Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

ldb

Super-Moderator
funkeymonkey1 schrieb:
Hallo, ich hatte ja auch schon im Netzwelt Forum mitgeschrieben und mitgelesen und bin jetzt hier wieder fündig geworden, ich bin wie einer meiner Vorposter auch von BD gesperrt worden im Februar als Mitglied und kann keine Karten mehr bestellen und mir wurde auch gesagt das ich von ihrem Anwalt Post bekommen werde und das dies schnellstmöglich passiert, ist jetzt bereits 2 Monate her !
Sowie ich Post bekommen werde, werde ich diese hier veröffentlichen, leider habe ich des öfteren auch Karten über Ebay verkauft gehabt, leider war ich mir nicht bewusst das dies verboten ist !

Wurde bei dir ein eBay Angebot im Rahmen des VeRi Programms beendet?
 
ldb schrieb:
funkeymonkey1 schrieb:
Hallo, ich hatte ja auch schon im Netzwelt Forum mitgeschrieben und mitgelesen und bin jetzt hier wieder fündig geworden, ich bin wie einer meiner Vorposter auch von BD gesperrt worden im Februar als Mitglied und kann keine Karten mehr bestellen und mir wurde auch gesagt das ich von ihrem Anwalt Post bekommen werde und das dies schnellstmöglich passiert, ist jetzt bereits 2 Monate her !
Sowie ich Post bekommen werde, werde ich diese hier veröffentlichen, leider habe ich des öfteren auch Karten über Ebay verkauft gehabt, leider war ich mir nicht bewusst das dies verboten ist !

Wurde bei dir ein eBay Angebot im Rahmen des VeRi Programms beendet?

Nein, wurde es nicht, ich dachte ja auch das muss eigentlich erst geschehen, aber da ja manche schon abgemahnt worden, obwohl auch keine Auktion beendet wurde, mache ich mir da eigentlich keine große Hoffnung, das dadurch keine Post kommt !
Letztendlich haben sie mich ja auch als Mitglied sperren können, dadurch haben sie ja auch meine Daten ! Die Frage ist für mich eigentlich auch eher wie hoch die Strafe sein wird und wann dort Post auf mich zu kommt !
 

ldb

Super-Moderator
funkeymonkey1 schrieb:
ldb schrieb:
funkeymonkey1 schrieb:
Hallo, ich hatte ja auch schon im Netzwelt Forum mitgeschrieben und mitgelesen und bin jetzt hier wieder fündig geworden, ich bin wie einer meiner Vorposter auch von BD gesperrt worden im Februar als Mitglied und kann keine Karten mehr bestellen und mir wurde auch gesagt das ich von ihrem Anwalt Post bekommen werde und das dies schnellstmöglich passiert, ist jetzt bereits 2 Monate her !
Sowie ich Post bekommen werde, werde ich diese hier veröffentlichen, leider habe ich des öfteren auch Karten über Ebay verkauft gehabt, leider war ich mir nicht bewusst das dies verboten ist !

Wurde bei dir ein eBay Angebot im Rahmen des VeRi Programms beendet?

Nein, wurde es nicht, ich dachte ja auch das muss eigentlich erst geschehen, aber da ja manche schon abgemahnt worden, obwohl auch keine Auktion beendet wurde, mache ich mir da eigentlich keine große Hoffnung, das dadurch keine Post kommt !
Letztendlich haben sie mich ja auch als Mitglied sperren können, dadurch haben sie ja auch meine Daten ! Die Frage ist für mich eigentlich auch eher wie hoch die Strafe sein wird und wann dort Post auf mich zu kommt !

