Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Hallo in meinem Brief von Becker Haumann soll ich gar kein Geld zahlen sondern "nur" die Unterlassungserklärung unterzeichnen:

1. Keine Karten über 15% anbieten ( habe ich gar nicht gemacht, konnte nicht zum Spiel und habe die Karten verscherbelt (über 20% Verlust)
2. atgb
3. bei jeder schuldhaften Zuwiderhandlung...blabla

meine Frage: bei der modifizierten Unterlassungserklärung steht ja etwas von Logos. Soll ich den Teil einfach weglassen?

Vorgeworfen wird mir lediglich:
- die atgb wurden nicht veröffentlicht
- Das Ticket ist öffentlich bei ebay angeboten worden.

dass man die atgb nicht veröffentlichen muss wurde hier ja beschrieben, wie sieht es mit dem öffentliche Anbieten bei ebay aus?
 
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ldb

Super-Moderator
Eine mod UE gebe ich nur ab wenn ich gegen Urheberrechte verstoßen habe. Nicht abgebildete ATGB sowie das Anbieten bei eBay sind gesetzlich nicht verboten, auch in den ATGB steht nirgendwo das ich das Ticket nicht auf ebay anbieten darf. Ich verweise auf das bekannte BGH Urteil Az. I ZR 74/06 das ich aus einer persönlichen Notlage heraus gehandelt habe und das Ticket weiterverkaufen durfte. Im Urteil steht auch das die ATGB nur zwischen Verein und Erstkäufer vereinbart werden können, eine Weitervereinbarung an Dritte ist nicht möglich, demzufolge entfällt auch hier der vorgeworfene Punkt das sie nicht abgebildet wurden.

Ich zahle und unterschreiben nichts. Ich sitze die ganze Sache aus, vor Gericht werden sie nicht ziehen, denn dort haben sie null Chance.
 
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ok , also keine Unterlassungserklärung.
in den atgb vom fc Augsburg steht aber laut becker &haumann
[...]Dem Kunden ist insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insebesondere im Internet z.B. bei Ebay) [...] zum Kauf anzubieten[...]

gibt es zu dem Vorwurf "Das Ticket ist öffentlich bei ebay angeboten worden
auch einen Paragraphen mit dem man antworten kann?
 
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ldb

Super-Moderator
Selbst wenn es drin steht ist es nicht konform zu gültigem Recht. Ich würde hier nichts tun, BH weiß genau das sie damit nicht durch kommen. Wenn ich diesen Abmahnblödsinn des Vereins beenden will nehme ich mir einen Anwalt und lasse eine Kontrollklage der ATGB auf den Weg bringen, dann prüft diese ein Gericht und wird feststellen: In diesem Punkt nicht konform.

Ich würde BH einfach mal fragen aufgrund welcher Rechtsgrundlage sie der Meinung sind mir verbieten zu können mein Ticket bei eBay anzubieten.
 
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Hallo Leute,

ich reihe mich ein bei denen die Post von BH bekommen haben... es geht um einen Verein einer großen Domstadt.

Mein Fall liegt wie folgt:

- festpreis-angebot bei ebay für 5,- €
- im angebot habe ich "meine" dauerkarte angeboten weil ich zum betreffenden spiel nicht konnte
- im angebot habe ich geschrieben welchen preis ich mir vorgestellt habe
- als bild habe ich selbstgemachtes bild aus dem stadion benutzt
- DIE AUKTION WURDE NACH 30 MIN BEREITS WIEDER VON MIR SELBST BEENDET - die karte wurde NICHT bei ebay verkauft sondern am Ende tatsächlich einfach nem Bekannten überlassen.

es kam die übliche abmahnung:

- ATGB nicht abgebildet
- ticket öffentlich bei ebay angeboten
- unautorisierte nutzung bzw. abbildung eines bildnisses aus dem inneren des stadions
--> von verkaufspreis über 15% vom Originalpreis ist NICHT die rede

für nur günstige 250,- €

Jetzt habe ich mich hier eingelesen und bin froh, dass es euch gibt - ich wollte nämlich eigentlich heute bezahlen.

