Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Hallo, ich wurde für ein Jahr von Ticketkauf über mein Mitgliedskonto gesperrt( bis 28.02.2015). Gibt es Möglichkeiten diese Sperrung aufheben zu lassen? Hat dies schon jemand (mit Erfolg) versucht?

Vielen Dank.

MfG ulli13
 
Hallo, ich wurde für ein Jahr von Ticketkauf über mein Mitgliedskonto gesperrt( bis 28.02.2015). Gibt es Möglichkeiten diese Sperrung aufheben zu lassen? Hat dies schon jemand (mit Erfolg) versucht?

Vielen Dank.

MfG ulli13

Naja ... das halbe Jahr wirst Du wohl noch überstehen. Wenn Du wirklich zu einem Spiel willst, kommst Du auch dahin (Freunde, Fanclub, andere Mitglieder usw.). Woher weißt Du wie lange Du gesperrt bist? Hast Du da eine Info bekommen?

Ich selber hab nur eine Email erhalten das ich ab sofort gesperrt bin, für wie lange stand dort nicht.
 
@airwave
Bei einer Bestellung im Onlineshop konnte ich mich mit meinen Nutzerdaten nicht anmelden. Daraufhin schrieb ich eine Mail an den Kundenservice. Dieser bestätigte mir per Mail das ich bis Ende Februar gesperrt bin.
 

ldb

Super-Moderator
Wenn ich Mitglied bin und meine Kundendaten gesperrt werden, verlange ich anteilig ab der Sperrung den Mitgliedsbeitrag zurück. Das Vorkaufsrecht ist aus meiner Sicht eindeutig Bestandteil der Mitgliedschaft, welches mir genommen wird.
Wenn ich DK Inhaber bin, werde ich aufgrund der Sperre meine DK nicht verlängern können. Hierbei würde ich bei unrechtmäßiger Abmahnung sofort wie Aikon mit einem Rechtsanwalt gegen vorgehen.
 
K

Krennz

Guest
Ich habe4 mir die Mühe gemacht und habe Gestern und Heute über 50 Kommentare zum BGH Urgteil i ZR 74/06 gelesen.

Jeder ist der Meinung, dass der BGH den Privaten Verkauf aus persönlichen Gründen zu egal welchem Preis erlaubt hat.

Das was BH da macht verstösst gegen Recht und Glauben. Ich überlege gerade ab ich nicht eine Mweldung an die RA-Kammer Dortmund mache wegen Datenmissbrauch und Verstoss gegen das BGH-Urteil, sowie den § 157 BGB Treu und Glauben.
 
A

Aikon

Guest
Das mit der Meldung bei der Ra-Kammer lass vorerst noch. Übrigens ist das bei BH die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Wir sollten noch abwarten, was eBay sagt. Im Zusammenhang mit der Meldung bei der Ra-Kammer werden dann auch noch andere Stellen angerufen.
 
A

Aikon

Guest
Die meisten Abmahnungen von BH sind nichtig, denn sowohl im Wettbewerbs- als auch im Markenrecht ist Voraussetzung, dass der beanstandete Verstoß im geschäftlichen Verkehr begangen wurde. Ansprüche können nicht gegenüber reinen Privatpersonen, sogenannten Verbrauchern geltend gemacht werden. In § 14 Abs. 2 Markengesetz heißt es beispielsweise: "Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr...“

Wenn ich z. B. wegen Krankheit mein Ticket verkaufe, dann liegt m. E. kein geschäftlicher Verkehr vor.

Wenn ich alles zusammenzähle, darf ich nicht für den Privatverkauf meines Tickets, z. B. bei Krankheit, abgemahnt werden, ebenso muss ich niemanden Kosten erstatten oder Schadensersatz leisten und ich darf keine Vertragsstrafen erhalten.

Ich kann eine negative Feststellungsklage in die Wege leiten. Ziel ist die Feststellung, dass die Unterlassungsansprüche nicht bestehen.Die Beweislast liegt hier bei BH. Die Anwalts- und Gerichtskosten hat ebenfalls BH zu tragen, sofern er nichts vortragen kann, was die Abmahnung rechtfertigt.
 