Dann muss BH dir aber erstmal beweisen das du Inhaber des genannten Account bist. Außerdem würde ich abwarten welche Angebote in der Abmahnung überhaupt aufgeführt sind und was genau die einzelnen Vergehen waren. "Strafe" nennt sich im Urheber- und Wettbewerbsrecht "Schadenersatz" und der ist Abhängig vom entstandenen Schaden. Da dieser wie immer viel zu hoch angesetzt ist würde ich mich weigern zu zahlen um die Forderung durch ein Gericht einklagen und damit auch prüfen zu lassen. Eine ModUE wirst du trotzdem abgeben müssen.

Ich bezweifel das nach über zwei Monaten überhaupt eine Abmahnung bei dir ankommen wird.
 

ldb

Super-Moderator
Frage in die Runde:
Mir ist ein Fall bekannt geworden wo ein Abgemahnter aus Panik die von BH vordefinierte UE unterschrieben und abgesendet hat.

Ihm wird vorgworfen die ATGB nicht abgebildet zu haben sowie geschütztes Bildmaterial verwendet zu haben (Logo auf der Eintrittskarte).

Kann diese UE widerrufen werden?
 
K

Krennz

Guest
Wenn das eine "SchrotschussUE" war in dem alles mögliche unterlassen werden soll, ist sie m.E. ungültig.
Der Privatverkauf ist durch BGH-Urteil in geringem Masse erlaubt. Wurden die Karten von Privat gekauft gelten die ATGB nicht für den Käufer. Das Logo ist Bestandteil der Karte und wird nicht missbräuchlich benutzt. Lediglich der Stadionplan darf nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden.

BH muss in seinem Schreiben eigentlich den genauen Grund der Abmahnung nennen.

http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1

Wenn ich nach dem obigen Urteil gehe, ist, bis auf die Verwendung des Stadionplanes, nichts abmahnwürdig.
 
Aber der Stadionplan ist doch auch auf jeder Karte auf der Rückseite aufgedruckt. Wieso ist dieser denn dann nicht auch Teil der Karte? Wenn jemand eine Karte verkauft, bzw. sie abgibt dann ist doch der Plan aus Infogründen mit auf der Karte um den Block zu ermitteln.

Ich meine jetzt hier nicht den Plan der auf der Homepage ist.
 

ldb

Super-Moderator
Es wurde nicht mal Gewinn erzielt und auch eine Gewinnabsicht lag nicht vor. Hat jemand ein Muster wie so ein Widerruf auszusehen hat?
 
Ist es richtig, dass jemand der 5x 2 Tickets (im Wert von 1000 Euro) verkauft am Ende eigentlich dieselbe Strafe erhält wie jemand der 200 Tickets (im Wert von 20.000 Euro) verkauft hat? Nämlich 1 Jahr Sperre + 800 Euro Strafe, :?: sehe ich das richtig?
 

ldb

Super-Moderator
Cecero schrieb:
Ist es richtig, dass jemand der 5x 2 Tickets (im Wert von 1000 Euro) verkauft am Ende eigentlich dieselbe Strafe erhält wie jemand der 200 Tickets (im Wert von 20.000 Euro) verkauft hat? Nämlich 1 Jahr Sperre + 800 Euro Strafe, :?: sehe ich das richtig?

Strafen gibt es nicht, die Verhängen Gerichte in Strafverfahren. Du redest von einer Pauschale welche sämtliche Kosten enthält. Und diese beträgt derzeit scheinbar maximal 800€ zur außergerichtlichen Einigung.
Wer aber auf lange Zeit gesehen 5x2 Karten verkauft braucht weder zahlen noch modue abgeben da privat gehandelt wird.
 
K

Krennz

Guest
Hier ist eine modUE gepostet. viewtopic.php?f=48&t=7204

Vorsicht, ich muss zumindest dem BH mitteilen, das ich gemäss des Urteils des BGH nur einen genehmigten Privatverkauf getätigt habe und keinerlei Zahlungen leiusten werde. http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1 das kann ich ausdrucken und mitschicken.

Habe ich den Stadionplan von der Homepage verwendet, gebe ich besser eine modUE ab und beschränke die nur auf den Stadionplan.

