biborE schrieb:Was mache ich´n nun am besten? Totstellen? Habe langsam keine Lust mehr...![]()
§ 280 BGB (Original)
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.
(3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.
BGB § 280 Abs. 1
Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer
kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen,
noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.
ldb schrieb:biborE schrieb:Was mache ich´n nun am besten? Totstellen? Habe langsam keine Lust mehr...![]()
Ich würde ihnen schreiben das ich nicht bereit bin weitere Unterlassungsansprüche abzugeben als in der von mir eingesendeten modUE aufgeführt. Wenn sie was wollen, sollen sie klagen. Und dann scheitern sie.
weil man die Leute am Telefon leichter unter Druck setzen kann als in Briefen alle paar Wochen...biborE schrieb:ldb schrieb:biborE schrieb:Was mache ich´n nun am besten? Totstellen? Habe langsam keine Lust mehr...![]()
Ich würde ihnen schreiben das ich nicht bereit bin weitere Unterlassungsansprüche abzugeben als in der von mir eingesendeten modUE aufgeführt. Wenn sie was wollen, sollen sie klagen. Und dann scheitern sie.
Naja, warum wollen die eigentlich immer telefonieren? Weiß das jemand?
Hi,
Also zuerst einmal: Hört sich gut an. ModUE angenommen, daher wird mich keine einstweilige Verfügung ereilen.
Aber warum weicht ein Mandant freiwillig von einer Regulierungssumme ab wenn er meint sich im Recht zu befinden und Aufwände gehabt hat? Die würde ich mir aber sowas von bezahlen lassen, es sei denn ich weiß das es eventuell zu keiner Zahlung kommt. Dann muss ich als Geschädigter klagen. Hier herrscht aber keine Aussicht auf Erfolg, lediglich für die begangene Urheberrechtsverletzung können ein paar müde Euros eingefahren werden. Diese sind den Aufwand aber nicht wert. Also versuche ich hier mit einer drastischen Reduzierung der Schadenssumme den Beklagten zu locken, damit er wieder ruhig schlafen kann.
Cecero schrieb:Hey!
Ich wurde Anfang April dieses Jahres vom BVB gesperrt, da ich Karten bei Ebay reingestellt habe. Das habe ich daran gemerkt das meine Mitgliedsnummer an der Hotline nicht mehr erkannt wurde und auf Nachfrage beim BVB wurde mir mitgeteilt, dass ich von deren Anwälten höre.
Dies ist jetzt allerdings schon fast 4 Monate her. Dauert es immer so lange oder habe ich vielleicht doch Glück gehabt und bleibe verschont. Wie lange hat es bei Euch gedauert?
SGG
Cecero schrieb:Hey!
Ich wurde Anfang April dieses Jahres vom BVB gesperrt, da ich Karten bei Ebay reingestellt habe. Das habe ich daran gemerkt das meine Mitgliedsnummer an der Hotline nicht mehr erkannt wurde und auf Nachfrage beim BVB wurde mir mitgeteilt, dass ich von deren Anwälten höre.
Dies ist jetzt allerdings schon fast 4 Monate her. Dauert es immer so lange oder habe ich vielleicht doch Glück gehabt und bleibe verschont. Wie lange hat es bei Euch gedauert?
SGG
[/quote]ShadowDuke schrieb:biborE schrieb:Was mache ich´n nun am besten? Totstellen? Habe langsam keine Lust mehr...![]()
Ich würde ihnen schreiben das ich nicht bereit bin weitere Unterlassungsansprüche abzugeben als in der von mir eingesendeten modUE aufgeführt. Wenn sie was wollen, sollen sie klagen. Und dann scheitern sie.
Cecero schrieb:Hey!
Ich wurde Anfang April dieses Jahres vom BVB gesperrt, da ich Karten bei Ebay reingestellt habe. Das habe ich daran gemerkt das meine Mitgliedsnummer an der Hotline nicht mehr erkannt wurde und auf Nachfrage beim BVB wurde mir mitgeteilt, dass ich von deren Anwälten höre.
Dies ist jetzt allerdings schon fast 4 Monate her. Dauert es immer so lange oder habe ich vielleicht doch Glück gehabt und bleibe verschont. Wie lange hat es bei Euch gedauert?
SGG
ldb schrieb:Dauerkarten sind nicht personalisiert, die sind zu 100% übertragbar. Auch hier gilt das BGH Urteil.
Wenn die DK noch nicht bei dir ist, das Geld aber abgebucht, dann könntest du Glück haben das sie bei dir ankommt. Wenn sie ankommt, wird sie in keinem Fall gesperrt und behält für die Saison 13/14 ihre Gültigkeit. Vielleicht lässt B&H es wie so oft schleifen und du wirst mit deiner Kundennummer nicht gesperrt, dann kannst du sie auch ab nächstem Jahr verlängern. Wenn dir das Geld zurück überwiesen wird kannst du dir sicher sein das deine DK weg ist, d.h. ab sofort ist die Option weg und für 13/14 gibts auch keine DK.
Nein, eine Möglichkeit seine DK offiziell für einzelne Spiele zurück zu geben gibt es nicht. Ist aber auch egal, denn sie ist nicht personalisiert. Es steht zwar ein Name drauf, aber sie ist zu 100% übertragbar.
BarneyS schrieb:ShadowDuke schrieb:biborE schrieb:Was mache ich´n nun am besten? Totstellen? Habe langsam keine Lust mehr...![]()
Ich würde ihnen schreiben das ich nicht bereit bin weitere Unterlassungsansprüche abzugeben als in der von mir eingesendeten modUE aufgeführt. Wenn sie was wollen, sollen sie klagen. Und dann scheitern sie.
Ich denke, ich werde mich auch nicht mehr bei denen melden. Ich habe jetzt zwei mal eine modUE abgesendet. Geld bekommen die eh nicht ohne klage von mir. Soll mich auch telefonisch melden.
Was denken die sich eigentlich. Die werden das hier doch auch mitlesen...
Gruß
biborE schrieb:ldb schrieb:biborE schrieb:Was mache ich´n nun am besten? Totstellen? Habe langsam keine Lust mehr...![]()
Ich würde ihnen schreiben das ich nicht bereit bin weitere Unterlassungsansprüche abzugeben als in der von mir eingesendeten modUE aufgeführt. Wenn sie was wollen, sollen sie klagen. Und dann scheitern sie.
Naja, warum wollen die eigentlich immer telefonieren? Weiß das jemand?
BGB § 280 Abs. 1 (aus dem Urteil)
Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer
kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen,
noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.
Krennz schrieb:Das liest sich gut.
Bin gespannt wie BH reagieren