Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

ldb

Super-Moderator
moin leute.
habe neuigkeiten: vor einigen tagen post von bh gekriegt:
sie wiederholen ihre forderung vom letzten jahr. war jetzt gut ein jahr ruhe.
gleiche summe, gleiche ue. gleiche vorwürfe.
man beruft sich auf die "fair-play"-reglen von der dfl (24.3.14)?!
was darf ich davon halten? klingt eher wie ein schlechter versuch ein weiteres "argument" zu nennen um mich zum zahlen zu bringen ;-)
ich würde MAX. nochmal die modue hinschicken, mehr nicht.
Da würde ich absolut gar nichts mehr machen.
 
K

Krennz

Guest
@simonh

@ldb hat recht. Ich würde alles weitere ignorieren.

Typische Methode von Abzockern. Wenn der erste Anlauf nicht geklappt hat, dann Zeit verstreichen lassen und dann nochmal Druck ausüben. Vlt. kommt ja doch noch der eine oder andere Euro. Nicht mit mir. Ich lach mir ins Fäustchen und mache einen Beamtendreikampf mit dem Brief (knicken, lochen, abheften)

Grundsätzlich: Ich hebe alle Unterlagen mindestens 3 Jahre auf.
 
Hallo, auch ich bin in den "Genuß" einer Abmahnung von BH gekommen, dort wird mir ein Ticketverkauf auf ibäh vorgeworfen. Mir werden allerdings keine Bild- oder Wortverletzungen vorgeworfen, sondern lediglich folgende Punkte:
1) Die ATGB wurden nicht abgbildet
2) Die Auktion wurde nicht als "Sofort-Kaufen" beendet
3) Der Verkaufspreis lag 15% über dem Originalticketpreis

Weiterhin ist keine Auktion seitens ibäh beendet worden, wahrscheinlich ist BH durch ein parallel eingestelltes Auswärtsticket (bei dem die Nummer nicht geschwärzt wurde) auf meine Daten aufmerksam. Da wahrscheinlich für das Auswärtsticket keine Handlungsvollmacht vorliegt, ist wahrscheinlich geprüft worden, ob ich auch im Besitz der entsprechenden Heimtickets bin und daraus behauptet, dass ich diese verkauft habe.
Ich vermute also, dass BH keinen Beweis hat, dass ich Inhaber des ibäh-accounts bin.
Die Unterlassungserklärung zielt nur auf den Verkauf der Karten, die Forderung seitens BH beläuft sich auf 620 EUR.

Meine Fragen sind insofern:

1) Besteht ohne Markenverletzung überhaupt die Möglichkeit seitens BH eine gerichtliche Verfügung zu erlassen, insofern ich überhaupt nicht reagiere ?
2) In der Erklärung steht als Hinweis folgender Satz: "Sofern der Schuldner lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, geht die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus" --> Wie ist dies zu verstehen ?
3) Welchen Passus sollte ich in der ModUE in diesem Fall ergänzen ?

Ach ja, nein ich bin auch kein Schwarzhändler. Gebe aber ehrlich zu, dass für Fälle an denen ich nicht an den Spielterminen teilnehmen kann, ich bisher durchaus den Gewinn insofern ohne "Schuldbewußtsein" mitgenommen habe, da ich diesen dann für die Spiele verwendet habe, für die ich keine Karten bekommen habe, und selber "überteuerte" Tickets kaufen musste.

Vielen Dank allen Engagierten in diesem Forum ! Ich freue mich auf eure Antworten und bedanke mich schon jetzt dafür.

Viele Grüße
 

ldb

Super-Moderator
Hallo, auch ich bin in den "Genuß" einer Abmahnung von BH gekommen, dort wird mir ein Ticketverkauf auf ibäh vorgeworfen. Mir werden allerdings keine Bild- oder Wortverletzungen vorgeworfen, sondern lediglich folgende Punkte:
1) Die ATGB wurden nicht abgbildet
2) Die Auktion wurde nicht als "Sofort-Kaufen" beendet
3) Der Verkaufspreis lag 15% über dem Originalticketpreis

Weiterhin ist keine Auktion seitens ibäh beendet worden, wahrscheinlich ist BH durch ein parallel eingestelltes Auswärtsticket (bei dem die Nummer nicht geschwärzt wurde) auf meine Daten aufmerksam. Da wahrscheinlich für das Auswärtsticket keine Handlungsvollmacht vorliegt, ist wahrscheinlich geprüft worden, ob ich auch im Besitz der entsprechenden Heimtickets bin und daraus behauptet, dass ich diese verkauft habe.
Ich vermute also, dass BH keinen Beweis hat, dass ich Inhaber des ibäh-accounts bin.
Die Unterlassungserklärung zielt nur auf den Verkauf der Karten, die Forderung seitens BH beläuft sich auf 620 EUR.

