Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

ldb

Super-Moderator
Also ich würde da einfach ein vertrauliches Gespräch suchen und gleich mit offenen Karten spielen. Ist aus meiner Sicht ein echter Blödsinn die Leute auszuschließen nur weil sie aus Zeitgründen mal eine Karte abgeben mussten. Sollte es für den BTSV in Liga 2 gehen, werden sie genug freie Plätze im Stadion haben. Sich dann die Kunden selbst weg zu nehmen wäre sehr dumm.

Wird in der Abmahnung denn davon gesprochen das dein Account gesperrt wird? Bei den BVB Abmahnungen steht es drin. Aber DO kann man mit BS nicht vergleichen, in DO stehen die Kunden schlange für Eintrittskarten, da macht sich der Verein bzw. die GmbH & Co KGaA nicht das Geschäft kaputt.
 
Also, das der Account auf jeden Fall gesperrt wird, steht nicht drin. EB behält sich "Sanktiontionen" laut ATGB vor.

Noch etwas steht hier in der Abmahnung:

"Zudem steht unserer Mandantin Ihnen gegenüber ein Auskunftsrecht zu. Sie sind
verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu
welchem Preis und Zeitpunkt an welche Personen und/oder Firmen durch Sie veräußert
wurden."

Das ist doch quatsch, oder?
 

ldb

Super-Moderator
Also, das der Account auf jeden Fall gesperrt wird, steht nicht drin. EB behält sich "Sanktiontionen" laut ATGB vor.

Noch etwas steht hier in der Abmahnung:

"Zudem steht unserer Mandantin Ihnen gegenüber ein Auskunftsrecht zu. Sie sind
verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu
welchem Preis und Zeitpunkt an welche Personen und/oder Firmen durch Sie veräußert
wurden."

Das ist doch quatsch, oder?

Steht das in der Abmahnung oder in der beigefügten UE? Bei BD stand das zu Beginn der Welle zumindest in der UE.

Genannte Daten würde ich ausschließlich nach einem Gerichtsbeschluss herausgeben.
 

ldb

Super-Moderator
Das geht die einen ******dreck an. Wenn ich 4 Karten online kaufe und selbst mit 3 Freunden hin gehe, weiß der Verein auch nicht wer die anderen 3 sind. Kaufe ich in der Geschäftsstelle, wissen sie noch nicht einmal wer ich bin. Verkaufe ich ein Ticket vorm Stadion zum normalen Preis, weiß ich auch nicht wer das ist.

Ihr Auskunftsrecht sollen sie mal schön vor Gericht erstreiten. Freiwillig gebe ich solche Daten nicht heraus.
Viel spannender allerdings die Frage: Was wollen die dann damit?
 

ldb

Super-Moderator
okay.

Was soll in das Begleitschreiben rein?

Das ich verhindert war und deswegen der Kartenverkauf, korrekt?

Oder fehlt noch etwas wegen Gesetze etc.?
 
Vorgeworfen wird mir:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten wurden
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Hatte die Auktion abgebrochen, da ein Freund die Karte nehmen konnte.
Handelt sich um Eintracht Braunschweig.

Habe folgendes Schreiben aufgesetzt und wollte nun Fragen ob das so okay ist.

Wegen des Verkaufs berufe ich mich auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 wonach ich den ATGB nicht unterliege, da der ursprüngliche Käufer bei Weiterverkauf mich nicht auf die ATGB hingewiesen hat und ich somit, lt. Urteil, nicht an die ATGB gebunden bin. Darüber hinaus konnte ich aus persönlichen Gründen nicht zum Spiel gehen und habe die Auktion selber abgebrochen, da die Karte von einem Freund genutzt werden konnte, somit fand kein Verkauf statt. Und laut BGH-Urteil I ZR 74/06 wäre es mir gestattet als Privatperson eine Karte bei Ebay zu verkaufen.

Dazu noch eine Mod UE aufgesetzt wegen des Vereinslogos.

Mit freundlichen Grüßen
 

ldb

Super-Moderator
okay.

Was soll in das Begleitschreiben rein?

Das ich verhindert war und deswegen der Kartenverkauf, korrekt?

Oder fehlt noch etwas wegen Gesetze etc.?

