Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Hallo Community,

auch ich habe eine Abmahnung von BH erhalten und bin mir unsicher, wie ich reagieren soll.
Mir wird vorgeworfen, dass ich:
- nicht auf ATGB's hingewiesen habe
- die Auktion NICHT per Sofort-Kauf
- der VP über 15% des Originalpreises lag
- Nutzung des Vereinslogos

Zu meinem Anliegen:
Ich bin Student u. Mitglied des FC Bayern und bekomme dadurch nur für wenige Auswärtsspiele Karten. Ich habe für das Bundesligaspiel BVB - FCB 2 Tickets bekommen (Gästebereich).
Leider konnte ich aufgrund eines kurzfristig angekündigten Leistungsnachweises in meiner
Universität nicht am Spiel teilnehmen. Da aus meinem Bekanntenkreis ebenfalls niemand den Termin wahrnehmen konnte und ich die Karten natürlich nicht verfallen lassen wollte, habe ich diese ins Ebay gestellt.
Nun fordert mich BH dazu auf, 420€ zu zahlen und die UE zu unterschreiben.
Sehe ich es richtig, dass mein Fall NICHT durch das BGH-Urteil gedeckt ist? Der BVB hat das Gästekontingent dem FCB zur Verfügung gestellt und darüber habe ich dann die Karten bekommen, also von keiner Privatperson. Muss ich außerdem Fürchten, dass mich der BVB beim FCB meldet
und mir der FCB, der damit eigentlich nichts zutun hat, meine Mitgliedschaft oder ähnliches
entziehen kann?
Interessant finde ich, dass es in der UE von BH NUR um den Weiterverkauf geht und das verwendete Logo dort nicht erwähnt ist. Sollte ich also zahlen und die UE unterschreiben, oder eine mod.UE anfertigen und falls ja, was für Vorteile hat diese genau für mich in diesem Fall?

Ich bedanke mich schonmal und freue mich über Antworten und Hilfe.
Beste Grüße
 
north.face schrieb:
Hallo Community,

auch ich habe eine Abmahnung von BH erhalten und bin mir unsicher, wie ich reagieren soll.
Mir wird vorgeworfen, dass ich:
- nicht auf ATGB's hingewiesen habe
- die Auktion NICHT per Sofort-Kauf
- der VP über 15% des Originalpreises lag
- Nutzung des Vereinslogos

Zu meinem Anliegen:
Ich bin Student u. Mitglied des FC Bayern und bekomme dadurch nur für wenige Auswärtsspiele Karten. Ich habe für das Bundesligaspiel BVB - FCB 2 Tickets bekommen (Gästebereich).
Leider konnte ich aufgrund eines kurzfristig angekündigten Leistungsnachweises in meiner
Universität nicht am Spiel teilnehmen. Da aus meinem Bekanntenkreis ebenfalls niemand den Termin wahrnehmen konnte und ich die Karten natürlich nicht verfallen lassen wollte, habe ich diese ins Ebay gestellt.
Nun fordert mich BH dazu auf, 420€ zu zahlen und die UE zu unterschreiben.
Sehe ich es richtig, dass mein Fall NICHT durch das BGH-Urteil gedeckt ist? Der BVB hat das Gästekontingent dem FCB zur Verfügung gestellt und darüber habe ich dann die Karten bekommen, also von keiner Privatperson. Muss ich außerdem Fürchten, dass mich der BVB beim FCB meldet
und mir der FCB, der damit eigentlich nichts zutun hat, meine Mitgliedschaft oder ähnliches
entziehen kann?
Interessant finde ich, dass es in der UE von BH NUR um den Weiterverkauf geht und das verwendete Logo dort nicht erwähnt ist. Sollte ich also zahlen und die UE unterschreiben, oder eine mod.UE anfertigen und falls ja, was für Vorteile hat diese genau für mich in diesem Fall?

