Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

ok, so werde ich das wohl auch machen.

verstehe ich das richtig, dass für alle anderen (privat), die Tickets beim bvb gekauft haben, die ATGB zwar gelten, aber das BGH Urteil, das eigentlich aufhebt? Und der passus damit eigentlich wertlos ist?

Zudem stelle ich mir natürlich die Frage, ob es rechtens ist, mich von weiteren Ticketkäufen auszuschließen. Wollte letztens als Mitglied für die nächsten Spiele bestellen, meine Mitgliedsnummer wurde aber nicht anerkannt. Das alles bevor überhaupt der Brief von BH kam...
 

ldb

Super-Moderator
Das ist das Hausrecht des BVB. Die können entscheiden ob du Karten kaufen darfst, oder nicht.
 
K

Krennz

Guest
Nachdem BGH Urteil eigentlich nicht.

Es gibt immer wieder mal Probleme, wo ich einen Termin nicht wahrnehmen kann. Muss ich dafür gleich finanziell bestraft werden? Nein

wie sagt der BGH:

Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig.

(Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06)

Dementsprechend kann ich mich an den BVB wenden und eine Aufhebung des Kaufverbotes verlangen.
 
Hallo zusammen und auch ein besonderes HALLO an Krennz,

ich habe (nachdem mich auch das Schicksaal von B&H zu hören ereilt hat) viel im Netzweltforum nachgelesen. Mich hat das Ganze so persönlich getroffen da ich seit Kindheit treuer Fan bin, etliche tausend EUR in den Verein investiert habe und mich damals im BVB Forum auch gegen den Schwarzmarkt ausgesprochen habe. Ich hab ja nicht geahnt das es dann so zurück kommt (vorallem wenn man dann privat Karten verkauft, laut B&H mehr als 15% gewinn macht, aber durch Bearbeitungsgebühr, iihbä Provision und Versandkosten am Ende auch noch Verlust macht). Bei mir hat das drei Wochen lang zu ner extremen Fan-Kriese geführt (die noch nicht wirklich überwunden ist), ich denke das der Verein nicht abschätzen kann was das für ein Imageschaden bei allen Betroffenen sein kann. Ich werfe es dem BVB da nicht vor etwas gegen den Schwarzmarkt zu tun, aber dann einer Kanzlei eine solche Freiheit einzuräumen vorallem eine UE zu verfassen die dem Betroffenen dann zusätzlich noch die Schlinge um den Hals legt. Fakt ist das die wirklichen gewerblichen Verkäufer, welche pro Karte 100%- 400% Gewinn machen davon unberührt bleiben, entweder weil da so viel Kapital dahinter steckt das B&H einen Rechtsstreit fürchtet - denn wie hier schon viele erkannt haben ist die AGB so eigentlich nicht haltbar und würde einem Verfahren wohl auch nicht stand halten - oder die organisierten verkäufer eh nur Scheinaccounts bei ebay haben und daher solche Schreiben eh nie ankommen. Der Schwarzmarkt ist etwas vollkommen anderes als das wogegen hier vorgegangen wird...

Ich selbst überlege mir schon seit langem einen offenen Brief an die Presse zu geben, denn einen Herrn Watzke anzuschreiben wird wohl grundsätzlich nichts bringen (ich bezweifle das er den Brief lesen würde) und zudem Frage ich mich, nach dem großen Fanzuwachs vieler "Schönwetterfans" die nun seit der großen Erfolgszeit dazugestoßen sind, ob es dem Verein nicht eh egal ist einige hundert Leute zu verprellen. Das Stadion ist ja immer voll, da fehlt leider eh die solidarität.

Zu mir - ich habe einen Anwalt aufgesucht der mir hier Beistand leistet, eine modUE verfasst hat und zudem ein Schreiben an B&H aufgesetzt hat. Auch in diesem wird von ungültiger AGB und vielen Streitpunkten geschrieben (Freunde welche ebenfalls Markenrecht und Urheberrecht studiert haben sehen das auch so). Was nun noch kommt bleibt abzuwarten, auch wenn mir gesagt wurde das es bisher noch nicht zu einem echten Rechtsstreit kam.