(Mal eine Bitte, schreibt bitte im ich-Stil, das ist unverfänglicher und schützt das Forum vor Abmahnungen wegen unerlaubter Rechtsberatung und vor Löschungsverfügungen)
 
Krennz schrieb:
Habe ich den Stadionplan von der Homepage verwendet, gebe ich besser eine modUE ab und beschränke die nur auf den Stadionplan.

Also liege ich da richtig mit dem Stadionplan der auf den Eintrittskarten aufgedruckt ist, das dieser teil der Karte ist? Der ähnelt ja sowieso dem der Homepage, aber farblich ist dieser anders.
 
malo schrieb:
ich hatte ein foto der karten drin, quasi um den besitz und die echtheit damit zu beweisen. Das Vereinslogos sieht man auf den Karten.
Oli87 schrieb:
@ ldb
karten darf man fotografieren...da ist nix verboten dran!
vorsicht.
Ein Produktfoto ist im prinzip erlaubt.
Aber,
1. Wird gerne erst abgemahnt und der Verursacher hat ein Problem.
2. in diesemn Fall kommt aber auch,weil sich auf dem Ticket ein Logo befindet,das Urhenerrecht zum tragen.
ldb schrieb:
Frage in die Runde:
Mir ist ein Fall bekannt geworden wo ein Abgemahnter aus Panik die von BH vordefinierte UE unterschrieben und abgesendet hat.
[.....]
Kann diese UE widerrufen werden?
Krennz schrieb:
Wenn das eine "SchrotschussUE" war in dem alles mögliche unterlassen werden soll, ist sie m.E. ungültig.
???
Eine Willenserklärung ist erst einmal gültig!Egal wie sie zustande gekommen ist.
Eine Willenserklärung kann man widerrufen,aber man muss den Widerruf spätestens mit Zugang der nichtgewollten Erklärung einreichen.
Siehe>> § 130 BGB Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden

Ghosty schrieb:
Also liege ich da richtig mit dem Stadionplan der auf den Eintrittskarten aufgedruckt ist, das dieser teil der Karte ist? Der ähnelt ja sowieso dem der Homepage, aber farblich ist dieser anders.
Nein, beim Stadionplan auf der Homepage handelt es sich um ein Bildrecht was Teil des Urheberrechts ist.
Beim Stadionplan auf dem Ticket handelt es sich um einen Teil des Produkts,siehe oben (Produktfoto).

m.f.G.
 
DerKrefelder schrieb:
Ghosty schrieb:
Also liege ich da richtig mit dem Stadionplan der auf den Eintrittskarten aufgedruckt ist, das dieser teil der Karte ist? Der ähnelt ja sowieso dem der Homepage, aber farblich ist dieser anders.
Nein, beim Stadionplan auf der Homepage handelt es sich um ein Bildrecht was Teil des Urheberrechts ist.
Beim Stadionplan auf dem Ticket handelt es sich um einen Teil des Produkts,siehe oben (Produktfoto).

m.f.G.

Hallo Krefelder, ja ich meinte ja auch nicht das man den Stadionplan aus dem WEB kopieren darf, ich habe nur gemeint das es ein Unterschied zwischen dem im Web und dem auf den Karten gibt.

Ich hatte dir doch noch die ATGB zitiert, bezüglich der Fotos die im Stadion gemacht wurden. Du hattest dich da garnicht zu geäußert.

Grüße
 
ldb schrieb:
Cecero schrieb:
Ist es richtig, dass jemand der 5x 2 Tickets (im Wert von 1000 Euro) verkauft am Ende eigentlich dieselbe Strafe erhält wie jemand der 200 Tickets (im Wert von 20.000 Euro) verkauft hat? Nämlich 1 Jahr Sperre + 800 Euro Strafe, :?: sehe ich das richtig?

