Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

So,

wie gestern angekündigt bzw. vermutet habe ich nun ein Schreiben von B&H bekommen. Der übliche Strafbestand wird mir daran vorgeworfen:

Rechtsverletzungen liegen vor:
- unautorisierte Nutzung des Sitzpl. vom Stadion
- Verkaufspreis/ lag 15 % über dem Originalticketpre.
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/„Sofort-Kauf“ angeboten
- ATGB wurden nicht abgebildet

Meines Erachtens stimmt da nur die "unautorisierte Nutzung des Sitzpl. vom Stadion" . Auf die ATGB hatte ich in meiner Auktion sogar hingewiesen^^ , verstehe daher nicht, wie die das einem als Rechtsverletzung vorwerfen könne.

Werd jetzt folgend eine modUE anfertigen und zusenden, mit der Erklärung, keine geschützen Abbildungen mehr zu benutzen. Gibt snoch Hinweise was ich, außer den Hinweis auf das BGH-Urteil zwecks Privatauktion, in meinem Antwortschreiben einbauen kann. Will nicht das die mir aus meinen Worten einen Strick drehen und ich dann nur mehr Ärger bekomme. Und kann BD mich jetzt eig. auch aufgrund dieser Sache mit sofortiger Wirkung als Mitglied sperrenund meine bereits gekauften Karten für kommende Spiele sperren.

Danke
 
K

Krennz

Guest
Werd jetzt folgend eine modUE anfertigen und zusenden, mit der Erklärung, keine geschützen Abbildungen mehr zu benutzen. Gibt snoch Hinweise was ich, außer den Hinweis auf das BGH-Urteil zwecks Privatauktion, in meinem Antwortschreiben einbauen kann. Will nicht das die mir aus meinen Worten einen Strick drehen und ich dann nur mehr Ärger bekomme. Und kann BD mich jetzt eig. auch aufgrund dieser Sache mit sofortiger Wirkung als Mitglied sperrenund meine bereits gekauften Karten für kommende Spiele sperren.

Ich verweise, neben der modUE für den Sitzplan, in einem separaten Blatt Papier auf das BGH-Urteil. Dass ich Privatverkäufer aus vom BGH genehmigten Gründen bin und es in Deutschland, wie auch im BGH-Urteil genannt, keine Ticketpreisbindung gibt und daher der § 6 ATGB bei Privatverkäufen nicht zieht.
 
Danke

Und kann BD mich jetzt eig. auch aufgrund dieser Sache mit sofortiger Wirkung als Mitglied sperrenund meine bereits gekauften Karten für kommende Spiele sperren.
 

ldb

Super-Moderator
Sie können dir den Kartenverkauf über deine Mitgliedsnummer verweigern, bereits gekaufte Tages- und/oder Dauerkarten behalten aber ihre Gültigkeit.
 
K

Krennz

Guest
Dortmund ist in der glücklichen Lage mehr Karten verkaufen zu können als Plätze im Stadion sind. Selbst wenn sie die Kapazität um 50/60 % aufstocken könnten, wäre das Stadion, zumindest bei Spitzenspielen, noch zu klein.

Ich kann mir notfalls, leider oder zum Glück, auch Karten anderweitig von Privat besorgen, oder lassen.

Fussballtickets sind ein frei handelbares Wirtschaftsgut. Sehr zum Unmut der DFL und seinen Vereinen. Was der BGH ja auch in seinem Urteil festgestellt hat. BD kann lediglich den Schleichbezug (Karten unter Vorspiegelung des Privatkaufs zum wirschaftlichen Weiterverkauf erwerben) eindämmen und unterdrücken. Also den echten Schwarzhändlern das Handwerk legen. Dazu hat es die Handhabe des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) wie es der BGH in seinem, die Gesetze ergänzenden und modifzierendem, Urteíl begründet.
Die Aufgabe des BGH ist es nunmal Gesetze zu modifizieren, damit sie Alltagstauglich werden und die Rechtsprechung fortzuschreiben. Dementsprechend wird es wohl kein Gericht geben, dass einen Privatverkäufer, der mal 2 Tickets verkaufen muss, ausserhalb der Rechtsprechung des BGH verdonnern würde.

