Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

ich wurde auch abgemahnt...für 2 karten für das bundesligaspiel gegen augsburg. Karten wurden vorher über eine andere ticketplattform gekauft, dann aufgrund von beruflichen verpflichtungen bei ebay eingestellt. Am Ende hab ich dort weniger bekommen, als ich selbst bezahlt hab, aber mehr als 15 Prozent des Originalpreises. Vorwurf nun - Kein Sofort-Kauf, Verkaufspreis über 15 Prozent, ATGB nicht abgebildet, Unautorisierte Abbildung des Vereinslogos.

Vor allem das mit dem "Vereinslogo" macht mich stutzig, hab ein Foto der Karten eingestellt. Keinen Sitzplan, oder extra Logo. Dort sieht man das Logo auf den Karten. Könnte mich jetzt auch Opel abmahnen wenn ich ein Foto meines Autos bei mobile.de einstelle, weil ich es verkaufen will?

zudem ist mein name im anschreiben und der "strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" überall falsch geschrieben...
 
K

Krennz

Guest
Wann hast Du die Abmahnung bekommen?

Unabhängig davon, um Fristen zu wahren werde ich eine modUe abgeben, die ich hier runterladen kann (Copy-Paste) viewtopic.php?f=48&t=7205

Auf jeden fall werde ich nichts bezahlen, denn nach dem Urteil des BGH, das ein Grundsatzurteil ist, ist der Privatverkauf erlaubt, auch wenn ich mehr als die 15% bekomme. viewtopic.php?f=48&t=7205.

Und das ich die ATGB bei einem Privatverkauf einstellen muss ist irrelevant. Hätten die gerne, aber ich bin daran nicht gebunden, zumal ich die Tickets schon von einem anderen Anbieter gekauft habe, der nach dem Urteil des BGH nicht an die ATGB gebunden ist.

Und wenn ich das Foto der Eintrittskarte selber gemacht habe ist das mit dem >Logo ebenfalls irrelevant, da dieses Logo Bestandteil der Karte ist und es bei Privatpersonen vollkommen umstritten ist, ob sie selbstgemacht Fotos mit <Logo nicht einstellen dürfen
 
Die kam gestern in einem zerfledderten brief (kein einschreiben). Das mit der ModUe werde ich machen.

Bleibt die Frage mit dem Logo...kann man deshalb abgemahnt werden, weil das Logo auf den Karten ist? Wie gesagt, hab derzeit mein Auto bei mobile.de drin, da sieht man auch das Logo. Droht da die nächste Abmahnung, kann ich mir nicht vorstellen...
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich den BGH richtig interpretiere ist ein Logo, dass auf dem Gegenstand der Darstellung vorhanden ist nichjt abmahnfähig.

Aber dazuz kann uns evtl Heiner12 etwas mehr zu sagen.
 
Krennz schrieb:
Wenn ich den BGH richtig interpretiere ist ein Logo, dass auf dem Gegenstand der Darstellung vorhanden ist nichjt abmahnfähig.

Aber dazuz kann uns evtl Heiner12 etwas mehr zu sagen.

Wenn der Markenrechtsinhaber das Logo auf seinen Produkten verwendet, was wohl alle machen, sonst wäre es kaum sinnvoll, so ist das Logo Bestandteil des Produktes. Man könnte es auch als Eigenschaft ansehen.
Wenn man dann als Eigentümer des Gegenstands diesen verkauft, dann ist man mit Sicherheit nicht verpflichtet, dieses Logo zu entfernen, da unterscheidet sich nichts zwischen einem Foto oder dem tatsächlichen Gegenstand. Eine missbräuchliche Verwendung liegt da in keinem Fall vor.

Selbst die Argumentation der Markenrechtverletzung ist nicht gegeben, da man letztlich nicht in Konkurrenz mit dem Unternehmen tritt und ein ähnliches Produkt verkauft, wo es zu Verwechslungen kommen kann, sondern man verkauft das Originalprodukt und zu diesem gehört das Logo, um es u.a. als solches zu identifizieren.