Ich bedanke mich schonmal und freue mich über Antworten und Hilfe.
Beste Grüße

Das BGH Urteil sollte für dich auch gelten (ausser du hast schon oft Karten über den Account verkauft). Wenn nicht bis du ein Privatverkäufer der nicht am Spiel teilnehmen konnte.
auf KEINEN Fall die UE unterschreiben weil du damit die Schuld gestehst und es dann richtig teuer wird... weil noch Schadensersatzforderungen kommen.
Auf jeden fall musst du eine modUE für das Logo machen (gibts hier im Forum)
und NICHT zahlen!

und ich glaube nicht das der BVB sich beim FCB meldet wegen der Tickets.
Die Mitgliedschaft wird eh nicht entzogen. Wenn sie was machen dann das du vom Ticketverkauf ausgeschlossen wirst
 
BarneyS schrieb:
Was mich ebenfalls verwirrt ist der vermerk "kein Sofortkauf", obwohl es SK war.
Gruß
Barney

Das zeigt eindeutig das BH Massenabmahnungen macht sonst würden solche Fehler nicht passieren...

Die ändern einfach die Daten des Abgemahnten, die Auktionen und den Betrag manchmal...

und wollen dafür soviel Rechtskosten.
Schnelles und einfaches Geld wenn jemand zahlt
 
ShadowDuke schrieb:
Das BGH Urteil sollte für dich auch gelten (ausser du hast schon oft Karten über den Account verkauft). Wenn nicht bis du ein Privatverkäufer der nicht am Spiel teilnehmen konnte.
auf KEINEN Fall die UE unterschreiben weil du damit die Schuld gestehst und es dann richtig teuer wird... weil noch Schadensersatzforderungen kommen.
Auf jeden fall musst du eine modUE für das Logo machen (gibts hier im Forum)
und NICHT zahlen!

und ich glaube nicht das der BVB sich beim FCB meldet wegen der Tickets.
Die Mitgliedschaft wird eh nicht entzogen. Wenn sie was machen dann das du vom Ticketverkauf ausgeschlossen wirst

1)
Erstmal Danke für die schnelle Antwort. Also ich sollte für das Logo dennoch die hier im Forum vorhandene mod.UE abgeben? Mir wird zwar vorgeworfen, dass ich das Logo verwendet habe, aus der UE von BH geht meines Erachtens jedoch nur der Ticketverstoß hervor.

2)
Sollte ich dann trotzdem eine zusätzliche mod.UE für den Ticketverstoß mitsenden,
oder das in die mod.UE aus diesem Forum mit aufnehmen?

3)
Macht es Sinn ein Schreiben beizulegen, indem ich auf das BGH Urteil verweise und
damit begründe, es zwar in Zukunft zu unterlassen, jedoch deshalb nicht Zahle. Oder wie würdet
Ihr die ausbleibende Zahlung begründen?

Schonmal besten Dank!
 
north.face schrieb:
ShadowDuke schrieb:
Das BGH Urteil sollte für dich auch gelten (ausser du hast schon oft Karten über den Account verkauft). Wenn nicht bis du ein Privatverkäufer der nicht am Spiel teilnehmen konnte.
auf KEINEN Fall die UE unterschreiben weil du damit die Schuld gestehst und es dann richtig teuer wird... weil noch Schadensersatzforderungen kommen.
Auf jeden fall musst du eine modUE für das Logo machen (gibts hier im Forum)
und NICHT zahlen!

und ich glaube nicht das der BVB sich beim FCB meldet wegen der Tickets.
Die Mitgliedschaft wird eh nicht entzogen. Wenn sie was machen dann das du vom Ticketverkauf ausgeschlossen wirst

1)
Erstmal Danke für die schnelle Antwort. Also ich sollte für das Logo dennoch die hier im Forum vorhandene mod.UE abgeben? Mir wird zwar vorgeworfen, dass ich das Logo verwendet habe, aus der UE von BH geht meines Erachtens jedoch nur der Ticketverstoß hervor.

2)
Sollte ich dann trotzdem eine zusätzliche mod.UE für den Ticketverstoß mitsenden,
oder das in die mod.UE aus diesem Forum mit aufnehmen?

3)
Macht es Sinn ein Schreiben beizulegen, indem ich auf das BGH Urteil verweise und
damit begründe, es zwar in Zukunft zu unterlassen, jedoch deshalb nicht Zahle. Oder wie würdet
Ihr die ausbleibende Zahlung begründen?

Schonmal besten Dank!