Strafen gibt es nicht, die Verhängen Gerichte in Strafverfahren. Du redest von einer Pauschale welche sämtliche Kosten enthält. Und diese beträgt derzeit scheinbar maximal 800€ zur außergerichtlichen Einigung.
Wer aber auf lange Zeit gesehen 5x2 Karten verkauft braucht weder zahlen noch modue abgeben da privat gehandelt wird.

Selbstverständlich kann man im Vertragsrecht auch Strafen vereinbaren.
 

ldb

Super-Moderator
Im Netzwelt Forum war doch mal jemand der behauptete er wäre von BD verklagt worden und hatte da auch ne Zahl genannt. Vertrauenswürdig war der ja nicht so ganz, hat man da jemals wieder etwas von gehört? Urteil müsste dazu ja auch vorhanden sein, kam aber nie wieder etwas von ihm.
 
K

Krennz

Guest
Er wurde aufgefordert das Urteil zur Verfügung zu stellen und meldete sich darauf nicht mehr.

War wohl nur ein Schreckschuss.
 

ldb

Super-Moderator
Ich denke wir können uns hier bald vor neuen "Fällen" kaum retten. Denn am Montag & Dienstag gab es den Verkauf für das Halbfinale der CL gegen Real Madrid. Kurios dabei war, das sich ein Mitarbeiter von Dortmund dachte er haut mal einen Tweet raus, siehe http://www.derwesten.de/sport/fussb...er-eintrag-zu-schwarzhaendlern-id7849156.html.

Dortmund hatte die Karten nur an Personen verkauft die sich ausweisen konnten (Personalausweis, Reisepass). Die Daten welche Karte an wen verkauft wurde sind daher beim Vor-Ort-Verkauf ebenso gespeichert worden wie bei Bestellungen über Telefon und Internet.

Das bedeutet wohl das bei B&H Überstunden geschoben werden müssen um allen eins über die Birne zu ziehen.

to be continued...
 
K

Krennz

Guest
"Der Westen" berichtete, dass sich organisierte "Käufer" zwischen die Fans drängten und dass es dadurch zu Schlägereien kam. Ein niederländischer Kartenverkäufer soll auf diese Weise 103 Karten ergattert haben.

Wie will man den, oder seine Käufer, sowohl als auch, abmahnen?
 

ldb

Super-Moderator
Krennz schrieb:
"Der Westen" berichtete, dass sich organisierte "Käufer" zwischen die Fans drängten und dass es dadurch zu Schlägereien kam. Ein niederländischer Kartenverkäufer soll auf diese Weise 103 Karten ergattert haben.

Wie will man den, oder seine Käufer, sowohl als auch, abmahnen?

Gar nicht. Und der kommt auch nicht durch organisierte Käufer an bis zu 4 Plätze nebeneinander in ein und dem Selben Block. Da hat eher ein Sponsor ein Kontingent bekommen und das 1:1 weiter verscherbelt. Vielleicht ist das aber auch eine Ticketstelle die vom Verein geduldet oder sogar berechtigt ist, Karten zu verkaufen. Weiß ja niemand. Bei einem Gewinn von ca 30 000€ kann man da bestimmt ruhig mal eine Ausnahme machen...

Die Fotos die ich gesehen habe wo sich "Käufer" vorgedrängelt haben, darauf erkenne ich überall die Gesichter die alle 2 Wochen vor der Roten Erde stehen und Karten verhökern. Nix Verkauf an Niederländischen Händler. Da wird einfach irgendwas in die Runde geworfen, Hauptsache der dumme Endverbraucher glaubt es.
 
Ich möchte aber hier noch einmal betonen das es ein Unterschied ist ob jemand eine Karte die vorher maximal 69 EUR beim Ticketkauf gekostet hat bei E-bäääh für 500 anbietet und den leuten die hier Abmahnungen bekommen weil sie pro Ticket evtl 10 - 15 EUR gewinn gemacht haben.