Bzgl. der Behauptung bzw. Forderung die A(T)GB des Unternehmens zu benutzen, kann man nur sagen, selten so einen Blödsinn gelesen. Man kann/muss gar nicht die A(T)GB eines anderen Unternehmens in seinen Verträgen verwenden, wenn dieses Unternehmen nicht Partei dieses Kaufvertrages ist und man keine anderweitige Verpflichtung mit diesem Unternehmen hat.
 
K

Krennz

Guest
Danke @Heiner,

somit sind die Abmahnungen von BH m.E. rechtswidrig.

Jetzt ist zu prüfen, wer von den Einkünften aus den Abmahnungen profitiert.

Evtl. die Geschlechtsführer. Haben die sich da ein <Zubrot gesichert?

Wenn sich hier noch einige Geschädigte melden, bin ich bereit den ganzen Klumpatsch dem -Vorstand von bvb zu unterbreiten, indem ich da selber hinfahre.

Leider kann ich auf die B eiträge in Netzwelt niocht mehr zugreifen (oder evtl. doch?)
 
danke schon mal für die einschätzungen, werde nächste woche mal zur verbraucherzentrale gehen. könnte die falschschreibung meines namens die abmahnung nichtig machen, oder spielt das als formfehler keine rolle?
 

ldb

Super-Moderator
Wenn ich doch aber die Karten gar nicht selbst beim bvb gekauft hab sondern woanders, alle anderen Vorwürfe ebenfalls nicht zutreffen, was soll ich dann noch in die modue schreiben? Eigentlich kann ich doch einer evtl. Klage entspannt entgegen sehen?
 
K

Krennz

Guest
Es geht darum einer Einstweiligen Verfügung aus dem -Weg zu gehen, indem ich eine modUE abgebe.

Und die Verbraucherzentralen haben, m.E., in diesen speziellen Fällen keine Ahnung und schaden mehr als das sie nutzen.

Wir Helfer machen das schon seit etlichen Jahren und haben uns schlau gemacht um Usern helfen zu können.

Das alte Forum über den Filesharingabmahnwahn war das grösste Deutschlands, da sind Heiner, DerKrefelder u.a. in die Lehre gegangen,

Ich bin, z.B. in Neztwelt Kuerasser und habe da den BH Fred betreut.
 
ok, das thema bei netzwelt kenne ich leider nicht.

Soll ich die modUE 1:1 so nehmen? Noch irgendwie ergänzen, dass die tickets von privat gekauft wurden, oder hat das da drin nix verloren?
Die Zahlungsfrist kann ich dann erstmal ignorieren?

Danke im vorraus ;)
 

ldb

Super-Moderator
Ja ich weiss das die modue die EW unterbindet sofern sie angenommen wird. Aber wenn ich doch nichts falsch gemacht habe, was soll ich in die modue schreiben was ich zukünftig unterlassen werde? In seinem speziellen Fall würde ich einfach schreiben das in Zukunft keine logos auf den Karten mehr zu sehen sind. Es gilt ja: je weniger ich in die modue schreibe, desto weniger kann mir B&H einen Strick in Zukunft daraus drehen.
 
K

Krennz

Guest
Das hast Du richtig erkannt.

Also schreibe ich in die modUE nur rein, das ich das Logo nicht mehr verwenden werde, es sei denn, dass das Logo auf der Eintrittskarte vorgedruckt ist.

Damit heisst es für mich:
zu unterlassen,das urheberrechtlich geschützte Logo der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden, es sei denn, dass es unveränderliches Bestandteil der Handelsware ist.
 
malo schrieb:
danke schon mal für die einschätzungen, werde nächste woche mal zur verbraucherzentrale gehen. könnte die falschschreibung meines namens die abmahnung nichtig machen, oder spielt das als formfehler keine rolle?

Nur dann, wenn es zu einer Verwechslung gekommen ist oder Du so argumentierst und man darauf eingeht.
Schlechtestenfalls erstellt man eben eine neue mit der korrekten Namensbezeichnung.