Würde dazu noch das BGH Urteil erwähnen welches es mir erlaubt unter bestimmten Umstände meine Eintrittskarte zu verkaufen.
 

ldb

Super-Moderator
Vorgeworfen wird mir:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten wurden
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos

Hatte die Auktion abgebrochen, da ein Freund die Karte nehmen konnte.
Handelt sich um Eintracht Braunschweig.

Habe folgendes Schreiben aufgesetzt und wollte nun Fragen ob das so okay ist.

Wegen des Verkaufs berufe ich mich auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 wonach ich den ATGB nicht unterliege, da der ursprüngliche Käufer bei Weiterverkauf mich nicht auf die ATGB hingewiesen hat und ich somit, lt. Urteil, nicht an die ATGB gebunden bin. Darüber hinaus konnte ich aus persönlichen Gründen nicht zum Spiel gehen und habe die Auktion selber abgebrochen, da die Karte von einem Freund genutzt werden konnte, somit fand kein Verkauf statt. Und laut BGH-Urteil I ZR 74/06 wäre es mir gestattet als Privatperson eine Karte bei Ebay zu verkaufen.

Dazu noch eine Mod UE aufgesetzt wegen des Vereinslogos.

Mit freundlichen Grüßen

Das kann ich exakt so als Stellungsnahme absenden. Vorraussetzung (deswegen rot markiert) ist aber das die Karte NICHT DIREKT von mir bei EB gekauft wurde sondern wie geschrieben, von einem Dritten.
 
Würde dazu noch das BGH Urteil erwähnen welches es mir erlaubt unter bestimmten Umstände meine Eintrittskarte zu verkaufen.
Würde das so aussreichen als Begleitschreiben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf ihr Abmahnungsschreiben vom …….sende ich Ihnen hiermit meine modifizierte Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung zu.
Die in ihrem Schreiben aufgeführten privaten Ticketverkäufe, musste ich vornehmen, da ich aus privaten Gründen verhindert war. Die Karten hatte ich jeweils für mich gekauft, um mit Freunden das Spiel zu besuchen.
Laut dem BGH-Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06 ist es nicht verboten, aus privaten oder beruflichen Gründen, Eintrittskarten weiterzuverkaufen. Im Textziffer 40 dieses Urteils heisst es weiter: „Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft.“ Somit wäre auch, die mir vorgeworfene Rechtsverletzung, dass ich die Karten mit mehr als 15% über Originalpreis verkauft habe, hinfällig.
Trotz allem, wäre ich über eine schnellstmögliche außergerichtliche Einigung erfreut und erwarte eine schnellstmögliche Antwort auf dieses Schreiben und die vorliegende modifizierte Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung.
Mit freundlichen Grüßen,"

oder den letzten Satz weglassen?

Hier die ModUE (habe ja nur ein Logo benutzt)

Hiermit verpflichte ich,

Name / Adresse

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma

Eintracht Braunschweig GmbH & Co KGaA, vertreten durch ihren Geschäftsführer Soeren Oliver Voigt, Hamburger Straße 210, 38112 Braunschweig

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt –

dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die urheberrechtlich geschützten Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
 
Danke Dir, Krennz.

Wann alles abschicken? Ich habe noch ein wenig Zeit bis die Frist abläuft.

Erst wohl vorab per E-Mail und dann per Post als Einwurfeinschreiben, korrekt?
 

ldb

Super-Moderator
Danke Dir, Krennz.

Wann alles abschicken? Ich habe noch ein wenig Zeit bis die Frist abläuft.

Erst wohl vorab per E-Mail und dann per Post als Einwurfeinschreiben, korrekt?
Würde es nur per Post machen. Wenn ich es vorher maile können sie mir gleich darauf eine negative Antwort erteilen. Sollen sie sich ruhig durch ihre Poststapel wühlen. Das verzögert die Zeit einer einstweiligen Verfügung (nach Faustformel 30 Tage, hat BH aber noch nie gemacht) um einiges, wenn man sich mal die Reaktionszeiten der anderen abgemahnten hier ansieht.
 
Okay, Danke für den Tip. Danach wird bestimmt noch ein Brief kommen, wo drin steht das ich mich telefonisch bei denen melden soll.

Was ich aber dann NICHT mache.