Die Dauerkarte gehört mir gar nicht, ich habe sie von jemand anders "gekauft" bzw. gegen gebühr übernommen. ich habe natürlich viel mehr dafür bezahlt als 15% über normalpreis. dementsprechend lag der preis bei gut dem doppelten des rechnerischen Preises pro Spiel, basierend auf dem umgerechneten Originalpreis der Dauerkarte auf alle Heimspiele der Saison.

Die UE beinhaltet 3 Punkte:

1. eintritts- und dauerkarten zu einem höheren als dem verkaufspreis anzubieten
2. im falle der schuldhaften zuwiderhandlung...
3. 250,- zur abgeltung der ersatzansprüche zu bezahlen

Wenn es eine Möglichkeit gibt denen das NICHT so zu unterschreiben, dann würde ich diese gerne Wahrnehmen.

Deshalb habe ich mich hier etwas eingelesen und bin mir ein kleines bisschen unsicher was ich jetzt tatsächlich zu tun habe bzw. ob die hier vorgefertigte abgeänderte UE 1. HEUTE noch aktuell ist und ob diese in MEINEM Fall auch zutrifft. Und ob dies reicht? Oder muss ich auch noch dort anrufen / dem Verein schreiben?

Denn die Abbildung des Stationinneren ist NICHT Teil der UE - trotzdem wird es aber in der Abmahnung erwähnt. (ZB ist mein facebook-profil zwar nur schwer bzw. gar nicht für Fremde zu finden, aber wenn ich denke, dass da das ein oder andere Bild aus dem Stadion drin ist - da kommt doch was. irgendwann.)

Ich bedanke mich im Voraus :)
 

ldb

Super-Moderator
Würde den Herren schreiben das alle in der UE genannten Punkte hinfällig sind da ich aus einer Notsituation heraus gehandelt habe weil keine Zeit. Dies ist durch das besagte BGH Urteil gedeckt. Nichts unterschreiben, nichts zahlen. Aus die Maus.
 
Würde den Herren schreiben das alle in der UE genannten Punkte hinfällig sind da ich aus einer Notsituation heraus gehandelt habe weil keine Zeit. Dies ist durch das besagte BGH Urteil gedeckt. Nichts unterschreiben, nichts zahlen. Aus die Maus.
Hi Idb,

ich sollte also auch keine modifizierte UE wegen der Urheberrechtsverletzung abgeben?

Gibt es eine Vorlage den Herren dies zu schreiben, die hier schon Anwendung gefunden hat? Ich frage wegen des "wordings" - da gibt´s ja sicher auch jede Menge Fallstricke.

Was meinst du?

danke
 

ldb

Super-Moderator
Wenn es initial nicht in der geforderten UE stand, würde ich es auch nicht modifiziert abgeben. Schau mal auf den letzten 10 Seiten, da ist bestimmt jemand dabei der sein Musterschreiben hochgeladen hat.
 
okay, vielen Dank.

- ich gebe also keine modifizierte UE ab OBWOHL dieser "Verstoß" a) der wahrheit entspricht und b) auch im Anschreiben beschrieben wird?
- ich schreibe aber trotzdem zum Sachverhalt des "Notverkaufs" und des nicht-durch-Verkauf-sonder-direkt-durch-mich-beendeten eBay-Angebots
- ich nehme Bezug auf das Ureil vom BGH
- die dauerkarte trägt NICHT meinen namen - hinweis auf kauf von einem dritten und nicht dem verein? ich möchte den verkäfer des tickets sicherlich nicht in die pfanne hauen. auch wenn er das ticket NICHT öffentlich angeboten hat. können die verlangen, dass ich den Namen preisgebe?
- ich packe den auszug vom schreiben der verbraucherzentrale mit ins schreiben?
- ist die erwähnung der Feststellungsklage der ATGB jetzt bereits sinnvoll oder zu aggro?

am besten nur "ja"/"nein" hinter jeden punkt - bevor ich noch dööfer nachfragenmuss ;)