Eigentlich dürfte BD diese Mitglieder noch nicht einmal sperren, da der BGH festgestellt hat, dass es eine Unterlassungsverfügung für künftige Rechtsverstösse sprich Privatnotverkäufe, und damit eigentlich kein Rechtsverstoss, nicht gibt.
Bundesgerichtshof


BGB § 280 Abs. 1; UWG § 4 Nr. 10


1. Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.


2. a) Wer gegenüber einem Anbieter, der sein Produkt ausschließlich selbst vermarktet und seinen Abnehmern den gewerblichen Weiterverkauf verbietet, seine Wiederverkäufereigenschaft verschweigt, handelt nicht nur vertrags-, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schleichbezugs auch wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG.


b) Wer in Anzeigen gegenüber der Allgemeinheit seine Bereitschaft bekundet, Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen anzukaufen, verleitet damit in der Regel nicht zum Vertragsbruch, auch wenn er weiß, dass potentiellen Verkäufern der Weiterverkauf der Karten nach den Geschäftsbedingungen des Veranstalters untersagt ist.


c) In einem derartigen Fall liegt grundsätzlich eine unlautere Ausnutzung fremden Vertragsbruchs auch dann nicht vor, wenn mit Hilfe des Weiterveräußerungsverbots legitime Interessen wie die Gewährleistung der Stadionsicherheit oder eines sozial verträglichen Preisgefüges verfolgt werden.

TZ50
Ein Schwarzhandel im eigentlichen Sinne, das heißt ein Warenverkauf unter Umgehung polizeilicher oder gesetzlicher Vorschriften zu überhöhten Preisen, liegt nicht vor. Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 934).

http://lexetius.com/2008,3425

Denentsprechend kann ich mioch auf diese Punkte im Besonderen berufen, auch wenn BH von BD das nicht so sieht.

Deer § 6 der ATGB

6. Veräußerung und Weitergabe von Tickets

(1) Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch des Veranstaltungsortes, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Aufrechterhaltung der vom Club auch unter Berücksichtigung von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, liegt es im Interesse des Veranstalters, zugunsten der Stadionsicherheit die Veräußerung und jede Weitergabe von Tickets einzuschränken. Die kommerzielle und gewerbliche Veräußerung und Weitergabe von Tickets bleibt allein dem Veranstalter und den von ihm autorisierten Stellen vorbehalten. Im Falle der persönlichen Verhinderung dürfen Tickets ausnahmsweise unter Beachtung des nachstehenden Abs. (2) weitergegeben werden.

(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:

das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern; ( ist klar, auch so vom BGH gesehen)
das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option "Sofortkauf" (Festpreis) nicht ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen zu einem Preis über 15 % des Originalpreises angeboten werden;(das sieht der BGH nicht so. er verneint eine Preisbindung auch für Privatverkäufer, damit ist dieser Passus rechtsunwirksam und deshalbv der ganze § 6) der Aufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Logo-, Kennzeichen-, Marken-, Urheberrechten sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung,und Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;(hier greift das Urheberrecht und das Markenschutzrecht, ist also ok)
das Ticket an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen und/oder bundesweiter Stadionverbote vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden;(wer kann das prüfen?)
das Ticket an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, soweit diese nicht vom Gastverein bezogen wurden;
das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn, im Wege von Verlosungen oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu verwenden.(ist auch ok, b ezeiht sich aber nur auf gewerbliche Käufer/Verkäufer)

(3) Bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets ist der jeweilige Ticketinhaber dazu verpflichtet, diese ATGB im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets wirksam zu vereinbaren und einzubeziehen. (geht schon rein rechtlich wegen Unwirksamkeit eines Teils der ATGB nicht)Auf Verlangen des Veranstalters hat jeder Erwerber oder Empfänger des Tickets Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Tickets ggf. zu welchem Preis an welche Personen veräußert oder weitergegeben wurden. (Verstoss gegen das BDSG)

(4) Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verbote, Pflichten oder sonstiger Verstöße gegen diese ATGB ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket und/oder die betroffenen Tickets - auch elektronisch - zu sperren und dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Ferner ist der Mehrerlös aus Weiterveräußerungen an den Veranstalter auszukehren.

