Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Hallo ihr lieben

ich hab nun auch ein schreiben von Becker und Haumann erhalten :( :( :(

ich habe die vorherigen Seiten gelesen möchte aber eine speziellen Problemfall nennen:

Ich wollte 2 Paar Tickets verkaufen. Nennen wir verständlicherweise das erste Paar Karten A und das zweite Paar Karten B

Die Karten A habe ich zuerst eingestellt und wusste bis dato nicht dass es verboten ist die Logos zu verwenden, also hab ich das Logo und den Sitzplan eingestellt.

Ein Freund hat mir gesagt, das dies verboten sei. Ich wollte es wieder löschen, aber da jemand bereits geboten hat, war dies nicht mehr möglich.

Karten B hingegen hab ich ohne Logos eingestellt.

Nach einer Woche konnte ich beide Karten erfolgreich verkaufen. Jedoch wurde die Auktion der Karten A wenige Minuten nach dem Verkauf gelöscht und es kam nicht zum Verkauf, da die Käuferin sich nicht traute die Karten ohne den iBey schutz zu kaufen, was absolut verständlich war.

Also hab ich die Karten A erneut eingestellt, jedoch ohne das Logo. Was ich dann auch verkauft habe.


Im Schreiben vom Anwalt wird aber NUR auf den ersten Verkauf der Karten A hingewiesen! Also da wo ich die Logos verwendet habe. Die restlichen Verkäufe werden zwar erwähnt aber es heißt:

Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgenden Auktionen Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden:

Und darin werden 3 weitere Verkäufe genannt. Was mich zur Verwunderung brachte, da ich ja insgesamt nur 2 Paare verkauft habe.

Der letzte Verkauf ist sehr kurios:

Als ich die Karten B bereits verkauft habe, wollte ich es über mein Handy aus der Verkauft Liste löschen, hab es aber ausversehen wieder eingestellt. Es aber innerhalb weniger Sekunden wieder gelöscht. Es kam zu keinem Verkauf! Und das kann ich auch beweisen: Das Datum des Einstellens ist datiert und zwar war das 1 Stunde nach Anpfiff! Wer würde da Karten kaufen? Das Angebot wäre dann eine Woche nach dem Schlusspfiff beendet :D

Und ausserdem: hab nicht ich, sondern mein Bruder die Tickets beim BVB gekauft und mir geschenkt. Ich hab es anschließend über mein ibey Account verkauft.
*****************************************************
Zusammengefasst ist sieht es so aus:

Abmahnung weil ich Karten A unter Verwendung vom BVB Logo verkauft habe.
(Was nicht stimmt, da sie nachweislich von iBey gelöscht und es nachweislich zu keinem Verkauf gekommen ist)
_________________________________________________________________
Kenntnissnahme weiterer Verkäufe die aber nicht Teil der Abmahnung sind:

Verkauf von Karten B (die Karten die 1 Stunde nach Anpfiff bei iBey eingestellt und innerhalb von 20 Sekunden wieder gelöscht wurden. Alles nachweislich)
*Die ATGB wurden nicht abgebildet
*Die Auktion wurde nicht mit der Option „Sofort-Kauf“ angeboten


Verkauf von Karten A
*Die ATGB wurden nicht abgebildet
*Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
*Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis


Verkauf von Karten B
*Die ATGB wurden nicht abgebildet
*Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
*Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis

_______________________________________________________________


was soll ich nun tun? :(

Zum Verkauf, der zum Grund der Abmahnung gehört, kam es garnicht! Aber ich hab Angst falls ich etwas gegen sie sage, umso mehr mir auf den Deckel hauen, und die anderen Verkäufe (die einzigen übrigens, bei denen es zum Verkauf kam) gewichtet. Soll ich einfach die Strafe zahlen? Wenn ich weiteren Kosten (bis zu 50.000,-€) lese wird mir schwindelig

vielen dank im vorab
 
K

Krennz

Guest
Ich verweise in dem Fall auf das BGH-Urteil, besonders auf die Textziffer 50 des Urteils

Ein Schwarzhandel im eigentlichen Sinne, das heißt ein Warenverkauf unter Umgehung polizeilicher oder gesetzlicher Vorschriften zu überhöhten Preisen, liegt nicht vor. Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 934). http://lexetius.com/2008,3425

und den Verweis auf den Link.

Den Missbrauch von Logo und Sitzplan kann ich über die modue aus meiner Signatur begegenen.
 
