Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Naja, aber ich glaube nicht, dass der BVB so "dumm" sein wird und nun wirklich dauerhaft bzw öfters gegen seine eigenen Fans in den Gerichtssaal einziehen wird.

Ich denke, wir sollten uns da alle nicht verrückt machen lassen. Sehe das mittlerweile echt entspannt. Klar, im ersten Moment war der "Schock" relativ groß als da diese Summe stand, aber im Nachhinein sehe ich das völlig entspannt.

Wenn die von mir Geld haben wollen, müssen sie klagen. Punkt.

Die modUE für das Logo und den Stadionplan habe ich abgegeben eine UE für die Ticketverkäufe bekommen sie WENN überhaupt NUR, wenn sie mir garantieren, dass ich nix mehr zahlen muss, weil im Grunde tut es mir nicht weh, wenn ich keine Tickets mehr "verkaufen darf"... tue ich ohnehin nie. :)
 
K

Krennz

Guest
Die wollen ja, dass ich nicht mehr als 15% über dem eigentlichen Ticketpreis verkaufen darf.

Das deckt aber nicht meine Kosten.

Bei 30% könnte man mal drüber reden.

Denn wenn ich Vorverkaufgebühr, ibäh-Provision etc. dazu rechne mache ich Minus.

M.E. darf mich keiner dafür bestrafen, dass ich nicht zum Spiel gehen kann. (Eben nur dann)

Wenn ich mein Ticket an eine Ticketbörse verkaufe gehe ich ja auch straffrei aus. (Die machen dann den Reibach)

Hier zählt das Prinzip der Gleichbehandlung.
 
biborE schrieb:
Naja, aber ich glaube nicht, dass der BVB so "dumm" sein wird und nun wirklich dauerhaft bzw öfters gegen seine eigenen Fans in den Gerichtssaal einziehen wird.

Ich denke, wir sollten uns da alle nicht verrückt machen lassen. Sehe das mittlerweile echt entspannt. Klar, im ersten Moment war der "Schock" relativ groß als da diese Summe stand, aber im Nachhinein sehe ich das völlig entspannt.

Wenn die von mir Geld haben wollen, müssen sie klagen. Punkt.

Die modUE für das Logo und den Stadionplan habe ich abgegeben eine UE für die Ticketverkäufe bekommen sie WENN überhaupt NUR, wenn sie mir garantieren, dass ich nix mehr zahlen muss, weil im Grunde tut es mir nicht weh, wenn ich keine Tickets mehr "verkaufen darf"... tue ich ohnehin nie. :)


so in etwa dachte/denke ich auch :wink:
 

ldb

Super-Moderator
Ich möchte es nochmal erwähnen, da ich immer wieder darauf stoße:

Wenn bei viagogo oder ähnlichen Ticketplattformen Karten angeboten werden, dann tun sie das nicht selbst. Die verlangen eine Vermittlungsprovision, damit machen die ihre Kohle. Wenn ich also bei viagogo o.ä. meine Karte einkaufe, dann stecken da trotzdem Privatpersonen/Händler hinter und generieren Gewinne.

Es ist nicht so, das viagogo die Karten ankauft um sie dann teurer zu verkaufen. Sie sind nur die Plattform, genau wie bei eBay.

Wollte es nur erwähnt haben ;)
 
simonh schrieb:
ich habe jetzt auch nochmal post von hb gekriegt:
die modue (keine verwendung mehr von logos/fotos) reicht denen nicht, sie wollen, dass ich in zukunft keine tickets über 15% orig. ticketpreis verkaufe! kohle wollense auch immer noch haben...
ich soll mich doch bis nächste woche telefonisch melden :shock: :D
ich schreibe dann nochmals das gleiche: war verhindert, verweise auf bgh-urt.!

hat denn hier jmd. das selbe gemacht und seit dem nix mehr gekriegt???
bzw. sich "tot" gestellt und nachdem evtl. weiteren schreiben nix mehr gekriegt???
das würde mich ja mal interessieren :wink:

was ein stress wegen sowas... :roll:


btw: habe ich eigentlich (außer der klage natürlich) sonst irgendwas zu befürchten?
also, wenn ich auf den 2. brief nicht reagiere. glaube nämlich, ich werde denen nicht nochmal schreiben. anrufen sowieso nicht :roll:
da ich doch auf deren mahnung reagiert habe, habe ich mein "soll" erfüllt, oder? :wink:
 
K

Krennz

Guest
Die Dortmunder versuchen immer noch ihre Sichtweise der Dinge durchzusetzen.