(5) Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, einen zukünftigen Verkauf von Karten gegenüber dem Zuwiderhandelnden zu verweigern, ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln (VErstross gegen das BDSG* )sowie für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verbote gemäß Ziffer 6 Abs. (2) oder Pflichten des Abs. 3 die Zahlung einer angemessenen, in das billige Ermessen des Veranstalters gestellte und ggf. vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu fordern. (nur für Urheber- und Markenrechtsverletzungen möglich) Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe ist die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. (Dass hätten die gerne) Zudem behält sich der Veranstalter vor, insbesondere im Falle gewerblicher und kommerzieller Weiterveräußerungen von Tickets, in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Namensnennung (nur bei gewerblichen Käufern/wiederverkäufern zulässig) zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern. Die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche und Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.(Wir aber auch :lol: )

So sieht das aus, wenn man mal das wörtliche sehr wörtlich nimmt.

* BDSG = Bundesdatenschutzgesetz. Verbietet grundsätzlich die Weitergabe von privaten Daten.

Dementsprechend kann ich Auskunft darüber verlangen, welche Daten von mir gespeichert sind, an wen sie bisher weitergegeben wurden und kann die Löschung und Sperrung insofern verlangen, wie sie nicht zum normalen Geschäftsverkehr mit dem Veranstalter/Versandhändler etc. erforderlich sind.

http://netzwerk-gegen-internetkriminalitaet.de/?p=161
 
ldb schrieb:
Ja ich weiss das die modue die EW unterbindet sofern sie angenommen wird. Aber wenn ich doch nichts falsch gemacht habe, was soll ich in die modue schreiben was ich zukünftig unterlassen werde? In seinem speziellen Fall würde ich einfach schreiben das in Zukunft keine logos auf den Karten mehr zu sehen sind. Es gilt ja: je weniger ich in die modue schreibe, desto weniger kann mir B&H einen Strick in Zukunft daraus drehen.

Vor allen Dingen können sie auch keinen Anspruch auf Zahlung herleiten. Denn einem Abmahner muss man nur die zur Rechtsverfolgung entstandenen Kosten ersetzen. Mit der Abgabe einer modUE übernimmt man zum einen die "Leistung" des Abmahners und wandelt diese enteprechend ab. Das wiederum erzeugt aber den Eindruck, dass eine Rechtsverfolgung gegeben war.

Macht man das nicht, muss der Abmahner natürlich den Verstoß beweisen und die Notwendigkeit der Rechtsverfolgung und die damit verbundenen Kosten.

Mal was zum lesen:

http://www.rechtsreporte.de/index.php?o ... &Itemid=26[/quote]


Aufgrund diesen Beitrages bin ich ein wenig stutzig bzgl. der modUE bezogene auf eine Markenrechtsverletzung geworden. Vielleicht können mal einige Ihre Erfahrungen posten, die aufgrund einer Markenrechtsverletzung die hier umläufige ModUE abgesendet haben und was danach von B&H kommt. Besonders der abgebildete Link http://www.rechtsreporte.de/index.php?o ... &Itemid=26

lässt mich das doch vorsichtig beurteilen.

Danke
 
K

Krennz

Guest
Die moDUE die hier im Umlauf ist hat sich ind tausenden von Fällen sowohl im P2P/Filsharingbereich, als auch bei Marken- und Urheberrechtsverletzungen bewährt.

Sie stammt von einem Rechtsanwalt Wachs, der sie zur freien Verfügung ins Internet gestellt hat.

Diese modUE wird/wurde auch regelmässig von Gerichten anerkannt und weitere Ansprüche abgeweisen. Lweider kann ich nicht mehr dahin verlinken, da die Netwelt den Verbraucherschutz, in dem auch die entsprechenden Freds waren, gelöscht hat.

Ich kann hier nur aus meinen eigenene Erfahrungen berichten.

Wenn diese modUE nicht rechtens wäre würde ich und andere Foren sie nicht verwenden.

Es gibt allerdings Foren, die den Abmahnanwälten zuspielen und die User verunsichern wollen. Wir gehören garantiert nicht dazu. Auch wenn wir bei WOT einen roten Kringel wegen der Andersdeutung des Klimawandels haben. Kann man aber mit vielen zufriedenen Usern ändern.