K

Krennz

Guest
Soweit mir bekannt, hat es BuH bisher tunlichst unterlassen vor Gericht zu gehen. Das was die machen ist m.E. reine Abzocke. Ausser den Verletzungen des Urheberrechts bei Nutzung von Logo, Sitzplan, Fotos etc. ist es nicht möglich irgendwelche sonstigen Verfehlungen zu dokumentieren.

Esw gibt in Big Old Germany keine Preisbindung.
 
Krennz schrieb:
Soweit mir bekannt, hat es BuH bisher tunlichst unterlassen vor Gericht zu gehen. Das was die machen ist m.E. reine Abzocke. Ausser den Verletzungen des Urheberrechts bei Nutzung von Logo, Sitzplan, Fotos etc. ist es nicht möglich irgendwelche sonstigen Verfehlungen zu dokumentieren.

Esw gibt in Big Old Germany keine Preisbindung.

wow danke dir!

und spielt es eine rolle, dass es überhaupt nicht zum verkauf gekommen ist, oder war der bvb der grund dafür warum das angebot gelöscht wurde, und als konsequenz ich anschließend die abmahnung erhalten habe

und hast du eine erfahrung wie viel es mich kosten wird, dass ich das logo verwendet habe? :(
 
DanielaL schrieb:
Krennz schrieb:
Soweit mir bekannt, hat es BuH bisher tunlichst unterlassen vor Gericht zu gehen. Das was die machen ist m.E. reine Abzocke. Ausser den Verletzungen des Urheberrechts bei Nutzung von Logo, Sitzplan, Fotos etc. ist es nicht möglich irgendwelche sonstigen Verfehlungen zu dokumentieren.

Esw gibt in Big Old Germany keine Preisbindung.

wow danke dir!

und spielt es eine rolle, dass es überhaupt nicht zum verkauf gekommen ist, oder war der bvb der grund dafür warum das angebot gelöscht wurde, und als konsequenz ich anschließend die abmahnung erhalten habe

und hast du eine erfahrung wie viel es mich kosten wird, dass ich das logo verwendet habe? :(


b&h konnten nur über den urheberverstoss an deine daten ran kommen. es ist das einzige was nicht rechtens ist! daher können sie NUR das vor gericht durchbringen!
das wird allerdings nicht gemacht, lohnt der aufwand für die paar euronen kaum bis gar nicht!
alles andere ist legal, auch wenn sie dir was anderes erzählen wollen... daher keine angst, ich habe seit fast 'nem halben jahr nix mehr gehört... :mrgreen: :recht:
 
K

Krennz

Guest
Der BGH hat für Missbrauch von Fotos zwischen 30 bis 200€ als gerecht gewertet. Logos stehen für 50 bis 250€ zu Buche und Sitspläne ungefähr das Selbe. Vertragsstrafen ausgenommen.

Doch die sind inzwischen auch relativiert. Soweit ich das im Kopf habe etwa zwischen 100 bis 2500 €. Insbesondere für Schleichbezieher, die gegen UWG § 4 Nr. 10 verstossen haben.
 
Hallo,mein Sohn hat auch eine Abmahnung von Bu, er hat ein Ticket als Mitglied bei BD gekauft, weil er den den Termin zum Spiel nicht wahrnehmen kann hat er es per sofortkauf eingestellt.Es kam nicht zu einem Verkauf,weil er die Auktion von selber nach 2 Tagen beendet hat,weil ein Freund die Karte haben wollte. Meine Frage nun, reicht es, wenn ich BuH auf das BGH Urteil hinweise, das ein Verkauf (der aber nicht statt fand ) erlaubt ist. Oder hat er Probleme weil er die Karte direkt von BD hatte. MfG Sebastian
 
@ simonh: hast du auch gegen das Urheberrecht verstoßen?

@ krennz: was meinst du mit schleichbezieher? Hab nach diesem Paragraph gegoogelt und gefunden dass Leute sind die " 10. Mitbewerber gezielt behindern". Was meinst du damit?
 
