Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Alex. Was deine Enttäuschung angeht kann ich dich sowas von verstehen.
Mir geht es genau so. Wenn ich überlege, wie klein der Prozentsatz der Karten , die ich verkaufen musste gemessen an den Karten , die ich in meinem Leben schon gekauft und benutzt habe, ist, dann grenzt die ganze Aktion schon an Frechheit. Steht in deinem Brief auch sinngemäß : Bd liegt die Kommunikation mit ihren Fans am Herzen , etc etc. ?
Dann schreib doch Akki mal eine Brief in dem du ihm das alles mal schilderst.
Und wie er sich zum Beispiel die 15% zum Kartenpreis vorstellt, wenn man die Karte selbst bei eBay zu teureren Preisen erstanden hat ?
Denn auch dazu sind ja wohl 80% der Borussen bereit.
Ich habe im Moment leider sehr wenig Zeit, aber wenn ich etwas mehr Luft habe, mache ich mir auch nochmal in Form eines Briefes an Akki "Luft".
Ja steht drin, BD liegt die Kommunikation am Herzen, ja ich wird mal was schreiben, das mir die Kommunikation auch am Herzen läge, wenn Sie vor so nem Brief beginnen würde.

Hab ja noch ganz vergessen das ich ja beim Verkauf auch die Ebay Gebühren mit einberechnet hatte, Summa Summarum bleiben dann sogar ein paar Cent minus, bei meinem großen gewinnorientiertem Verkauf. Ohne Worte .
 

ldb

Super-Moderator
Mach die Rechnung gleich in deinem Schreiben an die Geschäftsstelle auf, das wird sich dann hoffentlich ganz schnell erledigen.
 
Hallo zusammen,

ich habe von einem Freund öfter Karten erhalten und diese teilweise bei Ebay angeboten wenn ich keine Verwendung oder Zeit hatte. Hierbei handelt es sich jedoch um Köln und nicht den BvB. Nun gab es wohl einen Testkauf und er bekam eine Abmahnung von der o.g. Kanzlei mit der Aufforderung eine UE zu unterzeichnen und Schadensersatz i.H.v. 500€ zu zahlen.

Da das Ganze auf meinem Mist gewachsen ist, habe ich versprochen mich darum zu kümmern wie er/wir uns am besten verhalten sollten.

Die Höhe von 500€ (und nicht 250€ wie hier öfter zu lesen ist) kommt wohl daher, dass im Schreiben auch weitere Auktionen genannt werden die aber nicht Gegenstand der Abmahnung sind.

Ihm wird folgendes vorgeworfen:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
• Der Verkaufspreis lag über dem Originalpreis


Wenn ich das nun richtig verstanden habe, bin ich gar nicht an die ATGB gebunden, und durfte die Tickets weiter verkaufen.


Ich habe sie zum Originalpreis (bzw. auch zum Geburtstag geschenkt) bekommen.
Wie geht mein Kumpel nun am besten vor?
Er hat die Karten gemäß ATGB weiterverkauft und ich habe dagegen verstoßen.

Was und wie antwortet er nun am besten? Bisher bekam er nur die Vorab E-Mail, das Schreiben ist unterwegs. Wird per E-Mail geantwortet oder zwingend als Einschreiben um auf Nummer Sicher zu gehen?
Im Anschluss wird BH sicherlich auf mich zukommen - wie verhalte ich mich?

Vielen Dank schon einmal vorab!
 
Bei mir waren auch vergangene Auktionen nicht Gegenstand der Mahnung , wurden aber aufgeführt. Ich sollte "nur" 250 Euro bezahlen. Kommt wohl drauf an, wie viele Auktionen du beendet hast.
Die rechnen deinen "Gewinn" dann hoch.
Deine Abmahnung enthält keinen neuen Punkt, der hier nicht schon besprochen wurde.
Also schlage ich vor, gehe hier wie alle anderen vor.
 

ldb

Super-Moderator
An Stelle deines Kollegen würde ich BH mitteilen das ich nicht der Inhaber des eBay Accounts bin und sehe die Abmahnung daher als gegenstandslos an. Ich unterschreibe und bezahle nichts, das würde vermutlich zur Anerkennung der Schuld meinerseits führen.