K

Krennz

Guest
Ausserdem gibt es in Deutschland ein vertikales Preisbindungsverbot, sodass die Vorschriften mit den 10/15% in den ATGB schon daher ungültig sind.
 
K

Krennz

Guest
Habe mal zum Thema Preisbindung Wiki bemüht und das gefunden:

Preisbindungen in Deutschland
Ein Verbot vertikaler Preisbindungen in Deutschland wurde bereits in den 1960ern diskutiert.[1] In Deutschland wurden Preisbindungen mit der Änderung des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum 1. Januar 1974 grundsätzlich unzulässig; zuvor waren sie bei Markenartikeln die Regel. In späteren Fassungen des GWB entfielen die Paragraphen 4 bis 18.
http://de.wikipedia.org/wiki/Preisbindung

Damit verrstossen alle DFL-Vereine, die eine Preisbindung bei Privatverkauf in ihren ATGB vorschreiben gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)da hier m.E. einje Art Kartell vorliegt, das vom GWB nicht erlaubt ist. Zudem wird hier die Marktmacht der Vereine missbraucht um private Verkäufer zu kriminalisieren.

Somit sind alle diesbezüglichen Abmahnungen nichtig. Denn auch Endverbraucher können in bestimmten Situationen zum"Händler" im weitesten Sinne werden, wenn sie, aus einer Notlage heraus, ihre Tickets verkaufen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A

Aikon

Guest
Hier einiges zum VeRI-Programm, das ibäh seit geraumer Zeit anbietet. Die Richtigkeit der Ausführungen kann ich nicht garantieren, es handelt sich lediglich um meine persönliche Erklärung und Einschätzung.

Das VeRI-Programm (Verifizierte Rechteinhaber-Programm) soll Inhaber immaterieller Schutzrechte, wie Urheber-, Marken- und sonstiger gewerblicher Schutzrechte, beim Melden und Entfernen von Angeboten, die diese Rechte verletzen, unterstützen.

Der Anmeldevorgang ist kinderleicht. Der Rechteinhaber oder eine bevollmächtigte Person des Rechteinhabers (dies kann z. B. eine vom Rechteinhaber bevollmächtigte Rechtsanwaltskanzlei sein), muss nur das Formular "Anmeldung zum VeRI-Programm" ausfüllen und an ibäh faxen und wird sodann VeRI-Teilnehmer.

Er hat nun die Möglichkeit auf Rechtsverletzende Angebote per E-Mail, Fax oder bequem per Online-Tools hinzuweisen. Nachdem die Meldung des Veri-Teilnehmers erfolgt ist, geschieht sodann alles vollautomatisch. Die betreffende Auktion wird gelöscht und das ibäh-Mitglied wird per automatisierter E-Mail informiert, die vom VeRI-Teilnehmer angepasst werden kann. ibäh stellt dem VeRI-Teilnehmer die Adressdaten des Verkäufers bereit, so dass ein Rechtsanwalt nach sorgfältiger Prüfung ggf. eine Abmahnung an den Verkäufer richten kann.

Ob tatsächlich ein Verstoß gegen o. g. Schutzrechte vorliegt, überprüft ibäh dabei nicht.
Dies hat wohl zwei Gründe. Zum einen wäre dies sehr aufwändig, zum anderen könnte ibäh als Mitstörer in Haftung genommen werden, wenn (tatsächlich) rechtswidrige Angebote nicht unverzüglich entfernt werden.