Vermutlich hilft den meisten meine Ausführung hier nicht, aber im Grunde wollte ich nur sagen das mein FAN-HERZ blutet. Diese Art seine eigenen Fans zu kriminalisieren ist ungerecht und trifft nicht die, welche im Grunde wirklich nur Geld machen wollen - egal mit welchem Verein oder welcher Veranstaltung.
 

ldb

Super-Moderator
Wobei man nicht vergessen darf das dieses "Geld machen" auch als Wirtschaften bezeichnet wird. Und da machen auch Eintrittskarten keine Ausnahme. Der BGH erlaubt ja explizit gewerblichen Verkaufen solange die Karten von Privat angekauft werden.
 
K

Krennz

Guest
@Ghosty,

ich kann Dich voll verstehen.

Das was da abläuft verstösst gegen Recht und Glauben (§242 BGB)

Ich habe BH angemailt und warte auf Antwort, dann werde ich das öffentlich machen.

Mein Aufruf an alle BVB Fans.

Sprecht miteinander über das Thema, sprecht mit den Fanbeauftragten, wehrt Euch, nur so kommt Ihr weiter.

Ich helfe Euch so gut ich kann und ich hoffe, dass das Team hier hinter mir steht und Euch weiterhilft.

Was da abgeht ist ungeheuerlich und ist mehr als Schei..e
 
Krennz schrieb:
...
Bzw. wenn die Tickets personalisiert sind. Doch dann müssen die m.E. eine Möglichkeit schaffen die, aus welchen Gründen auch immer, nicht benutzbaren Tickets zurückzunehmen.

Warum sollten Sie das müssen? Letztlich kann der Vertragspartner, also der Kartenausgeber nichts dafür, wenn der Kartenkäufer die Leistung nicht abnehmen kann.

ldb schrieb:
Das ist das Hausrecht des BVB. Die können entscheiden ob du Karten kaufen darfst, oder nicht.

Weniger Hausrecht als Vertragsfreiheit. Man kann in diesem Lande niemanden zwingen einen Vertrag mit einem anderen einzugehen.
 
K

Krennz

Guest
In dem Augenblicjk kann der Verbraucher aber auch nicht dafür bestraft werden, dass er an dem Termin nicht teilnehmen kann.
 
Krennz schrieb:
In dem Augenblicjk kann der Verbraucher aber auch nicht dafür bestraft werden, dass er an dem Termin nicht teilnehmen kann.
Das ist sein eigenes Risiko.
Es hat noch niemand daran gedacht das es kein Umtauschrecht gibt.
Ausnahme,Erwerb über Fernababsatz.
In einigen Fällen gibt es Situationen wo der Verbraucher "bestraft" wird das er vereinbarte Termine nicht wahrnehmen kann. Siehe Reiserecht.

m.f.G.
 
ICH BRAUCHE DRINGEND EURE HILFEEEE!!!

Ich habe vor kurzem 2 Tickets bei Kleinanzeigen angeboten (Diese habe ich nicht selbst übern BVB erworben. Ich habe auch zwei für dasselbe Spiel erworben aber diese habe ich nicht eingestellt),und habe auch meinen Ebay-Namen in einer Konversation genannt. Mit dem Ebay-Namen habe ich allerdings vor über einem Jahr öfters mal Tageskarten eingestellt. Als ich erfahren habe, dass es verboten ist habe ich aber direkt damit aufgehört.
Jetzt habe ich letztens erfahren, dass meine Mitgliedsnummer gesperrt wurde und ich Post von einem Anwalt vom BVB erhalten werde. Ich bin Vereinsmitglied beim BVB.
Ich habe zudem erfahren, dass ich 1 Jahr vom Tickets-Verkauf ausgeschlossen bin.
Ich habe noch keine Post erhalten. Aber was mache ich jetzt und wie hoch wird die Strafe wohl ausfallen? Wie hoch kann die Strafe höchstens werden, gibt es da einen Betrag?
Zudem besitze ich seit kurzem eine Dauerkarte, die ich niemals verkaufen oder abgeben würde bzw. getan habe . Wird die Dauerkarte nun auch gesperrt???? Des Weiteren habe ich noch die 2 Tickets fürs Heimspiel vorliegen, die ich selber übern BVB gekauft habe. Sind diese nun ebenfalls gesperrt??