K

Krennz

Guest
Schleichbezieher sind Leute die mehrere Karten bei BD erwerben, ohne darzulegen, dass sie die Karten erwerben um sie zur Gewinnerzielung weiter zu verkaufen. Das hat der BGH auch in seinem Urteil bemängelt und im Endeffekt verboten. Danher verstos gegen § 4 UWG

2. a) Wer gegenüber einem Anbieter, der sein Produkt ausschließlich selbst vermarktet und seinen Abnehmern den gewerblichen Weiterverkauf verbietet, seine Wiederverkäufereigenschaft verschweigt, handelt nicht nur vertrags-, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schleichbezugs auch wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG.

http://lexetius.com/2008,3425
 
DanielaL schrieb:
@ simonh: hast du auch gegen das Urheberrecht verstoßen?

habe ein foto vom stadion verwendet. daraufhin eine modue geschickt. hatte den feinen herren nicht gereicht, da sie mehr zugeständnisse wollten wie z.b. nie wieder verkauf usw.
da ich mir aber keiner weiteren schuld bewusst war/bin, habe ich danach nicht weiter reagiert, da ich meine "pflicht" als erfüllt angesehen hatte. aber eins ist klar: für mich der erste und letzte verkauf gewesen...
weiß ja jetzt, dass es dafür fanforen gibt :wink: dank ldb :mrgreen:
 

ldb

Super-Moderator
Der BVB tut irgendwie auch nix dafür das Forum der Fanabteilung bekannt zu machen. So kann man sicherlich einige vom Verkauf auf eBay und co abhalten da sie ihre Karten nahezu garantiert am selben Tag verkaufen. Aber scheinbar ist die "Einnahme" durch BH ein nettes Zubrot auf die man nicht verzichten möchte.
 
K

Krennz

Guest
@ ldb,

schreib doch einfach den Link zur Fanabteilung/Ticketbörse in Deine Signatur.

Meine Signatur ist leider voll. Ich erlaube es Dir und jedem Anderen ausdrücklich.

Das wäre ein Weg um BuH eine missliche einnahmequelle zu entziehen.
 
K

Krennz

Guest
Schon seit einigen Jahren, aber bei BD und BuH ist es unerwünscht dies bekannt zu geben. Sie verdienen nichts dran.
 
Krennz schrieb:
Schon seit einigen Jahren, aber bei BD und BuH ist es unerwünscht dies bekannt zu geben. Sie verdienen nichts dran.

Muss man nichts zu sagen, oder?

Eigentlich sollten sich die Vereine zusammen tun und gemeinsam eine Tickettauschbörse ins Leben rufen. Jeder User muss sich vorab registrieren, somit wäre dann gewährleistet das nur "befugte" Personen ins Stadion kommen und die Tickets werden nur zu den Bediengungen der Vereine angeboten.

Somit könnte man seine Tickets bei Verhinderung einer breiten Masse anbieten, um sie schnell loszuwerden. Der Preiswucher wäre somit unterbunden und alle wären glücklich. Das wäre Fannah!
 
Hallo,hatte gestern schon einmal eine Frage gestellt,aber leider noch keine Antwort darauf erhalten.
Kurz mein Problem, Karte vom Ticketshop von BD per sofort kauf eingestellt,nach 2Tagen Auktion selber wieder beendet also kein Verkauf,trotzdem Abmahnung von BuH bekommen. Kann ich mich auf das BGH Urteil berufen oder ist es ein Problem das das Ticket vom Ticketshop war.
BuH mahnte, keine AGB waren verzeichnet und der Ticketpreis lag über 15% .
im voraus vielen dank sebastian
 
Hallo,

ich habe heute Post von BU erhalten und bin erstmal froh auf dieses Forum gestoßen zu sein. Ich habe auch die letzten rund 20 Seiten gelesen und meinen Fall so noch NICHT gefunden, weshalb ich ihn hier kurz schildere:

Ich habe vor Kurzem Tickets gg. Arsenal London versteigert, weil mein Urlaub kurzfristig gestrichen wurde und ich rund 300km von Dortmund weg wohne. Diese habe ich dann bei eBay verkauft - wofür ich mich allerdings kaum schäme, denn leider habe ich in den letzten 3 Jahren rund 2.500 EUR bei eBay für Tickets ausgegeben. Ich habe in der Auktion auf einen Privatverkauf hingewiesen und sogar den Grund, der auch nachweislich tatsächlich stimmt, hingewiesen.