Genau hier liegt die Schwachstelle, den sich viele VeRI-Teilnehmer zu Nutze machen. Sie melden Angebote, die offensichtlich keine immateriellen Schutzrechte verletzen. Dies sind z. B. Auktionen, die Privatleute mit eigens angefertigten Fotos vom Artikel einstellen. Dies kann auch ein Fußball-Ticket sein, von dem wir wissen, dass ich es als Privatperson aus einer Notlage heraus verkaufen darf, egal zu welchem Preis. Hier kann nicht oft genug auf das Urteil I ZR 74/06 des BGH hingewiesen werden. Besonders die alleinige Tatsache, dass die ATGB eines Fußballvereins wegen des Weiterverkaufs eines Tickets verletzt wurden, rechtfertigt nicht die Meldung des Angebotes wegen einer Rechteverletzung und/oder das Abrufen der persönlichen Daten des ibäh- Mitglieds.

Meldet der VeRI-Teilnehmer einen Verstoß, so hat er gegenüber ibäh an Eides statt zu versichern, dass

- er Inhaber oder autorisierter Vertreter bestimmter Rechte ist,
- das aufgeführte Angebot oder darin enthaltenes Material weder vom Inhaber der dort jeweils genannten immateriellen Rechte noch von einer anderen hierzu berechtigten Person genehmigt wurden und damit eine Verletzung der in der Mitteilung genannten Rechte darstellt,
- die Erklärung vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde.


Hier stellt sich zunächst die Frage, warum sich ibäh dies an Eides statt versichern lässt, zumal eine Versicherung an Eides statt nur gegenüber Gerichten oder Behörden abgegeben werden kann. Es liegt in dem Sinne also keine „richtige“ Versicherung an Eides statt vor, die gem. § 156 StGB unter Strafe gestellt werden kann.
Ibäh wird dies sicherlich als Sicherheitsmaßnahme gegen den Missbrauch des VeRI-Programms sehen. Zudem vermute ich, dass wenn es z. B. zu einer negativen Feststellungsklage kommt und ein Rechtsanwalt, der eigentlich wissen sollte, dass das VeRI-Programm nicht missbraucht werden darf, vom Gericht sicherlich wenig Verteidigungsspielraum bekommt. Die Versicherung an Eides statt scheint hier also gewichtiger zu sein, als es einfach nur zu versichern.


Mein Fazit:
Wird meine Auktion beendet, obwohl ich keine immateriellen Schutzrechte verletzt habe, z. B. wenn ich aus einer Notlage heraus mein Fußball-Ticket verkaufen wollte und ein eigens dafür angefertigtes Foto des Tickets in die Auktion einbezogen habe, so wende ich mich an das VeRI-Team und erkläre, dass ich keine Rechteverletzung begangen habe. Ferner bitte ich darum, dass sich das VeRI-Team mit dem Rechtinhaber in Verbindung setzen möge und mir zeitnah bestätigen soll, dass ich keine Rechteverletzung begangen habe.


Ich kann das VeRI-Team folgendermaßen kontaktieren:

Per E-Mail: veri at ibäh.de
 
Hallo!

Ich bin neu in diesem Forum. Seht es mir nach, dass ich unter dem falschen Betreff schreibe. Ich hoffe ihr könnt mir weithelfen.

Ich habe über einen Verein Tickets für ein Bundesligaspiel erworben über den offiziellen online Verkaufsweg. Diese Mannschaft ist bei diesem Spiel der Gast. Also sind die Tickets offiziell von dem Heimverein zur Verfügung gestellt worden.

Da ich nun mit meiner Familie an diesem Wochenende einen Kurzurlaub plane, habe ich die tickets spontan bei ebay eingestellt. Auktion. Ohne Bilder, nur Text. Kurze Zeit später bekam ich eine Mail vom Verein, dass ich das Angebot löschen soll. Dies habe ich sofort getan. Anschließend bekam ich eine Mail, ich solle 2500€ an eine Stiftung zahlen als Strafe und eine UE abgeben.

Es ist zum ersten mal, dass ich Tickets bei ebay angeboten habe.

Wie soll ich mich nun verhalten? Bin ziemlich durch den Wind.

Danke für eure Hilfe!
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Krennz

Guest
Du kannst ruhig den Verein nennen und die Mails hier reinstellen, natürlich anonymisiert.