Meine Fragen sind insofern:

1) Besteht ohne Markenverletzung überhaupt die Möglichkeit seitens BH eine gerichtliche Verfügung zu erlassen, insofern ich überhaupt nicht reagiere ?
2) In der Erklärung steht als Hinweis folgender Satz: "Sofern der Schuldner lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, geht die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus" --> Wie ist dies zu verstehen ?
3) Welchen Passus sollte ich in der ModUE in diesem Fall ergänzen ?

Ach ja, nein ich bin auch kein Schwarzhändler. Gebe aber ehrlich zu, dass für Fälle an denen ich nicht an den Spielterminen teilnehmen kann, ich bisher durchaus den Gewinn insofern ohne "Schuldbewußtsein" mitgenommen habe, da ich diesen dann für die Spiele verwendet habe, für die ich keine Karten bekommen habe, und selber "überteuerte" Tickets kaufen musste.

Vielen Dank allen Engagierten in diesem Forum ! Ich freue mich auf eure Antworten und bedanke mich schon jetzt dafür.

Viele Grüße
Wenn ich keine Urheberrechte verletzt habe, brauche ich auch keine modUE.
Wenn die Karten aus wichtigen Gründen verkauft wurden schildere ich diesen Umstand entsprechend und erwähnte ebenso das Preisbindungsverbot, das hier oft zitierte BGH Urteil und mache bereits jetzt klar das keine weitere Unterlassung abgegeben wird. Der Fall landet ansonsten bei meinem Anwalt. Wenn die gekaufte Karte nicht direkt vom Verein kommt sondern von einem Dritten, kann von mir hier keine Unterlassung gefordert werden.
 
@simonh

@ldb hat recht. Ich würde alles weitere ignorieren.

Typische Methode von Abzockern. Wenn der erste Anlauf nicht geklappt hat, dann Zeit verstreichen lassen und dann nochmal Druck ausüben. Vlt. kommt ja doch noch der eine oder andere Euro. Nicht mit mir. Ich lach mir ins Fäustchen und mache einen Beamtendreikampf mit dem Brief (knicken, lochen, abheften)

Grundsätzlich: Ich hebe alle Unterlagen mindestens 3 Jahre auf.

ok, danke ldb und krennz, dacht ich mir schon :)
haha, "beamtendreikampf", der war gut xD
 
EB schicke diese Woche die Reservierungsschreiben für die Verlängerung der DK.

Wenn ich Ordnungsgemäß die DK bezahle und dann natürlich auch erhalte, kann EB die DK dann noch sperren?
 

ldb

Super-Moderator
EB schicke diese Woche die Reservierungsschreiben für die Verlängerung der DK.

Wenn ich Ordnungsgemäß die DK bezahle und dann natürlich auch erhalte, kann EB die DK dann noch sperren?
Technisch können sie, dürfen sie aber nicht ;)
 
Warum darf EB das nicht? Bin ja kein Mitglied.

Muss ich dann klagen?
Oder erstmal über den Ticketverkauf oder Fanbeauftragten den Fall schildern?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

Ich habe letztes Jahr bereits von b&h ein schreiben bekommen bzgl. Bvb Karten und ebay!

Ich habe dann damals eine modue abgeschickt!

1 Jahr war Ruhe!

Letzte Woche habe ich wieder ein ähnliches schreiben bekommen wie weiter oben mit DFL usw!

Habe dann wieder die gleiche modue zu bh geschickt und heute kam eine Email!

Das stand drin:

Sehr geehrter Herr .....,

die abgegebene Unterlassungserklärung kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird daher zurückgewiesen. Zur Erhaltung einer sozialen Preisstruktur ist es zwingend erforderlich in der Unterlassungserklärung mit aufzunehmen es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund, insbesondere im Internet, zum Beispiel bei eBay, im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern (dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn insbesondere im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen - z.B. viagogo, seatwave - um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten wird/ werden);

Wir bitten um telefonische Rücksprache bis zum ....

Mit freundlichen Grüßen




Was ist davon zu halten?

Garnicht mehr melden und abwarten ?

Vielen Dank im vorraus!
 
K

Krennz

Guest
So, bin einsatzklar.

Also, die wollen mich mit diesem Schreiben weichkochen damit ich doch noch zahle, bzw. wollen sie mich dazu bewegen mir ein schlechtes Gewissen einreden zu lassen. Die modUE ist, bei Verwendung von geschützten Inhalten (Bilder, Schriftzug, Logo etc.) vollkommen ausreichend.