Jezt kommt das Komische:

In der Abmahnung von BU wird nur der private Ticketverkauf abgemahnt, ich soll 420 EUR Strafe zahlen. ABER: Einer der Käufer von meiner Auktion ist genannt als der Verkäufer, als Auktionsnummer wurde der Wiederverkauf gelinkt. Das Schreiben enthält also den falschen eBay-Nutzer, eine Auktion die ich nie eingestellt habe, allerdings meine private Anschrift. Leider hat der Nachfolger je Ticket 499 EUR verlangt, zu einem Auktionsende kam es dabei allerdings natürlich nicht. Ich kann anhand der Auktion lediglich sehen, dass es zu Preisvorschlägen kam, die abgelehnt wurden, danach wurde die Auktion beendet.

Meine Fragen: Wie kommt BU dennoch an meine Adresse, wenn sie sich auf den falschen eBay-Nutzer und die falsche Auktion beziehen? (Als Artikelstandort ist tatsächlich noch der des Käufers meiner Auktion genannt, der definitiv von meinem Wohnort abweicht).
Soll ich nun eine modUE unterzeichnen, obwohl ja im Schreiben Bezug auf einen Sachverhalt genommen wird, mit dem ich nichts zu tun habe? Oder gestehe ich damit nicht nur ein, dass ich die Tickets zumindest vorher (für einem bei weitem nicht so wuchernden Preis) versteigert habe? Oder soll ich eine modUE unterzeichnen aber explizit darauf hinweisen, dass ich weder für die Auktion noch den eBay-Nutzer stehe?

Für Rat wäre ich dankbar...
 
Hallo,
nachdem ich im Netzweltforum mit Eifer dabei war, es um meine eigene BH Geschichte aber ruhig wurde, hat mich nach 5 Monaten mal wieder ein netter Brief erreicht.

Zu meinem "Fall":
Ich bekam Ende Dezember 2012 verspätete Weihnachtspost.
Mir wurde zur Last gelegt Tickets bei Ebay (versucht) verkauft zu haben unter Verwendung Marken- und/oder Urheberrechtlich geschützter Logos, Wort-/ Schriftzeichen, Stadionplan...
Hierauf habe ich mit einer modUE reagiert und weiter die Füße still gehalten.

Es folgte Ende Januar 2013 die Annahme der UE sowie die Forderung der Begleichung der Schadenersatzansprüche in höhe von 420€

Ende Mai 2013 ein Schreiben zur Erinnerung der Zahlungsansprüche der Mandantschaft.

Nun Mitte Oktober 2013 ein Brief in welchem mitgeteilt wird das die Mandantin die Kanzlei BH damit beauftragt hätte die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
...letztmalige Gelegenheit die Schadenersatzansprüche auszugleichen...

WEITER DIE FÜßE STILL HALTEN ?!?

Ich dachte ja eigentlich die würden sich schon längst nicht mehr für mich interessieren...
 
K

Krennz

Guest
@ Sebastian

ich kann mich auf das BGH-Urteil berufen und mitteilen, dass es zu keinem Verkauf kam. Ausserdem ist § 6 ATGB ungültig, da es in Deutschland keine Ticketpreisbindung gibt.

@SchonImmerBVB

ich weise BuH auf den Irrtum hin und verlange mir ein Schreiben zukommen zu lassen, indem die Vorwürfe gegen mich fallen gelassen werden. Verweise dabei auf das BGH-Urteil und die nicht erlaubte Preisbindung in § 6 ATGB

@Echte Liebe,

erst mal willkommen hier im Forum. Bin bei Netzwelt Kuerasser.

Zum Problem.

Ich verweise BuH auf das BGH-Urteil und auf die verbotene Preisbundung in § 6 ATGB und sage ihnen, dass ich mir ggf. einen Anwalt nehme und sie das Verfahren nicht gewinnen können. Es gibt Urteile, wo die Verwendung von Logos etc. mit 30 bis 100€ geahndet wurde, im Geschäftsverkehr.

Wie war das mit den bellenden Hunden?

Ein negatives Urteil können die sich nicht leisten, dann wäre ihre ganz Strategie im Eimer und sie könnten nichts mehr verdienen.
 
Krennz schrieb:
@ Sebastian

ich kann mich auf das BGH-Urteil berufen und mitteilen, dass es zu keinem Verkauf kam. Ausserdem ist § 6 ATGB ungültig, da es in Deutschland keine Ticketpreisbindung gibt.