1. ja modUE machen weil es dir ja vorgeworfen wird (unäbhängig von der UE)
2. keine UE für den Ticketverkauf. hast ja nichts falsches gemacht! -> BGH
Ticketverkauf auch nicht in die modUE aufnehmen. Nur das Logo.
3. ja ein kurzes Zusatzschreiben mit verweis auf das BGH Urteil (mit aktenzeichen) in dem du schreibst weshalb du nicht hinfahren kontest usw...
du brauchst nicht schreiben das du es unterlässt und auch nicht auf die Zahlung eingehen.
 
Hat hier einer von dem modUE-Absendern mittlerweile eine Antwort erhalten? Ich ja!
Soll immer noch zahlen.

Mittel, Wege?! Mittlerweile wurde mir sogar eine monatliche Ratenzahlung angeboten.

Grüße
 
basti2304 schrieb:
Hat hier einer von dem modUE-Absendern mittlerweile eine Antwort erhalten? Ich ja!
Soll immer noch zahlen.

Mittel, Wege?! Mittlerweile wurde mir sogar eine monatliche Ratenzahlung angeboten.

Grüße

kannst du die Antwort mal posten?
würde sicher einige interessieren
 
basti2304 schrieb:
Hat hier einer von dem modUE-Absendern mittlerweile eine Antwort erhalten? Ich ja!
Soll immer noch zahlen.

Mittel, Wege?! Mittlerweile wurde mir sogar eine monatliche Ratenzahlung angeboten.

Grüße


Wäre auch dafür, dass du die einfach mal kurz postest.

Aber wenn ich das hier im Forum richtig gelesen habe, soll man sich nach Absenden der modUE einfach "tot stellen" quasi. Bis ne Klage kommt...
 
biborE schrieb:
Aber wenn ich das hier im Forum richtig gelesen habe, soll man sich nach Absenden der modUE einfach "tot stellen" quasi. Bis ne Klage kommt...

Und die wird vermutlich nicht kommen.. Die wissen auch das es das Urteil gibt..
 
K

Krennz

Guest
Dieses Schreiben beweist, dass die modUE angekommen ist. Um ohne Klage doch noch an Kohle zu kommen machen die ein Ratenzahlungsangebot.

Ich mach nen Beamtendreikampf draus (Knicken, lochen, abheften) und reagiere est dann ,wenn was vom Gericht kommt.

Mir ist allerdings bisher noch kein solcher Fall bekannt. Das BGH-Urteil gibt hier einen Rahmen vor, den BH nicht von der Hand weisen kann und daher wahrscheinlich auch keine Möglichkeit sieht erfolgreich zu klagen.

Auf das Urteil hatte ich die hingewiesen, daraufhin haben die ihre Abmahnung geändert.
 
Hallo zusammen!

Ich habe vor einigen Monaten eine Abmahung bekommen von BH. Dementsprechend habe ich eine mod. Unterlassungserklärung abgeben. Monate vergingen und keine Antwort von BH.
Als ich plötzlich in den letzten Tagen einen zweiten Brief von BH in meinem Briefkasten fand.

Darin geschrieben:

"Sehr geehrte(r)......

in vorbezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf die bisher geführte Korrespodenz.

Die Unterlassungsansprüche unserer Mandantschaft wurden durch Abgabe der gefordeten Unterlassungserklärung zwischenzeitlich erfüllt. Die vollständige Zahlung der berechtigten Zahlungsansprüche unserer Mandantschaft wird jedoch offenbar rechtsirrig verweigert.

Entscheidungrelevante Umstände, die aus Sicht unserer Mandantin zu einer anderern Beurteilung der Sachlage führen könnten, sind Ihrem Schreiben bisher nicht zu entnehmen.

Unsere Mandatin, BD, liegt nichts ferner, als zu Unrecht oder mit unverhältnismäßigen Mitteln gegen ihre eigenen Fans bzw. Kunden vorzugehen, die mit ihr in aller Regel emotional eng verbunden sind. Angesichts der gegegenen Rechtslage haben Sie jedoch sicherlich Verständnis dafür, dass unsere Mandatin mit Blick auf ihre schützenswerten Interessen an der Geltendmachung auch der übrigen ihr gegenüber Ihnen zusetehenden Ansprüche festhält.
Dies nicht zuletzt auch aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher solcher Fans bzw. Kunden unserer Mandabtin, die rechtsverstöße in gleichem oder ähnlichem Umfang begangen haben.