Den Aufsatz zwei Postings höher habe ich mit meinem sohn und einem Freund meines Sohnes geschrieben. Lies ihn mal.
 
Krennz schrieb:
Die moDUE die hier im Umlauf ist hat sich ind tausenden von Fällen sowohl im P2P/Filsharingbereich, als auch bei Marken- und Urheberrechtsverletzungen bewährt.

Sie stammt von einem Rechtsanwalt Wachs, der sie zur freien Verfügung ins Internet gestellt hat.

Diese modUE wird/wurde auch regelmässig von Gerichten anerkannt und weitere Ansprüche abgeweisen. Lweider kann ich nicht mehr dahin verlinken, da die Netwelt den Verbraucherschutz, in dem auch die entsprechenden Freds waren, gelöscht hat.

Ich kann hier nur aus meinen eigenene Erfahrungen berichten.

Wenn diese modUE nicht rechtens wäre würde ich und andere Foren sie nicht verwenden.

Es gibt allerdings Foren, die den Abmahnanwälten zuspielen und die User verunsichern wollen. Wir gehören garantiert nicht dazu. Auch wenn wir bei WOT einen roten Kringel wegen der Andersdeutung des Klimawandels haben. Kann man aber mit vielen zufriedenen Usern ändern.

Den Aufsatz zwei Postings höher habe ich mit meinem sohn und einem Freund meines Sohnes geschrieben. Lies ihn mal.


Jo, dass war auch nicht als Kritik gedacht :) , wollte mich nur nochmal vergewissern. Immerhin kann man ja doch was verlieren. Werde Antwortschreiben und ModUE verfassen und freundlichst zurück senden. Meine Erfahrungen aber auf jeden Fall hier nochmal dokumentieren und zur Verfügung stellen, für künftige Fälle - damit die ein paar Referenzen haben.

Deinen Post habe ich gelesen, nur werde ich erstmal abwarten was BH macht als gleich zum Gegenangriff zu blasen.
Das witzige ist, da ist mein seit Jahren BD Anhänger, wählt sich zu jedem MItgliedervorverkaugf die Tasten wund und kann einmal nicht gehen, bietet die Karte an und wird angeleimt. Da zweifelt man schon an seiner Identifikation ... halt "echte Liebe und so"

Nichts desto trotz bin ich absolut dafür Tickets zu personalisieren in Zukunft - wäre einfachste und sinnvollste Maßnahme, um gegen Schwarzmarkthandel vorzugehen.
Vorallem weil man ja auf einfachsten Weg die Tickets bei Ibähy Kleinanzeigen anbieten kann, da muss man ja zur Registrierung weder Adresse noch Namen angeben und somit können die einem nicht ausfindig machen - sinnlos.

Kurze Frage noch zum Antwortschreiben:
--> weiße die Beschuldigungen zurück und auf mein Recht hin, Privatverkauften zu dürfen, wenn ich verhindert bin. Soll man da nur auf das BGH Urteil mit Aktenzeichenanhang hinweisen oder wirklich??? in ein formelles Antwortschreiben einen Link (wie öfters hier vorgeschlagen) hinzufügen?

Danke und Grüße und schönes WE
 
Das alle wäre kein Problem, wenn der BVB ENDLICH eine eigenständige Ticketbörse anbieten würde, wie es bei Gelsenkirchen, Köln, Mainz und ab nächster Saison auch in München funktioniert.

Stattdessen verweist man aufs Fanboard der Fanabteilung. Dazu kann ich nur sagen: Habe 4 Mal dort gekauft bzw verkauft. Bei meinem ersten Kauf tauchte der Verkäufer am Spieltag nicht wie vereinbart auf, ich stand vor geschlossenen Türen bei 200km Anreise. Beim zweiten Mal, diesmal habe ich verkauft, hat der Käufer nach seiner Zusage einen Tag vorm Spiel plötzlich abgesagt. Ich musste also schnell alles in die Wege leiten, damit ich noch einen Käufer finden konnte. Einmal wurde mir zugesagt, nur um mir danach doch nochmal abzusagen, weil die Karten nicht mehr verfügbar seien. Und einmal klappte alles reibungslos.
Sorry, aber da ist mir die Ausfallquote zu hoch gewesen. Na ja, Kündigung der Mitgliedschaft an den BVB ist jedenfalls raus. Ich zahle garantiert keine 60 Euro im Jahr, um mich dann in einer Kategorie mit Schwarzmarkthändlern wiederzufinden und keine Tickets mehr bestellen zu können. Ich muss mich nicht zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag wie Dreck behandeln lassen.
 