@SchonImmerBVB

ich weise BuH auf den Irrtum hin und verlange mir ein Schreiben zukommen zu lassen, indem die Vorwürfe gegen mich fallen gelassen werden. Verweise dabei auf das BGH-Urteil und die nicht erlaubte Preisbindung in § 6 ATGB

@SchonImmerBVB / krennz

Ich weiß nicht so recht, ob es sinnvoll wäre, hier auf einen "Irrtum" hinzuweisen, denn er hat die Karten ja, wenn ich es richtig verstanden habe, ebenfalls bei ibäh verkauft, oder?
Wäre evtl interessant zu wissen zu welchem Preis und so?!

Weiß nicht genau, war nur ne Vermutung. :)
 
K

Krennz

Guest
BuH will den Verkäufer treffen, der den grossen Reibach gemacht hat, wobei auch hier das BGH-Urteil greift, in dem es heisst, dass es in Big Old Germany keine Preisbindung für Tickets gibt.(Textziffer 50 bei Lexetius)
Ein Schwarzhandel im eigentlichen Sinne, das heißt ein Warenverkauf unter Umgehung polizeilicher oder gesetzlicher Vorschriften zu überhöhten Preisen, liegt nicht vor. Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 934).

BuH bzw. BD versucht hier im §6 ATGB eine Preisbindung durchzusetzen, die total rechtswidrig ist und damit eigentlich die gesamte ATGB, zumindest aber den § 6 Atgb adabsurdum führt.

Alle Vereine der DFL verstossen gegen Gesetze, wenn sie eine Preisbindung ihrer Tickets fordern. Esa gibgt nach Kartellrechzt und tatsächlichen Gesetzen keine Preisbindung in Deutschland.

Die einzigen Verstösse die BuH abmahnen kann ist die Verwendung von urheber- und markenrechtlich geschützten Inhalten
 
Okay, danke für den Rat krennz.

Ich habe inzwischen sogar mit eBay Kontakt aufgenommen um ausschließen zu können, dass nach der Auktion der "Nach-Verkäufer" meine Adressdaten hinterlegt hat um so Problemen aus dem Weg zu gehen. Das ist nicht so - er hat ganz normal weiterhin seine Adressdaten hinterlegt, so dass BuH schon mal die Unwahrheit schreibt, wenn sie mich in der Abmahnung darauf hinweisen, meine Adressdaten von ebay zu haben.

Ich habe erst heute gesehen, dass der Nachverkäufer so EXTREM schlau war, die Karte mit vollem Foto (Barcode, Platznummer) einzustellen. Dann ist mir auch klar, wie BuH an meine Adressdaten kommt mich aber mit dem falschen Verkäufer in Verbindung bringt. Ändert das etwas an Deinem Tipp, auf einen Irrtum hinzuweisen? Weil sie können ja schon sehr sicher sein, dass meine Karte bei eBay gelandet ist - auch wenn es in der betreffenden Auktion nicht ich war.

Übrigens hat eBay mir sogar Auskunft erteilt, dass in der betreffenden Auktion (Sofort-Kauf 499 EUR) kein Kauf zu Stande kam und die Auktion auch erst nach dem Spiel beendet wurde - also sehr wahrscheinlich hat der Nach-Verkäufer für den Mondpreis auch keinen Käufer mehr bekommen.
 

ldb

Super-Moderator
SchonImmerBVB schrieb:
Okay, danke für den Rat krennz.

Ich habe inzwischen sogar mit eBay Kontakt aufgenommen um ausschließen zu können, dass nach der Auktion der "Nach-Verkäufer" meine Adressdaten hinterlegt hat um so Problemen aus dem Weg zu gehen. Das ist nicht so - er hat ganz normal weiterhin seine Adressdaten hinterlegt, so dass BuH schon mal die Unwahrheit schreibt, wenn sie mich in der Abmahnung darauf hinweisen, meine Adressdaten von ebay zu haben.

Ich habe erst heute gesehen, dass der Nachverkäufer so EXTREM schlau war, die Karte mit vollem Foto (Barcode, Platznummer) einzustellen. Dann ist mir auch klar, wie BuH an meine Adressdaten kommt mich aber mit dem falschen Verkäufer in Verbindung bringt. Ändert das etwas an Deinem Tipp, auf einen Irrtum hinzuweisen? Weil sie können ja schon sehr sicher sein, dass meine Karte bei eBay gelandet ist - auch wenn es in der betreffenden Auktion nicht ich war.