Ich glaub das waren alle punkte die in m einem hirn gerade so rumschwirren :D

danke
 

ldb

Super-Moderator
- Genau, keine modUE
- Das Schreiben würde ich auf jeden Fall aufsetzen, inkl Erwähnung des BGH Urteils
- Würde nicht erwähnen das die DK von jemand anderem ist, dann werden auch keine Fragen gestellt
- Hinweis auf eine ATGB Kontrollklage kann ich geben, aber noch nicht konkretisieren
 
Das habe ich gemacht habe sogar fast alle seiten gelesen nur kenne ich mich damit nun wirklich nicht aus und bevor ich es falsch mache wollte ich fragen ob das richtig ist mod. UE und dann noch das man verhindert war. Muss ich da irgendwelche paragraphen nennen?
 
@wasistzutun
bitte gib eine ModUE ab, da Du selbst schreibst, das Dir dies vorgeworfen wird
"- unautorisierte nutzung bzw. abbildung eines bildnisses aus dem inneren des stadions"
Also bitte die ModUE abgeben, ansonsten bist Du angreifbar.

@koch-93
ModUE nur, wenn man wegen eines Bildes abgemahnt ist.
Falls nicht, kannst Du denen Antworten oder auch nicht - aber nichts bezahlen oder von denen unterschreiben!
 
Hallo,
Ich habe in den letzten tagen eine Steh Karte für Werder Bremen verkauft.
In der Auktion hatte ich ein Stadionsitzplan benutzt, hinzu habe ich aber in der Auktion angegeben einen Brief + als Geschenk das Ticket beizulegen. Der bescheid ist erst 2 Tage nach Beendigung der Auktion gekommen.

Heute ist dann die Mail angekommen mit der Abmahung, der UE und natürlich der 250€ Aufforderung.
Mir wird vorgeworfen :
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Das Ticket ist mit einem Preiszuschlag über 15% verkauft worden
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans

Die frage ist, was mache ich jetzt, habe hier schon ein paar Seiten gelesen bin mir aber noch nicht genau sicher? Unterschreibe ich die UE ?
Was ist mit der Geldforderung ?
Hinzu kommt das ich eigentlich nur wegen dem Stadionplan Probleme bekomen könnte, wie es dort steht ? Das Ticket gab es ja als Geschenk.

Danke für die Hilfe im vorraus
 
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@koch-93
die brauchst Du nur abgeben, wenn auch wirklich auch wegen eines Bildes abgemahnt wurdest.

@hype
nichts von denen unterschreiben - die ModUE findest Du auf der ersten Seite in der Signatur vom Krennz, die auf deinen Fall ändern, unterschreiben und weg damit.
Du brauchst nichts zahlen. Das Problem Stadionplan erledigst Du mit der ModUE.
Ob Du die Tickets zum Pferd, Briefumschlag oder Auto beilegst, ist total egal.

Kannst Dir dann noch aussuchen, ob Du in einen schreiben formulierst warum Du die Karten verkauft hast, musst Du aber nicht zwingend.
 
Mir wird vorgeworfen: Das ich die ATGB nicht abgebildet habe, ticket öffentlich bei ebay verkauft wurde und die unautorisierte Nutzung bezieungsweise Abbildung des Vereinslogos.
 
Wie schon einmal beschrieben leider ohne Antwort zu erhalten habe ich Karten von hannover 96 auf ebay kleinanzeigen verkauft die Karten hatten 35€ gekostet und sie für 50€VB eingestellt mitleweile habe ich 2 schreiben erhalten bin so vorgegangen wie hier beschrieben heute habe ich mit dem Anwalt des Vereins gesprochen er bietet an die Strafe auf 125€ zu verringern sollte ich ablehnen wollen sie klagen. außerdem sagte er das dass BGH Urteil nicht mehr als Grundlage der Verteidigung dienen kann da die Vereine ihre atgb abgeändert haben und jeder der über 15% des Orginalpreises anbietet auch belangt werden kann. Wie würdet ihr vorgehen? Hoffe diesmal eine Antwort zu erhalten.
 