Mal ganz abgesehen davon das herr Watzke sich ja dazu geäußert hat das sie den Ansturm der Leute unterschätzt haben... WIE BITTE????? Letztes Jahr beim Vorverkauf gegen die Schlümpfe gab es schon Schlägereien an der Geschäftsstelle und nun hat man unterschätzt das ein Halbfinalspiel in der CL evtl. einen hohen Andrang haben könnte? Und was für einen Schluß zieht man daraus? Ja, man ist konsequent. Man zeigt das man sowas mit der Geschäftsführung nicht machen kann und streicht den offenen Kartenverkauf für das letzte Heimspiel (das vorletzte Saisonspiel wohlgemerkt, in dem nichts mehr zu holen ist). Ein schönes entspanntes Spiel, das nun nur Vereinsmitglieder besuchen dürfen.

Fehlentscheidungen über Fehlentscheidungen. Und mal ehrlich, das zeigt mir doch wie nah der BVB (bzw. die Geschäftsführung) den FANs ist, wenn sie nichtmal normal abstrahieren können was gut für den FAN ist oder nicht. Da hat keiner ein FAN-Auge. Aber Abmahnen... für (aus sicht der Umsätze) Centbeträge...

Ich trage das Trikot immernoch mit stolz, aber ich verbinde damit was anderes als das was da mitlerweile alles draus geworden ist.


NACHTRAG: Und dann mit solchen Slogans werben wie "Wir sind Fußball" und "Echte Liebe". Wie wärs mit "Wir sind Kommerz"... ?

Um es mal mit den Worten eines meiner damaligen Lehrer zu sagen: "... da kann ich garnicht so viel essen wie ich kotzen wollen würde..."
 
K

Krennz

Guest
Da wird das aufgeführt, was hier oftgenug gesagt wird.

Ich finde besonders den Satz "Mit Schrotflinten in den Nebel geschossen" vollkommen passend.

Danke Regine für den Link.
 
Regine12 schrieb:
AGB Recht


Hier noch ein Bericht der Kanzlei Becker & Haumann vom 13.12.2012


http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahn ... 35785.html

Hier wurde ja schon ein älterer Bericht eingestellt

viewtopic.php?f=48&t=7209


Ich finde nur bei sowas immer bedenklich das zB hier der Name "Becker und Baumann" geschrieben wird und frage mich da auch immer ob die Kanzlei die einem dann hier anbietet einen zu unterstützen wirklich seriös ist. Ich habe viele solcher Seiten von vielen unterschiedlichen Kanzleien gesehen und der großteil der Texte ist fast 1:1 kopiert.
 
K

Krennz

Guest
Weist Du, wir sind hier wie ein grosser Wissensstaubsauger und holen uns Informationen wo wir sie finden.

Dann werden sie mit anderen Beiträgen verglichen, gefiltert und dann hier reingestellt.

Fehlt ein Thema, dass wichtig erscheint, wird es eröffnet.

Eben, wie Becker und Haumann. Das Thema hat Heiner und ich, als Kuerasser, zusammen mit einigen Andren, die hier auch gelegentlich posten, bei der Netzwelt betreut. Es geht also, eigentlich, nahtlos weiter.
 
Nein nein, nicht falsch verstehen. Es geht ja um "Becker und Haumann", aber auf der Homepage der Kanzlei wird immer von "Becker und Baumann" geschrieben. Klar ist das nur ein Rechtschreibfehler, ich bin da immer nur unsicher ob sowas dann seriös is.
 
K

Krennz

Guest
Vlt. wollen sie auf diese Art und Weise eine Abmahnung umgehen?

Der Beitrag wird so. oder so Ähnlich, von vielen Kollegen eingestellt. Wenn ich nach Abmahnung Borussia Dortmund oder Becker und Hauman google finde ich etliche Seiten, wo immer wieder ähnliche Beiträge von RAen erscheinen. Erst ein Beitrag der Verbraucherzentrale Schleswig Holstein brachte für mich die entscheidende Wendung, indem sie über das BGH-Urteil berichtete, was den RAes nicht bekannt erscheint, oder nicht in den Kram passt, um ebenfalls Kohle zu generieren.