Krennz schrieb:
Es geht darum einer Einstweiligen Verfügung aus dem -Weg zu gehen, indem ich eine modUE abgebe.
Eine Verfügung kann aber nur dann ergehen, wenn auch der Tatbestand vorliegt, auf dessen Unterlassung und Wiederholung sie gerichtet ist. Ist das nicht der Fall, wird sie auch nicht erlassen bzw. entfaltet keine Wirkung.
Krennz schrieb:
...
Das alte Forum über den Filesharingabmahnwahn war das grösste Deutschlands, da sind Heiner, DerKrefelder u.a. in die Lehre gegangen,

Das trifft auf mich allerdings nicht zu.

ldb schrieb:
Ja ich weiss das die modue die EW unterbindet sofern sie angenommen wird. Aber wenn ich doch nichts falsch gemacht habe, was soll ich in die modue schreiben was ich zukünftig unterlassen werde? In seinem speziellen Fall würde ich einfach schreiben das in Zukunft keine logos auf den Karten mehr zu sehen sind. Es gilt ja: je weniger ich in die modue schreibe, desto weniger kann mir B&H einen Strick in Zukunft daraus drehen.

Vor allen Dingen können sie auch keinen Anspruch auf Zahlung herleiten. Denn einem Abmahner muss man nur die zur Rechtsverfolgung entstandenen Kosten ersetzen. Mit der Abgabe einer modUE übernimmt man zum einen die "Leistung" des Abmahners und wandelt diese enteprechend ab. Das wiederum erzeugt aber den Eindruck, dass eine Rechtsverfolgung gegeben war.

Macht man das nicht, muss der Abmahner natürlich den Verstoß beweisen und die Notwendigkeit der Rechtsverfolgung und die damit verbundenen Kosten.

Mal was zum lesen:

http://www.rechtsreporte.de/index.php?o ... &Itemid=26
 

ldb

Super-Moderator
Was würdest du machen, Heiner?
Ich würde in diesem speziellen Fall keine modUE abgeben da der Tatbestand nicht vorliegt. in anbetracht (ich wiederhole mich) dieser speziellen Situation kann ich die drohenden Folgen in aller Ruhe abwarten, denn ich habe ja keinen ATGB zugestimmt und auch kein geschütztes Material verwendet. Eine EW würde im unwahrscheinlichen Fall einer Ausstellung spätestens vor Gericht samt Unterlassungsklage abgeschmettert werden.
 
ldb schrieb:
Was würdest du machen, Heiner?
Ich würde in diesem speziellen Fall keine modUE abgeben da der Tatbestand nicht vorliegt.

Genau, warum auch anders?

Ich verpflichte mich ja nicht, etwas zu unterlassen, was ich nicht begangen habe, zumal das ja, wenn es nicht zeitlich begrenzt wird, das ganze (wirtschaftliche) Leben Gültigkeit hat.

Letztlich muss der Abmahnende seinen Rechtsanspruch belegen.
 

ldb

Super-Moderator
Sehe ich auch so.

Mit der Verbraucherzentral halte ich es übrigens für solch spezielle Sachen wie Krennz... Nicht umsonst gibt es für solche Dinge wo es auf kleine Details an kommt, Fachanwälte, oder eben Foren mit fleißigen Helfern :)
 
Ok danke Heiner schon mal,

was heißt das in meinem Fall? Leider habe ich keine Unterlagen (E-mail-Verkehr) mehr, die beweisen, dass ich die Tickets privat gekauft haben. Aber die müssten ja erstmal nachweisen, dass die Karten beim bvb gekauft wurden, anhand der Auktion ist das aber nicht möglich, weil man die genauen Sitznummern nicht erkennt.

Also sollte ich auch keine ModUE abgegben, weil eigentlich nichts zutrifft? Wenn ja, wie verhalte ich mich dann richtig? Oder zumindest eine ModUE schreiben, in der ich die Verwendung des Logos und dem Verkauf mit Preis über 15% zukünftig unterlasse?
So richtig Blick ich da noch nicht durch, was die beste Lösung ist.

Die Zahlungsfrist für die bisher entstandenen Kosten ist einfach zu ignorieren?

Danke :roll:
 

ldb

Super-Moderator
B&H ist in der Beweispflicht, d.h. er muss nachweisen das die Karten von dir beim BVB gekauft wurden. Da, wie du schreibst, die Ticketnummer und genauen Plätze nicht erkennt, wird das für ihn so ziemlich unmöglich werden. Die einzige Möglichkeit bleibt dann also das er sich an seinen Mandantschaft wendet und den Auftrag gibt mal im System zu schauen ob denn ein Herr X Y (du) für das Spiel gegen Augsburg eine Karte dort gekauft hat. Da werden sie nicht fündig, demnach kein Beweis möglich.