Der BGH hat ja in seinem Urteil I ZR 74/06 festgestellt, dass Privatverkäufer im Notfall, ohne jegliche Strafe, ihre Tickets verkaufen dürfen. Die ATGB sind in diesem Falle nicht anwendbar. Les mal die Beiträge aus meiner Signatur und die Beiträge im Kopf des Forums.

Daher würde ich dem Verein mitteilen, dass ich die Tickets aus einer persönlichen Notlage zum Verkauf gestellt habe, dies auch wieder tun werde und mein Verhalten durch das BGH-Urteil I ZR 74/06 gedeckt ist. Sollten weitere Zwangsmassnahmen ergriffen werden, werde ich mich an das Forum "Rechti.de" wenden.
 
Hallo Krennz,

vielen Dank, für deine schnelle Antwort.

Ich fasse die Mails mal kurz zusammen.

1.
Hallo ******,

Sehr geehrter Herr ********,

bitte entfernen Sie sämtliche Auktionen mit Tickets unserer Borussia. Sie verstoßen hiermit gegen §7 unserer ATGB.
Wir unternehmen nichts gegen die private Weitergabe zum Originalpreis oder "Sofort-Kauf"-Angebote, wenn der Originalpreis +5% nicht überschritten wird.

Für jeden Verstoß gegen §7 unserer ATGB ist Borussia berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 € zu verlangen.

Wir haben die beiden Tickets in Block *** in Absprache mit unseren Kollegen beim 1.FC Köln und Ihre Vereinsmitgliedschaft gesperrt.

Mit freundlichen Grüßen
Borussia VfL 1900 MG GmbH

1.1 (Antwort meinerseits)

Hallo!

Ich habe die Tickets eingestellt, da ich eine Urlaubsreise plane. Ich muss ihnen ganz ehrlich mitteilen, dass mir das alles nicht bewusst war! Die Tickets habe ich sofort aus Ebay löschen lassen.

Ich bitte sie mich telefonisch zu kontaktieren.

2. Antwort

Hallo Herr *****,

und deshalb haben Sie auch heute noch schnell Ihren Ebaynamen geändert?!?!

Bitte reagieren Sie schriftlich auf unsere Abmahnung vom heutigen Tage, welche ich Ihnen vorab angehangen habe.

Mit freundlichen Grüßen

2.1 (meine Antwort)

Sehr geehrter Herr ****,

hiermit möchte ich mich nochmals zu dem Vorgang äußern.

Ich bin kein gewerblicher Ticketverkäufer, sondern habe so gehandelt, weil ich evtl. mit meiner Familie ein paar Tage Urlaub machen möchte. Mein Ziel ist es definitiv nicht Tickets zu erwerben um sie dann weiter zu verkaufen. Ich bin nunmehr seit über 10 Jahren Mitglied und besuche die Spiele der Borussia seit fast 20 Jahren. Niemals habe ich in dieser Zeit irgendwelche Tickets verkauft.

Es war ein großer Fehler meinerseits das Angebot einzustellen. Ich habe aus der Sache gelernt und werde niemals Tickets der Borussia anbieten!

Ich bitte Sie, mich zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Das war ganz früh heute Morgen. Seitdem herrscht Stille.
 
A

Aikon

Guest
Hallo @Dexxz!

Für mich sieht das nach einem Trittbrettfahrer aus, der versucht jemanden einzuschüchtern.

Die Inhalte der Mails sind eher unprofessionell formuliert, besonders der Satz "und deshalb haben Sie auch heute noch schnell Ihren Ebaynamen geändert?!?!"

War denn eine "offizielle" Abmahnung bei der letzten E-Mail dabei?

Wurde die Vereinsmitgliedschaft wirklich gesperrt? Kannst du das irgendwie überprüfen?
 
Hallo!

Das die Nachrichten unprofessionell sind, dachte ich mir auch schon. Die Mails kommen allerdings von der Adresse ebay@Borussia.de und das mitgeschickte Schreiben (per pdf) sieht sehr echt aus. Vereinslogo etc. und Unterschrift. Also denke ich, dass es sich um eine "offizielle" Abmahnung handelt, bzw. ich muss erstmal davon ausgehen.