Ohne personalisierung der Tickets geht das wohl nie.

Ich warte ab was kommt und lege dann Widerspruch ein, notfalls mit Hilfe eines Anwalts.

Aber davor schreckt bh bisher zurück.Es könnte ja ein Grundsatzurteil zum freien Verkauf von Tickets unter bestimmten Vorraussetzungen erfolgen.

Wobei, wer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Tickets kauft, um sie mit Gewinn zu verkaufen, jandelt gegen UWG und BGB und macht sich damit strafbar.

Wer Tickets aus persönlicher Notlage heraus verkauft sollte i.d.R. straffrei aus.gehen.
 
K

Krennz

Guest
Soweit ich weiss haben Einzelne den Betrag gezahlt und sichg hinterher geärgert, dass sie4 sich nicht vorher hier eingelesen haben. Der Rest hat nicht gezahlt und eine modUE abgegeben, worin sie sich verpflichtet haben weder Logo, Stdadionplan und Bilder (Ausser selbst gemachte) bei ibäh zu benutzen. Je nachdem was sie gemacht hatten.

Dem Käufer die ATGB aufs Auge zu drücken halte ich für unmöglich, zumal dies bei gewerblichen Ticketbörsen durch das BGH-Urteil aufgehoben ist. Gleiches Recht für Alle.

Ich gebe eine modUE in Bezug auf das Foto ab und schreibe sonst, wie es zum Verkauf kam. (Statt 2 eine Karte, zu kurzfristig daher kein Frei bekommen.) Wenn sie Geld von mir wollen müssen sie klagen.
 

ldb

Super-Moderator
Ok, zuerst einmal:

1 Karte verkauft für Madrid - BVB (in Madrid?) Verkauft für wie viel?
und dann nochmal 1 Finalkarte für das Endspiel in London für 150€? Kommt mir billig vor, sicher das du nicht 1500€ meinst?

Problem bei Finalkarte: Personalisiert. Weiterverkauf/Weitergabe verboten. Hier wurden auch die AGB der UEFA aufgeführt und denen hast du zugestimmt. Auch das BGH Urteil schützt hier nicht. Du hättest deine Reservierung einfach freigeben können wenn es sowieso kurzfristig für dich war. Gerade auch wenn es nur 1 Karte war und du eigentlich 2 gebraucht hättest. Und mir platzt so richtig der Kragen weil ich weiß wie viele von meinen Kollegen draußen standen weil sie keine Karte bekommen haben und wie viele Karten bei ebay aufgetaucht sind.

Dein Glück ist noch das in der Abmahnung nicht aufgeführt wird das du eine personalisierte Karte verkauft hast, dagegen könntest du dich nämlich nicht wehren.

Für das verwendete Bild (und zwar nur für das Bild!) erstelle ich eine modUE und warte auf Reaktion. Ich erwähne im Anschreiben das ich gemäß BGH Urteil aus privaten Gründen gehandelt habe und dies auch nicht in die modUE mit aufgenommen habe. Geld zahle ich nicht, wenn sie das haben wollen, sollen sie klagen. Dann wird es i.d.R. günstiger.
 

ldb

Super-Moderator
Und von was für einer Verlosung hast du dann gesprochen?

Die Auswärtskarten in Madrid waren nicht personalisiert.
 

ldb

Super-Moderator
edit
 

ldb

Super-Moderator
Aber wenn du online bestellt hast, dann war dir doch klar das du da gerade nur 1 Karte bestellst und so kurzfristig kann das dann ja auch nicht gewesen sein ;)

Hast du das Bild im Stadion selbst gemacht? Wenn nein, durftest du es nutzen? War es der einzige Ticketverkauf den du in letzter Zeit gemacht hast?
 

ldb

Super-Moderator
Na wenn da unsere Lieblinge nicht versucht haben jemanden einzuschüchtern...
 
K

Krennz

Guest
Mal was neues.

Ich habe ja die ATGB und das BGH-Urteil von meinem Sohn und seinen Studi-Freunden (Betriebs- u. Volkswirte, RAes etc.) checken lassen.

Fazit.

Der §6 der ATGB von Borusiia Dortmund und ähnliche §§ in anderen AGBs wird durch das BGH-Urteil ungültig und müssen neu gefasst werden. Ausserdem muss eine Rücknahmeklausel in die ATGB aufgenommen werden, ansonten kann der verhinderte Käufer seine Tickets, auch nach Verbot durch BD, zumindest an Tickethändler weiterverkaufen. Auch mit mehr als 15% Gewinn.
 
