Abmahnungen sind auch rechtsgültig wenn sie ausschließlich per Mail zugestellt werden, es gibt keine Formvorschrift. Daher können sie auch als normaler Brief verschickt werden statt als Einschreiben, es genügt wenn der Brief auf der Postausgangsliste der Kanzlei steht.
Gut zu wissen, aus Sicht der Kanzlei ist die Abmahnung per E-Mail also schon rechtskräftig.
Wie verhält es sich denn mit der Reaktion meines Kumpels. Er muss sich ja an die Frist halten - ein normaler Brief alleine wäre ja eventuell etwas riskant.
Eine E-Mail vorab mit dem gleichen Schreiben wie die postalische Antwort und im Anschluss das Ganze per Brief abschicken wäre demnach die gleiche Vorgehensweise wie die der Kanzlei und somit völlig ausreichend, richtig?
...das muss BH akzeptieren. Falls nicht, lauten die Optionen aus meiner Sicht wie folgt:
Wenn dein Kollege keine Dauerkarte hat die entzogen werden könnte, würde ich an seiner Stelle so lange BH antworten das es nicht mein Account ist bis ich schwarz werde und BH entnervt aufgibt.
Alternative (und da bin ich ja ein richtiger Freund von): Rechtsanwalt nehmen, negative Feststellungsklage auf den Weg bringen und BH ordentlich bluten lassen. Hier wird dann nämlich durch ein Gericht festgestellt das ich nicht der Accountinhaber bin. Damit wäre die Sache dann aus der Welt geschafft, aber nur für den Kollegen.
Er ist im Besitz einer Dauerkarte und der Mitgliedschaft, ja.
Gibt es Erfahrungswerte ob BH die Aussage "ist nicht mein Account" direkt akzeptiert oder ob man wirklich in Gefahr läuft die Dauerkarte/Mitgliedschaft einzubüßen?
Also falls BH es nicht glaubt, das Ganze aussitzen und jedes Mal sagen es sei nicht der eigene Account?! Im Schlimmsten Falle meldet sich der FC und droht mit Kündigung..?
Andere Alternative die von dir genannte negative Feststellungsklage. Die kann man aber auch noch auf den Weg bringen wenn der FC ernst macht und dies als letzten Notnagel nutzen,oder?
BH wird nämlich anschließend an eBay heran treten und über das Veri Verfahren die Daten des Accountinhabers abfragen, dann bist du an der Reihe. Deine Verteidigungsstrategie ist dann aber eine andere. Die, die du vorgeschlagen hast würde ich dann auch so durchziehen.
Danke für deine Hilfe!
Vorab vielleicht kurz eine Frage zu meiner Strategie:
In seiner Abmahnung standen ja auch 2 Auktionen meines ibäh Accounts drin, die nicht Bestandteil der Abmahnung sind( da diese halt nicht über einen Testkäufer gekauft wurden).
Wenn ich die gleiche Abmahnung bekomme, reagiere ich NUR auf die Auktion, die Bestandteil der Abmahnung ist?
Oder erkläre ich auch die 2 anderen Auktionen? Da es 3 Auktionen sind, könnte man ja annehmen es handelt sich um einen gewerblichen Verkauf.
Ist halt ein Zwiespalt zwischen Rechtfertigung/Vorbeugung falscher Annahmen und das Wecken schlafender Hunde?! BH weiss zwar von den Auktionen, kann diese aber nicht Abmahnen da diese an Privatpersonen und keine Testkäufer verkauft wurden.
Oder sind die anderen Auktionen ein Tatbestand den ich rechtfertigen MUSS um zu Belegen dass die abgemahnte Auktion ein reiner Privatverkauf war?
Nochmals tausend Dank für Eure Hilfe! Anfängliche Nervosität beim öffnen einer solchen E-Mail weicht nach ein wenig Recherche und Hilfe hier ganz schnell.