Wenn ihr mir dass was ich geschrieben habe bestätigen könnt, dann sind alle restlichen Ängste und Zweifel restlos beseitigt. ;-)
Würde dir auch ein Urteil reichen ?
Netzagentur: Keine Sex-Hotlines zum Festnetzpreishttp://www.onlinekosten.de/news/artikel/37822/0/Netzagentur-Keine-Sex-Hotlines-zum-Festnetzpreis
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat dem Missbrauch von Ortsnetzrufnummern für sogenannte Telefonerotikdienste einen weiteren Riegel vorgeschoben und das bisherige Vorgehen der Bundesnetzagentur bestätigt. Im Eilverfahren wurde eine Anordnung zur Abschaltung der zu diesem Zweck genutzten Nummern für rechtmäßig erklärt. Zahlreiche Verbraucher hatten sich zuvor über Extra-Rechnungen für Anrufe bei Sex-Hotlines beschwert, die sie über reguläre Ortsnetzrufnummern angewählt,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,weiter im link
Rechtsanwältin Dr. Inge Rötlich Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrech
Quelle http://www.anwalt24.de/fachartikel/die-telefonfalle-vision-bill-bzw-vision-communication-gmbh
Vision Bill vertraut wohl darauf, daß die Leute sich schämen und nichts dagegen unternehmen. Genau das wäre aber ein Fehler, denn in diesen Fällen kommt in der Regel gar kein Vertrag zustande.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in einen Vertrag nur einbezogen, wenn sie nicht überraschend sind. Schaut man sich aber die Homepage von Vision Bill mal genauer an, so muß man sich eine Weile auf die Suche begeben, um herauszufinden, was eine solche Pauschale denn überhaupt kosten soll.
Nicht zu zahlen ist daher der richtige Weg, es sollte aber auch ein Schreiben an die Firma erfolgen, daß eine etwaige vertragliche Erklärung widerrufen bzw. wegen arglistiger Täuschung angefochten wird.
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Man beachte den Satz ganz unten. http://forum.computerbetrug.de/304433-post1399.html
Das hört erst auf, wenn empfindliche Bußgelder verhängt werden. Immerhin müssen Kunden nicht die Rechnungen dieser Firma bezahlen, da das Geschäftsmodell rechtwidrig ist.
Verbraucherzentrale
Dubiose Abrechnungen der Firma Vision Communication GmbH/Vision Billüber die Inanspruchnahme von z. B. Telefonerotikhotlines, bestellten Telefonchatpauschalen, etc. http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ127699607904703/link745901A.html
Das bestätigt es bestimmt mehr als wir es könnten.