Du wirst da wahrscheinlich erstmal nicht viel machen können, er wurde abgemahnt, er muss reagieren.
 
@ldb
Wieso soll den braser Antworten ?
An ihn ist dass schreiben doch gar nicht gerichtet.
Bh hat noch gar nicht mitbekommen, dass da noch eine zweite Person involviert ist.
Der Kumpel kann höchstens Antworten, dass er die Karten mit seinem Account nicht verkauft hat.
Aber das halte ich für gewagt.
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
Deswegen schrieb ich "An Stelle deines Kollegen würde ich BH mitteilen .." ;)
 
@ldb
Die Abmahnung kam vorerst per e-mail.
Würdest du warten bis der Brief angekommen ist oder sofort reagieren?
Würdest du per Brief/Einschreiben oder ebenfalls per E-Mail antworten?

Immerhin ist es eine Abmahnung...ob da eine lapidare E-Mail ausreicht?

@Pöhler
Auch dir vielen Dank für deine Antworten.
Wieso hältst du es für gewagt wenn er BH antwortet, dass der genannte Account von ibäh nicht ihm gehört und nicht von ihm verwendet wird?
Die entspricht ja nur der Wahrheit.


Irgendwann werden die mich wohl ausfindig machen und ich muss mich auf die ATGB berufen, mit denen ich als Zweitkäufer nix am Hut habe solange es nicht gewerbsmässig ist.
 

ldb

Super-Moderator
Abmahnungen sind auch rechtsgültig wenn sie ausschließlich per Mail zugestellt werden, es gibt keine Formvorschrift. Daher können sie auch als normaler Brief verschickt werden statt als Einschreiben, es genügt wenn der Brief auf der Postausgangsliste der Kanzlei steht.

Ich glaube @Pöhler und ich haben uns da falsch verstanden. Fakt ist: Dein Kollege muss sich mit BH auseinandersetzen, er wurde abgemahnt und muss seine Situation erklären. Die lautet nun mal das es nicht sein Account war/ist, das muss BH akzeptieren. Falls nicht, lauten die Optionen aus meiner Sicht wie folgt:

Wenn dein Kollege keine Dauerkarte hat die entzogen werden könnte, würde ich an seiner Stelle so lange BH antworten das es nicht mein Account ist bis ich schwarz werde und BH entnervt aufgibt. Von BH würde ich aber nach Erfahrungen aus diesem Forum aber nur Standardbriefe erwarten, ich würde es daher aussitzen. Klage wird BH nicht einreichen, denn dort müssten sie beweisen das ich der Accountinhaber bin,das bin ich nun mal nicht und die Klage würde nicht mal zugelassen werden.

Alternative (und da bin ich ja ein richtiger Freund von): Rechtsanwalt nehmen, negative Feststellungsklage auf den Weg bringen und BH ordentlich bluten lassen. Hier wird dann nämlich durch ein Gericht festgestellt das ich nicht der Accountinhaber bin. Damit wäre die Sache dann aus der Welt geschafft, aber nur für den Kollegen.
BH wird nämlich anschließend an eBay heran treten und über das Veri Verfahren die Daten des Accountinhabers abfragen, dann bist du an der Reihe. Deine Verteidigungsstrategie ist dann aber eine andere. Die, die du vorgeschlagen hast würde ich dann auch so durchziehen.
 
Abmahnungen sind auch rechtsgültig wenn sie ausschließlich per Mail zugestellt werden, es gibt keine Formvorschrift. Daher können sie auch als normaler Brief verschickt werden statt als Einschreiben, es genügt wenn der Brief auf der Postausgangsliste der Kanzlei steht.
Gut zu wissen, aus Sicht der Kanzlei ist die Abmahnung per E-Mail also schon rechtskräftig.
Wie verhält es sich denn mit der Reaktion meines Kumpels. Er muss sich ja an die Frist halten - ein normaler Brief alleine wäre ja eventuell etwas riskant.
Eine E-Mail vorab mit dem gleichen Schreiben wie die postalische Antwort und im Anschluss das Ganze per Brief abschicken wäre demnach die gleiche Vorgehensweise wie die der Kanzlei und somit völlig ausreichend, richtig?

