Hallo, auch ich bin in den "Genuß" einer Abmahnung von BH gekommen, dort wird mir ein Ticketverkauf auf ibäh vorgeworfen. Mir werden allerdings keine Bild- oder Wortverletzungen vorgeworfen, sondern lediglich folgende Punkte:
1) Die ATGB wurden nicht abgbildet
2) Die Auktion wurde nicht als "Sofort-Kaufen" beendet
3) Der Verkaufspreis lag 15% über dem Originalticketpreis
Weiterhin ist keine Auktion seitens ibäh beendet worden, wahrscheinlich ist BH durch ein parallel eingestelltes Auswärtsticket (bei dem die Nummer nicht geschwärzt wurde) auf meine Daten aufmerksam. Da wahrscheinlich für das Auswärtsticket keine Handlungsvollmacht vorliegt, ist wahrscheinlich geprüft worden, ob ich auch im Besitz der entsprechenden Heimtickets bin und daraus behauptet, dass ich diese verkauft habe.
Ich vermute also, dass BH keinen Beweis hat, dass ich Inhaber des ibäh-accounts bin.
Die Unterlassungserklärung zielt nur auf den Verkauf der Karten, die Forderung seitens BH beläuft sich auf 620 EUR.
Meine Fragen sind insofern:
1) Besteht ohne Markenverletzung überhaupt die Möglichkeit seitens BH eine gerichtliche Verfügung zu erlassen, insofern ich überhaupt nicht reagiere ?
2) In der Erklärung steht als Hinweis folgender Satz: "Sofern der Schuldner lediglich als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, geht die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus" --> Wie ist dies zu verstehen ?
3) Welchen Passus sollte ich in der ModUE in diesem Fall ergänzen ?
Ach ja, nein ich bin auch kein Schwarzhändler. Gebe aber ehrlich zu, dass für Fälle an denen ich nicht an den Spielterminen teilnehmen kann, ich bisher durchaus den Gewinn insofern ohne "Schuldbewußtsein" mitgenommen habe, da ich diesen dann für die Spiele verwendet habe, für die ich keine Karten bekommen habe, und selber "überteuerte" Tickets kaufen musste.
Vielen Dank allen Engagierten in diesem Forum ! Ich freue mich auf eure Antworten und bedanke mich schon jetzt dafür.
Viele Grüße