Warum keine Antwort? Weil Dein Fall den der anderen gleicht und etwas lesen kann man doch oder? Wir machen das hier alle freiwillig und sind nicht verpflichtet immer und auf alles zu antworten.
Wenn Du Dich etwas rein gelesen hättest, hättest bestimmt auch gelesen, dass man NIE in den Kontakt (telefonisch) mit BH geht - NIE!

Tickets sind Inhaberpapiere - Inhaberpapiere sind Wertpapiere und was sind Wertpapiere? Freihandelbar! Ich vergleiche das immer gern mit einen Bill of Lading, diese kann man auch so oft verkaufen und teuer wie man will, bis sie eingelöst sind.
BGH Urteile sind quasi Gesetze - BH will die damit eigentlich nur Angst machen, in der Hoffnung das man bezahlt.

Nur so als Beispiel: Wenn ich mich im Recht fühle und auch bin, dann rücke ich doch nicht von meiner Forderung ab, oder?

Normal passiert nichts, außer das sie dem Verein eine Ticketerwerbssperre vorschlagen und eine eventuelle DK gesperrt wird, aber auch dagegen gibt es noch Möglichkeiten.
 
Hatte das schon gelesen das man sich nicht melden soll und gefühlt auch das halbe Form durchgelesen finde es auch gut das ihr euch angagiert hab halt nur komplett garkeine Reaktion bekommen und verunsichert ist man ja trotz Lesens immernoch.

ich wollte mir anhören was sie anbieten. Ich bin auch deiner Meinung das man normalerweise nicht von seiner Forderung abrückt wenn man sie durchdrücken kann. abzüglich der Versandkosten sind auch nur 4,50€ übrig geblieben als "gewinn" über den erlaubten 15% wenn man investierte Zeit und sprit einrechnet den ich zur Post verfahre bleibt davon auch nix über. Bin halt nur etwas beunruhig wegen der angedrohten Klage da ein Anwalt weit mehr kostet als 125€.
 
Die werden nicht klagen, keine Panik.
Es ist noch kein Fall bekannt, dass sie es auch wirklich gemacht haben. Krennz hat schon einige male mit denen telefoniert und sie sind not amused ;)
Keine Angst, es passiert null und wenn, dann wäre ich eigentlich vor Dir dran ;)
Halt die Füße still und lass die Betteln, allerdings muss Du Dich drei Jahre gedulden bis Du komplette Sicherheit hast (Verjährung) - Stichtag sollte dann bei Dir der 31.12.2017 sein.
 
Danke @killthemob !!
Was ich eben noch gelesen habe, du schreibst : Normal passiert nichts, außer das sie dem Verein eine Ticketerwerbssperre vorschlagen und eine eventuelle DK gesperrt wird, aber auch dagegen gibt es noch Möglichkeiten.

Muss ich jetzt zusätzlich Angst um deine DK haben ?
 
Hallo. Ich habe am Dienstag eine Abmahnung von Becker und Haumann erhalten.BVB

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf zwei Tickets über ebay verkauft zu haben.

- Die ATGB wurden nicht abgebildet.
-Auktion wurde nicht als "Sofort-Kauf" beendet/angeboten
-Unautorisierte Nutzung bzw Abbildung des Vereinslogos


Soll eine Unterlassungserklärung abgeben und 500€ zahlen.

Was habt ihr als Tipp für mich wie ich vorgehen soll? Das Logo habe ich dummerweise verwendet. Die Karten sind günstiger verkauft worden als ich sie gekauft habe. Was ja glaube ich gar keine Rolle spielt, da ich die weiterverkaufen darf im privaten.

Nur biete ich Becker und Haumann nun was an, weil ich das Logo benutzt habe? Soll ich den BvB anschreiben? Wer kann mir helfen??
 
Hatte die Karten für 75,40€ gekauft und bin Sie für 56€ losgeworden. Also soll ich auch nichts zu dem logo schreiben das ich verwendet habe, sondern nur eine ModUe dafür abgeben. das ich kein Markenrechtlich Geschütztes Logo mehr verwende?
 
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