K

Krennz

Guest
@moinleuts

Ein einfaches Antwortschreiben genügt, im Zusammenhang mit der modUE, eigentlich.

@riod

Die Eingangsseite der Fanabteilung hab e ich mir mal angesehen. Da schreiben die, dass die für die von Dir geschilderten Verhaltensweisen der "Fans" keine Haftung übernehmen. Die wissen schon warum. Und ein Admin, der, wie er sagt, bis 14 Tage braucht um zu reagieren ist kein Admin für ein Fanboard.
 

ldb

Super-Moderator
Macht mal halblang hier. Das passiert dort alles Ehrenamtlich! Es gab im der Vergangenheit viele Betrüger die dort agiert haben, daher wird jetzt genau hin geschaut wer sich dort registriert. Da gehen pro Woche sicherlich einige Anfragen wegen Registrierungen ein, das dauert halt.

Die schlechten Erfahrungen aus dem FA Forum kann ich aber nicht bestätigen. Ich regel darüber alles wenn ich ne Karte haben will oder verkaufen muss. In vielleicht 5 Jahren hat es einmal etwas länger gedauert bis die Zahlung da war, ansonsten ist das immer top gelaufen.
 
moinleuts schrieb:
@biborE erstmal besten Dank für Deine Info!

Werde abwarten und sobald was kommt mich im Forum melden und meinen Fall ausführlich dokumentieren.

Kurze Frage @ simonh

Du scheinst ja einen recht ähnlichen Fall erlebt zu haben. Hast Du außer der modUE noch etwas anderes in Dein Antwortschreiben mit eingebaut? Muss auch ehrlich gestehen dass ich bei einem etwaigen Antwortschreiben recht unsicher wäre. Möchte ja nicht das die mir aus irgendwelchen verwendeten Wörtern einen Strick drehen ...

Danke!

3zeiler mit verweis auf bgh-urteil. modue extra. das wars.
entweder sie nehmens an oder nicht. hast deine "pflicht" getan und dann nicht weiter reagieren!
Viel erfolg
 
Wie gesagt:

Wer gar nicht reagiert und die beiden Schreiben in die Tonne wirft, macht auch nichts verkehrt.

Nach zwei nichtbeantworteten Schreiben vergeht den werten Herrn Abmahnanwälten die Lust und sie kümmern sich um den Nächsten.
 
Hallo , ich habe gestern auch festgestellt (wollte mich bei BD online anmelden) das ich gesperrt bin.
hatte heute bei BD angerufen und sie meinten das ich als Mitglied nun für 1 Jahr vom Kartenvorverkauf gesperrt bin und von ihren Anwälten hören werde.

Somit hab ich mich ma zurecht gegoogelt und bin hier auf diese Seite gestoßen uiuiui sind ja ne menge die davon betroffen sind zufällig der ViaNOGO chef anwesend ?

Zu meiner Lage habe auch Karten bei ieeeebey reingesetzt da ich Urlaussperre verhängt bekommen habe wollte mit meinem Arbeitskollegen hin der aber auch nun Arbeiten muss.
(lässt sich Nachweisen)

jetzt hab ich hier gelesen das es darauf ankommt wieviel Karten man schon verkauft hat etc..

habe 1x 2 Karten worum es denen bestimmt geht da ich DEPP en foto kopiert habe und es Verwendet habe es kam diese besagte E-mail und Angebot wurde rausgenommen weil ich aber dachte es ging um das Foto hab ich die Karten ohne Fotos wieder eingestellt diese wurden auch Verkauft Start Preis 1€

diese Karten sind ein BL Spiel das an einem Samstag statt findet da wir ja die Urlaubssperre verhängt bekommen haben war ich auch gezwungen meine CL Karten abzugeben 2x2 Karten
weiss aber noch nicht wirklich um welche es sich genau handelt muss halt auf Brief vom Anwalt warten der ja hoffentlich bald eintreffen wird :( es ist Nachweisbar das ich alle anderen Karten selber genutzt habe und mit Unvorhergesehender Urlaubssperre kann man doch nit rechnen ..