Ich denke aktuell nicht, dass meine Vereinsmitgliedschaft gesperrt ist, da ich mich noch im Ticketportal einloggen kann.

Ich stelle mir immer wieder andere Fragen.
- kann Borussia überhaupt gegen mich vorgehen? Die Tickets sind ja eigentlich vom 1. FC Köln. Borussia verkauft die Tickets eigentlich ja nur weiter. Gelten dann die ATBG von Borussia überhaupt?

- lohnt es sich überhaupt gegen mich vorzugehen? Bin wenn privater Verkäufer und verkaufe zum ersten mal. Wieso soll ich dann direkt 2500€ zahlen.

- da ich die Tickets nicht verkauft habe, sondern nur angeboten habe ich 0,0% Gewinn aus der Sache.

Was mich auch sehr wundert ist, dass keine Reaktion mehr kommt. Gestern nach der ersten Mail kam sofort die Antwort. Nachdem ich heute nochmal die Sache aus meiner Sicht erklärt habe, kommt plötzlich keine Reaktion mehr.

Die Sache setzt mich auch wirklich total unter Druck und hat sich heute negativ auf mein Berufs- und Privatleben ausgewirkt.

Vielen Dank für eure Antworten!
 
K

Krennz

Guest
Ich habe mich heute an die VZ-NRW gewandt und auf dieses Forum verwiesen. Vlt. Kommt ja von der Seite eine positive Antwort, oder sie nehmen sich direkt BH vor.
 
K

Krennz

Guest
@Dexxz

lass Dich nicht scheu machen. In der original-mail ist eine Zip-Datei, bitte nicht öffnen. Könnte ein Virus oder Trojaner sein. Hast im übrigen ne Nachricht.
 
A

Aikon

Guest
@Dexxz Ok, ich gehe mal davon aus, dass die E-Mails echt sind.

Ich kann dem Verein mitteilen, dass ich mich ihm gegenüber nicht rechtfertigen muss, da ich keine Tickets des Vereins zum Verkauf angeboten habe, sondern die eines anderen.

Um dem Verein jedoch die Rechtslage ein wenig zu erläutern, kann ich dem Verein mitteilen, dass ich die Tickets aus einer persönlichen Notlage heraus zum Verkauf angeboten habe und dies durch das BGH-Urteil I ZR 74/06 gedeckt ist. Ich gebe keine UE ab, da ich keine immateriellen Rechte verletzt habe und ich zahle auch kein Geld.

Sollte ich weiterhin belästigt werden oder Sanktionen durch den Verein erhalten, verweise ich auf dieses Forum oder wende mich an meinen Anwalt.
 
Hallo

Meine Mitgliedsnummer Beim bvb wurde gestern gesperrt ich weiß dass ich 1 2 tickets bei ebay angeboten habe, aber kurze Zeit später wieder raus genommen habe, da ich Die Tickets tauschen wollte.
Ich erwarte jetzt wohl auch eine Abmahnung plus eine Strafe von 250 Euro?
Was kommt noch auf mich so zu.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
 
K

Krennz

Guest
ERst mal den Thread lesen. Da steht so einiges drin. Auch die Beiträge aus Aikons und meiner Signatur (unten grün)

Und dich sofort melden, wenn etwas mit der Post kommt.

Dann teile uns mit, was man Dir vorwirft.
 
Hallo,
ich möchte kurz zu Dexxz´ Problem meinem "Senf" dazugeben.
Da ich mit MG das gleiche Problem hatte, kann ich schreiben, dass das Schreiben über die "Vertragsstrafe" von 2500 Euro derart scharf, undkompromisslos vom Leiter der Ticketingabteilung, Herrn P. formuliert wurde, dass mir auch erst Angst und Bange wurde.
Allerdings hattte ich Tickets von MG verkaufen wollen, also von der Heimmannschaft.
Wenn du als Anhang eine PDF-Datei über eine Unterlassungserklärung bekommen hast, so nicht unterschreiben, dass ist wie ein Schuldeingeständnis.
Somit glaube ich, dass die Mail echt zu sein scheint.
Ich würde meine Gründe nochmals schriftlich darlegen, man kann mit den Herrschaften auch handeln:rolleyes:, wenn ich mich schuldig fühle.:cool:
Gruß
 
Hallo!

