Nix Neues

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mal ne doofe Frage: Hat schon jemand unsere Leidensgeschichte den Medien vorgetragen?

Es gibt ja inzwischen so viele Sendungen, wo diese Themen behandelt werden und denen auch aufs "Dach" steigt, wenn ws nicht korrekt ist.

Ich dachte da letztens an das CTTV-Magazin auf 3sat (CT Magazin), die kümmern sich auch um solche Themen, ebenso AKTE09 etc.

PS: Der letzte vergebliche Telefonanruf von denen war am vergangenen Freitag
 
gestern wieder nen Brief von denen:

Ibex AG./. Andreas M....
Forderung aus Rechnung (Schadenersatz) vom 29.12.2004

Sehr geehrter Herr M...
Sie erhalten nachfolgend den aktuellen Forderungsstand.

Wir bitten um Begleichung der noch offenen Forderung in Höhe von 1320,20 Euro bis zum 06.10.2009 unter Angabe des Aktenzeichens..... auf unser unten angegebenes Konto.

Sollten Sie den Betrag nicht in einer Summe aufbringen können, so können Sie sich wegen einer ratenzahlungsvereinbarung bis zum 06.10.2009 an uns wenden.

Nach Fristablauf werden wir ohne weitere Vorankündigung die Forderung ferichtlich geltend machen,

Haupforderung: 1102,09 euro
Zinsen 365,61euro
Inkassokosten 147,50 euro
Kontoführungsgeb. 75 euro
abzgl geleisteter Zahlungen 370euro

Zahlbetrag 1320,20 euro

Es grüsst sie
´s Wenzelchen



das geniale ist hierbei das ich genau vor einem Jahr genau dieselbe Rechnung bekam,(siehe hier im Thread auf Seite 5 )da waren es aber anstatt 365,61 Euro Zinsen , irgendwas um die 265 euro und die Kontoführungsgebühren haben sich von 47,50 euro auf 75 euro gesteigert...


müssen wir jetzt denen auch noch das fast doppelte an Kontogebühren bezahlen.
 
K

Krennz

Guest
Hy Syrincs,

Da die Forderung von 2004 ist würde ich denen einen netten Brief schreiben mit dem Inhalt:

Da die Forderung verjährt ist teile ich Ihnen mit, dass ich auf diese Forderung keine weitere Zahlungen leisten werde. Bitte unterlassen Sie jede weitere nutzlose Mahnung und löschen Sie meine Daten. Einer Datenweitergabe widerspreche ich ausdrücklich.

Mein Gläubiger kann solange fordern, bis ich nach § 214 BGB die Einrede der Verjährung gemacht habe. Danach kann er auch die Forderung gegen mich nicht mehr vor Gericht geltend machen. Dementsprechend hat El-Inkie mit der Aussage recht, dass sie fordern können bis zum Skt-Nimmerleinstag. Da es wenigen bekannt sein dürfte, dass man die Verjährung gegenüber dem Gläubiger geltend machen muss.

Wie immer per Einschreiben mit Rückschein und Kopie für mich.
 
Nach 5 Jahren kommen die immer noch - na das kann ja heiter werden.

Ich hoffe das ich bis 31.12.09 noch durchhalte, denn dann soll, wie Klaus geschrieben hat, die Verjährung bei mir eintreten. Der Brief der am 01.01.2010 auf den Weg gebracht werden wird, ist bereits fertig
 
Hy Klaus

ich weiss nicht wann die verjährung eintritt, ich denke aber mal nachdem ich auch nach dem 12.2004 noch gezahlt habe, wird es es noch ne weile dauern oder?
 
K

Krennz

Guest
Hi Syrincs

Ich sehe nach, wann ich die letzte Zahlung geleistet habe, rechne drei Jahre drauf und dann zum 31.12. Wenn ich das richtig im BGB verstanden habe tritt dann die Verjährung ein. (§212 BGB Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner z.B. Abschlagszahlungen geleistet hat. )

(Absatz gelöscht da was überlesen)


Habe mir mal Deine Postings in einem anderen Thread durchgelesen. Danach hast Du bis März 2008 gezahlt. das heisst am 31.12.2008 beginnt die Verjährungsfrist und endet am 31.12.2011

Grüsse Klaus
 
Nach langer, langer Zeit ist heute mal wieder ein Brief mit dem Hinweis "Letzte Vorgerichtliche Mahnung" gekommen. Ach ja, ich hatte es irgendwo schon richtig vermisst. :twisted:
 
Bei mir ist jetzt regelmässig eine Nachricht von denen auf meinem AB. Man hört richtig das die Mädels den ganzen Mist wie selbstverständlich runterleier`n, unterbrochen von unterschiedlichen Daten wo die dann doch mal ins Stottern geraten. :twisted:
 
POST

Heute ein "normaler" Brief wieder im Briefkasten! Scheinbar wieder ne neue Fimierung "EL Leasing & Service AG".