Der BGH sagt ausdrücklich in seinem Grundsatzurteil zum Kartenverkauf, dass Privatpersonen bei Verhinderung die Karten, auch b ei Ibäh oder an Viagogo etc. verkaufen dürfen, wenn sie verhindert sind und das es kein Gesetzt gibt, was eine Preisbindung für Tickets hergibt.

Insofern ist das, ja ich muss sagen, soziale Geschwafel von BH für mich nur noch lächerlich.

Was interessiert mich als Privatmann die soziale Ausrichtung von BD? Hauptsache ich bekomme noch was für meine nicht von mir nutzbare Karte. Und wenn es etwas mehr ist, ok, beim nächsten Verkauf im nächsten Jahr bekomme ich evtl. weniger.

Dementsprechend melde ich mich nicht mehr.
 

ldb

Super-Moderator
Wenn die 1 Jahr lang nichts von sich haben hören lassen, melde ich mich nach Abgabe von modUE ganz bestimmt nicht mehr.
 
Hallo,

ich hatte auf dein anraten, nachdem ich eine Abmahnung erhalten hatte, BH geantwortet, dass ich meine Tickets bei ebay angebotenen habe, da ich selbst keine Zeit hatte um hin zu gehen, hatte das Angebot jedoch vorher schon beendet und gar nicht bei ebay verkauft. Ich hatte keinerlei Logos etc verwendet. Der Grund der Abmahnung war die ATGB.
Jetzt habe ich einen 2. Brief erhalten, dass sie sich gern mit mir persönlich unterhalten möchten und ich sie anrufen soll, ansonsten keine weiteren Androhungen.
Was soll ich jetzt machen?Einfach gdie Füße stillhalten???
 

ldb

Super-Moderator
Hallo,

ich hatte auf dein anraten, nachdem ich eine Abmahnung erhalten hatte, BH geantwortet, dass ich meine Tickets bei ebay angebotenen habe, da ich selbst keine Zeit hatte um hin zu gehen, hatte das Angebot jedoch vorher schon beendet und gar nicht bei ebay verkauft. Ich hatte keinerlei Logos etc verwendet. Der Grund der Abmahnung war die ATGB.
Jetzt habe ich einen 2. Brief erhalten, dass sie sich gern mit mir persönlich unterhalten möchten und ich sie anrufen soll, ansonsten keine weiteren Androhungen.
Was soll ich jetzt machen?Einfach gdie Füße stillhalten???
Ich persönlich würde nichts machen. Was du machst, ist deine Entscheidung.
 
Hallo
Hab jetzt auch noch mal von denn eine mail bekommen. Und berufen sich auf die neue fairplay Reglung.

Ich habe von denn seit über 2 Jahren nix mehr gehöhrt.

Und jetzt kommt noch mal eine Mail. Das ich was zahlen soll.

Was soll ich davon halten??
 

ldb

Super-Moderator
Hallo
Hab jetzt auch noch mal von denn eine mail bekommen. Und berufen sich auf die neue fairplay Reglung.

Ich habe von denn seit über 2 Jahren nix mehr gehöhrt.

Und jetzt kommt noch mal eine Mail. Das ich was zahlen soll.

Was soll ich davon halten??
Von sowas halte ich natürlich nichts. Was interessiert mich irgendein FairPlay Mist? Da habe ich als Endkunde überhaupt nichts mit am Hut geschweige denn bin ich an die DFL Lösung gebunden. Soweit ich weiss existiert die DFL Ticketbörse auch noch gar nicht. Schon extrem lachhaft was versucht wird um längst erledigte Fälle doch noch zu Geld zu machen.
 
K

Krennz

Guest
Ja, ich halt die Füsse still und mache mit dem Mist Beamtendreikampf (knicken,lochen,abheften)

Alle meine diesbezüglichen Unterlage hebe ich mindestens 3 Jahre auf
 
Hallo ihr Lieben :)

Ich war vor einigen Wochen bzgl. Abmahnung von BH und EB bei euch.
Fristgerecht habe ich ein Schreiben eingereicht. Ich habe ehrlich gesagt nicht mehr mit einer Antwort von BH gerechnet, doch heute nach über 3 Wochen ein Brief von BH:

"Nach Rücksprache mit EB möchten wir Sie bitten, den Unterzeichner telefonisch zu kontaktieren, um hier noch eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Der Hinweis sei gestattet, dass gerade der BGH in seinem Urteil vom 01.09.2008 die Weiterverkaufsbeschränkung im privaten Bereich aufgrund legitimer Interessen des Clubs zur Erhaltung einer sozialen Preisstruktur und Sicherheitsaspekte die Wirksamkeit angenommen hat."

