich aufgeführt.

Nun unsere Frage, erstens ist uns überhaupt etwas vorzuwerfen weil es nie zu einem Verkauf des vorgeworfenen Artikels kam und ist ein Verkauf der Überschreibung nicht sogar erlaubt da kein direktes Ticket?
Und zusätzlich wurde in der artikelbeschreibung ja erwähnt das nur der bvb Schal zum Verkauf steht und die Überschreibung und Dauerkarte gratis dabei.

Angeboten wurden die Karten über den Account meiner Frau und die Karte gehört jedoch mir und dadurch kann uns doch niemand nachweisen welche Karte angeboten wurde.ist man dann zur Auskunft verpflichtet wessen karte angeboten wurde?

Etwas kompliziert das ganze aber bewegt sich BH nicht auf dünnem Eis?
Da bei der vorgeworfenen Mahnung kein ticket verkauft wurde weil es keinen käufer gab und können sie uns die alten Fälle auch zur Last legen?
Wie handeln wir am besten?

Vielen Dank im Voraus
 
K

Krennz

Guest
WArum wurden denn die Karten verkauft?

Die ATGB aller DFL-VEReine sehn vor, dass Tickets als Dreingabe nicht ohne Zustimmung der DFL-VEreine gegeben werden dürfen. Daher habt ihr zumindest gegen diesen Passus verstossen.
 
A

Aikon

Guest
@butterfly00: Was war der Wille beider Parteien, der Schal oder die Karte? Rechtlich ist das einfach nicht durchsetzbar.
Sofern ich die Karte mit Überschreibung angeboten habe, hatte ich doch vor, die Karte mit Gewinn über eBay zu verkaufen oder?
 
Ok das mal außen vor.
Der Kaufvertrag ist aber gar nicht zustande gekommen und wurde über ebay storniert weil es bei ebay leider Bieter gibt die einfach nicht zahlen wollen oder können.
Ist uns dann überhaupt etwas vorzuwerfen?
 
A

Aikon

Guest
@butterfly00: Nee, außen vor ist das nämlich eben nicht. Ich kann eine DK nur aus einer persönlichen Notlage heraus anbieten. War das bei euch denn der Fall? Der Kaufvertrag ist übrigens zustande gekommen, der Käufer befindet sich lediglich im Zahlungsverzug. Ich müsste den Käufer vorab noch ein Zahlungsziel setzen, lässt er dieses verstreichen kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
 
Ich habe die DK verkauft, weil ich aus beruflichen und privaten Gründen zeitlich nicht mehr in der Lage bin sie zu nutzen.

Mit dem Käufer ist das alles schon passiert. Die Sache ist offiziell beendet. Wir sind beide einvernehmlich vom Kaufvertrag zurückgetreten.
 
A

Aikon

Guest
Über ibäh wird nicht der Kaufvertrag ungültig, wenn sich Käufer und Verkäufer im beiderseitigen Einvernehmen geeinigt haben, die Transaktion nicht durchzuführen. Hier geht es rein um die Verkäuferprovision. Der Kaufvertrag bleibt bestehen. Das ist ein Irrglaube, den schon viele Verkäufer zu spüren bekommen haben. Käufer kann sich trotzdem melden und auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen.

Bzgl. des Anbieten einer DK mit Überschreibung bitte ich @Krennz und @ldb um Einschätzung.
 
K

Krennz

Guest
Der Überschreibung muss BD zustimmen, doch dann ist die DK fürs ganze Jahr weg, und nicht nur für ein Spiel.
 

ldb

Super-Moderator
Machen wir uns nix vor. Wenn ich meine DK nicht mehr nutzen kann und sie komplett abgeben will, dann kündige ich den DK Vertrag. Man kann auch nicht davon ausgehen das es sich um eine kurzfristige Entscheidung handelt da die Jahre davor ebenfalls schon versteigert.

Die Tatsache es gratis zu einem Verkaufsgegenstand abzugeben macht es m.e. nur noch schlimmer, denn dadurch gebe ich ja zu das ich genau weiß das ich eine rechtlich nicht einwandfreie Handlung begehe.

Alternativ hätte ich die Karten natürlich auch Freunden überschreiben können. Die hätten sich sicherlich gefreut und man hätte lebenslanges Freibier beim Grillfest.
 
Ja das stimmt schon nur wir wussten wirklich nicht zu 100% ob wir sie nicht doch noch mal nutzen können aber dann eingesehen das wir es beruflich und privat nicht schaffen und deshalb mit Überschreibung angeboten.
Wie Handel ich da nun am besten? Anwalt nehmen und/oder 1000€ bezahlen? Möchte auf keinen fall das die Karte gesperrt wird.
 