Ich zahle natürlich nicht denn die Abmahnung ist nicht gültig. Weiteren Schritten wie zB einer einstweiligen Verfügung und/oder Unterlassungsklage sehe ich gelassen entgegen da ich nichts falsch gemacht habe. Des Weiteren ignoriere ich auch alle zukünftigen Schreiben des abmahnenden bzw. seines bevollmächtigten Rechtsanwalts.

Nicht ignorieren solltest du jedoch einen gerichtlichen Mahnbescheid. Sollte B&H versuchen dir die Kohle aus der Tasche zu ziehen obwohl du zB auch keine modUE abgegeben hast, dann musst du dem Mahnbescheid unter Punkt 2 "Ich wiederspreche vollständig" wiedersprechen.

ModUE und Zahlung des Geldes sind übrigens unterschiedliche Paar Schuhe. Siehe hierzu folgendes Zitat:

"Wenn Sie nur einen teuren Prozess aus dem Weg gehen wollen, können Sie die Unterlassungserklärung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" abgeben. Dann streiten Sie nur noch - vor Gericht - um die Kosten der Abmahnung. Allerdings ist in diesem Fall der Streitwert dann deutlich reduziert, eben, weil es nur noch um die Anwaltskosten geht. Vor Gericht wird dann auch geklärt, ob die Abmahnung gerechtfertigt war. Lassen Sie sich aber auch in diesem Fall von einem fachkundigen Juristen beraten." Quelle: http://www.iggdaw.de/mustervorlagen/mod ... ung-muster (ganz unten9

Edit: Wenn du eine ModUE abgibst obwohl du nichts falsch gemacht hast, bedeutet das du dich dein leben lang daran halten musst und NIEMALS wieder ein geschütztes Bild des BVB verwendest UND auch NIE WIEDER Karten über 15% des aufgedruckten Preises verkaufst. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung zahlst du, und zwar kräftig. Da kann dich dann auch niemand mehr heraus holen.

Die 15% Regelung ist zwar in den ATGB festgelegt, ist aber ganz sicher nicht für dich relevant, denn die ATGB können nur mit dem Erstkäufer vereinbart werden. Wenn dieser die Karten weiter verkauft, in diesem Fall an dich, dann sind, wie Heiner schon schrieb, die ATGB nicht automatisch Vertragsbestandteil zwischen dir und dem Erstkäufer.

Und nur irgendwas hin schicken um geantwortet zu haben, das ist Qutasch. Du hast ja schließlich nichts falsch gemacht. Wie hoch ist eigentlich die Forderung?
 
400 Euro wollen sie haben.

Stelle mir auch folgende Frage:
Eigentlich sollte der Kauf über den bvb doch für alle Betroffenen durch B&H nicht eindeutig nachweisbar sein, sofern man die genauen Plätze in der Auktion nicht sieht, selbst wenn man über den Verein Karten gekauft hat, oder sehe ich das falsch? Man müsste ja nachweisen, dass es sich um genau die gekauften Plätze handelt, was im Nachhinein wohl fast unmöglich scheint.
 

ldb

Super-Moderator
Les meinen letzten Post bitte nochmals, habe mehrmals bearbeitet ;)

400 Eus also.. haben sie an Ihren "Preisen" also nichts geändert.
 
malo schrieb:
400 Euro wollen sie haben.

Stelle mir auch folgende Frage:
Eigentlich sollte der Kauf über den bvb doch für alle Betroffenen durch B&H nicht eindeutig nachweisbar sein, sofern man die genauen Plätze in der Auktion nicht sieht, selbst wenn man über den Verein Karten gekauft hat, oder sehe ich das falsch? Man müsste ja nachweisen, dass es sich um genau die gekauften Plätze handelt, was im Nachhinein wohl fast unmöglich scheint.