Krennz schrieb:
Mal was neues.

Ich habe ja die ATGB und das BGH-Urteil von meinem Sohn und seinen Studi-Freunden (Betriebs- u. Volkswirte, RAes etc.) checken lassen.

Fazit.

Der §6 der ATGB von Borusiia Dortmund und ähnliche §§ in anderen AGBs wird durch das BGH-Urteil ungültig und müssen neu gefasst werden. Ausserdem muss eine Rücknahmeklausel in die ATGB aufgenommen werden, ansonten kann der verhinderte Käufer seine Tickets, auch nach Verbot durch BD, zumindest an Tickethändler weiterverkaufen. Auch mit mehr als 15% Gewinn.



Hört sich gut an. Sollte man dem BVB evtl mal mitteilen, damit sie die wohl meist treuen Fans nicht weiter verärgern und am Ende so arrogant wie Bayern da stehen... :)
 

ldb

Super-Moderator
Glaubst du das interessiert da ernsthaft irgendjemanden?

Aktuell sind genug "Fans" da die die Läden leer kaufen. Egal ob Fanartikel oder Tickets. Erfolg zieht halt Leute an. Am besten beschreibt folgende Aussage vom Geschlechtsführer persönlich den Wert eines DK Besitzers, im Kontext mit der massiven Preiserhöhung für Sitzplatzdauerkarten aufgrund der Kategorieverschiebung: Auf eine Dauerkarte kommen 100 Interessenten. Wer seine DK nicht will, der gibt sie besser ab und verschwindet, wir werden sie sowieso los.

Als ich 2005 meine erste DK gekauft habe steckte der Verein in der größten Krise und man war über jede verkaufte DK glücklich, da mit den daraus resultierenden Millionen sicher geplant werden konnte. Zeitgleich wurden Happymeals mit 2 Karten drin verschleudert, nur um die Tribünen voll zu bekommen. Geklappt hats nicht, auch kein Wunder beim Doll'schen Fußball. Man, was hatten wir Augenleiden wenn man sich diesen Scheiß ansehen musste. Und wie wird es einem Gedankt? Mit solchen Aussagen wie gerade genannt.

Alles klar?
 
Hallo Leute!
Ich habe vor einigen Monaten zwei Tickets (BVB-Bayern) über Ebay verkaufen müssen, weil ich am Spieltag leider verhindert war. B&H hat mich u.a. aufgefordert, 420€ zu zahlen und mir wurden die üblichen Dinge vorgeworfen (u.a. habe ich das Stadionbild verwendet).
Ich habe daraufhin die modifizierte UE hier im Forum genutzt und ein Scheiben dazu aufgesetzt, indem ich auf das BGH-Urteil verwiesen habe und zum Ausdruck gebracht habe, dass ich verhindert sei. Nun habe ich nach einiger Zeit wieder Post von B&H bekommen und bin mir unsicher, wie ich reagieren soll. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiter helfen. B&H schreibt nun, dass:
- meine mod. UE angenommen wurde (Stadionplan..)
- die restlichen Schilderungen in meinem Extra-Schreiben (verweis auf BGH-Urteil u. meine
Begründung, warum ich nicht teilnehmen konnte) nach rechtlicher Prüfung nicht geeignet seien,
die Ansprüche vom BVB infrage zu stellen
- "Ungeachtet dessen ist unsere Mandantschaft an einer gütlichen Einigung gelegen, um die
Angelegenheit einer zeitnahen Streitbeilegung zuzuführen und einen aufwendigen Prozess
hinsichtlich der Rechtsverfolgungskosten zu vermeiden.
Unsere Mandantin ist ausnahmsweise ohne Anerkennung einer hierzu bestehenden Rechtspflicht und
ohne Präjudiz für die künftige Fälle bereit, die Zahlungsforderung auf 210€ zu reduzieren. Wir
hoffen, die Angelegenheit auf dieser Grundlage gütlich beenden zu können. Nach vollständiger
Zahlung sind die Ansprüche aus dieser Angelegenheit vollumfänglich abgegolten. Für den Fall des
fruchtlosen Fristablaufs kann eine vergleichsweise Einigung nicht mehr zustande kommen. Wir
werden unserer Mandantschaft dann zur gerichtlichen Durchsetzung unserer Rechtsanwaltskosten r
aten. Hierdurch würden weitere erhebliche Kosten entstehen." -> so B&H in dem Brief

Ich bin mir momentan unsicher, wie ich reagieren soll. Nochmal hinschreiben, aber mit welchem Inhalt dann? Nochmal auf das BGH-Urteil mit Paragraph verweisen? Oder nun die 210€ zahlen?
Und ist dann damit wirklich "alles abgegolten"? Ich danke schonmal im Voraus und freue mich über Eure Antworten.