Übrigens hat eBay mir sogar Auskunft erteilt, dass in der betreffenden Auktion (Sofort-Kauf 499 EUR) kein Kauf zu Stande kam und die Auktion auch erst nach dem Spiel beendet wurde - also sehr wahrscheinlich hat der Nach-Verkäufer für den Mondpreis auch keinen Käufer mehr bekommen.

Ich weise BH darauf hin das ich zwar Erwerber der Karten bin, die Karten aber privat verkauft habe und nicht der Betreiber des Angebots war. Über das Verbleiben der Karten habe ich keine Ahnung, sie sollen doch bitte über das eBay VeRi Verfahren den korrekten Verkäufer der Auktion ermitteln. Alles andere wäre zu viel geschrieben.

Natürlich unterschreibe ich GAR NICHTS. Genau so wenig zahle ich auch nur einen Cent.
 
:) Anfrage zwecks möglicher Abmahnung.

Moin Allerseits,

erstmal besten Dank für dieses Forum überhaupt und für den Informationsfluss. Für Leute die nämlich gewillt sind sich zu informieren und Ihre Sache selbstständig mit angeblichen Verstößen (ohne gleich teuer Anwälte zu verpflichten) zu klären, ist sowas Gold wert.

Zu meinem Problem:

Ich hatte aus persönliche Gründen ein Ticket für ein Spiel von D. bei Ibähy reingestellt. Leider hatte ich den Stadionplan als Bild mit benutzt. Nun hat Ibähy per Nachricht mein Angebot gelöscht und auf eine Markenrechtsverletzung hingewiesen ... Jedoch geht aus diesem Warnhinweis nicht hervor ob die meine Daten an D. weitergegeben haben noch irgendwas anderes. Das war das erste mal das ich ein Fuba-Ticket bei Ibähy angeboten hatte ... und gleich wird man in die Pfanne gehauen.

- Muss ich zwangsläufig mit einer Abmahnung rechnen?
- wann müsste ich mit einer Abmahnung rechnen?
- soll ich den möglicherweise geforderten Schadensersatz zahlen?
- wäre es ratsamer einen Anwalt in Beratung zu nehmen um die Angelegenheit zu klären?

danke für Eure Antworten im Voraus :)
 
Moin Moinleuts ;-)

Also, wenn ich das Stadionbild genommen habe , werde ich sicher eine Abmahnung kriegen - in dem Fall gilt für mich das Gleiche wie für alle anderen auch.
UE bzgl der Verwendung von geschützten Marken/Bildern hin (findest ich hier bei Krennz in der Signatur) und dann nichts weiter unternehmen. Evtl noch ein kleines Anschreiben, warum ich die Tickets verkaufen wollte - private Gründe ;-)

Bloß NICHT die beigefügte UE unterschreiben.
Und mit ner Abmahnung solltest ich relativ kurzfristig rechnen, denke ich... ;-)

Wenn danach noch was kommt, melde ich mich einfach. Krennz, sein Sohn und seine Freunde wissen bestimmt einen guten Rat.
 
@biborE erstmal besten Dank für Deine Info!

Werde abwarten und sobald was kommt mich im Forum melden und meinen Fall ausführlich dokumentieren.

Kurze Frage @ simonh

Du scheinst ja einen recht ähnlichen Fall erlebt zu haben. Hast Du außer der modUE noch etwas anderes in Dein Antwortschreiben mit eingebaut? Muss auch ehrlich gestehen dass ich bei einem etwaigen Antwortschreiben recht unsicher wäre. Möchte ja nicht das die mir aus irgendwelchen verwendeten Wörtern einen Strick drehen ...

Danke!
 
Eine kurze Frage noch an schon Betroffene. Wie lang ist denn die Frist für die Antwort auf die Abmahnung? Bin demnächst eine Woche nicht vor Ort und müsste dann schauen, dass meine Post in irgendeiner Art und Weise zu mir kommt.

Danke
 
moinleuts schrieb:
Eine kurze Frage noch an schon Betroffene. Wie lang ist denn die Frist für die Antwort auf die Abmahnung? Bin demnächst eine Woche nicht vor Ort und müsste dann schauen, dass meine Post in irgendeiner Art und Weise zu mir kommt.

Danke


Meistens so um die 2 Wochen, also alles locker sehen ;-)
 
K

Krennz

Guest
@biborE

würdest Du bitte im "Ich" modus schreiben. Das was Du machst grenzt an unerlaubte Rechtswberatung.

es heisst also nicht Du, sondern "ich" mache das so und so.
 
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