Falls Sie ein gerichtliches Verfahren hinsichtlich der noch offenen Kostenfrage ersparen möchten und Interesse an einem schnellen und vor allem kostenschonenden Abschluss der Angelegeneheit haben, zahlen Sie den noch offenen Betrag in Höhe von.............


Sollte für Sie die Einmalzahlung nicht möglich sein, erklärt sich unsere Mandantschaft bereit, eine monatliche Ratenzahlung zu akzeptieren.

SOLLTEN SIE EINE RÜCKSPRACHE ZWECKS EINVERNEHMLICHER KLÄRUNG FÜR ERFORDELICH HALTEN; STEHT IHNEN UNSERE KANZLEI GERNE AUCH TELEFONISCH...................
 
WAS SOLL ICH TUN???? ANTWORTEN oder lieber doch still bleiben???

WAS GENAU bedeutet DER LETZTE SATZ bzw. ABSCHNITT im TEXT ins "deutsche" übersetzt?!?!

Will BH eine erklärung von mir( wieso, weshalb ich karten bzw. urheberrechte verletzt habe) oder wollen Sie mit mir zur eine Einigung kommen und möglicherweise die Höhe des Betrages neu aushandeln???


WAS haltet ihr davon und was würdet ihr tun??

Herzlichen Dank und Beste Grüße
 
K

Krennz

Guest
Warum, hast Du denn die Karten verkauft?

Rein privat oder zur Gewinnerzielung? Aus nachvollziehbaren Gründen, oder nur so?
 
Hallo,

ich wurde schon wieder von Ebay angeschrieben, dass ein Angebot gelöscht wurde.

"MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzende Angebotsbeschreibung"

Habe dort 2x Karten gegen Real angeboten, weil ich 2 für 400€gekauft hatte, aber im Nachhinein 2 andere noch für 350€ gefunden habe, habe ich die ersten für 400 zum Verkaufen reingestellt damit ich den Kauf nicht abbrechen muss, da der Verkäufer nicht erfreut drüber war.
Habe diese 2 mal eingestellt, da beim ersten mal ein Fehler in der Beschreibung war.
In der Email von Ebay steht, dass ich 2 mal 2 Karten gegen Real eingestellt habe.
Ich habe KEINE Karten verkauft, da ich die Auktion abbrechen konnte, und die zwei für 350€ selber genutzt. Ich denke es wird bald Post vom Anwalt geben. Da 4 Tickets verkauft wurden ANGEBLICH, obwohl garkeine verkauft wurden, weiß ich dass die Kosten nicht niedrig sein werden.
Kann ich mittels Kontoauszüge, oder Zugriff zu meinen Ebay Account dem Anwalt beweisen, dass ich keine Karten verkauft habe? Die 2 Karten habe ich natürlich da ich selbst dort war.
Die Auktionen wurden ja vor über einem Monat eingestellt, das Hinspiel gegen Real ist ja schon eine Weile her.
 
pakito92 schrieb:
Hallo,

ich wurde schon wieder von Ebay angeschrieben, dass ein Angebot gelöscht wurde.
...
Kann ich mittels Kontoauszüge, oder Zugriff zu meinen Ebay Account dem Anwalt beweisen, dass ich keine Karten verkauft habe? Die 2 Karten habe ich natürlich da ich selbst dort war.
Die Auktionen wurden ja vor über einem Monat eingestellt, das Hinspiel gegen Real ist ja schon eine Weile her.

Hmmmm, also ich finde es merkwürdig, dass du nun schreibst "schon wieder" angeschrieben, aber ok... solltest du da bereits mehrere Karten drin gehabt haben, wird das wohl nicht mehr als privat laufen...

Ich würde denen weder Zugriff auf mein Ebay Konto noch Kontoauszüge schicken!
Wenn die dir etwas beweisen wollen, müssen sie es tun.
Ist bei mir ja ziemlich genau der gleiche Fall! Hatte 2 Tickets drin und habe sie dann rausgenommen, weil ich selbst gefahren bin!
Also werde auch ich denen nichts offen legen oder Ähnliches!
Evtl ein kurzes Anschreiben, wo drin steht, wie die Sachlage ist, aber bloß kein Zugriff auf irgendwas...

Gruß!
 
K

Krennz

Guest
@Pokito

DA ich die Karten schon von Privat gekauft habe konnte ich sie, auch ohne das ganze Brimborium von wegen ATGB 15% etc. weiterverkaufen. Das ist m.E. durch das BGH-Urteil gedeckt. Hier ist BH voll aussen vor.