Und was ist, wenn ich sage, dass die ich die Tickets von Privat erworben habe (Kleinanzeigen)? Kann ich allerdings nicht nachweisen. Trotzdem kann ich gegen die Tageskarten, die ich damals über Ebay angeboten habe nicht viel machen oder? :(

Bitte ganz dringend um Hilfe, habe überhaupt keine Ahnung davon.
Tausend dank schon mal für eure Antworten! :)

Gruß
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich Tageskarten über ibäh gekauft habe gelten für mich die ATGB nicht. Das hat auch der BGH so entschieden. Ich darf sie also weiterverkaufen. Selbst wenn ich sie direkt beim Verein gekauft habe kann ich sie privat weiterverkaufen.

Kommt jetzt ein schreiben von BH teile ich denen mit, dass ich die karten privat weiterveräussert habe und dies mit dem BGH-Urteil gedeckt ist. (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06)
 

ldb

Super-Moderator
Hast du mal als Mitglied versucht über die Hotline Karten zu bestellen? Ging das? Die Kleinanzeige hat glaube ich nichts damit zu tun das sie dir angeblich den Ticketverkauf verweigern. Deine DK darf für die laufende Saison nicht gesperrt werden, höchstens können sie dir verweigern die nach der Saison zu verlängern.
 
Ja, ich habe bei der Hotline angerufen und meine Mitgliedsnummer wurde nicht mehr erkannt.
Daraufhin habe ich beim bvb angerufen und mir wurde gesagt, dass ich Karten bei Kleinanzeigen, als auch schon bei Ebay verkauft habe.
Wenn die dk gesperrt wird bin ich am Ende :(
Ich glaube ich rufe da am Montag nochmal an und frage mal nach.

Aber was wäre die höchstmögliche Geldstrafe, gibt es da ein Limit?
 
K

Krennz

Guest
Wir verscuhen gerade einen weg zu finden, damit keiner was bezahlen muss
 

ldb

Super-Moderator
Cecero schrieb:
Ja, ich habe bei der Hotline angerufen und meine Mitgliedsnummer wurde nicht mehr erkannt.
Daraufhin habe ich beim bvb angerufen und mir wurde gesagt, dass ich Karten bei Kleinanzeigen, als auch schon bei Ebay verkauft habe.
Wenn die dk gesperrt wird bin ich am Ende :(
Ich glaube ich rufe da am Montag nochmal an und frage mal nach.

Aber was wäre die höchstmögliche Geldstrafe, gibt es da ein Limit?

Die DK wird nicht gesperrt, die kann noch für alle Spiele dieser Saison genutzt werden. Du wirst allerdings nach der Saison kein Angebot über die Verlängerung erhalten.

Eine Geldstrafe gibt es nicht, die darf nämlich nur ein Gericht verhängen. Kam denn mal von eBay eine mail wo drin stand das ein Angebot von dir beendet wurde im Rahmen des Veri Programm? Wenn nicht dann behaupte ich mal das du keine Post von B&H bekommst.

Ansonsten gilt alles wie bisher: Kommt eine Abmahnung, gibst du eine modue ab.
 
Zu 100 Prozent sicher das die DK zur neuen Saison weg ist? Ich habe diese schließlich nie zum Verkauf angeboten!!
Lediglich Tagestickets.

Mit der Mail von Ebay bin ich mir nicht sicher, schließlich ist es schon fast 2 Jahre her.
Kann mal gut der Fall gewesen sein, weiß es aber wirklich nicht mehr.

Und am Telefon meinte man, dass ich eine Geldstrafe bekomme! Ist es richtig, dass die Strafe nicht höher als 800 Euro sein kann (auf anderen Seiten stand was von 400-800 Euro)??
 

ldb

Super-Moderator
Wenn du nicht kurz bevor du gesperrt wurdest eine mail von eBay bekommen hast dann haben sie auch keine Auktion von Dir löschen lassen. Demnach gibt es auch keinen Beweis das du der Inhaber des Accounts bist und da gibt es von BH keine Abmahnung. Falls doch, dann erstellst du dir eine modue ohne Anerkennung einer Zahlungspflicht (nicht die beiliegende UE unterschreiben!!!) und das wars. Kosten nicht zahlen, denn "ohne Anerkennung einer Zahlungspflicht" bedeutet das es nur um Anwaltskosten geht und nicht um Schadenersatz der sowieso viel zu hoch gegriffen ist. Die Anwaltskosten müssen sie wenn überhaupt vor Gericht einklagen und dabei würde auch die Abmahnung geprüft werden. Das wollen die mit Sicherheit nicht.