In der oben bezeichneter Forderungssache konnen wir trotz unserer vorangegangenen Mahnungen weder einen Zahlungseingang verzeichnen, noch war der Wille Ihrerseits zur außergerichtlichen Regelung der Angelegenheit erkennbar...

Frst bis zum 31.12.2009 den offenen Betrag zu bezahlen. bla bla bla

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass bei fruchtlosem Ablauf der Zahlungsfrist das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet werden kann. Aus dem daraus resultierenden Vollstreckungstitel besteht dann die Möglichkeit, über einen Zeitraum von 30 Jahren gegen Sie die Zwangsvollstreckung (Konto-, Lohn-/Gehaltsprändung zu betreiben.

Super, Frist bis zum 31.12.2009 und dann Verjährung. Im Betref steht
Forderung aus Leasinggebühren vom 30.10.2006 bis 20.12.2006
- Ich denke das wird es dann gewesen sein
 
K

Krennz

Guest
Hi uquell,

das ist keine neue Firmierung, das ist der eigentliche Forderungsinhaber :D Elinkie war nur Erfüllungsgehilfe und Geldeintreiber.

Die werden jetzt versuchen noch kurz vor Toresschluss einen Mahnbeschiss eh bescheid zu erwirken um jemanden unter Druck zu setzen. Der wird aber m.E. nicht vor neuen Jahr bei dem auftauchen können. Damit hat er dann gewonnen.

Dann kann z.B. ich auf dem Widerspruchsformular gleich unter dem Punkt "Ich widerspreche"vermerken "wegen Einrede der Verjährung" Punkt, das wars dann.

LG und frohes Fest

Klaus
 
Da die Frist am 31.12. abläuft - rechne ich nicht mehr mit einem gerichtlichen Mahnbescheid - weil die Frist müssen die ja eigentlich noch warnehmen - und erst ab Januar aktiv werden - am 02.01.2010 geht ein Einschreiben an die los, bin mal auf die Reaktion gespannt

Gruß und an alle, wenn man sich nciht mehr liest - Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahrzehnt

uquell
 
hy, mal wieder was neues!

Habe mal wieder einen Brief von den Elkis bekommen:

gestern wieder nen Brief von denen:

Ibex AG./. Andreas M....
Forderung aus Rechnung (Schadenersatz) vom 29.12.2004

Sehr geehrter Herr M...
Sie erhalten nachfolgend den aktuellen Forderungsstand.

Wir bitten um Begleichung der noch offenen Forderung in Höhe von 1320,20 Euro bis zum 31.12.2009 unter Angabe des Aktenzeichens..... auf unser unten angegebenes Konto.

Sollten Sie den Betrag nicht in einer Summe aufbringen können, so können Sie sich wegen einer Ratenzahlungsvereinbarung bis zum 31.12.2009 an uns wenden.

Nach Fristablauf werden wir ohne weitere Vorankündigung die Forderung ferichtlich geltend machen,

Haupforderung: 1102,09 euro
Zinsen 365,61euro
Inkassokosten 147,50 euro
Kontoführungsgeb. 75 euro
abzgl geleisteter Zahlungen 370euro

Zahlbetrag 1320,20 euro

Es grüsst sie
´s Wenzelchen


se geben nicht auf, jedes Jahr zur gleichen zeit ein Brief...naja, nächstes Jahr kann ich Wahrsager spielen, denn ich weiss ja mittlerweile wann die Briefe kommen.