Ich schreibe, wenn was kommt, nur, dass ich alle Karten über ibäh gekauft habe und das durch das BGH-Urteil (AZ I ZR 74/06) ein Weiterverkauf gedeckt ist. Eine Abmahnung ist hier kontraproduktiv und ich verbitte mir weitere Belästigungen, ansonsten werde ich auf Unterlassung klagen.
 
Krennz schrieb:
@Pokito

DA ich die Karten schon von Privat gekauft habe konnte ich sie, auch ohne das ganze Brimborium von wegen ATGB 15% etc. weiterverkaufen. Das ist m.E. durch das BGH-Urteil gedeckt. Hier ist BH voll aussen vor.

Ich schreibe, wenn was kommt, nur, dass ich alle Karten über ibäh gekauft habe und das durch das BGH-Urteil (AZ I ZR 74/06) ein Weiterverkauf gedeckt ist. Eine Abmahnung ist hier kontraproduktiv und ich verbitte mir weitere Belästigungen, ansonsten werde ich auf Unterlassung klagen.

Hallo, also darf man Karten, die man selber aus Ebay oder sonstigen Quellen wie fanfusion oder viagogo gekauft hat, auch auf Ebay einstellen und über 15% des Originalpreises verlangen?
Hieße das also, dass ich das nur beweisen muss die Tickets bei Ebay gekauft zu haben , und dann auch keine Strafe zahlen muss wegen des Verkaufs? Ich habe sie 2 mal Verkauft, aber die Transaktionen habe ich beide am Ende abgebrochen! und somit natürlich auch kein Geld erhalten bzw. die Karten nicht verkauft.

Und noch ne Frage. Wenn Tickets vom BVB storniert wurden wegen angeblichen Verkaufs bei Ebay, muss der BVB einem das Geld zurückschicken für die Tickets oder können die das auch einbehalten?
 
pakito92 schrieb:
Krennz schrieb:
@Pokito

DA ich die Karten schon von Privat gekauft habe konnte ich sie, auch ohne das ganze Brimborium von wegen ATGB 15% etc. weiterverkaufen. Das ist m.E. durch das BGH-Urteil gedeckt. Hier ist BH voll aussen vor.

Ich schreibe, wenn was kommt, nur, dass ich alle Karten über ibäh gekauft habe und das durch das BGH-Urteil (AZ I ZR 74/06) ein Weiterverkauf gedeckt ist. Eine Abmahnung ist hier kontraproduktiv und ich verbitte mir weitere Belästigungen, ansonsten werde ich auf Unterlassung klagen.

Hallo, also darf man Karten, die man selber aus Ebay oder sonstigen Quellen wie fanfusion oder viagogo gekauft hat, auch auf Ebay einstellen und über 15% des Originalpreises verlangen? Das BGH Urteil habe ich mir durchgelesen, jedoch nicht ganz verstanden.
Hieße das also, dass ich das nur beweisen muss die Tickets bei Ebay gekauft zu haben , dann auch keine Strafe zahlen muss wegen des Verkaufs? Ich habe sie 2 mal Verkauft, aber die Transaktionen habe ich beide am Ende abgebrochen! und somit natürlich auch kein Geld erhalten bzw. die Karten nicht verkauft.

Und noch ne Frage. Wenn Tickets vom BVB storniert wurden wegen angeblichen Verkaufs bei Ebay, muss der BVB einem das Geld zurückschicken für die Tickets oder können die das auch einbehalten?


Wenn du Karten von privat kaufst bist du nicht an die ATGB gebunden und darfst sie verkaufen für mehr als 15% sagt das BGH Urteil

Auch wenn du sie beim bvb geholt hast und die Auktionen abgebrochen wurden ist eine Mahnung eh hinfällig weil kein Verkauf zustande kam.

Und der bvb muss dir auch Geld zurückgeben wenn du gesperrt sein solltest
 
Ok, also die Tickets hatte ich bei Ebay gekauft. Anschließend günstigere gekauft und deshalb die teueren selber zum Verkaufen reingestellt, dies zwei mal. Beide Male habe ich die Transaktion am Ende abgebrochen. Falls etwas vom Anwalt kommen sollte, erstmal anrufen und alles schildern + auf das BGH Urteil ansprechen?