Vergleich bitte mal die kundennummern von 2 Rechnungen von BVB Karten: einmal wo du über die hotline bestellt hast und einmal eine Rechnung deiner DK. Wenn sie gleich sind, ist die DK zu 100% weg. Wenn nicht, könntest du Glück haben, vielleicht aber auch nicht.
 
Die Kundennummern sind überall gleich.
Und wenn ich die dk versuche noch auf einen Freund umzuschreiben?

Meint ihr das hilft? Schließlich würde ich sie dann nächstes Jahr sowieso nicht mehr erhalten.
 

ldb

Super-Moderator
Cecero schrieb:
Die Kundennummern sind überall gleich.
Und wenn ich die dk versuche noch auf einen Freund umzuschreiben?

Meint ihr das hilft? Schließlich würde ich sie dann nächstes Jahr sowieso nicht mehr erhalten.

Kannst du versuchen, wird aber zu 95% nicht klappen. Kundennummer gesperrt heisst keinerlei Kartenkauf mehr, gilt auch für DK.
 
K

Krennz

Guest
Weisst Du,
dutzende von RAes sehen hier eine dubiose Masche um Kohle zu generieren.

Entweder ich konfrontiere BH mit dem BGH-Urteil, oder ich halte die Füsse still und warte was da kommt. Sollte es mit mir zu einem Gerichtsprozess kommen, lege ich dem Gericht das BGH-Urteil als Beweismittel auf den Tisch. Was will BH dagegen vorbringen?
die Dortmunder und BH versuchen die Angst ubnd Unerfahrenheit der Fans auszunutzen, um Kohle zu genereiern und Schrecken zu verbreiten.

Ich lasse sie gegen die Wand flitzen. Sollen sie klagen. M.E. würde ich noch nicht mal mehr eine modUE abgeben, sondern direkt auf das BGH-Urteil verweisen. Das ganze Prozedere von BH und Watzke ist m.E. illegal und ich galube, dass ich da nicht alleine bin.

Lis dich mal hier ein: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1
 

ldb

Super-Moderator
Krennz schrieb:
Weisst Du,
dutzende von RAes sehen hier eine dubiose Masche um Kohle zu generieren.

Entweder ich konfrontiere BH mit dem BGH-Urteil, oder ich halte die Füsse still und warte was da kommt. Sollte es mit mir zu einem Gerichtsprozess kommen, lege ich dem Gericht das BGH-Urteil als Beweismittel auf den Tisch. Was will BH dagegen vorbringen?
die Dortmunder und BH versuchen die Angst ubnd Unerfahrenheit der Fans auszunutzen, um Kohle zu genereiern und Schrecken zu verbreiten.

Ich lasse sie gegen die Wand flitzen. Sollen sie klagen. M.E. würde ich noch nicht mal mehr eine modUE abgeben, sondern direkt auf das BGH-Urteil verweisen. Das ganze Prozedere von BH und Watzke ist m.E. illegal und ich galube, dass ich da nicht alleine bin.

Lis dich mal hier ein: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1

Naja, aber man kann hier ja schon von gewerblichen Handel ausgehen. Ich denke da haben sie kein Problem mit zu klagen, denn die Karten hat er selbst gekauft und das schließt das BGH Urteil ja aus.
Aber(!!): Es kommt darauf an was ihm in der Abmahnung vorgeworfen wird. Wenns nur die Kleinanzeige ist, dann ab in die Tonne mit dem Schreiben.
 
K

Krennz

Guest
Das BGH-Urteil sagt, dass wen n gewerbliche Händler Tickets von Privat aufkaufen, sie dies dürfeen.

Sie dürfen nur nicht hingehen, sich beim BVB Karten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (z.B. Eigenbedarf) kaufen und sie anschliessend zur Gewinnerzielung weiterveräussern.