Das wäre im Rahmen einer Beweisaufnahme zu klären, obwohl man da schon von einem Anscheinsbeweis ausgehen kann, wenn man denn Kunde für ähnliche Karten beim BVB ist. Das ist dann der Beweiswürdigung des Richters vorbehalten.
Es sei denn man selbst beweist das Gegenteil.
 

ldb

Super-Moderator
Nachweis wer die Karten gekauft hat ist ggf. möglich:

1) Wenn der genaue Platz auf dem Foto zu sehen oder in der Beschreibung angegeben ist
2) Wenn die Ticketnummer (endet auf -1 oder -2 usw.) zu sehen ist

Das gilt dann aber auch nur für Karten die per Onlineshop, Hotline oder über eine Reservierung bezogen wurden, hier werden die Daten des Käufers mit der Ticketnummer verknüpft. Wenn man sich vor Ort in die Schlange stellt und anonym kauft (das bedeutet auch das Bar gezahlt wird!), dann kann der Käufer nicht identifiziert werden. Wir mit EC oder Kreditkarte gezahlt, ist dies wieder möglich.
Beim Kauf in einer externen Verkaufsstelle sieht das wieder anders aus sofern dort per Versand gekauft wird.

Das Gegenteil wie Heiner schrieb, kannst du sicherlich auch ohne noch vorhandenen E-Mail Verkehr belegen, zB durch einen Zahlungsbeleg der Kreditkarte oder Paypalabrechnung.
 
K

Krennz

Guest
@Malo

selbst wenn Du Dein Ticket über ibäh verkauft hast, weil Du nicht selber zum Spiel gehen konntest, ist BH nicht berechtigt diese Forderung zu stellen, so sehe ich, und einige RA´s das jedenfalls.

Das Urteil des BGH wird überhaupt nicht von BH beachtet, obwohl es als Grundsatzurteil, da höchste Instanz, zu werten ist.
 
K

Krennz

Guest
Also,

ich schreibe BH an, teile ihnen mit, dass ich das Ticket selber von einem Dritten gekauft habe, dadurch die ATGB nicht für mich zutreffen und sie sollen sich mal das Urteil des BGH (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06). durchlesen, was da über Privatverkauf steht.

(kann ich hier finden viewtopic.php?f=48&t=7205 )

Selbst wenn ich ein Foto des/der Tickets mit Logo reingestellt habe, berechtigt es die noch lange nicht zur Abmahnung, da das Logo fester Bestandteil des Tickets ist und ich als Privatmann auch nicht gegen das UWG verstosse.

Nach dem BGH-Urteil sind Privatverkäufe grundsätzlich nicht verboten, es sei denn, dass ich Tickets massenhaft erworben habe, um sie mit Gewinn weiter zu verkaufen, doch dass müssen die mir erst mal nachweisen. Bzw. wenn die Tickets personalisiert sind. Doch dann müssen die m.E. eine Möglichkeit schaffen die, aus welchen Gründen auch immer, nicht benutzbaren Tickets zurückzunehmen.
 

ldb

Super-Moderator
Gibt zwei Möglichkeiten was passiert:

A) Die lassen nie wieder etwas von sich hören
B) Sie wollen dich wegen irgendeiner anderen Sch**** belangen

Ich würde einfach still halten.
 
K

Krennz

Guest
Wie wäre es, wenn wir mal agressiv agieren?

Damit rechnen die doch am wenigsten.
 

ldb

Super-Moderator
Krennz schrieb:
Wie wäre es, wenn wir mal agressiv agieren?

Damit rechnen die doch am wenigsten.

Guter Vorschlag eigentlich. Gerade jemand der nichts zu befürchten hat, kann das ohne jegliches Risiko testen :)
 
K

Krennz

Guest
Richtig.

Wer seine Karte über Privatkauf von einem Erstkäufer bekommen hat und sie dann, weil er selbst verhindert ist, über ibäh verkauft hat nichts zu befürchten. Der kann, eigentlich, BH angreifen.

Im übrigen, ich bastle gerade an ner Mail für BH.

Manchmal ist Angriff die beste Verteidigung.
 

ldb

Super-Moderator
Bin gespannt ob darauf reagiert wird ;-)
 
K

Krennz

Guest
Muss mich mal mit Heiner kurzschliessen, wie wir/ich das formulieren können ohne Munition gegen uns/mich zu liefern. Mit Kopie an den Verwaltungsrat der KGaA. Notfalls kaufe ich mir einige Aktien vom BVB, dann habe ich ein Rederecht bei der nächsten Hauptversammlung.

Siehe meine Signatur
 
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