In der Mail von Ebay stand:
"MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzende Angebotsbeschreibung".

Soll das heißen dass ich wegen Benutzen des Schriftzuges "borussia dortmund" hier abgemahnt werde?
In welcher Höhe ist eine Strafe zu erwarten falls die Abmahnung kommt?
 
Also ich hab nun auch eine Antwort erhalten, siehe unten:

"In vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre E-Mail vom 27.05.2013 und bestätigen Ihnen hiermit die Annahme der Übersandten Unterlassungserklärung.

Entscheidungsrelevante Umstände, die aus Sicht unserer Mandantin zu einer anderen Beurteilung der Sachlage führen könnten, sind Ihrem Schreiben nicht zu entnehmen. Insbesondere gehen Sie rechtsirrig davon aus, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 01.09.2008 (Az: I ZR 74/06), welches die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Ticket-Weiterverkäufen behandelt, die private Weiterveräußerungen von Bundesligakarten vorbehaltlos zulässt. Dies ist vielmehr nur unter den in den ATGB der Bundesligavereine, so unserer Mandantin, genannten Bedingungen zulässig. Zum Einen wurden diese nicht eingehalten, zum Anderen wurde in den benannten eBay-Auktionen sowohl eine Abbildung aus dem Stadioninneren unautorisiert genutzt, als auch das Vereinslogo unserer Mandantin sowie der Stadionplan unberechtigterweise verwendet und damit gegen Marken- und Urheberrechte Verstoßen.

Dies ist Gegenstand unseres Schreibens vom 21.05.2013. Folge der benannten Rechtsverletzungen sind die in diesem Schreiben durch unsere Mandantin geltend gemachten Ansprüche.

Unserer Mandantin liegt nichts ferner, als zu Unrecht oder mit unverhältnismäßigen Mitteln gegen ihre eigenen Kunden vorzugehen, die mit ihr in aller Regel emotional eng verbunden sind. Angesichts der gegebenen Rechtslage haben Sie jedoch sicherlich Verständnis dafür, dass unsere Mandantin mit Blick auf ihre schützenswerten Interessen an der Geltendmachung auch der übrigen ihr Ihnen gegenüber zustehenden Ansprüche festhält. Dies nicht zuletzt auch aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher solcher Kunden unserer Mandantin, die Rechtsverstöße in gleichem oder ähnlichem Umfang begangen haben.

Unsere Mandantin fühlt sich an das vorgelegte Angebot zur Erledigung der Sache gebunden. Auf den Inhalt unseres Schreibens vom 21.05.2013 nehmen wir vollumfänglich Bezug und sehen dem Ausgleich der geltend gemachten Schadenersatzansprüche nunmehr entgegen bis zum 07.06.2013."

Und dann der Rest zur Ratenzahlung bla bla.

Interessanterweise kommt es mir vor, als wenn die meine ModUE für Bild des Stadioninnenraums nicht gelesen haben, sonst würden Sie nicht erneut darauf pochen.
Was meint Ihr???

Gruß
 
Klingt für mich eher wie leere Drohungen weil sie wissen das sie bei einer Klage wenig Chancen wegen dem BGH Urteil haben.
Darum verlängern sie die Frist um evtl doch noch Geld zu bekommen

Sonst müssten sie eigentlich direkt Klagen weil die erste Frist ja nicht eingehalten wurde
 
ldb schrieb:
Kuku schrieb:
Nein, das waren die einzigen Karten die je auf dem eBay-Account meiner Mutter verkauft wurden.

Sie hat als Bild ein Bild genommen, wo man das BVB Logo ein vs. und ein Real Madrid Logo sehen konnte. Dazu noch das UEFA Logo im Hintergrund. Dieses Bild nutze jeder zweite bei eBay.

Leider übernimmt unsere Haftpflicht den Fall nicht. Wir können uns den Betrag der Verlangt wird kaum leisten. Unglaublich, was der BVB da durchzieht. =(

Siehe Krennz Beitrag.

Ich würde es so machen: Ich verweise auf das BGH Urteil "BGH I ZR 74/06" welches meinen Verkauf bei eBay deckt. Dazu eine modUE aufsetzen und versichern das ich in Zukunft kein Vereinslogo und/oder Stadionplan bei ebay Auktionen verwenden werde.