...das muss BH akzeptieren. Falls nicht, lauten die Optionen aus meiner Sicht wie folgt:

Wenn dein Kollege keine Dauerkarte hat die entzogen werden könnte, würde ich an seiner Stelle so lange BH antworten das es nicht mein Account ist bis ich schwarz werde und BH entnervt aufgibt.

Alternative (und da bin ich ja ein richtiger Freund von): Rechtsanwalt nehmen, negative Feststellungsklage auf den Weg bringen und BH ordentlich bluten lassen. Hier wird dann nämlich durch ein Gericht festgestellt das ich nicht der Accountinhaber bin. Damit wäre die Sache dann aus der Welt geschafft, aber nur für den Kollegen.

Er ist im Besitz einer Dauerkarte und der Mitgliedschaft, ja.

Gibt es Erfahrungswerte ob BH die Aussage "ist nicht mein Account" direkt akzeptiert oder ob man wirklich in Gefahr läuft die Dauerkarte/Mitgliedschaft einzubüßen?

Also falls BH es nicht glaubt, das Ganze aussitzen und jedes Mal sagen es sei nicht der eigene Account?! Im Schlimmsten Falle meldet sich der FC und droht mit Kündigung..?

Andere Alternative die von dir genannte negative Feststellungsklage. Die kann man aber auch noch auf den Weg bringen wenn der FC ernst macht und dies als letzten Notnagel nutzen,oder?

BH wird nämlich anschließend an eBay heran treten und über das Veri Verfahren die Daten des Accountinhabers abfragen, dann bist du an der Reihe. Deine Verteidigungsstrategie ist dann aber eine andere. Die, die du vorgeschlagen hast würde ich dann auch so durchziehen.
Danke für deine Hilfe!
Vorab vielleicht kurz eine Frage zu meiner Strategie:
In seiner Abmahnung standen ja auch 2 Auktionen meines ibäh Accounts drin, die nicht Bestandteil der Abmahnung sind( da diese halt nicht über einen Testkäufer gekauft wurden).
Wenn ich die gleiche Abmahnung bekomme, reagiere ich NUR auf die Auktion, die Bestandteil der Abmahnung ist?
Oder erkläre ich auch die 2 anderen Auktionen? Da es 3 Auktionen sind, könnte man ja annehmen es handelt sich um einen gewerblichen Verkauf.
Ist halt ein Zwiespalt zwischen Rechtfertigung/Vorbeugung falscher Annahmen und das Wecken schlafender Hunde?! BH weiss zwar von den Auktionen, kann diese aber nicht Abmahnen da diese an Privatpersonen und keine Testkäufer verkauft wurden.

Oder sind die anderen Auktionen ein Tatbestand den ich rechtfertigen MUSS um zu Belegen dass die abgemahnte Auktion ein reiner Privatverkauf war?



Nochmals tausend Dank für Eure Hilfe! Anfängliche Nervosität beim öffnen einer solchen E-Mail weicht nach ein wenig Recherche und Hilfe hier ganz schnell.
 

ldb

Super-Moderator
Kurzform da mobil unterwegs:

Die negative Feststellungsklage kann jezt schon auf den Weg gebracht werden, das liegt allein in meiner Hand.
Vielleicht mal zum FC eine Mail schicken und alles darstellen, die entscheiden letztlich ob jemand für den weiteren Kartenkauf gesperrt wird und die Dauerkarte am Saisonende nicht mehr verlängert wird. Die Mitgliedschaft kündigen werden sie ihm nicht, dazu müsste ja laut Satzung vereinsschädigendes Verhalten nachgewiesen werden. Außerdem wird man in Köln nicht freiwillig auf Mitgliedsbeiträge verzichten ;-)

Einen Testkauf wird es übrigens nicht gegeben haben. Entweder hast du mal in einer Auktion die genauen Plätze angegeben und/oder etwas vom Strichcode war zu sehen, etc. oder ein Käufer hat sich verpetzt.

Die Vereine geben ja kein Geld auf eBay und Co aus nur um den Erstkäufer ausfindig zu machen, ist ja rausgeworfenes Geld was sie nie wieder rein holen.

Wenn eine Abmahnung auf ein genau ein Angebot abzielt dann interessieren andere nicht. Wenn Urheberrechtsverletzungen begangen wurden (Abbildung Stadionplan, Logo, etc) dann muss ich die modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und in Zukunft nie wieder dagegen verstoßen.
 