:lol: :lol: :lol:
 
sollte eigentlch auch verjährt sein aus dem jahr 2005 - aber die "bereits geleisteten Zahlungen" - wenn die kürzer wie 3 jahre sind - denk ich das Du Dich noch was gedulden musst bis die dich aus den fängen lassen
 
uquell schrieb:
Bin mal gespannt, ob jetzt noch was kommt

Moin,

meine "Einrede" habe ich vor ca. 5 Wochen abgeschickt und seitdem nix gehört, aber ich hatte auch vorher schon mal 2, 3 Monate Ruhe, bevor es von vorne losging. Abwarten...
Geplatzt ist mir der Kragen nach meinem Umzug; die Inkies haben dann per EMA meine neue Anschrift ermittelt, konnten mich aber nicht mehr im Telefonbuch finden. Da haben die doch tatsächlich meine Nachbarschaft abtelefoniert, und unter dem Pseudonym "Deutsche Rentenkasse mit wichtigen Unterlagen für Herrn ..." versucht, meine Telefonnummer herauszubekommen. Die angebliche Rückrufnummer stimmte fast, bis auf einen kleinen Zahlendreher, mit der Nummer der BfA in Berlin überein.
Das sind Methoden.... die BfA fand das übrigens auch nicht komisch.

Jedenfalls, habt ein schönes neues Jahr, und lasst euch von den Kaspern nicht beeindrucken (oder nerven). 8)

Gruß,
Jim
 
Hallo ans Forum...

langsam geht den Elkies anscheind der Wortschatz aus:

heute wieder ein Toilettenpapier:

Habe mal wieder einen Brief von den Elkis bekommen:

Inhalt kurz zusammengefasst:

DIe letzten Mahnung wurden ignoriert.
letzmalige Forderung, Betrag von 1363 Euro überweisen bis 5.4.2010.

Keine Zahlung in der Frist, Ratenzahlung evtl.

Bei frustlosen Verstreichen der Frist kommt ein gerichtlicher Manhbescheid, das dann gefpändet werden darf , 30 Jahre usw.


also NIX NEUES.
 
Vierteljährig kommt die Wenzel-Rotze ins Haus geflogen und nervt mittlerweile seit Jahren...
Würde die Dame nicht überall ihre Pfoten drin haben und überall beteiligt sein, würde sie sich wohl nicht so den Arsch aufreißen.
 
K

Krennz

Guest
Hi basicimplant

was hälst Du von der "Einrede der Verjährung" gemäss § 214 BGB.
 
Wie lange hast Du noch, bis Du die "Einrede der Verjährung" losschicken kannst

Seit Januar ist nämlich Ruhe - und ich denk das wird so bleiben
 
Seit 2001 verjähren die meisten offenen Rechnungen und Forderungen bereits nach drei Jahren!!!

Die können zwar nach wie vor den Rechnungsbetrag fordern. Ist jedoch die Verjährung bereits eingetreten, dann kannst Du ihnen die Einrede der Verjährung entgegenhalten. Ihr Anspruch besteht zwar weiterhin fort, aber Sie haben keine Möglichkeit mehr, ihn auf gerichtlichem Wege durchzusetzen

Hier noch ein Tipp:
viewtopic.php?f=1&t=377
 

Regine12

Administratorin
Nach Ablauf des Entstehungsjahres und Kenntnis des Gläubigers von dem Anspruch des Schuldners
Beispiel:http://www.rechtsanwalt-bex.de/verjaehrung.htm#1
Wenn ich im laufe des Jahres 2006 das Gespräch geführt habe beginnt die 3 Jahresfrist am 1.01.2007.

Einrede der Verjährung http://www.meistertipp.de/meisterbuero/glossar/einrede-der-verjaehrung
Bürgerliches Gesetzbuch http://dejure.org/gesetze/BGB/214.html

Eintritt der Verjährung verhindern http://www.trenkler.de/rechtsanwaltskanzlei/verjaehrung.html
Mit dem Mahnverfahren oder der Erhebung einer Klage kann die Verjährung verhindert werden.
Daneben bestehen auch andere Möglichkeiten die Verjährung von Ansprüchen zu verhindern, deren Darstellung hier den Rahmen einer kurzen Beschreibung über die Verjährung und deren Wirkung überschreiten würde.

Musterbrief zur Einrede der Verjährung



Absender
Anschrift

Firma
Anschrift

Ort, den Datum

Einrede der Verjährung
Ihre Forderung vom (Datum), Aktenzeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom +++++++, (Aktenzeichen) machen Sie eine Forderung in Höhe von … Euro gegen mich geltend. Diese Forderung ist bereits verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf §214 Abs. 1 BGB von meinem Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
 
K

Krennz

Guest
Hi Syrincs,

richtig, bei Dir beginnt die Verjährung am 31.12. des Jahres, indem Du die letzte Zahlung geleistet hast.
 
Status
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