Beste Grüße
nort.face
 

ldb

Super-Moderator
north.face schrieb:
Hallo Leute!
Ich habe vor einigen Monaten zwei Tickets (BVB-Bayern) über Ebay verkaufen müssen, weil ich am Spieltag leider verhindert war. B&H hat mich u.a. aufgefordert, 420€ zu zahlen und mir wurden die üblichen Dinge vorgeworfen (u.a. habe ich das Stadionbild verwendet).
Ich habe daraufhin die modifizierte UE hier im Forum genutzt und ein Scheiben dazu aufgesetzt, indem ich auf das BGH-Urteil verwiesen habe und zum Ausdruck gebracht habe, dass ich verhindert sei. Nun habe ich nach einiger Zeit wieder Post von B&H bekommen und bin mir unsicher, wie ich reagieren soll. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiter helfen. B&H schreibt nun, dass:
- meine mod. UE angenommen wurde (Stadionplan..)
- die restlichen Schilderungen in meinem Extra-Schreiben (verweis auf BGH-Urteil u. meine
Begründung, warum ich nicht teilnehmen konnte) nach rechtlicher Prüfung nicht geeignet seien,
die Ansprüche vom BVB infrage zu stellen
- "Ungeachtet dessen ist unsere Mandantschaft an einer gütlichen Einigung gelegen, um die
Angelegenheit einer zeitnahen Streitbeilegung zuzuführen und einen aufwendigen Prozess
hinsichtlich der Rechtsverfolgungskosten zu vermeiden.
Unsere Mandantin ist ausnahmsweise ohne Anerkennung einer hierzu bestehenden Rechtspflicht und
ohne Präjudiz für die künftige Fälle bereit, die Zahlungsforderung auf 210€ zu reduzieren. Wir
hoffen, die Angelegenheit auf dieser Grundlage gütlich beenden zu können. Nach vollständiger
Zahlung sind die Ansprüche aus dieser Angelegenheit vollumfänglich abgegolten. Für den Fall des
fruchtlosen Fristablaufs kann eine vergleichsweise Einigung nicht mehr zustande kommen. Wir
werden unserer Mandantschaft dann zur gerichtlichen Durchsetzung unserer Rechtsanwaltskosten r
aten. Hierdurch würden weitere erhebliche Kosten entstehen." -> so B&H in dem Brief

Ich bin mir momentan unsicher, wie ich reagieren soll. Nochmal hinschreiben, aber mit welchem Inhalt dann? Nochmal auf das BGH-Urteil mit Paragraph verweisen? Oder nun die 210€ zahlen?
Und ist dann damit wirklich "alles abgegolten"? Ich danke schonmal im Voraus und freue mich über Eure Antworten.

Beste Grüße
nort.face


Hi,

Also zuerst einmal: Hört sich gut an. ModUE angenommen, daher wird mich keine einstweilige Verfügung ereilen.

Aber warum weicht ein Mandant freiwillig von einer Regulierungssumme ab wenn er meint sich im Recht zu befinden und Aufwände gehabt hat? Die würde ich mir aber sowas von bezahlen lassen, es sei denn ich weiß das es eventuell zu keiner Zahlung kommt. Dann muss ich als Geschädigter klagen. Hier herrscht aber keine Aussicht auf Erfolg, lediglich für die begangene Urheberrechtsverletzung können ein paar müde Euros eingefahren werden. Diese sind den Aufwand aber nicht wert. Also versuche ich hier mit einer drastischen Reduzierung der Schadenssumme den Beklagten zu locken, damit er wieder ruhig schlafen kann.

Wir haben im Bekanntenkreis einige dabei die ihre Karten manchmal aus Zeitgründen auch abgeben. Das passiert meistens sehr kurzfristig und über ebay erreicht man halt die größte Fanmasse. Wir haben beschlossen, sofern es zu einer Abmahnung seitens B&H kommen sollte, ein Mandat zu erteilen und lassen es drauf ankommen. Hop oder Top, das Amtsgericht entscheidet.

Kurz um: In deinem Fall würde ich mich nicht einschüchtern lassen. Ich warte auf weitere Post und entscheide dann wie mein weiteres Vorgehen aussieht. Im schlimmsten Fall zahle ich vielleicht 40€ für die Urheberrechtsverletzung. Na und? Dafür habe ich ein Urteil in erster Instanz erschaffen. Das WILL B&H gar nicht...
 
