B&H ist in der Beweispflicht, d.h. er muss nachweisen das die Karten von dir beim BVB gekauft wurden. Da, wie du schreibst, die Ticketnummer und genauen Plätze nicht erkennt, wird das für ihn so ziemlich unmöglich werden. Die einzige Möglichkeit bleibt dann also das er sich an seinen Mandantschaft wendet und den Auftrag gibt mal im System zu schauen ob denn ein Herr X Y (du) für das Spiel gegen Augsburg eine Karte dort gekauft hat. Da werden sie nicht fündig, demnach kein Beweis möglich.
Ich zahle natürlich nicht denn die Abmahnung ist nicht gültig. Weiteren Schritten wie zB einer einstweiligen Verfügung und/oder Unterlassungsklage sehe ich gelassen entgegen da ich nichts falsch gemacht habe. Des Weiteren ignoriere ich auch alle zukünftigen Schreiben des abmahnenden bzw. seines bevollmächtigten Rechtsanwalts.
Nicht ignorieren solltest du jedoch einen gerichtlichen Mahnbescheid. Sollte B&H versuchen dir die Kohle aus der Tasche zu ziehen obwohl du zB auch keine modUE abgegeben hast, dann musst du dem Mahnbescheid unter Punkt 2 "Ich wiederspreche vollständig" wiedersprechen.
ModUE und Zahlung des Geldes sind übrigens unterschiedliche Paar Schuhe. Siehe hierzu folgendes Zitat:
"Wenn Sie nur einen teuren Prozess aus dem Weg gehen wollen, können Sie die Unterlassungserklärung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" abgeben. Dann streiten Sie nur noch - vor Gericht - um die Kosten der Abmahnung. Allerdings ist in diesem Fall der Streitwert dann deutlich reduziert, eben, weil es nur noch um die Anwaltskosten geht. Vor Gericht wird dann auch geklärt, ob die Abmahnung gerechtfertigt war. Lassen Sie sich aber auch in diesem Fall von einem fachkundigen Juristen beraten." Quelle:
http://www.iggdaw.de/mustervorlagen/mod ... ung-muster (ganz unten9
Edit: Wenn du eine ModUE abgibst obwohl du nichts falsch gemacht hast, bedeutet das du dich dein leben lang daran halten musst und NIEMALS wieder ein geschütztes Bild des BVB verwendest UND auch NIE WIEDER Karten über 15% des aufgedruckten Preises verkaufst. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung zahlst du, und zwar kräftig. Da kann dich dann auch niemand mehr heraus holen.
Die 15% Regelung ist zwar in den ATGB festgelegt, ist aber ganz sicher nicht für dich relevant, denn die ATGB können nur mit dem Erstkäufer vereinbart werden. Wenn dieser die Karten weiter verkauft, in diesem Fall an dich, dann sind, wie Heiner schon schrieb, die ATGB nicht automatisch Vertragsbestandteil zwischen dir und dem Erstkäufer.
Und nur irgendwas hin schicken um geantwortet zu haben, das ist Qutasch. Du hast ja schließlich nichts falsch gemacht. Wie hoch ist eigentlich die Forderung?