Im Übrigen steht in dem Urteil, dass die Verbracuherzentrale Schleswigholstein zitiert der Satz "DQs Angebot regelt die Nachfrage" den möchte ich erweitern. "Die Nachfrage regelt den Preis"

Wenn ich z.B. für Starlight Express in Bochum für eine ausverkaufte Vorstellung bereit bin für ein Ticket, dass 80€ kostet, nur um an dem Tag teilzunehmen, 200€ zu bezahlen, ist das meine Sache. Geht keinen Veranstalter etwas an.

Dieses Urteil, für die Allgemeinheit gesprochen, ist wie ein Gesetz zu verstehen, zumindest, bis das BGH ein anders Urteil in gleicher Sache fällt, oder der Bundestag ein regelndes Gesetz beschliesst.

Das BGH ist die höchste richterliche Instanz in Deutschland und kann sogar Gesetze kippen.
 
Krennz schrieb:
Wenn ich z.B. für Starlight Express in Bochum für eine ausverkaufte Vorstellung bereit bin für ein Ticket, dass 80€ kostet, nur um an dem Tag teilzunehmen, 200€ zu bezahlen, ist das meine Sache. Geht keinen Veranstalter etwas an.
Falsch.
Es kann Wucher sein.
§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

m.f.G.
 
@DerKrefelder: Das heißt also das ich HIER Karten "BVB - Madrid" kaufen und im Nachgang mein Geld zurückfordern kann?

Ich bin bisher, mein Schreiben von B&H ist nun über drei Wochen her, nicht beim BVB gesperrt worden. Habe versucht gegen Bayern Karten zu erwerben was funktioniert hätte, ich aber kein Interesse daran hatt, und natürlich auch heute. Heute (gegen Real Madrid) wars natürlich auch wieder ne andere Angelegenheit und die Chancen sind da ja eh meist gering. Aber es ist doch gut zu wissen das man dann auf iiibäääh noch Karten bekommen kann, das zum Stückpreis von 325 EUR. Aber wenn unser einer 3 EUR Verlust macht, oder knapp um die 5 EUR über den 15% Gewinn macht, dann ist er ein Verbrecher.

ECHTE LIEBE!!! (oder darf man das so auch nicht mehr schreiben?)
 

ldb

Super-Moderator
Ghosty schrieb:
@DerKrefelder: Das heißt also das ich HIER Karten "BVB - Madrid" kaufen und im Nachgang mein Geld zurückfordern kann?

Ich bin bisher, mein Schreiben von B&H ist nun über drei Wochen her, nicht beim BVB gesperrt worden. Habe versucht gegen Bayern Karten zu erwerben was funktioniert hätte, ich aber kein Interesse daran hatt, und natürlich auch heute. Heute (gegen Real Madrid) wars natürlich auch wieder ne andere Angelegenheit und die Chancen sind da ja eh meist gering. Aber es ist doch gut zu wissen das man dann auf iiibäääh noch Karten bekommen kann, das zum Stückpreis von 325 EUR. Aber wenn unser einer 3 EUR Verlust macht, oder knapp um die 5 EUR über den 15% Gewinn macht, dann ist er ein Verbrecher.

ECHTE LIEBE!!! (oder darf man das so auch nicht mehr schreiben?)

Wieso solltest du Geld zurück verlangen können?
 
DerKrefelder schrieb:
Krennz schrieb:
Wenn ich z.B. für Starlight Express in Bochum für eine ausverkaufte Vorstellung bereit bin für ein Ticket, dass 80€ kostet, nur um an dem Tag teilzunehmen, 200€ zu bezahlen, ist das meine Sache. Geht keinen Veranstalter etwas an.
Falsch.
Es kann Wucher sein.
§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

m.f.G.

Das war nur überspitzt. Zugegeben wenn dann kann man dann hingehen und danach das Rechtsgeschäft für nichtig erklären. Nicht so ernst nehmen...

Mich macht das Ganze nur so wütend. :(
 
Ghosty schrieb:
@DerKrefelder: Das heißt also das ich HIER Karten "BVB - Madrid" kaufen und im Nachgang mein Geld zurückfordern kann?
Ich denke nicht.
Er weisst ja auf den überhöhten Preis hin.
Der SOFORTKAUFENPREIS weicht erheblich vom Originalpreis (ca 35.- bis 50.- EURO) der Tickets ab.
!!! Kaufen Sie nur, wenn Sie das gelesen haben und damit einverstanden sind !!!


m.f.G.
 
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