Hallo

Ich habe heute per Mail auch eine Abmahnung bekommen.

Ich soll 250 Euro bezahlen und den Schrieb unterschrieben zurücksenden.

Ich hatte bei jbei Kleinanzeigen 3 Mitfahrer zum Heimspiel gegen Hertha gesucht .

Darin habe ich nur erwähnt das ich auch noch 3 Karten für die Mitfahrer habe.

Ohne Preis und ohne jegliches finanzielles Interesse.

Ich hatte als Bild das BVB Logo benutzt.

Jetzt wird mir die unautorisierte Nutzung des Logos und die Nichtnennung der ATGB vorgeworfen.

Ich habe keinen Brief erhalten, nur diese Mail (bei jbei Kleinanzeigen ist wohl eine falsche Anschrift hinterlegt)

Muss ich die 250 Euro bezahlen, ich habe nun wirklich nichts "schlimmes" gemacht.

Danke für Antworten
 

ldb

Super-Moderator
Was steht denn in der Abmahnung für ein (postalischer) Empfänger drin?

Schreibe doch mal den BVB an und frage sie was sie sich dabei denken solche "Anwälte" zu beauftragen. Ich denke das könnte sich auf diesem Wege sehr schnell erledigen.
 

ldb

Super-Moderator
Dann wird wahrscheinlich auch dort noch die Abmahnung per Post hingeschickt werden.

Ich würde hier wirklich zunächst die Geschäftsstelle informieren und schauen was passiert. Würde hier auch nochmal deutlich machen das ich die Karten an die Mitfahrer natürlich zum normalen Preis abgegeben habe.

Wenn sich die Geschäftsstelle nicht melden sollte, halte ich natürlich die Frist ein und gebe für das Logo eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Dort garantiere ich für die Zukunft die Verwendung des Logos zu unterlassen. Die Abbildung der ATGB würde ich nicht mit in die modUE aufnehmen, es ging ja nicht einmal um einen Kartenverkauf.
 
Hallo,
habe gesehen, dass hier viele Leute dabei sind, die evtl wissen was zu tun ist....
Habe heute eine Abmahnung erhalten....
Erklärung:
Hatte am 02.09.2015 Tickets über die Vorverkaufs-Hotline beim BVB gekauft (bin Mitglied). Daraufhin habe ich meinem Freund berichtet, dass ich zwei Karten bekommen habe und wir dann am 20.09.2015 zum Spiel fahren können.... Daraufhin hat er mich sofort dran erinnert, dass wir an dem Wochenende auf Familienfeier müssen.
Also habe ich die Karten bei Ebay rein gestellt.
Startgebot 1,00 Euro - Endstand: 120,00 Euro. Ca. einen Tag nach der Ersteigerung bekam ich dann die Email von Ebay, dass mein Angebot gelöscht wurde etc....
In der Anhörung steht:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos
- Das Ticket ist mit einem Preiszuschlag über 15% verkauft worden......

Darüberhinaus hätten die noch zwei weitere Auktionen gefunden (die Jaaaaahre her sind) und nicht Bestandteil der Abmahnung sind.

Als Schadensersatz fordern sie 500,00 Euro.

Zeit mich zu äußern, bzw. die Strafe zu zahlen habe ich bis zum 24.09.2015.

Da ich mich gar nicht auskenne und im Forum soooo viel steht, wäre ich sehr dankbar, wenn mir hier wer helfen könnte....

1. Muss ich diesestrafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben????
2. Was muss ich denen schreiben und wie?
3. Was ist bisher bei euch oder den anderen passiert nachdem das Geld NICHT überwiesen wurde???

Werde den Betrag nicht überweisen, zumal ich so viel Geld gar nicht habe... Hat wer ne Idee?? Danke schonmal...

ps.: wenn möglich genaue Formulierungen... Habe echt KEIN Plan
 
Hallo
Ise
lese bitte auch du dich erst mal hier rein die mühe solltest du dir bitte machen ein paar Seiten nach hinten.

Solltest du danach noch fragen haben werden wir dir sichlich helfen.