Danach dürfte Ruhe sein, oder?
 

ldb

Super-Moderator
Okay, Danke für den Tip. Danach wird bestimmt noch ein Brief kommen, wo drin steht das ich mich telefonisch bei denen melden soll.

Was ich aber dann NICHT mache.

Danach dürfte Ruhe sein, oder?
Vermutlich schon. Es kann auch sein das noch 1-2 böse Briefe kommen, anschließend ein Bettelbrief. Aber dann sollte ich es überstanden haben.
 
Hallo,

ich hatte Heute Morgen auch eine Abmahnung in der Post von B und H. Mir wird vorgeworfen:

"Grund unserer Beauftragung ist, dass Sie unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen „ATGB“ unserer Mandantin, Eintrittskarten zum DFB Pokalfinale 2014 der Herren über das Internetauktionshaus „eBay“ angeboten und veräußert haben. Die ATGB sind bei Ausfüllung des Online-Anmeldeformulars auf der BVB-Homepage (www.bvb.de/auslosung) Bestandteil des Ticketvertrages geworden. Diese liegen zudem in der Geschäftsstelle von Borussia Dortmund aus und sind im Übrigen jederzeit im Internet auf der Seite.....

und:"Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass zwei Tickets für das DFB Pokalfinale 2014 der Herren im Rahmen der nachbenannten Auktion über den eBay-Account mit dem Anbieternamenxxx auf der Internetplattform eBay eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin und des DFB verletzt wurden:
Die ATGB wurden nicht abgebildet • Die Auktion wurde nicht mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten.

Außerdem steht noch dabei, dass ich noch 2 weitere Auktionen schon vor längerer Zeit drin hatte, welche nicht Gegenstand der Abmahnung sind und 15Prozent über Originalpreis lagen. Ich habe lediglich diese Karten das waren sonst einfache Bulispiele verkauft, da ich mal nicht hinkonnte, bei einer von den zweien habe ich nicht einmal Gewinn gemacht.

Die Auktion von den DFb Pokalkarten wurde von mir vorher beendet und ich habe keinerlei Logos etc verwendet. Jetzt ist natürlich noch eine Unterlassungserklärung dabei und eine Kostenforderung von 500€. Bis zum 22.05. abzugeben sosnt erfolgt eine Vertragsstrafe.

Was soll ich jetzt tun?? ModUe??Oder einfach auf Privatverkauf hinweisen?

Schonmal danke für die Antwort!!
 
K

Krennz

Guest
I ch weise einfach nur auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 hin und weise darüber hinaus BH darauf hin, dass selbst der BGH eine Preisbindung für 'Tickets nicht bejaht,

Es gibt in Deutschland keine Preisbindung für Tickets, egal wofür.

Sollten die mir weitere Schwierigkeiten machen werde ich eine Kontrollklage beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Damit dürfte BH klar sein, dass sie in Deinem Fall mit Kohlen gehandelt haben.
 
Das heißt die Unterlassungserklärung von denen einfach ignorieren?? Und dann nur auf das Urteil I ZR 74/06 hinweisen? Ist das dann nötig meinerseits mit einer Kontrollklage zu drohen??
 
K

Krennz

Guest
Würde ich auf jeden Fall. Um BH klarzumachen, dass e3s hier um mehr als nur Larifari geht.

die scheuen einen Prozess wie der Teufeld das Weihwasser
 
Wollte mal nachhören ob das u.g genannte schreiben meinerseits reichen sollte???

Sehr geehrte Damen und Herren,



ich weise Sie auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 hin. Darüber hinaus, dass selbst das BGH eine Preisbindung für Tickets nicht bejaht. Ich bitte Sie von weiteren Schreiben abzusehen, da ich es mir ansonsten vorbehalte meinerseits eine AGB-Kontrollklage bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen.