Was kam denn im Endeffekt bei der ganzen Sache raus? Da lässt ja niemand mit sich reden. Anrufen kannst du da nicht. Habe geschrieben, dass ich in Urlaub möchte und mir die ganze Sache nicht so bewusst war. Darauf kam keine Antwort!
 
Hallo,
letztendlich hat man sich auf einen "Kompromiss" geeinigt.Es blieb bei einer Vertragsstrafe von ca.1000 Euro, welche ich in entsprechenden Monatsraten an eine "gemeinnützige" Borussia - Stiftung zahlen sollte.Nach Zahlung von 4 Monatsraten und meinem Hinweis, dass ich keine Knete mehr habe (was den tatsachen entspricht) hat man mir die "Reststrafe" erlassen.
Wenn ich früher auf dieses Forum gestossen wäre, hätte MG vor den EuGH ziehen können, die hätten von mir keinen Cent bekommen.
Gruß an alle Leidensgenossen und immer schön gelassen bleiben...:mad:
 
Hallo zusammen,

habe heute auch so ein nettes Schreiben bekommen...
Hätte fast direkt mit Wut im Bauch da angerufen zum Glück hier gelandet!
Fakten: 2 Karten für Leverkusen -Berlin bei Ebay abgegeben da zwei Freunde spontan nicht konnten.
Sofort Kauf Original Preis...
BH will 250 Euro Begründung: Die ATGB wurden nicht abgebildet.

Was genau muss ich jetzt schicken? Und wie läuft es in der Regel dann weiter bis zur Einstellung oder ähnliches`?

Vielen Dank schon mal für die Antworten und tollen Infos hier!
 
A

Aikon

Guest
Hallo @Schnix !
Ich schreibe BH, dass ich die Tickets aus einer persönlichen Notlage heraus zum Verkauf angeboten habe und dies durch das BGH-Urteil I ZR 74/06 gedeckt ist. Ich gebe keine UE ab, da ich keine immateriellen Rechte verletzt habe und ich zahle auch kein Geld.
 
Hallo,
habe heute eine Antowrt von BH bekommen, dass sie die modUE nicht annehmen können, weil da diese 15% unbedingt rein müssen und der Verkauf unterlassen wird etc. Außerdem soll ich weiterhin die 250,- Schadensersatz bezahlen, um einer Sperrung für 2014/15 entgegenzuwirken. Vorran gestellt dind die DFL Fairplay regeln zum Ticketverkauf, wo die 15% etc auch drin stehen.
Allgemeine Meinung dazu ?
Zu meinen Begründunge, dem BGH Urteil etc wird gar nix gesagt und die DFL kann meiner Meinung nach noch so viel beschließen etc, wenn es den Gesetzen nicht entspricht ist das fürn A***** um es mal so zu sagen. Jetzt soll ich die UE schicken wie zuvor und 250,- bezahlen.
 
A

Aikon

Guest
@Felix123456 Das ist der übliche Versuch mich weiter zu verunsichern.

Die hier verlinkte modUE wurde von einem Rechtsanwalt für Abgemahnte erstellt um sie vor Schaden zu bewahren.

Wenn ich die UE von BH verwende, gebe ich auch ein Schuldeingeständnis ab. Das kann mich in Teufels Küche bringen.

Wenn ich BH antworten will, verweise ich nochmals auf das BGH-Urteil, das Preisbindungsverbot in Deutschland und die allgemeine Rechtsauffassung, dass ich aus einer Notlage heraus mein Ticket verkaufen darf.
 
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