K
Krennz
Guest
In der Vergangenheit, und gelegentlich jetzt noch, erhielten Fans der Fussballmannschaft von Dortmund eine Abmahnung von Becker und Hauman, weil sie ihre Tickets bei ibäh oder anderen Onlineplattformen versteigert oder verkauft haben und dabei das Logo, den Stadionplan, oder den Schriftzug verwendet hatten. Ausserdem wurden sie abgemahnt, weil sie ihre Tickets teurer verkauft haben sollen, als durch die ATGB des Vereins erlaubt.
Hierzu meint der BGH und verschiedene Landes- und Oberlandesgerichte, dass der private Ticketverkauf aus persönlichen Gründen nicht generell unterbunden werden darf. (BGH Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06).
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1
Somit bewegt sich BH, auch nach Auffassung vieler die Fans vertretender Anwälte, auf sehr dünnem Eis, wenn er die vom BGH erlaubte Vorgehensweise abmahnt.
Anders verhält es sich bei der Benutzung des Logos, des geschützten Schriftzuges und des Stadionplanes.
Hier werden Marken- und Urheberrechte des Fussballvereins tangiert.
Daher muss ich hier mit einer Abmahnung und, ggf., einer Strafe rechnen, wenn ich gewerblich handele. Bei Privatpersonen ???????
Meiner Meinung nach ist die Abmahnung von BH so schwammig formuliert, dass ich sie mit einer modUE ersteinmal befriedigen kann. Wobei ich den eigentlichen Ticketverkauf nicht erwähne, sondern mich nur auf die durch Marken- und Urheberrecht geschützten Teile beziehe. viewtopic.php?f=48&t=7204
Danach heisst es für mich abwarten, die Füsse stillhalten und der Dinge harren die da kommen.
Nach Abgabe der modUE vermeide ich auf jeden Fall sowohl Logo, Schriftzug, als auch Stadionplan bei meine Verkäufen zu benutzen.
Ich kann ja schreiben: Düsseldorf gegen Dortmund, oder Hamburg gegen Dortmund usw. Ein echter Fan weiss was gemeint ist. Ausserdem kann ich den Platz nennen, für den das Ticket gilt, dazu brauche ich keinen Stadionplan.
Hierzu meint der BGH und verschiedene Landes- und Oberlandesgerichte, dass der private Ticketverkauf aus persönlichen Gründen nicht generell unterbunden werden darf. (BGH Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06).
Nicht verbieten können Veranstalter hingegen den Handel mit Tickets, die Käufer von Privatpersonen erworben haben. Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig.
Sogar wenn auch auf dem Ticket ausdrücklich vermerkt ist, dass eine Veräußerung über Internet-Auktionshäuser und/oder mit Preisaufschlag verboten ist, binde dies nicht den privaten Käufer und Weiterverkäufer. Auch für den Erwerber hat der Kauf keine rechtlichen Konsequenzen. Erwerber dürfen beim Kauf von einem privaten Weiterveräußerer folglich auch nicht mit einem Stadionverbot belegt werden, Ausnahme: es handelt sich um personalisierte Karten.
Vorsicht ist auch geboten, wenn zusätzlich zur eigenen Eintrittskarte in größerem Umfang weitere Tickets gekauft werden sollen, um diese mit Gewinn zu veräußern. Hier gilt das Weiterveräußerungsverbot der Veranstalter.
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1
Somit bewegt sich BH, auch nach Auffassung vieler die Fans vertretender Anwälte, auf sehr dünnem Eis, wenn er die vom BGH erlaubte Vorgehensweise abmahnt.
Anders verhält es sich bei der Benutzung des Logos, des geschützten Schriftzuges und des Stadionplanes.
Hier werden Marken- und Urheberrechte des Fussballvereins tangiert.
Daher muss ich hier mit einer Abmahnung und, ggf., einer Strafe rechnen, wenn ich gewerblich handele. Bei Privatpersonen ???????
Meiner Meinung nach ist die Abmahnung von BH so schwammig formuliert, dass ich sie mit einer modUE ersteinmal befriedigen kann. Wobei ich den eigentlichen Ticketverkauf nicht erwähne, sondern mich nur auf die durch Marken- und Urheberrecht geschützten Teile beziehe. viewtopic.php?f=48&t=7204
Danach heisst es für mich abwarten, die Füsse stillhalten und der Dinge harren die da kommen.
Nach Abgabe der modUE vermeide ich auf jeden Fall sowohl Logo, Schriftzug, als auch Stadionplan bei meine Verkäufen zu benutzen.
Ich kann ja schreiben: Düsseldorf gegen Dortmund, oder Hamburg gegen Dortmund usw. Ein echter Fan weiss was gemeint ist. Ausserdem kann ich den Platz nennen, für den das Ticket gilt, dazu brauche ich keinen Stadionplan.