Mit freundlichen Grüßen
 
Hallo zusammen...bei über 51 Seiten stelle ich einfach meine Frage,
Ich hatte per Email die BEstätigung erhalten das ich 2 Karten für das DFB Pokalfinale bekommen würde, und müsse nur noch überweisen. Ich regte eine TErminüberweisung an, und stellte aber 2 Tage später fest das ich an dem Wochenende garnicht nach Berlin kann.
Gut also ohne grossartig nachzudenken stellte ich die Tickets bei ebay rein. Darauf hin ca 2-3 Std später sagte mir ein BEkannter das das nicht erlaubt sei....Trotz Angeboten die schon abgegeben wurden, und welche ich dann stornierte, zog ich das Angebot zurück und löschte es auch. Also hatte ich die Karten definitiv nicht verkauft. 2 Tage später erhielt ich dann die Email das die Karten storniert wurden und das ich ein Schreiben der REchtsanwälte bekommen würde. Dieses erhielt ich auch

Folgendes wird zur Last gelegt

Rechtsverletzung gemäss ATGB BVB
Auktion wurde nicht als "Sofort Kauf" angeboten/beendet
Der Verkaufspreis lag über 15% des Originalticketpreises ( was ja nicht stimmt, nur das aktuelle Angebot lag höher....die Auktion ist ja von mir mit 0 Euro beendet worden, also hat keiner Verkauf stattgefunden)
Die ATGB wurden nicht abgebildet

Rechtsverletzung gemäss ATGB DFB
Das Ticket wurde bei Auktionen (ibäh) zum Kauf angeboten
Der VErkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises



Also können sie mir ja nur zu lasten legen das ich die Karten angeboten habe, und nicht das ich zu verkauft habe. Logo netc habe ich ja nicht genutzt

Was kann ich eurer Meinung nach tun?

Danke schonmal für eure Antworten
 

ldb

Super-Moderator
Hallo zusammen...bei über 51 Seiten stelle ich einfach meine Frage,Rechtsverletzung gemäss ATGB DFB
Ich hatte per Email die BEstätigung erhalten das ich 2 Karten für das DFB Pokalfinale bekommen würde, und müsse nur noch überweisen. Ich regte eine TErminüberweisung an, und stellte aber 2 Tage später fest das ich an dem Wochenende garnicht nach Berlin kann.
Gut also ohne grossartig nachzudenken stellte ich die Tickets bei ebay rein. Darauf hin ca 2-3 Std später sagte mir ein BEkannter das das nicht erlaubt sei....Trotz Angeboten die schon abgegeben wurden, und welche ich dann stornierte, zog ich das Angebot zurück und löschte es auch. Also hatte ich die Karten definitiv nicht verkauft. 2 Tage später erhielt ich dann die Email das die Karten storniert wurden und das ich ein Schreiben der REchtsanwälte bekommen würde. Dieses erhielt ich auch

Folgendes wird zur Last gelegt

Rechtsverletzung gemäss ATGB BVB
Auktion wurde nicht als "Sofort Kauf" angeboten/beendet
Der Verkaufspreis lag über 15% des Originalticketpreises ( was ja nicht stimmt, nur das aktuelle Angebot lag höher....die Auktion ist ja von mir mit 0 Euro beendet worden, also hat keiner Verkauf stattgefunden)
Die ATGB wurden nicht abgebildet

Rechtsverletzung gemäss ATGB DFB
Das Ticket wurde bei Auktionen (ibäh) zum Kauf angeboten
Der VErkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises



Also können sie mir ja nur zu lasten legen das ich die Karten angeboten habe, und nicht das ich zu verkauft habe. Logo netc habe ich ja nicht genutzt

Was kann ich eurer Meinung nach tun?

Danke schonmal für eure Antworten

BH ist vermutlich nicht vom DFB bevollmächtigt worden deren Ansprüche durchzusetzen, daher würde ich erstmal alle Punkte unter "Rechtsverletzung gemäss ATGB DFB" ignorieren.

Ich setze daher ein Schreiben auf und erkläre dass das Angebot von mir selbst beendet wurde und es keinen Käufer gab. Des Weiteren erkläre ich das es mir aus zeitlichen Gründen nicht möglich war an der Veranstaltung teilzunehmen. Demnach bin ich nach BGH Urteil mit Aktenzeichen AZ ... (siehe oben) geschützt und darf die Eintrittskarten verkaufen. Eine Unterlassungserklärung unterschreibe ich nicht, Geld zahle ich auch keines.
 
Super vielen Dank für die schnelle Antwort...helf mir bitte kurz auf die Sprünge, welches AZ war das genau. Nicht das ich ein falsches eintrage
 

ldb

Super-Moderator
Aktenzeichen: BGH I ZR 74/06
 
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