Was soll ich tun? Drauf reagieren oder abwarten?
So ganz verstehe auch nicht, was die von mir wollen :rolleyes::D

Liebe Grüße
 

ldb

Super-Moderator
Hallo ihr Lieben :)

Ich war vor einigen Wochen bzgl. Abmahnung von BH und EB bei euch.
Fristgerecht habe ich ein Schreiben eingereicht. Ich habe ehrlich gesagt nicht mehr mit einer Antwort von BH gerechnet, doch heute nach über 3 Wochen ein Brief von BH:

"Nach Rücksprache mit EB möchten wir Sie bitten, den Unterzeichner telefonisch zu kontaktieren, um hier noch eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Der Hinweis sei gestattet, dass gerade der BGH in seinem Urteil vom 01.09.2008 die Weiterverkaufsbeschränkung im privaten Bereich aufgrund legitimer Interessen des Clubs zur Erhaltung einer sozialen Preisstruktur und Sicherheitsaspekte die Wirksamkeit angenommen hat."

Was soll ich tun? Drauf reagieren oder abwarten?
So ganz verstehe auch nicht, was die von mir wollen :rolleyes::D

Liebe Grüße
Ich würde da nix mehr machen. Sie haben eine modUE bekommen und das reicht. Telefonieren sollte man mit dem Gegner NIEMALS. Wenn sie was wollen, dann schriftlich. Aber BH hat scheinbar auch eine gestörte Wahrnehmung in Bezug auf das BGH Urteil. Ekelhaft wie hier versucht wird die Leute mit falschen, eigenen Interpretationen aufs Glatteis zu führen und doch noch Geld zu erhalten. Habe ich ja eben schon bezüglich der DFL Ticketbörse erwähnt. BH legt sich alles so aus wie es gerade passt um vom ahnungslosen Beklagten die Kohle ab zugreifen.
 
Eine direkte modUE haben sie nicht bekommen, weil der Urherberrechtsverstoß auf mich bzw. auf die Auktion nicht zutraf. Trotzdem warf BH mir dieses vor.
Ich habe denen lediglich geschrieben, dass ich keinen Urheberrechtsverstoß begangen habe und zudem zum Ticketverkauf als Privatperson berechtigt war. Gut, ich schrieb auch, dass es eine einmalige Sache war und es nicht wieder vorkommt...

Was mich nur wundert ist, dass das Schreiben bei denen laut Rückschein am 05.05.14 angekommen ist und die schreiben mir nun "Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 14.05.14..."
Da passt doch was nicht?!

Gut...ich werde abwarten und Tee trinken, obwohl sie mir eine Frist bis zum 10.06.14 gesetzt haben ;)
Danke, ihr seid die besten!
 

ldb

Super-Moderator
Das könnte ein weiteres Indiz dafür sein das dort Serienfertigung für solche Standardschreiben herrscht.
 
Hallo
Ich habe vor gut 3 Wochen dank eurer hilfe eine modue an bh gesendet.
Heute kam die Antwort ;)
Die modue wird net angenommen. Grund iwas mit dieser 15% Regel.
Soll mich bis spätestens 10.6 da melden und die ue unterschreiben und Kohle zählen ,
Soll ich da noch mal ein Brief schreiben?
 

ldb

Super-Moderator
Hallo
Ich habe vor gut 3 Wochen dank eurer hilfe eine modue an bh gesendet.
Heute kam die Antwort ;)
Die modue wird net angenommen. Grund iwas mit dieser 15% Regel.
Soll mich bis spätestens 10.6 da melden und die ue unterschreiben und Kohle zählen ,
Soll ich da noch mal ein Brief schreiben?
Weitere Unterlassungsansprüche gebe ich nicht ab. Die 15% Regel würde vor Gericht nicht standhalten.
 
K

Krennz

Guest
Kohle zählen kannste, aber Deine Eigene ;)

Ich werde mich hüten auch nur noch einen Buchstaben von mir zu geben. Die modUE ist angekommen, alles andere ist unwichtig.

Les mal dazu aus meiner Signatur "So sehen das Andere" da haben schon einige Gerichte geurteilt, das die Preisdeckelung unrechtmässig ist.
 
K

Krennz

Guest
Was will BD und BH?

M.E. wollen sie den Markt austrocknen um alleiniger Anbieter von Tickets zu sein und über die Abmahnungen Kohle zu machen.

Nur, Tickets sind kleine Inhaberschuldverschreibungen, die nach BGB und Aktiengesetz frei handelbar sind..

Selbst wenn Fotos vom Ticket gemacht werden und das Logo sichtbar ist, ist das Bestandteil der Ware und damit nicht abmahnfähig.

Wenn BH mich abmahnen würde, gehe ich hin und veranlasse einen A(T)GB Kontrollklage bei meinem Heimat AG unds beziehe mich auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 und dieses Forum. Ich steh als Zeuge jederzeit zur Verfügung.
 
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