Den Betrag NICHT bezahlen. Wenn Sie Geld wollen, dann müssen sie klagen. Wenn Sie klagen, prüft das Gericht die Abmahnung sowie die Forderung, und dann wird es in der Regel günstiger für den abgemahnten als das was am Anfang pauschal gefordert wird.

Die modUE MUSS abgegeben werden um einer einstweiligen Verfügung aus dem Weg zu gehen. Die Zahlung muss NICHT erfolgen, auch wenn es so klingt als wenn danach alles schlimmer kommt. Die Zahlung ist unabhängig von der Abgabe der modUE.

Eine Haftpflichtversicherung ist hierfür auch der falsche Ansprechpartner. Der richtige wäre. Niemand. Denn auch eine Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Schadenersatzforderungen bei Urheberrechtsverletzungen. Aber wie schon gesagt: Nicht bange machen lassen!

Hi ldb,

ich habe da doch noch eine Frage: Muss ich in der Stellungnahme erwähnen, dass ich die Tickets meiner Mutter schenkte und Sie diese bei ebay reinstellte oder soll ich nur auf das BGH Urteil verweisen? Bzw. Wieviele Informationen muss/soll ich geben?
 
K

Krennz

Guest
Ich gteile nur mit, dass ich die Tickets verschenkt habe. Alles weitere müssen die selber rauskriegen.
 
Also die Tickets hatte ich bei Ebay gekauft. Anschließend günstigere gekauft und deshalb die teueren selber zum Verkaufen reingestellt, dies zwei mal. Beide Male habe ich die Transaktion am Ende abgebrochen. Falls etwas vom Anwalt kommen sollte, erstmal anrufen und alles schildern + auf das BGH Urteil ansprechen?

In der Mail von Ebay stand:
"MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzende Angebotsbeschreibung".

Soll das heißen dass ich wegen Benutzen des Schriftzuges "borussia dortmund" hier abgemahnt werde?
In welcher Höhe ist eine Strafe zu erwarten falls die Abmahnung kommt?
Sollte ich die Strafe dann bezahlen, oder nur eine ModUE abgeben wo ich auf das BGH Urteil verweise und worin ich erwähne dass ich die Marke "Borussia Dortmund" sowie Stadionplan oder Logo nie verwerden werde?
 
K

Krennz

Guest
Ich sage BH, dass ich die Tickets bei ibäh gekauft habe und sie aus persönlichen Gründen wieder verkaufen wollte, sie aber dann doch genutzt habe, so das kein Verkauf zustande kam. Mehr nicht.

Ansonsten schicke ich damuit zusasmmen eine modUE wegen nutzung geechützter Dinge.
 
Hallo Leute,

auch ich habe scheinbar ein Problem mit BH zu erwarten, denn letzte Woche hat mich eine Mail von eBääh mit folgenden Betreff erreicht:

MC019 eBääh -Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzende Angebotsbeschreibung

Post von BH werde ich wohl definitiv bekommen, die Frage ist jetzt natürlich was sie mir ankreiden wollen.

Fakt ist ... ich habe 2x2 Tickets für unterschiedliche CL-Final-Spiele über eBääh verkauft. Zu beiden Spielen wollte ich auch selber fahren, aber durch gewisse Umstände war es mir dann leider nicht möglich, so dass ich die Tickets bei eBääh eingestellt habe. Als Bild habe ich ein selbst geschossenes Fotos von den Tickets auf der Rückseite des Fankataloges gemacht (Daten von Platznummer usw. abgedeckt). Die Tickets habe ich jeweils über die Ticket-Hotline vom BVB erstanden.

Was meint Ihr ... was hab ich zu Erwarten und kann ich mich irgendwie dagegen wehren?

Vielen Dank schon einmal im voraus für Eure Tipps ...
 
K

Krennz

Guest
Ich würde erst mal abwarten ob überhaupt was kommt.

Dann kann ich immernoch dem BH schreiben, wie es war.
 
Meinst Du wirklich das ich Glück haben könnte, das BH das bei der Löschung der Auktion belässt?

Eigentlich kaum vorstellbar, nachdem was ich hier so gelesen habe. Wie lange können die überhaupt nach einer abgelaufenen Auktion abmahnen?
 
Oben