Hast du das gemacht was dir vorgeworfen wird wie Beschrieben.
Lg

 
Mich hat es nun auch erwischt... Schreiben durch BH wegen Verkauf von BD Tickets.

Weitere Vorgehensweise habe ich mir jetzt schon hier im Forum erlesen... :) Hierfür schon mal danke!


Bin schon seit Jahren Mitglied bei BD. Selbst meine Frau und mein vor 6 Wochen geborener Sohn sind Mitglieder!

Und mich hat es tatsächlich nur erwischt da ich wirklich zum ersten mal verkauft habe.
Habe sonst immer wirklich jemanden im Freundeskreis gefunden, aber diesmal leider nicht.
In der Summe habe ich nach Abzug von eBay Gebühren und Paypal "nur" 11,38% "Gewinn".

Jetzt aber zu einer kleinen Frage:

Hat jemand von euch schon mal ein Brief an BD geschrieben?! Und erklärt das man ja von denen wir ein Schwerverbrecher behandelt wird?

Wie reagiert BD wenn man mit Kündigung von Familienmitgliedschaften oder sogar ganzer Fanclubs droht?!
 
Hallo
merkstar
erst mal würde ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. (fals Bild verwendet)
Dann in einem Schreiben den Sachverhalt schieldern da ich auch unter den 15% liege da ich ja meine Karten Verkaufen darf und nicht nach den AGB,s verstoßen habe usw.
Drohen würde ich nicht erst mal im guten zahlen würde ich aber auch nicht....
Lg
 
Hallo zusammen,

ich habe vor ein paar Tagen auch Post von Becker,Haumann &Co. erhalten. Ich habe damals aus persönlichen Gründen 3 Karten bei ebayKleinanzeigen zum Originalpreis verkaufen müssen. Im Schreiben wird mir zur Last gelegt, dass ich lediglich die ATGB nicht abgebildet habe. Habe mich hier schon ein bisschen eingelesen, jedoch wird den meisten ja noch mehrere Dinge wie z.B. Verletzung gegen die Logo-und Markenrechte oder 15%Gewinn an den Karten vorgeworfen, weshalb von der mod UE geschrieben wurde. Was mach ich denn am besten wenn ich nur gegen die Abbildung der ATGB verstoßen habe? Als Schadensersatz wird 250€ gefordert.
Vielen Dank im Voraus!

LG
 

ldb

Super-Moderator
@killthemob

Das heißt ich schreibe einfach eine Nachricht dass der Vorwurf "Nichtabbildung der ATGB" nicht rechtswidrig ist? Oder kann ich mich irgendwo drauf beziehen? Danke für deine Hilfe

"Nicht rechtswidrig" ist doppelte Verneinung ;) Das würde heißen es wäre rechtlich in Ordnung. Ich verweise auf das BGH Urteil Az. I ZR 74/06 und teile mit das die Vereinbarung von ATGB nur zwischen BD und dem Erstkäufer vereinbart werden können. Demzufolge bin ich auch nicht verpflichtet diese mit dem Zweitkäufer weiter zu vereinbaren und muss sie auch nicht abbilden.

Nichts unterschreiben, nichts bezahlen.
 
Hi, habe eine Karte über ebay verkauf für ein spiel von 96 da ich leider nicht hin kann. Nun kam ein schreiben erstmal per Mail und wohl die Tage auch per Post. Mir wird vorgeworfen: Das ich die ATGB nicht abgebildet habe, ticket öffentlich bei ebay verkauft wurde und die unautorisierte Nutzung bezieungsweise Abbildung des Vereinslogos.
Soll 250€ und eine UE unterschreiben. Wie muss ich nun genau vorgehen? Muss ich einfach die hier " ausfüllen"? oder muss ich noch was anderes machen? Danke für eure Unterstützung.

Herr
KKK / KKK
Straße / 5
XXX Musterstadt


Muster + Mann Rechtsanwalt
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt


Ihr Zeichen Datum
(AZ aus dem Anwalt-Schreiben)

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Hiermit verpflichte ich,
KKK / KKK
Straße / 5
XXX Musterstadt

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma

( Hier den Namen und die Anschrift der Unterlsssungsgläubigerin einsetzen)

- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,das/den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Reicht das aus oder muss noch was dazu?
 
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