jedenfalls da es sich ja um 6 Karten innerhalb eines Monats macht , bin ich jetzt der damit sein Lebensunterhalt verdienen will ?? oder kann ich mich nun irgendwie dagegen setzen denn ich bin BVB seit 1991 das bleib ich auch weiterhin aber ICH BENÖTIGE HILFE WAS NUN ja ich habe ca 30 seiten gelesen denke aber das jederfall für sich spricht und wäre sehr Dankbar über jede Art von HILFE

besten Dank
 

ldb

Super-Moderator
tach!

Bei dir ist es wie in fast jedem anderen Fall hier auch. Ob und wie lange Fan, das ist egal. €cht€ Li€b€ halt ;-)

Zur Lage: Wenn ich alles nachweisen kann dann brauche ich auch nichts zu befürchten. Ich warte auf die Abmahnung, je nach Vorwurf erstelle ich eine ModUE für eventuelle Urheberrechtsverletzungen (Logo, Stadionplan, etc.), schildere in einem separaten Schreiben weshalb die Karten abgegeben werden mussten, das BGH Urteil mich davor schützt und es in DE keine Preisbildung für den Verkauf von Karten gibt. Thats it.
 
Hallo zusammen,

ich hab heute die Emailversion der Abmahnung von B&H bekommen. Post folgt also. Über den Inhalt wisst ihr warscheinlich schon im groben bescheid.

Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten
Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIGNAL IDUNA PARKS

Für das "Fett"-geschriebene schreibe ich die modUE. Ist es ausreichend wenn, (neben dem anderen Text) da steht: ...
den urheberrechtlich geschützten Sitzplan des SIGNAL IDUNA PARKS der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet ...

?

Desweiteren heist es in dem Schreiben:
...
Sie sind unserer Mandantschaft gegenüber gemäß §§ 683, 677, 670 BGB zudem dazu verpflichtet, die ihr bislang entstandenen Kosten zu erstatten. Hierunter fallen die im Rahmen der Aufklärung und Sachbearbeitung des Vorgangs angefallenen Kosten, die unserer Mandantin entstanden sind, wie u.a. Ermittlungs- und Recherchekosten, Personal- und administrative Kosten sowie die Kosten der Rechtsverfolgung inkl. der Auslagen für Post und Telekommunikation.
...
Unter Zugrundelegung des vorstehend benannten Streitwerts wäre unsere Mandantin mit der vergleichsweisen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von nur
210,00 EUR
einverstanden.
...

Das "nur" finde ich persönlich am besten an dem Schreiben :?

Was mich stuzig macht ist das B&H sich in einem Absatz auf das BGH Urteil vom 11.09.2008 "bundesligakarten.de" beruft. Und nach allem was ich hier im Forum gelesen hab ist es doch das gleiche Urteil auf das man sich in seinem Antwortschreiben berufen soll. Oder?
 
K

Krennz

Guest
Die modUE ist schonmal gut, die schreibe ich.

Dann schreibe ich noch nen Dreizeiler, dass ich die Karten aus persönlichen Gründen verkaufen musste, da ich nicht am Speil teilnehmen konnte, dass das BGH-Urteil dies abdeckt und es in der BRD keine gesetzliche Preisbindung für Bundesligakarten gibt. Ausserdem verstösst § 6 ATGB gegen verschiedene Gesetze und ist damit ungültig.
 

ldb

Super-Moderator
Zitiere mal bitte den Absatz wo sie sich auf das BGH Urteil berufen.
 
Jo gerne.

Zitat
...
aufgrund des am 12.12.2012 beschlossenen Sicherheitspapiers „Sicheres Stadionerlebnis“ sind die Bundesligavereine dazu verpflichtet, gegen den unkontrollierten Tickethandel nachhaltig und effizient vorzugehen. Die Berechtigung dieser legitimen Interessen der Vereine wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06,“bundesligakarten.de“), welches sich allerdings in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht mit dieser Thematik befasst, bereits höchstrichterlich bestätigt.
...