K

Krennz

Guest
ldb hat REcht.

Wenn 1000 abgemahnt werden und 20 zahlen haben die schon 420 x 20 = 8400,-€ oder mehr.

Diese Einnahmequelle will sich keiner selbst stopfen.

Und wenn Ihr Euch im Falle eines Falles alle zusammentut (könnt Ihr hier über PN) könnt >Ihr dem Gericht einiges erzählen. :recht: :recht:

Habe auf jeden Fall erst mal das Urteil des BGH und die alten ATGB gesichert.
 
Krennz schrieb:
ldb hat REcht.

Wenn 1000 abgemahnt werden und 20 zahlen haben die schon 420 x 20 = 8400,-€ oder mehr.

Diese Einnahmequelle will sich keiner selbst stopfen.

Und wenn Ihr Euch im Falle eines Falles alle zusammentut (könnt Ihr hier über PN) könnt >Ihr dem Gericht einiges erzählen. :recht: :recht:

Habe auf jeden Fall erst mal das Urteil des BGH und die alten ATGB gesichert.

die müssen noch schnell soviel Geld wie möglich machen, bevor das 100€ Abmahnlimit kommt ;)
darum sind die zZ sicher noch aktiver
 
Hi,

bei mir kam jetzt das 3. Schreiben.
Sinngemäß:
modUE kann so nicht angenommen werden, da wesentliche fehlt: nie wieder 15% drüber.
Die Vereine hätten ihre ATGB's nach dem Zitierten BGH-Urteil ausgelegt: Privatverkauf wird nicht ausgeschlossen, sondern eingeschränkt
Um schnelle Einigung wegen modUE und Geld, bitte telefonisch bis tag x melden.

Muss ich mich jetzt doch wieder bei denen melden? :recht:

Gruß
 
K

Krennz

Guest
Ich würde denen antworten, dass deren § 6 der ATGB, nach dem Dafürhalten etlicher Rechtskundiger, durch das BGH-Urteil ungültig wurde und ich nicht bereit bin über die vorher zugesandte modUE mich zu mehr zu verpflichten. Der § 6 gilt z.b. dann nicht, wenn ich an einen Tickethändler verkaufen muss, weil ich , ausnahmsweise, nicht zum Spiel gehen kann. Ebenso ist es mit dem Verkauf über ibäh oder Amazon.
 
Habe auch was Neues von denen bekommen, ich habs mal eingescannt, da es ausnahmsweise nicht vorher per Email kam...

dcqutwlx.jpg


Was tun? :)
 
K

Krennz

Guest
Die Aufgabe des BGH ist es, das REcht weiterzuschreiben und zwar für die Allgemeinheit.

Der Bundesgerichtshof ist - bis auf wenige Ausnahmen - Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.

Dementsprechend gilt das Urteil, auch nach Auffassung vieler Rechtsanwälte uind Verbraucherzentralen, für alle Ticketverkäufe.

Der Kern des Urteils lautet ja wie folgt:
BGB § 280 Abs. 1
Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer
kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen,
noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.

UWG § 4 Nr. 10
a) Wer gegenüber einem Anbieter, der sein Produkt ausschließlich selbst vermarktet und
seinen Abnehmern den gewerblichen Weiterverkauf verbietet, seine Wiederverkäufereigenschaft verschweigt, handelt nicht nur vertrags-, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schleichbezugs auch wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG.
b) Wer in Anzeigen gegenüber der Allgemeinheit seine Bereitschaft bekundet, Eintrittskartenzu Sportveranstaltungen anzukaufen, verleitet damit in der Regel nicht zum Vertragsbruch,auch wenn er weiß, dass potentiellen Verkäufern der Weiterverkauf der Karten nach den Geschäftsbedingungen des Veranstalters untersagt ist.
c) In einem derartigen Fall liegt grundsätzlich eine unlautere Ausnutzung fremden Vertragsbruchs auch dann nicht vor, wenn mit Hilfe des Weiterveräußerungsverbots legitime Interessen wie die Gewährleistung der Stadionsicherheit oder eines sozial verträglichen Preisgefüges verfolgt werden.

Es ist zwar Richtig, dass die Klage, bzw. Gegenklage vom HSV und einem Tickethändler veranlasst wurde. Doch die Rechtsprechung des BGH beschränkt sich m.E. nunmal eben nicht auf diesen Einzelfall, sondern gilt Richtungsweisend für alle Streitigkeiten in Sachen Tickets.
 
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