K

Krennz

Guest
Da wird Dir wohl nur ein Gang zum Anwalt helfen. Bei Google findest Du mehrere Anwälte, die sich mit BH auskennen.
Viel Glück.

Übrigens, die Vormerkung für Dauerkarten wirst Du wohl los sein, denn BD kündigt i.d.R. Leuten, die bei ebay Karten anbieten, die Freundschaft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A

Aikon

Guest
@butterfly00 Da meine Vorredner die Sache ähnlich einschätzen, bleibt mir nur der Gang zum Anwalt. Eventuell kann ich dann mit BH einen Vergleich erzielen und erreichen, dass die DK nicht gesperrt wird. Wie gestern bereits geschrieben, wollte ich hier Gewinn erzielen. Den Weg den DK-Vertrag ordentlich zu kündigen oder die DK auf eine Person aus dem Bekanntenkreis zu überschreiben habe ich nicht gewählt.

Handelt es sich hier um ein Angebot für die nächste Saison oder liegt die Auktion schon ein paar Monate zurück und sollte für diese Saison die DK abgegeben werden?

Ich sollte mich auch nochmals mit dem Thema Kaufvertrag beschäftigen, denn es kann passieren, dass der Käufer plötzlich auf Erfüllung besteht. Dann wird es nochmals richtig teuer, wenn ich die DK nicht mehr abgeben kann.
Vermutlich war der Käufer jedoch gar nicht scharf auf die Karte sondern wollte nur die Daten haben um sie an BH oder BD weiterzuleiten. Da gibt es genug Fans, die ewig auf der Warteliste stehen und dann eben diesen Weg wählen, um früher an eine DK zu kommen.
 
K

Krennz

Guest
Ich vermute mal eher, dass der Käufer ein Mitglied eines Fanclubs war und mit seinem Gebot die DK abgeschirmt hat und sich jetzt weigert zu zahlen. Nun könnte ich ihm eine Frist setzen, bis der er zu zahlen hat und danach vom Kaufvertrag zurücktreten. (per Einwurfeinschreiben mit Zeugen. Der Zeuge bestätigt auf einer Kopie, dass das Schreiben gemeinsam eingetütet und zur Post gebracht und dort angenommen wurde.) Frist 10 Werktage + 2 Versandtage. Also konkreten Tag nennen. Z.B. 24.9.2014
 
Also der eigentlich Käufer konnte nicht zahlen und hat ausdrücklich geäußert vom Kaufvertrag zurückzutreten. Über ebay wurde auch schon die Zahlungsfrist beendet.
In der Email von BH steht das die Mandantin sich vorbehält uns vom ticketverkauf zu sperren. Heißt das das wir nicht gesperrt sind? Oder kommt das noch?
 
K

Krennz

Guest
Wenn B h das so schfreibt ist das so sicher wie das Amen i9n der Kirche das Du bgesperrt wirst. Für die nächste Saison bekommst du dann kein Angebot mehr.
 
A

Aikon

Guest
Nochmal: Die Rückabwicklung über ibäh, Käufer hat bis dann und dann nicht gezahlt etc. ist eine völlig andere Sache. Der Kaufvertrag ist mit dem Ende der Auktion zustande gekommen und dieser verjährt auch erst nach 3 Jahren, sofern nicht eine der beiden Parteien schriftlich mitteilt, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten will. Ich muss dem Käufer noch schriftlich eine Frist zur Zahlung mitteilen. Hält er diese nicht ein, kann ich dem Käufer mitteilen, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete. Erst dann bin ich rechtlich auf der sicheren Seite. Mit ibäh hat das überhaupt nichts zu tun.
Hier auch bei ibäh eine Erklärung: h t t p:// pages.ibäh.de/rechtsportal/private_vk_4.html (Ich kann die Leerstellen weglassen und das Wort ibäh durch ein anderes ersetzen.)

Ob ich schon gesperrt bin kann ich feststellen, wenn ich Mitglied bei BD bin und mich nicht mehr in den Ticket-Bereich einloggen kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Okay nun noch meine Frage, der Name des dauerkarteninhabers weicht vom Verkäufer ab.
Wie kommen die auf den Dauerkarteninhaber? Nur anhand des gleichen Nachnamen? Ich kann ja auch eine dauerkarte für jemand anderen anbieten.
 
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