Was bringt es mir als abgemahnter Fan, wenn ich "nur" 200€ anstatt 420€ an BH zahlen muss und mein eigener Anwalt mir dafür 120€ in Rechnung stellt?
 
K

Krennz

Guest
Übrigens, das hatte ich Becker und Haumann gemailt, habe aber bis Heute keine Antwort:

guten Tag,

was halten Sie davon:


Nicht verbieten können Veranstalter hingegen den Handel mit Tickets, die Käufer von Privatpersonen erworben haben. Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig.


BGH Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06

Ich möchte innerhalb von 3 Tagen eine Stellungnahme bezüglich der BVB - Abmahnungen.

Diese Mail habe ich in verschieden Foren im Hintergrund gespeichert und kann sie jederzeit veröffentlichen.

Mit Freundlcihen Grüssen

Krennz/Kuerasser

Verfasst: Fr 12. Apr 2013, 15:21

Ich weiss ja nicht, was BH davon abhält eine Stellungnahme abzugeben, ist aber mal wieder typisch für Jemanden, der andere über den Leisten balbieren will.
 

ldb

Super-Moderator
Mal eine allgemeine Frage: Verliert ein Rechtsanwalt eigentlich seine Zulassung wenn er Steuerhinterziehung begeht?
 
Krennz schrieb:
Vlt. wollen sie auf diese Art und Weise eine Abmahnung umgehen?
Auch mit einem bewussten Schreibfehler entgeht man keiner Abmahnung.
Die Verbindung,Namensgleichheit zur Kanzlei ist zu groß.
Ghosty schrieb:
Ich habe viele solcher Seiten von vielen unterschiedlichen Kanzleien gesehen und der großteil der Texte ist fast 1:1 kopiert.
Warum sollte es zur Sache unterschiedliche Meinungen geben?
Das Grundwissen von Anwálten ist nunmal gleich.
ldb schrieb:
Mal eine allgemeine Frage: Verliert ein Rechtsanwalt eigentlich seine Zulassung wenn er Steuerhinterziehung begeht?
Steuerhinterziehung ist eine Straftat,wurde er deswegen zu einer Haftstrafe verurteilt,ja.

m.f.G.
 
Hallo,
vielleicht habt ihr noch einen Tipp für mich, wie ich meine "Situation" in Sachen B&H Abmahnung verbessern kann.
Wie auch viele von Euch habe ich eine Abmahnung von B&H erhalten mit Schadensersatzanspruch von 580 € und mit der Bitte um Einsendung einer Unterlassungserklärung.
Dazu ist zu sagen, dass ich für 5 Spiele in den letzten 1 1/2 Jahren Eintrittskarten bei ebay veräußert habe. In den meisten Fällen zuvor von privat gekauft ! Leider habe ich zusätzlich auch noch Stadionplan oder Logo verwendet.
Die B&H UE habe ich eingereicht (ich weiß, ich nach hinein hätte ich eine modifizierte UE einsenden sollen) und mich mit B&H auf eine Ratenzahlung der 580 € geeinigt.
Eure Kommentare lassen darauf schließen, dass das mit dem Verkauf der Tickets über dem eigentlichen Wert über das BGH Urteil abgehandelt werden kann/könnte. Bleibt die Sache mit der Markenrechtsverletzung durch Verwendung des Logos/Standionplans.
Ist die Summe von 580 € gerechtfertig? muss ich überhaupt zahlen? Kann ich überhaupt der Zahlung noch widersprechen, wenn ich mich bereits auf eine Ratenzahlung geeinigt habe? (1. Zahlung ist am 01.05 fällig).
Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps :)
 
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