Zitat Ende
 
K

Krennz

Guest
Im gleichen Urteil sgteht aber auch, dass der Verkauf von Bundesligakarten aus persönlichen Gründen weiterhin gestattet ist und ausdrücklich nicht unterbunden werden darf. Ausserdem hat er die Prüfung der entsprechenden Passen und §§ in den ATGB der DFL-Vereine einem späteren Verfahren offengelassen.

Soweit das Team, das mich berät, das Urteil auslegt ist nunmal der Privatverkauf aus persönlichen Gründen durch keinen § der ATGB unterbindbar und die Tickets unterliegen, als handelsfähige Ware, keiner Preisbindung.

Das heisst Privatverkauf ja, Schwarzhandel nach "Schleichbezug" unter Vortäuschung falscher Tatsachen nein. Der BGH sagt ja auch, dass das Angebot die Nachfrage regelt. Ich ergänze es insofern, dass ich sage, "und die Nachfrage den Preis"

Wer Kartenhandel unterbinden will muss m.E. die Tickets personalisieren und eine Institution schaffen um, im Verhinderungsfall, diese Tickets umzuschreiben.

Einige Vereine haben dementsprechend bereits eigene Ticketbörsen eingerichtet, was gut funktioniert.
 
K

Krennz

Guest
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken schreibt eine besestimmte Form der UrhG-Abmahnungen vor, ansonsten sind sie ungültig:


§ 97a Abmahnung

(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.

(2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise
1. Name oder Firma des Verletzten anzugeben, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,
2. die Rechtsverletzung genau zu bezeichnen,
3. geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und
4. wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.

Eine Abmahnung, die nicht Satz 1 entspricht, ist unwirksam.

(3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 entspricht, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.

http://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html
 
Hallo zusammen....
Ich bin jetzt auch Opfer der Abzocke geworden und habe mir gründlich alle 68 Seiten von euch durchgelesen. Wenn nicht dieses Forum wäre dann denke würde ich die Original UE unterschreiben und das Geld überweisen. Habe jetzt die modUE geschrieben da ich den Stadionplan von der Hompage benutzt habe.

Ich habe das erste Mal 6 Karten gegen Neapel verkauft da ich selber privat nicht konnte. 2 Karten sind bestandteil der Abmahnung und die restlichen irgendwie nicht..Sonst habe ich nie irgendwelche Karten verkauft

Folgende Rechtsverletzung liegen vor:
-Die ATGB nicht abgebildet
-Der Verkaufspreis/Angebotspreis lag 15% uber dem Orginalticketpreis
-Unautoriesierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des Signal Iduna Parks

Habe dann noch ein extra Schreiben geschrieben das so aussieht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit nehme ich Stellung zu Ihrem Schreiben vom 21.11.2013.

Die Tickets für das Spiel Borussia Dortmund –SSC NEAPEL habe ich von einem Dritten erworben, dieser hat mich nicht auf die ATGB hingewiesen. Daher bin ich nach oberster Rechtsauffassung nicht an die ATGB gebunden.

Der § 6 ATGB ist daher ungültig und nicht anwendbar.

Da ich aus sowohl privaten als auch beruflichen Gründen das Spiel am 26.11.2013 nicht besuchen kann, habe ich mich dazu entschlossen, die Tickets zu verkaufen. Meine Handlungsweise ist durch das BGH-Urteil(vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06) gedeckt. Da es in Deutschland ein Preisbindungsverbot gibt, insbesondere für Wiederverkäufer und Privatpersonen habe ich nicht gegen die nicht verpflichtenden ATGB verstoßen. Ihre Abmahnung empfinde ich als unzulässig und leiste somit keine Zahlung.
I


Mit freundlichen Grüßen



So hoffe das ich alles richtig gemacht habe..

Mal gucken was jetzt passiert.

Soll ich das so verschicken

Danke im Vorraus
 
Ach und von mir wollen die 560 Euro und die Frist ist bis zum 2.12. 18uhr.. Habe den Brief am Freitag
Bekommen und soll innerhalb 5 Werktagen das Geld überweisen und die Ue wegschicken. Was ist das
für eine Frist? 1 Woche? Hab ich noch nicht erlebt sowas
 
Hi, so meine E-mail ist schonma angekommen so wie es aussieht haben die das kopierte Bild garnicht berücksichtigt sondern es geht denen um den Verkauf hier ma ein wenig herauskopiert
.....
Ich bin/war Mitglied beim BVB also direkter kauf beim BVB Ticketing !!

1. Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass Sie zwei Tickets von Borussia Dortmund in der Saison 2013/2014 im Rahmen der nachbenannten Auktion unter Verwendung des Anbieternamens „a-------t“ auf der Internetplattform eBay eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt haben:

Verkäufer Beschreibung Auktion-Nr. Start Update Ende a-------t 2 x Borussia Dortmund - SSC Neapel Top Plätze 1411115----- Folgende Rechtsverletzungen liegen vor: • Die ATGB wurdenüber dem Originalticketpreis nicht abgebildet • Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet • Der Verkaufspreis lag 15 %

09.11.2013 - 22:01:15 16.11.2013 - 22:03:11 16.11.2013 - 22:01:15
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen war eBay-International dazu verpflichtet, uns Ihre zum streitgegenständlichen Anbieternamen hinterlegten Kontaktdaten bekannt zu geben.
dürfen die das überhaupt ?

2. Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden:
Verkäufer Beschreibung Auktion-Nr. Start Update Ende a-------t 2 x Borussia Dortmund - SSC Neapel Top Plätze 1411115-----Folgende Rechtsverletzungen liegen vor: • Die ATGB wurden nicht abgebildet • Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet • Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
09.11.2013 - 22:02:49 16.11.2013 - 22:03:02 16.11.2013 - 22:02:49 a--------t 2x Borussia Dortmund - Fc Bayern München 1411049-----01.11.2013 - 00:24:26 08.11.2013 - 00:27:02 08.11.2013 - 00:24:26
4/8 Folgende Rechtsverletzungen liegen vor: Die ATGB wurden nicht abgebildet , wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet • Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
III.
kommt da jetzt seperat noch etwas ???

Aufgrund der Rechtsverletzungen, die Sie im Rahmen der unter Ziffer II.1. benannten ebay-Auktion begangen haben, hat unsere Mandantschaft gegen Sie Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten und auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach den ATGB. Hierzu im Einzelnen:

1. Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Unsere Mandantschaft kann die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen von Ihnen verlangen. Daher ist es von Ihnen ab sofort zu unterlassen, Eintrittskarten für Veranstaltungen von Borussia Dortmund unter Verstoß gegen Bestimmungen der ATGB, insbesondere im Internet, z.B. bei eBay, zu veräußern. Der Unterlassungsanspruch kann nur durch eine von Ihnen unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erfüllt werden. Das bloße Versprechen, zukünftig keine Rechtsverletzungen mehr begehen zu wollen, ist juristisch hingegen wertlos. Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Ihnen kann daher auch nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.
Wir haben Sie daher aufzufordern, die beigefügte oder eine ausreichend selbst formulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und diese

a) mit dem aktuellen Datum zu versehen,
b) zu unterzeichnen und
c) unverzüglich im Original an uns zurückzusenden.
Die Frist zum Eingang der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung endet am
13.12.2013, 18.00 Uhr.

zahlen soll ich 420€

nun nützt mich doch aber die ModUE nichts oder ??? steh hier voll auf dem Schlauch :roll:
und wie schreibe ich nun ein Schreiben an Becker u. Haumann
wenn ich eig. nichts falsch gemacht habe könnte ich nicht verlangen das die Sperrung meiner Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird ??

Trotz Machenschaften des BVB bleibe ich Borusse ein Leben lang
:) nur ma so am rande


FÜR JEDE HILFE DANKBAR
lg Tresorist
 
Hi , also so wie ich es aus dem Forum entnommen habe ist der Kartenverkauf doch garnicht verboten
ich kann Nachweisen das ich an den gesagten Daten Urlaubssperre bekommen habe und dazu leider noch Nachtschicht bei früh hätte ich ja fahren können :evil:

wenn ich es doch richtig verstanden habe Schützt mich doch das BGH Urteil ????

@krennz reicht das wenn Ich den Dreizeiler schreibe ??


zum Thema Rechtschutz :(

besten Dank für Antwort
 
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